Zolltarifnummer 5903.10.90: Gewebe, bestrichen, überzogen oder laminiert
Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026
Die Zolltarifnummer 5903.10.90 steht für Gewebe, bestrichen, überzogen oder laminiert. Der Drittlandszollsatz beträgt 8 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.
5903.10.90 ist ein KN-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 59. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.
Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.
- Zolltarifnummer
- 5903.10.90
- Drittlandszoll
- 8 %
- Anmeldefähig
- Nein
- vZTA-Entscheidungen
- 8
Einordnung im Zolltarif
- 59GETRÄNKTE, BESTRICHENE, ÜBERZOGENE ODER MIT LAGEN VERSEHENE GEWEBE; WAREN DES TECHNISCHEN BEDARFS, AUS SPINNSTOFFEN
- 5903Gewebe, mit Kunststoff getränkt, bestrichen, überzogen oder mit Lagen aus Kunststoff versehen, andere als solche der Position 5902
- 5903.10mit Poly(vinylchlorid)
- 5903.10.90Gewebe, bestrichen, überzogen oder laminiert
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 5903.10.90
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Drittlandszoll | 8 % | MFN |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ukraine | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
Ύφασμα από πολυχλωρίδιο του βινυλίου διαστάσεων περίπου 10μ Χ 9μ. βάρους 650gr/m2. Κατά μήκος της μιας πλευράς υπάρχουν παράλληλες διαχωριστικές λωρίδες ανά 1 μέτρο διαστάσεων 50mmΧ 50mm (πλάτος Χ ύψος) που αποτελούνται εσωτερικά από αφρό. Το είδος αυτό χρησιμοποιείται –συνδέεται σε μηχάνημα συλλογής ελιών. Αρχικά απλώνεται με την βοήθεια του μηχανήματος και μετά την εναπόθεση του καρπού της ελιάς πάνω σε αυτό, το ύφασμα μαζεύεται και οι ελιές τοποθετούνται στον χώρο φόρτωσης του μηχανήματος. Κατά δήλωση του ενδιαφερόμενου το ύφασμα είναι επικαλυμμένο με PVC.
Mit Kunststoff überzogenes Gewirke, Foto siehe Anlage, - als Meterware, mit einer Breite von laut Antrag mehr als 30 cm, - laut Untersuchungsergebnis: -- aus einem Gewirke (= Gewebe im Sinne des Kapitels 59) aus Spinnstoffen, -- auf der Außenseite mit bloßem Auge wahrnehmbar mit geprägtem Zellkunststoff (laut Antrag Polyvinylchlorid) überzogen, -- das Gewirke ist geraut und dicht und dient damit nicht nur der Verstärkung, - von Hand bei einer Temperatur zwischen 15 und 30 °C auf einen Dorn von 7 mm Durchmesser aufrollbar, ohne rissig zu werden. "Gewebe, mit Kunststoff (Polyvinylchlorid) überzogen, anderes als solche der Position 5902"
Mit Kunststoff überzogenes Gewirke, Foto siehe Anlage, - als Meterware, mit einer Breite von laut Antrag mehr als 30 cm, - laut Untersuchungsergebnis: -- aus einem Gewirke (= Gewebe im Sinne des Kapitels 59) aus Spinnstoffen, -- auf der Außenseite mit bloßem Auge wahrnehmbar mit geprägtem Zellkunststoff (laut Antrag Polyvinylchlorid) überzogen, -- das Gewirke ist geraut und dicht und dient damit nicht nur der Verstärkung, - von Hand bei einer Temperatur zwischen 15 und 30 °C auf einen Dorn von 7 mm Durchmesser aufrollbar, ohne rissig zu werden. "Gewebe, mit Kunststoff (Polyvinylchlorid) überzogen, anderes als solche der Position 5902"
Deux couches de tissus de fibres synthétiques (polyester), stratifiées avec des feuilles de matière plastique (polychlorure de vinyle). L’article, conditionné en rouleau, est destiné à l'industrie automobile. Épaisseur : 3,15 +/- 0,15 mm.
Tissu à armure toile de filaments de polyester non texturés, totalement enduit sur les deux faces de matière plastique (polychlorure de vinyle). L’enduction est visible à l’œil nu sur une seule face. Poids total de 290g/m².
Überzogenes Gewebeband, Foto siehe Anlage, - laut Antrag in einem Polybeutel verpackt, mit einer Länge von ca. 2 m und einer Breite von 7 mm, - aus Plüschgeweben aus synthetischen Chemiefasern (laut Antrag Polyester), - mit unechten Webkanten, - auf der Rückseite wahrnehmbar mit Kunststoff (laut Antrag Polyvinylchlorid; kein Zellkunststoff) überzogen; zusätzlich mit einer Klebeschicht und einem Abdeckpapier versehen, - von Hand bei einer Temperatur zwischen 15 und 30 °C auf einen Dorn von 7 mm Durchmesser aufrollbar, ohne rissig zu werden, - dient laut Antrag dem Abdichten von Unebenheiten in z. B. Türen oder Fenstern. "Gewebe, mit Kunststoff (Polyvinylchlorid) überzogen, anderes als solche der Position 5902"
Mit Kunststoff überzogenes Gewirke, sog. Kunstleder, Foto siehe Anlage, - laut Antrag als Meterware auf Rollen, - aus einem Abstandsgewirke (= Gewebe im Sinne des Kapitels 59) aus synthetischen Chemiefasern, das auf der Außenseite mit bloßem Auge wahrnehmbar mit geprägtem Zellkunststoff (laut Antrag Polyvinylchlorid) überzogen ist; das Gewirke ist dicht und dicker (ca. 2/3 der Gesamtdicke) als der Zellkunststoff und dient damit nicht nur der Verstärkung, - von Hand bei einer Temperatur zwischen 15 und 30 °C auf einen Dorn von 7 mm Durchmesser aufrollbar, ohne rissig zu werden. "Gewebe, mit Kunststoff (Polyvinylchlorid) überzogen, anderes als solche der Position 5902"
Platzset, sog. Tischset, Foto siehe Anlage, - in zwei verschiedenen Varianten, - lediglich rechteckig zugeschnitten (somit nicht konfektioniert; damit keine Ware des Kapitels 63), - laut Antrag in den Abmessungen von 30 cm x 45 cm, - aus ca. 0,9 mm dicken, buntgewebten bzw. bedruckten Geweben aus Garnen aus laut Antrag 70 % Polyvinylchlorid und 30 % Polyethylen (beides synthetische Chemiefasern), die vor dem Weben mit dem bloßen Auge wahrnehmbar mit Kunststoff umhüllt (überzogen) worden sind (Garne der Position 5604). "Platzset, mit Kunststoff (Polyvinylchlorid) überzogen, anderes als solche der Position 5902"
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Zu Unterposition 5903 10: 1. Gewebe, bestehend aus Lagen nicht verwebter, parallel gelegter Garne aus Polyester-Filamenten, die Lagen sind rechtwinklig übereinandergelegt und in ein Bad von flüssigem Poly(vinylchlorid) getaucht („gedippt“), so dass sich die Garne an den Kreuzpunkten verkleben. Durch das Pressen unter einer Quetschwalze haben sich außer an den Kreuzpunkten flachgedrückte Tropfen von Polyvinylchlorid gebildet, die mit dem bloßen Auge wahrnehmbar sind.
Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EWG) Nr. 471/2002 der Kommission vom 15. März 20021) (RV L 471/02): 3. Rechteckiger ca.4 mm dicker Zellkunststoff (Polyurethan), (Maße ca.20 ×21 cm), einseitig mit ca.0,2 mm dickem, bunt bedrucktem Gewirke überzogen. (Mouse-Pads und ähnliche Waren) (Siehe Fotografie Nr.619)2) Unterposition 5903 2090 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur, der Anmerkung 7 a) zu Abschnitt XI, den Anmerkungen 1, 2 a) 5) zu Kapitel 59 sowie nach dem Wortlaut der KN-Codes 5903, 5903 20 und 5903 2090. Die Ware gilt nicht als „konfektioniert“ im Sinne der Anmerkung 7 a) des Abschnitts XI, weil sie in rechteckiger Form zugeschnitten ist. …
Gerichtliche Entscheidungen (GE) - national Auszug aus dem Urteil des Bundesfinanzhofes 17. Oktober 1989 Az.: VII K 2/89 3. NV: Reversseide, bestehend aus einer Gewebelage (Schauseite) und einer gewichtsmäßig überwiegenden Unterlage aus Gewirke (Polyester-Gewirke mit Polyurethan-Belag) ist der Unterposition 5903 20 90 KN zuzuweisen. Eine Tarifierung unter Position 5407 KN kommt nicht in Betracht Aus den Gründen: ... Tatbestand: Die beklagte Oberfinanzdirektion (OFD) erteilte der Klägerin eine verbindliche ZOLLTARIFAUSKUNFT (vZTA) vom .. Mai 198.. …
Zu Position 5903 gehören: a) Gewebe (Gewirke), mit Kunststoff getränkt, bestrichen oder überzogen oder laminiert, ohne Rücksicht auf das Quadratmetergewicht und die Beschaffenheit des Kunststoffs (fest oder zellförmig), ist auch auf Gewebe anwendbar, die nur mit einer Kunststofflage versehen sind ausgenommen: 1) Gewebe (Gewirke), bei denen das Tränken, Bestreichen oder Überziehen mit bloßem Auge nicht wahrnehmbar ist (im Allgemeinen Kapitel 50 bis 55, 58 oder 60); dabei bleiben Veränderungen der Farbe, die hierdurch hervorgerufen sind, außer Betracht gilt für 2-schichtige Erzeugnisse mit Festkunststoff unabhängig von der Art der Beschichtung (getränkt, bestrichen oder überzogen) für 2-schichtige Erzeugnisse mit Zellkunststoff ist Anm. 2 a) 5) Kap. …
Unterteilungen dieser Nummer
Häufige Fragen
Wofür steht die Zolltarifnummer 5903.10.90?
Die Zolltarifnummer 5903.10.90 umfasst Gewebe, bestrichen, überzogen oder laminiert. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.
Wie hoch ist der Zollsatz für 5903.10.90?
Der Drittlandszollsatz für 5903.10.90 beträgt 8 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.
Welcher HS-Code gehört zu 5903.10.90?
Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 590310. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.
Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 5903.10.90?
5903.10.90 hat acht Stellen und entspricht der Kombinierten Nomenklatur der EU. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.
Wo ist 5903.10.90 im Zolltarif eingeordnet?
5903.10.90 steht in dieser Hierarchie: 59 GETRÄNKTE, BESTRICHENE, ÜBERZOGENE ODER MIT LAGEN VERSEHENE GEWEBE; WAREN DES TECHNISCHEN BEDARFS, AUS SPINNSTOFFEN > 5903 Gewebe, mit Kunststoff getränkt, bestrichen, überzogen oder mit Lagen aus Kunststoff versehen, andere als solche der Position 5902 > 590310 mit Poly(vinylchlorid). Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.
Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 5903.10.90?
Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 5903.10.90 erfasst, zum Beispiel GRBTIDEC-031/2025. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.
Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?
Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.
Ändert sich die Zolltarifnummer 5903.10.90?
KN-Code 5903.10.90 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.
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