Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 5907.00.00.90.0: Andere Gewebe, andere

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 5907.00.00.90.0 steht für Andere Gewebe, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 4,9 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

5907.00.00.90.0 ist ein Warennummer des EU-Zolltarifs aus Kapitel 59. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist anmeldefähig: Sie können sie in dieser Form in einer Zollanmeldung verwenden.

Zolltarifnummer
5907.00.00.90.0
Drittlandszoll
4,9 %
Anmeldefähig
Ja
vZTA-Entscheidungen
8

Einordnung im Zolltarif

  1. 59GETRÄNKTE, BESTRICHENE, ÜBERZOGENE ODER MIT LAGEN VERSEHENE GEWEBE; WAREN DES TECHNISCHEN BEDARFS, AUS SPINNSTOFFEN
  2. 5907Andere Gewebe, getränkt, bestrichen oder überzogen; bemalte Gewebe für Theaterdekorationen, Atelierhintergründe oder dergleichen
  3. 5907.00.00Andere Gewebe, getränkt, bestrichen oder überzogen; bemalte Gewebe für Theaterdekorationen, Atelierhintergründe oder dergleichen
  4. 5907.00.00.90andere
  5. 5907.00.00.90.0Andere Gewebe, andere

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 5907.00.00.90.0

HS-Code5907.006 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code5907.00.008 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU
TARIC-Code5907.00.00.9010 Stellen, trägt die EU-Maßnahmen
Warennummer5907.00.00.90.011 Stellen, für die deutsche Einfuhranmeldung

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll4,9 %MFN
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
Türkei0 %Customs Union Duty
Andorra0 %Customs Union Duty
San Marino0 %Customs Union Duty
Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren0 %Tariff preference
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Ukraine0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Regelungen zu dieser Zolltarifnummer

Neben dem Zollsatz greifen für diese Nummer die folgenden EU-Regelungen. Jede Einschätzung folgt allein aus der Nummer; Ihre konkrete Ware kann trotzdem außerhalb einer Regelung liegen.

Mögliche Dual-Use-Listenpositionen

Nur indikative Korrelation. Die Zuordnung von Zolltarifnummern zu Dual-Use-Listenpositionen ist eine Orientierungshilfe, keine Einstufung. Ob ein Gut gelistet ist, hängt von seinen technischen Parametern ab.

  • 0007Weapons / munitions / military material (Ausfuhrliste Teil I A)
  • 1A004bProtective and detection equipment and components not specially designed for military use, as follows:

Abgeleitet aus TARIC und den veröffentlichten EU-Verordnungen. Es ist ein Ausgangspunkt für eine Prüfung, keine Compliance-Bewertung Ihrer Ware.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

DEBTI16008/24-1Erteilt von DEGültig bis 2027-06-12

Überzogenes Gewebe, sog. Bastelzuschnitte, Art. 752208, Foto siehe Anlage, - Warenzusammenstellung, bestehend aus zwei mit metallisierter Farbe überzogenen Geweben, zwei mit Spinnstoff verstärkten Zellkunststofflagen und einem Vliesstoff, - gemeinsam in einem Polybeutel für den Einzelverkauf aufgemacht und zur Befriedigung eines speziellen Bedarfs zusammengestellt, - jeweils rechteckig zugeschnitten, in den Abmessungen von laut Antrag 15 cm x 21 cm, u. a. somit keine Ware der Position 6307, - mit metallisierter Farbe überzogene Gewebe: -- aus jeweils einem weißen Gewebe aus Spinnstoffen, -- auf der Schauseite auf der ganzen Oberfläche mit Kleber bestrichen und flächendeckend mit metallisierter Farbe überzogen; das Überziehen ist mit dem bloßen Auge wahrnehmbar, - mit Spinnstoff verstärkte Zellkunststofflagen: -- aus jeweils einem weißen Gewirke, das auf der Außenseite (Schauseite) mit bloßem Auge wahrnehmbar mit geprägtem Zellkunststoff überzogen ist; das Gewirke ist dicht und augenscheinlich dünner als die Lage aus Zellkunststoff und dient damit nur der Verstärkung, - mit Kunststoff überzogener Vliesstoff: -- aus synthetischen Filamenten, -- punktuell thermisch verfestigt, -- einseitig auf der ganzen Oberfläche mit klarsichtigem Kleber bestrichen und mit metallisierten Kunststoff-Partikeln versehen, - im Hinblick auf die Verwendung sind die mit metallisierter Farbe überzogenen Gewebe, die mit Spinnstoff verstärkten Zellkunststofflagen und der Vliesstoff gleichbedeutend, im Hinblick auf den Umfang (Menge) sind die mit metallisierter Farbe überzogenen Gewebe und die mit Spinnstoff verstärkten Zellkunststofflagen gleichbedeutend, jedoch bestimmen sie jeweils gegenüber dem Vliesstoff den Charakter der Warenzusammenstellung; somit verleihen insgesamt weder die mit metallisierter Farbe überzogenen Gewebe noch die mit Spinnstoff verstärkten Zellkunststofflagen der Warenzusammenstellung ihren wesentlichen Charakter, sie ist daher der von den gleichermaßen in Betracht kommenden Positionen (3921 und 5907) in der Nomenklatur zuletzt genannten zuzuweisen. "Überzogenes Gewebe, anderes als in den Positionen 5901 bis 5906 genannte, ohne in Klebstoff eingebettete Kügelchen"

DEBTI21177/23-1Erteilt von DEGültig bis 2026-08-06

Überzogenes Gewebe, sog. Geschenkband, - als Meterware, mit einer Breite zwischen 25 mm und 40 mm und einer Länge von laut Antrag 2,7 m, - aus einem Gewirke (= Gewebe im Sinne des Kapitels 59) bzw. Gewebe aus synthetischen Chemiefasern (laut Antrag Polyester), das auf der Schauseite auf der ganzen Oberfläche vollständig mit Klebstoff überzogen und mit einer mit dem bloßen Auge wahrnehmbaren Deckschicht aus metallisierten Partikeln aus Kunststoff versehen ist, - an den Rändern heiß geschnitten; lediglich in einfacher Weise gegen Ausriefeln gesichert, - ohne in den Klebstoff eingebettete Kügelchen, - stellt sich als Band dar, damit keine Ware der Position 5608. "Überzogenes Gewebe, anderes als in den Positionen 5901 bis 5906 genannte, ohne in Klebstoff eingebettete Kügelchen"

DEBTI21178/23-1Erteilt von DEGültig bis 2026-06-22

Überzogenes Gewebe, sog. Geschenkband mit silber Glitzer, Foto siehe Anlage, - laut Antrag auf Rollen, im 4er Set, - als Meterware, mit einer Breite von laut Antrag 3,8 cm und einer Länge con 2,7 m, - aus einem Gewirke (= Gewebe im Sinne des Kapitels 59) aus synthetischen Chemiefasern (laut Antrag Polyester), das auf der Schauseite auf der ganzen Oberfläche vollständig mit Klebstoff überzogen und mit einer mit dem bloßen Auge wahrnehmbaren Deckschicht aus metallisierten Partikeln aus Kunststoff versehen ist, somit keine Ware der Position 5608, - an den Rändern heiß geschnitten; lediglich in einfacher Weise gegen Ausriefeln gesichert, u. a. somit nicht konfektioniert, - ohne in den Klebstoff eingebettete Kügelchen. "Überzogenes Gewebe, anderes als in den Positionen 5901 bis 5906 genannte, ohne in Klebstoff eingebettete Kügelchen"

DE13712/15-1Erteilt von DEGültig bis 2021-10-01

Gewebe, sog. Möbelbezugsstoff, Foto siehe Anlage, - als Meterware; mit einer Breite von laut Antrag 145 cm, - laut Untersuchungsergebnis: -- aus einem weißen Gewebe in Leinwandbindung, -- auf der ganzen Oberfläche mit Klebstoff (ohne eingebettete Kügelchen) bestrichen und anschließend (nicht musterbildend) mit einer mit dem bloßen Auge wahrnehmbaren Schicht Scherstaub (Faserlänge: ca. 1-2 mm) beflockt, - einen Samt nachahmend. "Gewebe, anderes als in den Positionen 5901 bis 5906 genannte, überzogen, ohne in Klebstoff eingebettete Kügelchen"

DE7938/15-1Erteilt von DEGültig bis 2021-05-26

Gewebe, sog. Gewebefutterstoff Corallo beige, Art. 8840085, - Samt nachahmend, - laut Antrag: -- als Meterware, mit einer Breite von mehr als 30 cm, -- aus einem einfarbigen Gewebe aus Baumwolle, -- auf der ganzen Oberfläche mit Klebstoff (ohne eingebettete Kügelchen) bestrichen und anschließend (nicht musterbildend) mit einer Schicht Scherstaub aus Viskose (künstliche Chemiefasern) beflockt, -- der Überzug ist mit bloßem Auge wahrnehmbar. "Gewebe, anderes als in den Positionen 5901 bis 5906 genannte, überzogen, ohne in Klebstoff eingebettete Kügelchen"

DE15056/14-1Erteilt von DEGültig bis 2020-09-25

Gewebe, sog. WH Dekoband auf Rolle mit Glitter, Art. 705122, Foto siehe Anlage, - als Meterware auf Rollen; laut Antrag mit einer Länge von 150 cm und einer Breite von 15 cm, - aus einem netzartig durchbrochen gearbeiteten Gewirke (= Gewebe im Sinne des Kapitels 59) aus Spinnstoffen, - auf der Schauseite auf der ganzen Oberfläche augenscheinlich mit klarsichtigem Kleber bestrichen und mit einer dünnen Lage aus metallisierten Kunststoff-Partikeln (keine Kügelchen) überdeckt, - an den Schmalseiten heiß geschnitten, - aufgrund der Beschaffenheit kein Band der Position 5806. "Überzogenes Gewebe, anderes als in den Positionen 5901 bis 5906 genannte, ohne in Klebstoff eingebettete Kügelchen"

DE21560/12-1Erteilt von DEGültig bis 2018-12-10

Gewebe, sog. Dekoklebeband, Foto siehe Anlage, - als Meterware; laut Antrag mit einer Breite von 1,5 cm und einer Länge von 5 m, - laut Untersuchungsergebnis: -- schwarzes Gewebe in Leinwandbindung aus Chemiefasern, --- auf der Schauseite auf der ganzen Oberfläche mit klarsichtigem Kleber bestrichen und mit metallisierten Partikeln (keine Kügelchen) überdeckt, --- auf der Rückseite mit Kleber und Abdeckpapier versehen. "Überzogenes Gewebe, anderes als in den Positionen 5901 bis 5906 genannte, ohne in Klebstoff eingebettete Kügelchen"

DE10550/12-1Erteilt von DEGültig bis 2018-06-19

Gewebe, sog. Band in Lederoptik, Foto siehe Anlage, - laut Antrag als Meterware auf Rollen, - mit einer Breite von etwa 3 mm, - einen Samt nachahmend, - aus einem einfarbigen Gewebe, auf der Oberfläche beidseitig vollständig mit Klebstoff (ohne eingebettete Kügelchen) bestrichen und anschließend mit einer Schicht aus Scherstaub versehen, - mit geschnittenen Rändern (nicht gesäumt, damit nicht konfektioniert). "Gewebe, andere als in den Positionen 5901 bis 5906 genannte, bestrichen, anderes als in der Unterposition 5907 0000 10 genannte"

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 5907

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) I. Andere Gewebe, getränkt, bestrichen oder überzogen Zu dieser Gruppe gehören getränkte, bestrichene oder überzogene Gewebe (andere als die der Pos. 5901 bis 5906), sofern das Tränken, Bestreichen oder Überziehen mit bloßem Auge wahrnehmbar ist; dabei bleiben Veränderungen der Farbe, die hierdurch hervorgerufen sind, außer Betracht. Nicht zu dieser Position gehören Gewebe, bei denen das Tränken, Bestreichen oder Überziehen mit bloßem Auge nicht wahrnehmbar ist (abgesehen von der Farbe) und Gewebe mit normaler Ausrüstungsappretur auf der Grundlage von stärkehaltigen und ähnlichen Stoffen (siehe Anm. 5 zu Kap. 59); sie gehören in der Regel zu den Kapiteln 50 bis 55, 58 oder 60. Danach gehören nicht hierher Gewebe, die mit Leim, Stärke oder ähnlichen Appreturen (z. B. …

Pos. 5907

Avise zum Harmonisierten System (AV) 1. Mit Aluminium überzogenes Gewebe. Es besteht aus 100 % Polyester-Filamentgarnen und ist auf einer Seite mit einer dünnen Lage aus Aluminium mit bloßem Auge wahrnehmbar überzogen. Die Aluminiumlage ist durch Verdampfen von geschmolzenem Aluminium auf eine Seite des Gewebes hin in einem Vakuumprozess erzeugt worden. Anwendung der Allgemeinen Vorschrift 1 (Anmerkung 6 (a) zu Kapitel 59).

Pos. 5907

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - national Auszug aus dem Urteil des Hessischen Finanzgerichtes vom 7. Mai 1998 Az.: 7 K 4756/96 Aus den Gründen: ... Tatbestand: Streitig ist die Tarifierung von zwei unterschiedlich beschaffenen Reflexmaterialien. Mit Antrag vom 22. Juni 1995 beantragte die Klägerin die Erteilung einer verbindlichen Zolltarifauskunft für eine Ware, die von ihr als Kunststofffolie mit aufgespritzten Glaskugeln, teilweise mit Verstärkung zum Aufnähen, bezeichnet wurde.... Das Untersuchungsergebnis ergab hinsichtlich der Warenbeschaffenheit ... …

Kapitel 59

1. Als „Gewebe" im Sinne des Kapitels 59 gelten, wenn nichts anderes bestimmt ist, die Gewebe der Kapitel 50 bis 55 und der Positionen 5803 und 5806, Geflechte, Posamentierwaren und ähnliche Zierwaren, als Meterware, der Position 5808 sowie Gewirke und Gestricke der Position 6002 bis 6006 (RV E5901000). 2. Zu Position 5903 gehören: a) Gewebe, mit Kunststoff getränkt, bestrichen, überzogen oder laminiert, ohne Rücksicht auf das Quadratmetergewicht und die Beschaffenheit des Kunststoffs (fest oder zellförmig), ausgenommen (RV E5902A00): 1) Gewebe, bei denen das Tränken, Bestreichen oder Überziehen mit bloßem Auge nicht wahrnehmbar ist (im Allgemeinen Kapitel 50 bis 55, 58 oder 60); dabei bleiben Veränderungen der Farbe, die hierdurch hervorgerufen sind, außer Betracht (RV E5902A10); 2) Erzeugnisse, die von Hand bei einer Temperatur zwischen 15 und 30°C nicht auf einen Dorn von 7 mm Durchme …

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 5907.00.00.90.0?

Die Zolltarifnummer 5907.00.00.90.0 umfasst Andere Gewebe, andere. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 5907.00.00.90.0?

Der Drittlandszollsatz für 5907.00.00.90.0 beträgt 4,9 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 5907.00.00.90.0?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 590700. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 5907.00.00.90.0?

5907.00.00.90.0 hat elf Stellen und ist die vollständige deutsche Warennummer für die Einfuhranmeldung. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 5907.00.00.90.0 im Zolltarif eingeordnet?

5907.00.00.90.0 steht in dieser Hierarchie: 59 GETRÄNKTE, BESTRICHENE, ÜBERZOGENE ODER MIT LAGEN VERSEHENE GEWEBE; WAREN DES TECHNISCHEN BEDARFS, AUS SPINNSTOFFEN > 5907 Andere Gewebe, getränkt, bestrichen oder überzogen; bemalte Gewebe für Theaterdekorationen, Atelierhintergründe oder dergleichen > 59070000 Andere Gewebe, getränkt, bestrichen oder überzogen; bemalte Gewebe für Theaterdekorationen, Atelierhintergründe oder dergleichen > 5907000090 andere. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 5907.00.00.90.0?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 5907.00.00.90.0 erfasst, zum Beispiel DEBTI16008/24-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ist 5907.00.00.90.0 ein Dual-Use-Gut?

Die Zolltarifnummer allein entscheidet das nicht. Zu 5907.00.00.90.0 gibt es eine indikative Korrelation zu 0007, 1A004b. Ob Ihre Ware gelistet ist, richtet sich nach ihren technischen Parametern und ist am Wortlaut der Güterliste zu prüfen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 5907.00.00.90.0?

Warennummer 5907.00.00.90.0 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

Mehr zur Einreihung

Mehr als ein Produkt einzureihen?

Diese Seite zeigt eine Nummer. Zolltarif-Finder tarifiert ganze Warenlisten aus Excel, CSV oder Ihrem ERP, mit Begründung nach AV 1 bis 6, amtlichen Quellen, Compliance-Prüfung und prüfungssicheren Berichten.