Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 5906: Kautschutierte Gewebe, andere als solche der Position 5902

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 5906 steht für Kautschutierte Gewebe, andere als solche der Position 5902. Für diese Codenummer ist im TARIC kein eigener Drittlandszollsatz hinterlegt; maßgeblich ist der Satz der zugehörigen Warennummer.

5906 ist eine Position des EU-Zolltarifs aus Kapitel 59. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.

Zolltarifnummer
5906
Drittlandszoll
Siehe Unterteilung
Anmeldefähig
Nein
vZTA-Entscheidungen
0

Einordnung im Zolltarif

  1. 59GETRÄNKTE, BESTRICHENE, ÜBERZOGENE ODER MIT LAGEN VERSEHENE GEWEBE; WAREN DES TECHNISCHEN BEDARFS, AUS SPINNSTOFFEN
  2. 5906Kautschutierte Gewebe, andere als solche der Position 5902

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
Türkei0 %Customs Union Duty
Andorra0 %Customs Union Duty
San Marino0 %Customs Union Duty
Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren0 %Tariff preference
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Ukraine0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

Zu dieser Nummer sind in der EBTI-Datenbank derzeit keine gültigen verbindlichen Zolltarifauskünfte erfasst. Vergleichsfälle finden Sie über die übergeordnete Position.

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 5906

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Zu dieser Position gehören: A) Gewebe aus Spinnstoffen, mit Kautschuk getränkt, bestrichen, überzogen oder laminiert, einschließlich getauchte („gedippte“) Erzeugnisse (andere als solche der Pos. 5902), mit einem Quadratmetergewicht von: 1.500 g oder weniger, ohne Rücksicht auf das Verhältnis von Spinnstoffen und Kautschuk; mehr als 1.500 g, jedoch mit einem Anteil an Spinnstoffen von mehr als 50 GHT. Diese kautschutierten Gewebe werden hauptsächlich verwendet zur Herstellung von Regenbekleidung, Spezialschutzbekleidung gegen Strahleneinwirkung und zur Herstellung von aufblasbaren Artikeln, Camping-Artikeln, sanitären Gegenständen usw. Bestimmte Möbelstoffe dieser Position, die auf einer Seite dünn mit Kautschuklatex bestrichen sind, sind nicht unbedingt wasserundurchlässig. …

Pos. 5906

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Durchführungsverordnung (EU) 2021/1369 der Kommission vom 6. August 2021 (ABl. L 294/8) (RV L 21/1369): Band aus elastischem Gewebe mit einer Breite von etwa 5 cm, einseitig mit Klebematerial aus synthetischem Kautschuk überzogen und mit einem Quadratmetergewicht von 1 500 g oder weniger. Das Band ist, aufgerollt auf ein Stützrohr, in Kartons mit 16 oder 24 Rollen mit einem Durchmesser von jeweils etwa 7,5 cm aufgemacht. Auf der Verpackung ist nicht angegeben, dass die Bänder für medizinische Zwecke bestimmt sind. Das Band dient dem Schutz der Gelenke bei sportlichen Aktivitäten. Siehe Abbildungen Unterposition 5906 10 00 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur, Anmerkung 4 a) 1) zu Kapitel 59 sowie nach dem Wortlaut der KN-Codes 5906 und 5906 10 00. …

Pos. 5906

Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Hierher gehören u. a. Klebebänder, die aus einem Gewebe bestehen, das auf einer Seite mit Klebstoff auf Kautschukbasis und auf der anderen Seite mit Polyethylen bestrichen ist, und die zum Beispiel zum Zusammenfügen und Abdichten von Leitungen und Rohren im Bauwesen, zum Herstellen von Verpackungsmitteln usw. verwendet werden. Der Polyethylenüberzug gewährleistet zwar die Luft- und Wasserundurchlässigkeit, die Hauptfunktion des Bandes besteht jedoch in der Herstellung einer festen Verbindung von Gegenständen, die zusammengefügt werden sollen, was durch den Klebstoff auf Kautschukbasis gewährleistet wird. (Vgl. Tarifentscheid vom 14. Januar 1985, Tarifstelle 5911 A GZT 1985, Dok. SUD/1008/84 i. V. m. SUD 117/85 (Bericht über 422. Tagung des Zolltarif-Ausschusses der Kommission der EG)). …

Kapitel 59

1. Als „Gewebe" im Sinne des Kapitels 59 gelten, wenn nichts anderes bestimmt ist, die Gewebe der Kapitel 50 bis 55 und der Positionen 5803 und 5806, Geflechte, Posamentierwaren und ähnliche Zierwaren, als Meterware, der Position 5808 sowie Gewirke und Gestricke der Position 6002 bis 6006 (RV E5901000). 2. Zu Position 5903 gehören: a) Gewebe, mit Kunststoff getränkt, bestrichen, überzogen oder laminiert, ohne Rücksicht auf das Quadratmetergewicht und die Beschaffenheit des Kunststoffs (fest oder zellförmig), ausgenommen (RV E5902A00): 1) Gewebe, bei denen das Tränken, Bestreichen oder Überziehen mit bloßem Auge nicht wahrnehmbar ist (im Allgemeinen Kapitel 50 bis 55, 58 oder 60); dabei bleiben Veränderungen der Farbe, die hierdurch hervorgerufen sind, außer Betracht (RV E5902A10); 2) Erzeugnisse, die von Hand bei einer Temperatur zwischen 15 und 30°C nicht auf einen Dorn von 7 mm Durchme …

Unterteilungen dieser Nummer

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 5906?

Die Zolltarifnummer 5906 umfasst Kautschutierte Gewebe, andere als solche der Position 5902. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 5906?

Für 5906 ist im TARIC kein eigener Drittlandszollsatz hinterlegt. Der Satz ergibt sich aus der darunter liegenden anmeldefähigen Warennummer.

Welcher HS-Code gehört zu 5906?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 5906. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 5906?

5906 hat vier Stellen und steht für eine Position des Harmonisierten Systems. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 5906 im Zolltarif eingeordnet?

5906 steht in dieser Hierarchie: 59 GETRÄNKTE, BESTRICHENE, ÜBERZOGENE ODER MIT LAGEN VERSEHENE GEWEBE; WAREN DES TECHNISCHEN BEDARFS, AUS SPINNSTOFFEN. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 5906?

Zu 5906 sind in der EBTI-Datenbank derzeit keine gültigen Entscheidungen erfasst. Vergleichsfälle finden Sie dann über die übergeordnete Position.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 5906?

Position 5906 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

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