Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 5903.20: Gewebe, mit Polyurethan

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 5903.20 steht für Gewebe, mit Polyurethan. Der Drittlandszollsatz beträgt 8 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

5903.20 ist ein HS-Unterposition des EU-Zolltarifs aus Kapitel 59. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.

Zolltarifnummer
5903.20
Drittlandszoll
8 %
Anmeldefähig
Nein
vZTA-Entscheidungen
8

Einordnung im Zolltarif

  1. 59GETRÄNKTE, BESTRICHENE, ÜBERZOGENE ODER MIT LAGEN VERSEHENE GEWEBE; WAREN DES TECHNISCHEN BEDARFS, AUS SPINNSTOFFEN
  2. 5903Gewebe, mit Kunststoff getränkt, bestrichen, überzogen oder mit Lagen aus Kunststoff versehen, andere als solche der Position 5902
  3. 5903.20Gewebe, mit Polyurethan

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 5903.20

HS-Code5903.206 Stellen, weltweit einheitlich

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll8 %MFN
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
Türkei0 %Customs Union Duty
Andorra0 %Customs Union Duty
San Marino0 %Customs Union Duty
Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren0 %Tariff preference
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Ukraine0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

DE868/14-1Erteilt von DEGültig bis 2020-03-17

Gewebe mit Kunststofflage, sog. Kunstleder Kamax JTF 788, Foto siehe Anlage, - als Meterware mit einer Breite von mehr als 30 cm, - laut Untersuchungsergebnis: -- aus einem gefärbten Kettengewirke (= Gewebe im Sinne des Kapitels 59) aus laut Antrag Polyamid (synthetische Chemiefasern); auf der Außenseite (Schauseite) mit bloßem Auge wahrnehmbar mit einer Lage (geprägte Folie) aus Kunststoff (laut Antrag: Polyurethan; Zellstruktur erkennbar; keine Mikrokügelchen enthaltend) versehen; das Gewebe ist dicht, geraut und bildet ca. 2/3 der Gesamtdicke (dient damit nicht nur der Verstärkung), - von Hand bei einer Temperatur zwischen 15 und 30 °C auf einen Dorn von 7 mm Durchmesser aufrollbar, ohne rissig zu werden. "Gewebe, mit Lage aus Kunststoff (Polyurethan) versehen, anderes als solches der Position 5902"

DE24553/16-1Erteilt von DEGültig bis 2020-01-04

Mit Kunststoff überzogenes Gewebe, Foto siehe Anlage, - als Meterware, laut Antrag mit einer Breite von mehr als 30 cm, - laut Untersuchungsergebnis: -- aus einem leinwandbindigen Gewebe aus Spinnstoffen, das auf der Außenseite (Schauseite) mit bloßem Auge wahrnehmbar mit geprägtem Zellkunststoff (laut Antrag: Polyurethan) überzogen ist; das Gewebe ist buntgewebt (melierte Garne), dicht und dicker (ca. 3/5 der Gesamtdicke) als der Zellkunststoff und dient damit nicht nur der Verstärkung, - von Hand bei einer Temperatur zwischen 15 und 30 °C auf einen Dorn von 7 mm Durchmesser aufrollbar, ohne rissig zu werden. "Gewebe, mit Kunststoff (Polyurethan) überzogen, anderes als solche der Position 5902"

DE20870/13-1Erteilt von DEGültig bis 2019-12-16

Gewirke mit Kunststofflage, sog. Schaumstoff, Art. 19101-150, Foto siehe Anlage, - als Meterware; laut Antrag mit einer Breite von 150 cm, - mit einer Gesamtdicke von ca. 5 mm, - aus drei mit ihrer ganzen Fläche aufeinander liegenden und so miteinander durch Kleben verbundenen Lagen, -- mit zwei Außenlagen aus ca. 0,5 mm dicken, einfarbigen Kuliergewirken (= Gewebe im Sinne des Kapitels 59) aus laut Antrag 100 % Polyester (synthetische Chemiefasern) und -- einer ca. 4 mm dicken, im Querschnitt mit bloßem Auge wahrnehmbaren Zwischenlage aus geschäumten Kunststoff (Zellkunststoff) aus laut Antrag 100 % Polyurethan, -- die Gewirke sind dicht und dienen damit nicht nur der Verstärkung, - von Hand bei einer Temperatur zwischen 15 und 30 °C auf einen Dorn von 7 mm Durchmesser aufrollbar, ohne rissig zu werden. "Gewebe, mit einer Lage aus Kunststoff (Polyurethan) versehen, anderes als solches der Position 5902"

DE14363/13-1Erteilt von DEGültig bis 2019-09-08

Gewirke mit Kunststofflage, sog. Polyurethanschaum kaschiert mit Polyester Gewirke/Gestrick, Foto siehe Anlage, - laut Antrag als Meterware mit einer Breite von etwa 155 cm, - laut Untersuchungsergebnis: -- Kettengewirke (= Gewebe im Sinne des Kapitels 59) aus synthetischen Chemiefasern; auf der Unterseite mit bloßem Auge wahrnehmbar mit einer Lage aus geschäumtem Kunststoff (Zellkunststoff; laut Antrag Polyurethan; dicker als die Gewirkelage) versehen; das Gewirke ist dicht und buntgewirkt (dient damit nicht nur der Verstärkung), - von Hand bei einer Temperatur zwischen 15 und 30 °C auf einen Dorn von 7 mm Durchmesser aufrollbar, ohne rissig zu werden. "Gewebe, mit Lage aus Kunststoff (Polyurethan) versehen, anderes als solche der Position 5902"

DEF/1670/09-1Erteilt von DEGültig bis 2015-03-18

Bestrichenes Gewebe, - als Meterware, - mit einer Breite von mehr als 30 cm, - aus einem einfarbigen Gewebe aus synthetischen Chemiefasern (laut Antrag: Polyester), - einseitig mit dem bloßen Auge wahrnehmbar mit Kunststoff (laut ergänzenden Antragsangaben Polyurethan) bestrichen, - von Hand bei einer Temperatur zwischen 15 und 30 °C auf einen Dorn von 7 mm Durchmesser aufrollbar, ohne rissig zu werden.

FR-E4-2005-000154Erteilt von FRGültig bis 2011-02-06

TISSU POLYAMIDE AVEC SUR UNE FACE UNE ENDUCTION POLYURETHANE, LARGEUR 1500 MM, POIDS 165+/20G/M2.

FR-E4-2004-002171Erteilt von FRGültig bis 2010-07-04

TISSU STRATIFIE DE COTON, COMPOSE DE DEUX ETOFFES DE COTON ENDUITES DE FACON NON PERCEPTIBLE A L'OEIL NU DE POLYURETHANNE ET COMBINEES AVEC UNE COUCHE DE POLYURETHANNE VISIBLE SUR LA TRANCHE DU TISSU, D'UN POIDS TOTAL DE 950G/M²,ET D'UNE ÉPAISSEUR DE 105/100° COMPOSITION : CE PRODUIT SE COMPOSE DE DEUX TISSUS DE COTON IDENTIQUES COLLÉS L'UN SUR L'AUTRE PAR UNE COLLE POLYURÉTHANE ET AYANT SUR LES 2 FACES EXTÉRIEURES UNE ENDUCTION POLYURÉTHANE ROUGE. PROPORTION DES COMPOSANTS : - TISSUS 100% COTON : 600G/M² SOIT 63% DU POIDS TOTAL DU PRODUIT - ENDUCTION POLYURÉTHANE ROUGE : COMPOSÉ DE POLYURÉTHANE PRINCIPALEMENT ET DES CHARGES (SIO2, AI2O3...) ET D'UN PIGMENT ROUGE. 150G/M² SOIT 16% DU POIDS TOTAL DU PRODUIT. - COLLE 100% POLYURÉTHANE : 200G/M² SOIT 21% DU POIDS TOTAL DU PRODUIT. PRODUIT VENDU EN ROULEAUX DE LARGEURS VARIABLES (MAXIMUM DE 1,50M) ET DE LONGUEURS VARIABLES (MAXIMUM 500M).

FR-PRO-2007-000377Erteilt von FRGültig bis 2008-03-19

ETOFFE STRATIFIEE AVEC DE LA MATIERE PLASTIQUE, COMPOSEE D'UNE ETOFFE DE BONNETERIE GRATTEE (BONNETERIE POLAIRE) DE FIBRES SYNTHETIQUES (100% POLYESTER) TEINTE UNIFORMEMENT, D'UNE MEMBRANE DE POLYURETHANNE VISIBLE SUR LA TRANCHE ET D'UN TISSU DE FIBRES SYNTHETIQUES (84% POLYESTER, 16% SPANDEX) TEINT UNIFORMEMENT A ARMURE TOILE.

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 5903

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EWG) Nr. 471/2002 der Kommission vom 15. März 20021) (RV L 471/02): 3. Rechteckiger ca.4 mm dicker Zellkunststoff (Polyurethan), (Maße ca.20 ×21 cm), einseitig mit ca.0,2 mm dickem, bunt bedrucktem Gewirke überzogen. (Mouse-Pads und ähnliche Waren) (Siehe Fotografie Nr.619)2) Unterposition 5903 2090 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur, der Anmerkung 7 a) zu Abschnitt XI, den Anmerkungen 1, 2 a) 5) zu Kapitel 59 sowie nach dem Wortlaut der KN-Codes 5903, 5903 20 und 5903 2090. Die Ware gilt nicht als „konfektioniert“ im Sinne der Anmerkung 7 a) des Abschnitts XI, weil sie in rechteckiger Form zugeschnitten ist. …

Pos. 5903

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - national Auszug aus dem Urteil des Bundesfinanzhofes 17. Oktober 1989 Az.: VII K 2/89 3. NV: Reversseide, bestehend aus einer Gewebelage (Schauseite) und einer gewichtsmäßig überwiegenden Unterlage aus Gewirke (Polyester-Gewirke mit Polyurethan-Belag) ist der Unterposition 5903 20 90 KN zuzuweisen. Eine Tarifierung unter Position 5407 KN kommt nicht in Betracht Aus den Gründen: ... Tatbestand: Die beklagte Oberfinanzdirektion (OFD) erteilte der Klägerin eine verbindliche ZOLLTARIFAUSKUNFT (vZTA) vom .. Mai 198.. …

Pos. 5903

Zu Position 5903 gehören: a) Gewebe (Gewirke), mit Kunststoff getränkt, bestrichen oder überzogen oder laminiert, ohne Rücksicht auf das Quadratmetergewicht und die Beschaffenheit des Kunststoffs (fest oder zellförmig), ist auch auf Gewebe anwendbar, die nur mit einer Kunststofflage versehen sind ausgenommen: 1) Gewebe (Gewirke), bei denen das Tränken, Bestreichen oder Überziehen mit bloßem Auge nicht wahrnehmbar ist (im Allgemeinen Kapitel 50 bis 55, 58 oder 60); dabei bleiben Veränderungen der Farbe, die hierdurch hervorgerufen sind, außer Betracht gilt für 2-schichtige Erzeugnisse mit Festkunststoff unabhängig von der Art der Beschichtung (getränkt, bestrichen oder überzogen) für 2-schichtige Erzeugnisse mit Zellkunststoff ist Anm. 2 a) 5) Kap. …

Kapitel 59

1. Als „Gewebe" im Sinne des Kapitels 59 gelten, wenn nichts anderes bestimmt ist, die Gewebe der Kapitel 50 bis 55 und der Positionen 5803 und 5806, Geflechte, Posamentierwaren und ähnliche Zierwaren, als Meterware, der Position 5808 sowie Gewirke und Gestricke der Position 6002 bis 6006 (RV E5901000). 2. Zu Position 5903 gehören: a) Gewebe, mit Kunststoff getränkt, bestrichen, überzogen oder laminiert, ohne Rücksicht auf das Quadratmetergewicht und die Beschaffenheit des Kunststoffs (fest oder zellförmig), ausgenommen (RV E5902A00): 1) Gewebe, bei denen das Tränken, Bestreichen oder Überziehen mit bloßem Auge nicht wahrnehmbar ist (im Allgemeinen Kapitel 50 bis 55, 58 oder 60); dabei bleiben Veränderungen der Farbe, die hierdurch hervorgerufen sind, außer Betracht (RV E5902A10); 2) Erzeugnisse, die von Hand bei einer Temperatur zwischen 15 und 30°C nicht auf einen Dorn von 7 mm Durchme …

Unterteilungen dieser Nummer

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 5903.20?

Die Zolltarifnummer 5903.20 umfasst Gewebe, mit Polyurethan. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 5903.20?

Der Drittlandszollsatz für 5903.20 beträgt 8 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 5903.20?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 590320. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 5903.20?

5903.20 hat sechs Stellen und entspricht der weltweit einheitlichen HS-Unterposition. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 5903.20 im Zolltarif eingeordnet?

5903.20 steht in dieser Hierarchie: 59 GETRÄNKTE, BESTRICHENE, ÜBERZOGENE ODER MIT LAGEN VERSEHENE GEWEBE; WAREN DES TECHNISCHEN BEDARFS, AUS SPINNSTOFFEN > 5903 Gewebe, mit Kunststoff getränkt, bestrichen, überzogen oder mit Lagen aus Kunststoff versehen, andere als solche der Position 5902. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 5903.20?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 5903.20 erfasst, zum Beispiel DE868/14-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 5903.20?

HS-Unterposition 5903.20 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

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