Zolltarifnummer 5910.00.00: Förderbänder und Treibriemen, aus Spinnstoffen, auch mit Kunststoff getränkt…
Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026
Die Zolltarifnummer 5910.00.00 steht für Förderbänder und Treibriemen, aus Spinnstoffen, auch mit Kunststoff getränkt, bestrichen, überzogen oder laminiert oder mit Metall oder anderen Stoffen verstärkt. Der Drittlandszollsatz beträgt 5,1 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.
5910.00.00 ist ein KN-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 59. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.
Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.
- Zolltarifnummer
- 5910.00.00
- Drittlandszoll
- 5,1 %
- Anmeldefähig
- Nein
- vZTA-Entscheidungen
- 8
Einordnung im Zolltarif
- 59GETRÄNKTE, BESTRICHENE, ÜBERZOGENE ODER MIT LAGEN VERSEHENE GEWEBE; WAREN DES TECHNISCHEN BEDARFS, AUS SPINNSTOFFEN
- 5910Förderbänder und Treibriemen, aus Spinnstoffen, auch mit Kunststoff getränkt, bestrichen, überzogen oder laminiert oder mit Metall oder anderen Stoffen verstärkt
- 5910.00.00Förderbänder und Treibriemen, aus Spinnstoffen, auch mit Kunststoff getränkt, bestrichen, überzogen oder laminiert oder mit Metall oder anderen Stoffen verstärkt
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 5910.00.00
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Drittlandszoll | 5,1 % | MFN |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ukraine | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
Treibriemen, Foto siehe Anlage, - aus einem ca. 1 cm breiten gewebten Band aus laut Antrag Polyester, - mit einer Stärke von ca. 1,6 mm, - in regelmäßigen Abständen mit angespritzten sog. "Zähnen" aus Kunststoff ausgestattet, - laut Antrag auf Länge geschnitten und mit einem Verschluss (Kunststoffkupplung) für den unmittelbaren Gebrauch aufgemacht. "Treibriemen, aus Spinnstoffen"
Förderband, Foto siehe Anlage, - laut Antrag: -- aus einem Gewebe aus Spinnstoffen, -- in unterschiedlichen Breiten, -- mit einer Dicke von mehr als 3 mm, -- dienen dem Transport von staubförmigen Gütern. "Förderband aus Spinnstoffen"
Förderband, Foto siehe Anlage, - laut Antrag endlos verschweißt, mit unterschiedlichen Längen und Breiten, - mit einer Dicke von ca. 1,5 mm, - zweilagig gearbeitet, mit: -- einer Ober- und Unterlage aus einem Gewebe aus synthetischen Chemiefasern (Polyester), -- jeweils mit Kunststoff (laut Antrag thermoplastisches Polyurethan) überzogen, - dient laut Antrag dem Transport von u. a. portionierten, geschnittenen Lebensmittel. "Förderband aus Spinnstoffen, mit Kunststoff überzogen"
Förderband, Foto siehe Anlage, - als Meterware, in den Abmessungen von laut Antrag 2060 mm x 50000 mm, - mit einer Dicke von laut Antrag 4 mm, - aus einem Vliesstoff aus synthetischen Chemiefasern (laut Antrag Polyester), - in der Mitte verstärkt durch ein Gewebe aus synthetischen Chemiefasern (laut Antrag Polyester). "Förderband aus Spinnstoffen"
Treibriemen, sog. Zahngurt, Foto siehe Anlage, - aus Spinnstoffen (ca. 1 cm breites, gewebtes Band aus laut Antrag Polyester), - mit einer Stärke von ca. 1,6 mm, - in regelmäßigen Abständen mit angespritzten sog. "Zähnen" aus Kunststoff ausgestattet, - laut Antrag auf Länge geschnitten und mit einem Verschluss (Kunststoffkupplung) für den unmittelbaren Gebrauch aufgemacht, - dient laut Antrag als Treibriemen für automatische Garagentore. "Treibriemen, aus Spinnstoffen"
Förderband, Foto siehe Anlage, - laut Antrag endlos, mit einer Dicke von ca. 2,1 mm, - zweilagig gearbeitet, mit: -- einer Ober- und Unterlage aus einem Gewebe aus synthetischen Chemiefasern (Polyester), das jeweils mit Kunststoff (laut Antrag Polyvinylchlorid) überzogen ist, - dient laut Antrag dem Transport von z. B. Gepäck oder Kartonagen, - stellt sich als Förderband aus Spinnstoffen dar, u. a. somit keine Ware der Position 8431. "Förderband aus Spinnstoffen, mit Kunststoff überzogen"
Förderband, sog. BallControl, - Warenzusammenstellung, zur Befriedigung eines speziellen Bedarfs zusammengestellt, - laut Antrag bestehend aus: -- einem Förderband, Dichtungen, Flügelteile, einem Rotor, einer Kammer, einem elektrischen Schalter, elastomer Kupplungen, einem Rillenkugellager, einem Gelenklager und Radialwellendichtringe, -- gemeinsam in einem Pappkarton für den Einzelverkauf aufgemacht, -- Förderband: --- endlos, mit einer Dicke von 1,7 mm, --- zweilagig gearbeitet, mit: ---- mit einer sog. Transportseite aus einem Gewebe aus synthetischen Chemiefasern (Polyester), das auf der Außenseite mit Kunststoff (Polyurethan) überzogen ist, ---- mit einer sog. Laufseite aus einem sog. imprägnierten Gewebe aus synthetischen Chemiefasern (Polyester), -- Dichtungen: --- aus u. a. Weichkautschuk und Kunststoff, -- Flügelteile: --- aus nicht rostendem Stahl, -- Rotor: --- kommt im Förderwerk einer Lebensmittelmaschine zum Einsatz, -- Kammer: --- kommt im Förderwerk einer Lebensmittelmaschine zum Einsatz, -- elektrischer Schalter (Näherungsschalter), -- Elastomerkupplungen, -- Rillenkugellager, -- Gelenklager, -- Radialwellendichtringe, - das Förderband bestimmt insbesondere im Hinblick auf den Umfang und die Bedeutung in Bezug auf die Verwendung den Charakter der Warenzusammenstellung. "Förderband aus Spinnstoffen"
Förderband, Foto siehe Anlage, - aus einem Gewebe aus Spinnstoffen, - laut Antrag: -- in unterschiedlichen Breiten, -- mit einer Dicke von mehr als 3 mm, -- dienen dem Transport von staubförmigen Gütern. "Förderband aus Spinnstoffen"
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Zu Unterposition 5910 00: 1. Treibriemen und Förderbänder aus zwei übereinanderliegenden Gewebestreifen aus Polyamid, mit einer Zwischenlage aus einem oder mehreren flachgewebten Streifen aus Flechtstoffen, die als Gerüst zur Verstärkung dienen, wobei die verschiedenen Elemente, aus denen die Bänder bestehen, durch Druck und Wärmeeinwirkung mit Hilfe eines Klebemittels verbunden worden sind: 1) Mit einer Dicke von 3 mm oder mehr. 2) Mit einer Dicke von weniger als 3 mm: Endlos oder mit Vorrichtungen zum Verbinden (Spangen usw.) versehen. Siehe auch Avise 5911 10/1
1. Als „Gewebe" im Sinne des Kapitels 59 gelten, wenn nichts anderes bestimmt ist, die Gewebe der Kapitel 50 bis 55 und der Positionen 5803 und 5806, Geflechte, Posamentierwaren und ähnliche Zierwaren, als Meterware, der Position 5808 sowie Gewirke und Gestricke der Position 6002 bis 6006 (RV E5901000). 2. Zu Position 5903 gehören: a) Gewebe, mit Kunststoff getränkt, bestrichen, überzogen oder laminiert, ohne Rücksicht auf das Quadratmetergewicht und die Beschaffenheit des Kunststoffs (fest oder zellförmig), ausgenommen (RV E5902A00): 1) Gewebe, bei denen das Tränken, Bestreichen oder Überziehen mit bloßem Auge nicht wahrnehmbar ist (im Allgemeinen Kapitel 50 bis 55, 58 oder 60); dabei bleiben Veränderungen der Farbe, die hierdurch hervorgerufen sind, außer Betracht (RV E5902A10); 2) Erzeugnisse, die von Hand bei einer Temperatur zwischen 15 und 30°C nicht auf einen Dorn von 7 mm Durchme …
1. Zu Abschnitt XI gehören nicht: a) Borsten und Tierhaare zum Herstellen von Besen, Bürsten oder Pinseln (Position 0502); Rosshaar und Rosshaarabfälle (Position 0511) (RV C1101A00); b) Menschenhaare und Waren daraus (Position 0501, 6703 oder 6704); jedoch gehören Filter- oder Presstücher aus Menschenhaaren, wie sie üblicherweise zum Pressen von Öl oder zu ähnlichen technischen Zwecken verwendet werden, zu Position 5911) (RV C1101B00); c) Baumwoll-Linters und andere Erzeugnisse pflanzlichen Ursprungs des Kapitels 14 (RV C1101C00); d) Asbest der Position 2524, Asbestwaren und andere Waren der Positionen 6812 oder 6813 (RV C1101D00); e) Waren der Positionen 3005 oder 3006; Garne zum Reinigen der Zahnzwischenräume (Zahnseide), in Aufmachungen für den Einzelverkauf, der Position 3306 (RV C1101E00); f) lichtempfindliche Spinnstoffwaren der Positionen 3701 bis 3704 (RV C1101F00); g) Monofile, …
Unterteilungen dieser Nummer
Häufige Fragen
Wofür steht die Zolltarifnummer 5910.00.00?
Die Zolltarifnummer 5910.00.00 umfasst Förderbänder und Treibriemen, aus Spinnstoffen, auch mit Kunststoff getränkt, bestrichen, überzogen oder laminiert oder mit Metall oder anderen Stoffen verstärkt. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.
Wie hoch ist der Zollsatz für 5910.00.00?
Der Drittlandszollsatz für 5910.00.00 beträgt 5,1 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.
Welcher HS-Code gehört zu 5910.00.00?
Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 591000. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.
Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 5910.00.00?
5910.00.00 hat acht Stellen und entspricht der Kombinierten Nomenklatur der EU. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.
Wo ist 5910.00.00 im Zolltarif eingeordnet?
5910.00.00 steht in dieser Hierarchie: 59 GETRÄNKTE, BESTRICHENE, ÜBERZOGENE ODER MIT LAGEN VERSEHENE GEWEBE; WAREN DES TECHNISCHEN BEDARFS, AUS SPINNSTOFFEN > 5910 Förderbänder und Treibriemen, aus Spinnstoffen, auch mit Kunststoff getränkt, bestrichen, überzogen oder laminiert oder mit Metall oder anderen Stoffen verstärkt. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.
Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 5910.00.00?
Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 5910.00.00 erfasst, zum Beispiel DEBTI38624/25-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.
Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?
Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.
Ändert sich die Zolltarifnummer 5910.00.00?
KN-Code 5910.00.00 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.
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