Zolltarifnummer 5901.90.00: Gewebe, andere
Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026
Die Zolltarifnummer 5901.90.00 steht für Gewebe, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 6,5 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.
5901.90.00 ist ein KN-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 59. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.
Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.
- Zolltarifnummer
- 5901.90.00
- Drittlandszoll
- 6,5 %
- Anmeldefähig
- Nein
- vZTA-Entscheidungen
- 8
Einordnung im Zolltarif
- 59GETRÄNKTE, BESTRICHENE, ÜBERZOGENE ODER MIT LAGEN VERSEHENE GEWEBE; WAREN DES TECHNISCHEN BEDARFS, AUS SPINNSTOFFEN
- 5901Gewebe, mit Leim oder stärkehaltigen Stoffen bestrichen, von der zum Einbinden von Büchern, zum Herstellen von Futteralen, Kartonagen oder zu ähnlichen Zwecken verwendeten Art; Pausleinwand; präparierte Malleinwand; Bougram und ähnliche steife Gewebe, von der für die Hutmacherei verwendeten Art
- 5901.90andere
- 5901.90.00Gewebe, andere
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 5901.90.00
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Drittlandszoll | 6,5 % | MFN |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ukraine | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
Leinwand, Foto siehe Anlage, - mit bedrucktem Einleger in Kunststofffolie eingeschweißt, - rechteckig, mit den Abmessungen von laut Antrag 10 cm x 15 cm, - aus einem leinwandbindigen, einseitig bestrichenen Gewebe aus Spinnstoffen, das auf einen Rahmen aus Holz gespannt ist, - stellt sich als präparierte Malleinwand dar, - das Gewebe verleiht der Ware insbesondere im Hinblick auf die Bedeutung in Bezug auf die Verwendung ihren wesentlichen Charakter. "Präparierte Malleinwand aus Spinnstoffen"
Leinwand, sog. Keilrahmen, Foto siehe Anlage, - in Folie eingeschweißt, - quadratisch, mit den Abmessungen von laut Antrag 10 cm x 10 cm, - aus einem leinwandbindigen, einseitig bestrichenen Gewebe aus Spinnstoffen, das auf einen Rahmen aus Holz gespannt ist, - stellt sich als präparierte Malleinwand dar, - das Gewebe verleiht der Ware insbesondere im Hinblick auf die Bedeutung in Bezug auf die Verwendung ihren wesentlichen Charakter, u. a. somit keine Ware der Position 4414. "Präparierte Malleinwand aus Spinnstoffen"
Leinwand auf Staffelei, sog. Keilrahmen- u. Staffelei-Set, Foto siehe Anlage, - Warenzusammenstellung, bestehend aus zwei präparierten Malleinwänden und einer Mini-Staffelei, gemeinsam in einem Polybeutel für den Einzelverkauf aufgemacht und zur Befriedung eines speziellen Bedarfs zusammengestellt, - präparierte Malleinwände: -- quadratisch und rechteckig; in den Abmessungen von laut Antrag 20 cm x 20 cm bzw. 18 cm x 24 cm, -- jeweils bestehend aus einem einseitig bestrichenen, leicht steifen, leinwandbindigen Gewebe aus Spinnstoffen (laut Antrag Baumwolle), das durch Festtackern auf einen Rahmen aus Holz gespannt ist, -- insbesondere hinsichtlich der Bedeutung in Bezug auf die Verwendung verleihen die Gewebe aus Spinnstoffen der Ware ihren wesentlichen Charakter, - Mini-Staffelei: -- mit einer Höhe von laut Antrag 40 cm, -- dreibeiniges Gestell/Staffelei aus Holz (laut Antrag Fichtenholz), - insbesondere im Hinblick auf die Bedeutung in Bezug auf die Verwendung und der Anzahl verleihen die präparierten Malleinwände der Warenzusammenstellung ihren wesentlichen Charakter, u. a. somit keine Ware der Position 4421. "Präparierte Malleinwände aus Spinnstoffen"
Leinwand, sog. Malkarton, Foto siehe Anlage, - in Folie eingeschweißt, - quadratisch, mit den Abmessungen von laut Antrag 10 cm x 10 cm, - aus einem leinwandbindigen, einseitig bestrichenen Gewebe aus Spinnstoffen, das auf einem Pappkarton geklebt ist, - stellt sich als präparierte Malleinwand dar, - das Gewebe verleiht der Ware insbesondere im Hinblick auf die Bedeutung in Bezug auf die Verwendung ihren wesentlichen Charakter. "Präparierte Malleinwand aus Spinnstoffen"
Polyesterleinwand, Hersteller Nr. JO22028E1, Foto siehe Anlage, - laut Antrag in Rollen, - aus einem leinwandbindigen, einseitig bestrichenen, leicht steifen Gewebe aus Spinnstoffen. "Präparierte Malleinwand aus Spinnstoffen"
Künstlerleinwand, Hersteller Nr. CC0360, - in Rollen mit einer Länge von laut Antrag 18 m und einer Breite von ca. 112 cm, - aus einem leinwandbindigen, einseitig bestrichenen, leicht steifen Gewebe aus laut Antrag 100 % Baumwolle. "Präparierte Malleinwand aus Spinnstoffen"
Präparierte Malleinwand, sog. Canvas Plotterrollen, Foto siehe Anlage, - laut Antrag als Meterware auf Rollen mit einer Länge von 12,2 m und unterschiedlichen Breiten von 0,432 m bis 1,524 m, - aus einem leinwandbindigen Gewebe aus Spinnstoffen, einseitig mit einer sog. Ink-Jet-Beschichtung aus laut Antrag organischen Bindern (Leim) ohne Mikroperlen und mit anorganischen Pigmenten, leicht steif, - laut Antrag zur Verwendung in Ink-Jet-Druckern und -Plottern. "Präparierte Malleinwand"
Bastelset zum Gestalten von Bilderrahmen, Artikel Best Memories, Art. Nr. 42557, siehe beigefügtes Foto, - als Warenzusammenstellung in einem Karton für den Einzelverkauf aufgemacht, - zur Befriedigung eines speziellen Bedarfs (Basteln eines Bilderrahmens) zusammengestellt, - bestehend aus: -- 3 präparierten Malleinwänden (sog. Keilrahmen): --- in den Abmessungen: 30 cm x 24 cm, --- aus einem einseitig bestrichenen, leicht steifen Gewebe aus Baumwolle, das mittels Heftklammern auf einen Holzrahmen gespannt ist, --- zusammen mit 8 Holzkeilen für die spätere Korrektur der Gewebespannung in einer Folie aus Kunststoff verpackt, --- insbesondere nach der Bedeutung in Bezug auf die Verwendung bestimmt das Gewebe aus Baumwolle den Charakter der Ware, -- 1 präparierten Malleinwand: --- in Form eines rechteckigen Zuschnitt in den Abmessungen: 29 cm x 6 cm, --- aus einem einseitig bestrichenen, leicht steifen Gewebe aus Baumwolle, -- 2 Tuben Farbe (Inhalt 25 ml), -- 3 Tuben Klebstoff, -- 1 Buchstabenschablone aus Kunststoff, -- 2 Bögen aus Papier (DIN A 4), unbedruckt, -- 3 Bögen aus Papier (DIN A 4), mit Motiven bedruckt, -- 1 Anleitung aus Papier, -- 1 Band aus 0,3 mm dicken Geweben aus Spinnstoffen; mit echten Webkanten; mit einer Breite von 0,6 mm und einer Länge von ca. 125 cm; an den Schmalseiten lediglich geschnitten; nicht konfektioniert, -- 1 Band aus 0,6 mm dicken Geweben aus Spinnstoffen; an den Längskanten geschnitten und durch kontrastfarbene Überwendlichnähte, in die ein Draht aus unedlem Metall eingearbeitet ist, gesäumt (kein einfacher Saum; konfektioniert); mit einer Breite von 1,2 cm und einer Länge von 120 cm; an den Schmalseiten lediglich geschnitten, -- 18 sog. Dekorelementen aus Gewirken aus Spinnstoffen; 16 davon mit einem klarsichtigen Überzug aus Kunststofffolie (kein Zellkunststoff); in Form von Blüten, Herzen, Sternen und Schmetterlingen, -- Streuartikeln aus Papier in Form von Blüten (mit einem Durchmesser von 1,5 cm) und -- 2 Pinseln, - insbesondere nach dem Umfang und der Bedeutung in Bezug auf die Verwendung bestimmen die präparierten Malleinwände den wesentlichen Charakter der Warenzusammenstellung, - kein Spielzeug der Position 9503, da die Herstellung des sog. Bilderrahmens keine spielerische Tätigkeit darstellt.
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) 1) Gewebe, mit Leim oder stärkehaltigen Stoffen bestrichen, von der zum Einbinden von Büchern, zum Herstellen von Futteralen, Kartonagen oder zu ähnlichen Zwecken verwendeten Art. Es handelt sich hier meistens um Gewebe in Leinwandbindung (Perkal, Perkalin und dergleichen) im Allgemeinen aus Baumwolle, Flachs oder Chemiefasern, die stark mit Leim oder stärkehaltigen Stoffen (insbesondere Stärke) bestrichen sind, der zum Einbinden von Büchern, Herstellen von Futteralen (z. B. Brillenetuis, Messerscheiden, Schmuckkästchen, verschiedenartigen Behältnissen usw.), oder zu ähnlichen Zwecken verwendeten Art. Diese Gewebe können roh, gebleicht, gefärbt, bedruckt usw. sein und eine glatte oder auch gaufrierte, genarbte oder in anderer Weise bearbeitete Oberfläche haben. …
1. Als „Gewebe" im Sinne des Kapitels 59 gelten, wenn nichts anderes bestimmt ist, die Gewebe der Kapitel 50 bis 55 und der Positionen 5803 und 5806, Geflechte, Posamentierwaren und ähnliche Zierwaren, als Meterware, der Position 5808 sowie Gewirke und Gestricke der Position 6002 bis 6006 (RV E5901000). 2. Zu Position 5903 gehören: a) Gewebe, mit Kunststoff getränkt, bestrichen, überzogen oder laminiert, ohne Rücksicht auf das Quadratmetergewicht und die Beschaffenheit des Kunststoffs (fest oder zellförmig), ausgenommen (RV E5902A00): 1) Gewebe, bei denen das Tränken, Bestreichen oder Überziehen mit bloßem Auge nicht wahrnehmbar ist (im Allgemeinen Kapitel 50 bis 55, 58 oder 60); dabei bleiben Veränderungen der Farbe, die hierdurch hervorgerufen sind, außer Betracht (RV E5902A10); 2) Erzeugnisse, die von Hand bei einer Temperatur zwischen 15 und 30°C nicht auf einen Dorn von 7 mm Durchme …
1. Zu Abschnitt XI gehören nicht: a) Borsten und Tierhaare zum Herstellen von Besen, Bürsten oder Pinseln (Position 0502); Rosshaar und Rosshaarabfälle (Position 0511) (RV C1101A00); b) Menschenhaare und Waren daraus (Position 0501, 6703 oder 6704); jedoch gehören Filter- oder Presstücher aus Menschenhaaren, wie sie üblicherweise zum Pressen von Öl oder zu ähnlichen technischen Zwecken verwendet werden, zu Position 5911) (RV C1101B00); c) Baumwoll-Linters und andere Erzeugnisse pflanzlichen Ursprungs des Kapitels 14 (RV C1101C00); d) Asbest der Position 2524, Asbestwaren und andere Waren der Positionen 6812 oder 6813 (RV C1101D00); e) Waren der Positionen 3005 oder 3006; Garne zum Reinigen der Zahnzwischenräume (Zahnseide), in Aufmachungen für den Einzelverkauf, der Position 3306 (RV C1101E00); f) lichtempfindliche Spinnstoffwaren der Positionen 3701 bis 3704 (RV C1101F00); g) Monofile, …
Unterteilungen dieser Nummer
Häufige Fragen
Wofür steht die Zolltarifnummer 5901.90.00?
Die Zolltarifnummer 5901.90.00 umfasst Gewebe, andere. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.
Wie hoch ist der Zollsatz für 5901.90.00?
Der Drittlandszollsatz für 5901.90.00 beträgt 6,5 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.
Welcher HS-Code gehört zu 5901.90.00?
Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 590190. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.
Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 5901.90.00?
5901.90.00 hat acht Stellen und entspricht der Kombinierten Nomenklatur der EU. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.
Wo ist 5901.90.00 im Zolltarif eingeordnet?
5901.90.00 steht in dieser Hierarchie: 59 GETRÄNKTE, BESTRICHENE, ÜBERZOGENE ODER MIT LAGEN VERSEHENE GEWEBE; WAREN DES TECHNISCHEN BEDARFS, AUS SPINNSTOFFEN > 5901 Gewebe, mit Leim oder stärkehaltigen Stoffen bestrichen, von der zum Einbinden von Büchern, zum Herstellen von Futteralen, Kartonagen oder zu ähnlichen Zwecken verwendeten Art; Pausleinwand; präparierte Malleinwand; Bougram und ähnliche steife Gewebe, von der für die Hutmacherei verwendeten Art > 590190 andere. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.
Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 5901.90.00?
Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 5901.90.00 erfasst, zum Beispiel DEBTI18637/25-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.
Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?
Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.
Ändert sich die Zolltarifnummer 5901.90.00?
KN-Code 5901.90.00 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.
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