Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 5911.40.00: Filtertücher, von der zum Pressen von Öl oder zu ähnlichen technischen Zwecken…

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 5911.40.00 steht für Filtertücher, von der zum Pressen von Öl oder zu ähnlichen technischen Zwecken verwendeten Art, auch aus Menschenhaaren. Der Drittlandszollsatz beträgt 6 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

5911.40.00 ist ein KN-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 59. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.

Zolltarifnummer
5911.40.00
Drittlandszoll
6 %
Anmeldefähig
Nein
vZTA-Entscheidungen
8

Einordnung im Zolltarif

  1. 59GETRÄNKTE, BESTRICHENE, ÜBERZOGENE ODER MIT LAGEN VERSEHENE GEWEBE; WAREN DES TECHNISCHEN BEDARFS, AUS SPINNSTOFFEN
  2. 5911Erzeugnisse und Waren des technischen Bedarfs, aus Spinnstoffen, aufgeführt in Anmerkung 7 zu diesem Kapitel
  3. 5911.40Filter- oder Presstücher, von der zum Pressen von Öl oder zu ähnlichen technischen Zwecken verwendeten Art, auch aus Menschenhaaren
  4. 5911.40.00Filtertücher, von der zum Pressen von Öl oder zu ähnlichen technischen Zwecken verwendeten Art, auch aus Menschenhaaren

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 5911.40.00

HS-Code5911.406 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code5911.40.008 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll6 %MFN
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
Türkei0 %Customs Union Duty
Andorra0 %Customs Union Duty
San Marino0 %Customs Union Duty
Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren0 %Tariff preference
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Ukraine0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

DEBTI34826/25-1Erteilt von DEGültig bis 2028-09-28

Filter, - laut Antrag sind 25 Filter in eine Kunststofffolie eingeschweißt, - quadratisch, mit einer Kantenlänge von ca. 20 cm, - aus einem Vliesstoff aus überwiegend Chemiefasen und Zellulosefasern, - dient laut Antrag zur Filtration von Flüssigleiten, - im Hinblick auf die Menge bestimmen die Chemiefasern den Charakter der Ware, somit keine Ware des Kapitels 48, - weist von der Konzeption her besondere Merkmale auf, die erkennen lassen, dass es sich um ein Erzeugnis des technischen Bedarfs aus Spinnstoffen handelt. Abbildungen siehe Anlagen. "Erzeugnis des technischen Bedarfs aus Spinnstoffen, aufgeführt in Anmerkung 8 zu diesem Kapitel, andere als in den Unterpositionen (HS) 5911 10 bis 5911 32 genannte, Filtertuch zu ähnlichen technischen Zwecken als der zum Pressen von Öl verwendeten Art".

DEBTI28445/25-1Erteilt von DEGültig bis 2028-08-25

Filtertuch, Foto siehe Anlage, - als Meterware, somit keine Ware der Unterposition (KN) 5911 9099, - mehrlagig gearbeitet: -- mit einer Außen- und einer Innenlage aus Vliesstoffen aus Spinnstoff, -- zusätzlich mit einer Zwischenlage aus Vliesstoff mit schwarzem Kohlenstoffgranulat überzogen, - weist von der Konzeption her besondere Merkmale auf, die erkennen lassen, dass es sich um ein Erzeugnis des technischen Bedarfs aus Spinnstoffen handelt, - dient laut Antrag zur Herstellung eines Kabinenfilters im Kraftfahrzeugbereich. "Erzeugnis des technischen Bedarfs, aus Spinnstoffen, aufgeführt in Anmerkung 8 zu diesem Kapitel, anderes als in den Unterpositionen (HS) 5911 10 bis 5911 32 genannte, Filtertuch zu ähnlichen technischen Zwecken als der zum Pressen von Öl verwendeten Art"

EEBTI2023-20Erteilt von EEGültig bis 2027-01-29

Taotleja esitatud kirjelduse kohaselt kujutab polüesterkiududest valmistatud filtreeriv materjal (POLYESTER FILTER MESH DPP) tööstuslikuks kasutamiseks mõeldud kootud valget värvi võrku, mis on mõeldud joogiveefiltrite tootmiseks. Kaup esitatakse tollile erinevate laiustega (115cm, 127cm, 145cm, 165cm, maksimaalselt 365cm) rullides, mille pikkused on erinevad (30-100 meetrit). Tööstuslikuks kasutamiseks tehnilise otstarbega filterriie, mis on mõeldud joogiveefiltrite tootmiseks. Polüesterkiud. Ei lõhna, ei ole maitset. Kloraadivaiguvaba ja keskkonnasõbralik

DEBTI29588/23-1Erteilt von DEGültig bis 2026-09-03

Filtertuch, Foto siehe Anlage, - laut Antrag als Meterware auf Rollen, - laut Untersuchungsergebnis: -- aus einem Nadelfilz, --- aus einer Spinnstoffunterlage (Stützgewebe aus laut Antrag Polytetrafluorethylen), welche durch die aufgenadelten Spinnstofffasern beidseitig verdeckt ist, -- für den Einsatz diverser Filtrationsapplikationen, - weist von Konzeption her besondere Merkmale auf, die erkennen lassen, dass es sich um ein Erzeugnis des technischen Bedarfs aus Spinnstoffen handelt. "Erzeugnis des technischen Bedarfs, aus Spinnstoffen, aufgeführt in Anmerkung 8 zu diesem Kapitel, anderes als in den Unterpositionen 5911 10 bis 5911 32 genannte, Filtertuch zu ähnlichen technischen Zwecken als der zum Pressen von Öl verwendeten Art"

DEBTI17788/23-1Erteilt von DEGültig bis 2026-06-01

Filtertuch, sog. Mischfilz, Art. PTFE Carat F26692-197-0/0, Foto siehe Anlage, - laut Antrag: -- als Meterware auf Rollen, -- aus einem Nadelfilz, --- aus einer Spinnstoffunterlage (Stützgewebe aus Polytetrafluorethylen), welche durch die aufgenadelten Spinnstofffasern (Polyimide und Polytetrafluorethylen) beidseitig verdeckt ist, -- für den Einsatz diverser Filtrationsapplikationen, - weist von Konzeption her besondere Merkmale auf, die erkennen lassen, dass es sich um eine Ware des technischen Bedarfs aus Spinnstoffen handelt. "Erzeugnis des technischen Bedarfs, aus Spinnstoffen, aufgeführt in Anmerkung 8 zu diesem Kapitel, anderes als in den Unterpositionen 5911 10 bis 5911 32 genannte, Filtertuch zu ähnlichen technischen Zwecken als der zum Pressen von Öl verwendeten Art"

DEBTI3496/25-2Erteilt von DEGültig bis 2025-08-31

Filter, - quadratisch, mit einer Kantenlänge von ca. 20 cm, - aus einem Vliesstoff aus überwiegend Chemiefasen (laut Antrag Lyocell) und Zellulosefasern, - dient laut Antrag zur Filtration von Flüssigleiten, - im Hinblick auf die Menge bestimmen die Chemiefasern den Charakter der Ware, somit keine Ware des Kapitels 48, - weist von der Konzeption her besondere Merkmale auf, die erkennen lassen, dass es sich um ein Erzeugnis des technischen Bedarfs aus Spinnstoffen handelt. 25 Filter sind in Kunststofffolie eingeschweißt. Abbildungen siehe Anlagen. "Erzeugnis des technischen Bedarfs aus Spinnstoffen, aufgeführt in Anmerkung 8 zu diesem Kapitel, andere als in den Unterpositionen (HS) 5911 10 bis 5911 32 genannte, Filtertuch zu ähnlichen technischen Zwecken als der zum Pressen von Öl verwendeten Art".

DEBTI41384/20-1Erteilt von DEGültig bis 2023-12-03

Filtertuch, sog. Zubehörfilter für Staubsauger, Foto siehe Anlage, - laut Antrag in rechteckiger Form, - aus einem mehrlagigen Vliesstoff der Position 5603 aus Chemiefasern, - auf einer Seite mit einem Schriftzug sowie den Ausstanzmarkierungen bedruckt, - weist von der Konzeption her besondere Merkmale auf, die erkennen lassen, dass es sich um eine Ware des technischen Bedarfs aus Spinnstoffen handelt. "Erzeugnis des technischen Bedarfs, aus Spinnstoffen, aufgeführt in Anmerkung 7 zu diesem Kapitel, anderes als in den Unterpositionen 5911 10 bis 5911 32 genannte, Filtertuch zu ähnlichen technischen Zwecken als der zum Pressen von Öl oder verwendeten Art"

DEBTI34358/19-1Erteilt von DEGültig bis 2022-08-18

Filtertuch, sog. Filtermaterial, Foto siehe Anlage, - als Meterware, laut Antrag in unterschiedlichen Breiten, - mit einer Dicke von laut Antrag 2,6 mm, - aus einem mit Aktivkohlepartikeln getränkten Vliesstoff der Position 5603 aus synthetischen Chemiefasern (laut Antrag Polyester), u. a. damit keine Ware der Position 6815, - weist von der Konzeption her besondere Merkmale auf, die erkennen lassen, dass es sich um eine Ware des technischen Bedarfs aus Spinnstoffen handelt, - dient laut Antrag zur Verwendung als Filter für Heizung-, Lüftung- und Klimaanlagen sowie Kabineninnenluftfilter für Automobil. "Erzeugnis des technischen Bedarfs, aus Spinnstoffen, aufgeführt in Anmerkung 7 zu diesem Kapitel, anderes als in den Unterpositionen 5911 10 bis 5911 32 genannte, Filtertücher von der zum Pressen von Öl oder zu ähnlichen technischen Zwecken verwendeten Art"

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 5911

Zu Unterposition 5911 40: 1. Vliesstoffmatte (Abmessung: 20 m x 2 m x 2,5 cm ) aus Polyesterfasern, einseitig mit einer Lage aus einem Nylon-Gitterstoff versehen. Zugeschnitten wird dieses Erzeugnis als Filter verwendet und zum Beispiel in die Oberwand von Fallwind-Farbspritzkabinen eingebaut und von Automobilherstellern zur Entfernung von Staub- und Schmutzpartikeln aus der einströmenden Luft genutzt. Dieser im Aufbau weiterentwickelte, eine hohe Dichte und Leistungsfähigkeit aufweisende Luftfilterstoff ist mit Kunstharz und durch thermische Behandlung verfestigte synthetische Fasern mit einer speziellen klebenden Ummantelung jeder einzelnen Faser durch die ganze Dicke des Vlieses hergestellt und gewährleistet folgendes: - die vollständige Verhinderung des Durchlasses farbschädigender Partikel von über 15 Mikron; insbesondere bei Vibrationen; - die 100%ige Ummantelung aller Fasern ; - d …

Pos. 5911

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EU) Nr. 336/2010 der Kommission vom 21. April 2010 (ABl. EU Nr. L 102/10) (RV L 102/10): 2. Eine Scheibe mit einem Durchmesser von etwa 580 mm und einer Dicke von etwa 2 mm, bestehend aus zwei Schichten von synthetischem Filz, von denen eine mit einem polymeren Bindemittel (Polyurethan) imprägniert ist (so genannte „Poromerscheibe“). Die andere Schicht hat eine durch eine abziehbare Kunststofffolie geschützte Klebebeschichtung Das Erzeugnis wird mit Maschinen zur Herstellung von Silizium- und Halbleiterscheiben (Wafers) verwendet. Es wird auf dem Trägerkopf eines auswechselbaren Werkzeugs solcher Maschinen angebracht, um die Wafers zu ebnen, zu glätten und zu polieren. …

Pos. 5911

Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Airbags mit Aufblasvorrichtung für Fahrzeuge sind unabhängig davon, ob sie in Lenkräder, Armaturenbretter, Seitenverkleidungen von Fahrzeugen, den Dachhimmel von Fahrzeugen oder Kraftfahrzeugsitze eingebaut werden, als Teile für Kraftfahrzeuge zu betrachten. Airbags ohne Aufblasvorrichtung (Airbagsäcke, Fangbänder für Airbags, Gasgeneratoren für Airbags etc.) sind ebenfalls als Teile für Krafftfahrzeuge einzureihen (siehe Wortlaut der Unterposition 8709 95 und Erläuterungen zum Harmonisierten System zu Position 8708 Buchstabe O)). (entfallen) Flaches gewebtes Florband (plain warp-pile tape), von unbestimmter Länge, einer Breite von 50 mm und einer Dicke von 2,5 mm, zur Verwendung als Reibungsfläche (um den Reibungswiderstand zu erhöhen) wird es schraubenförmig um webende/wirkende Spindeln von Textilmaschinen gebunden. …

Kapitel 59

1. Als „Gewebe" im Sinne des Kapitels 59 gelten, wenn nichts anderes bestimmt ist, die Gewebe der Kapitel 50 bis 55 und der Positionen 5803 und 5806, Geflechte, Posamentierwaren und ähnliche Zierwaren, als Meterware, der Position 5808 sowie Gewirke und Gestricke der Position 6002 bis 6006 (RV E5901000). 2. Zu Position 5903 gehören: a) Gewebe, mit Kunststoff getränkt, bestrichen, überzogen oder laminiert, ohne Rücksicht auf das Quadratmetergewicht und die Beschaffenheit des Kunststoffs (fest oder zellförmig), ausgenommen (RV E5902A00): 1) Gewebe, bei denen das Tränken, Bestreichen oder Überziehen mit bloßem Auge nicht wahrnehmbar ist (im Allgemeinen Kapitel 50 bis 55, 58 oder 60); dabei bleiben Veränderungen der Farbe, die hierdurch hervorgerufen sind, außer Betracht (RV E5902A10); 2) Erzeugnisse, die von Hand bei einer Temperatur zwischen 15 und 30°C nicht auf einen Dorn von 7 mm Durchme …

Unterteilungen dieser Nummer

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 5911.40.00?

Die Zolltarifnummer 5911.40.00 umfasst Filtertücher, von der zum Pressen von Öl oder zu ähnlichen technischen Zwecken verwendeten Art, auch aus Menschenhaaren. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 5911.40.00?

Der Drittlandszollsatz für 5911.40.00 beträgt 6 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 5911.40.00?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 591140. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 5911.40.00?

5911.40.00 hat acht Stellen und entspricht der Kombinierten Nomenklatur der EU. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 5911.40.00 im Zolltarif eingeordnet?

5911.40.00 steht in dieser Hierarchie: 59 GETRÄNKTE, BESTRICHENE, ÜBERZOGENE ODER MIT LAGEN VERSEHENE GEWEBE; WAREN DES TECHNISCHEN BEDARFS, AUS SPINNSTOFFEN > 5911 Erzeugnisse und Waren des technischen Bedarfs, aus Spinnstoffen, aufgeführt in Anmerkung 7 zu diesem Kapitel > 591140 Filter- oder Presstücher, von der zum Pressen von Öl oder zu ähnlichen technischen Zwecken verwendeten Art, auch aus Menschenhaaren. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 5911.40.00?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 5911.40.00 erfasst, zum Beispiel DEBTI34826/25-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 5911.40.00?

KN-Code 5911.40.00 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

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