Zolltarifnummer 6001.10.00: "Hochflorerzeugnisse"
Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026
Die Zolltarifnummer 6001.10.00 steht für "Hochflorerzeugnisse". Der Drittlandszollsatz beträgt 8 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.
6001.10.00 ist ein KN-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 60. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.
Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.
- Zolltarifnummer
- 6001.10.00
- Drittlandszoll
- 8 %
- Anmeldefähig
- Nein
- vZTA-Entscheidungen
- 8
Einordnung im Zolltarif
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 6001.10.00
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Drittlandszoll | 8 % | MFN |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| Ukraine | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
Plüschgewirke, Foto siehe Anlage, - als Meterware, mit einer Breite von laut Antrag 160 cm, - Hochflorerzeugnis, - aus synthetischen Chemiefasern (laut Antrag 70 % Polyacryl und 30 % Modacryl). "Plüsch ("Hochflorerzeugnis"), gewirkt"
Plüschgewirke, Foto siehe Anlage, - als Meterware, mit einer Breite von laut Antrag 155 cm, - Hochflorerzeugnis, - aus synthetischen Chemiefasern (laut Antrag 70 % Modacryl und 30 % Polyacryl). "Plüsch ("Hochflorerzeugnis"), gewirkt"
Plüschgewirke, Foto siehe Anlage, - als Meterware, mit einer Breite von laut Antrag 160 cm, - Hochflorerzeugnis, somit keine Ware der Unterposition (HS) 6001 92, - aus synthetischen Chemiefasern (laut Antrag 75 % Modacryl und 25 % Polyacryl). "Plüsch ("Hochflorerzeugnis"), gewirkt"
Plüschgewirke, Foto siehe Anlage, - als Meterware, mit einer Breite von laut Antrag 155 cm, - Hochflorerzeugnis, - aus synthetischen Chemiefasern (laut Antrag Modacryl). "Plüsch ("Hochflorerzeugnis"), gewirkt"
Plüschgewirke, Foto siehe Anlage, - als Meterware, mit einer Breite von laut Antrag 155 cm, - Hochflorerzeugnis, - aus synthetischen Chemiefasern (laut Antrag 60 % Modacryl und 40 % Polyacryl). "Plüsch ("Hochflorerzeugnis"), gewirkt"
Plüschgewirke, Foto siehe Anlage, - als Meterware, mit einer Breite von laut Antrag 160 cm, - Hochflorerzeugnis, - aus synthetischen Chemiefasern (laut Antrag Modacryl). "Plüsch ("Hochflorerzeugnis"), gewirkt"
Plüschgewirke, Foto siehe Anlage, - als Meterware, mit einer Breite von laut Antrag 155 cm, - Hochflorerzeugnis, - aus synthetischen Chemiefasern (laut Antrag 50 % Modacryl und 50 % Polyacryl). "Plüsch ("Hochflorerzeugnis"), gewirkt"
Plüschgewirke, Foto siehe Anlage, - als Meterware, mit einer Breite von laut Antrag 155 cm, - Hochflorerzeugnis, - aus synthetischen Chemiefasern (laut Antrag 40 % Modacryl, 45 % Polyacryl und 15 % Polyester). "Plüsch ("Hochflorerzeugnis"), gewirkt"
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Im Gegensatz zu den gewebten Erzeugnissen der Pos. 5801 werden die Erzeugnisse dieser Position durch Wirken oder Stricken hergestellt. Dabei werden zumeist die folgenden Herstellungsmethoden angewandt: 1) Auf einer Rundwirk- oder Rundstrickmaschinen wird ein Gewirke oder Gestricke hergestellt, aus dem Schlingen herausragen, die durch ein zusätzliches Garn gebildet sind; diese Schlingen werden sodann aufgeschnitten, wodurch ein Flor entsteht, der dem Erzeugnis ein samtartiges Aussehen verleiht. 2) Auf einer Kettenwirkmaschine wird ein Doppelgewirke mit einem gemeinsamen Polfaden hergestellt. Diese Erzeugnisse werden sodann durch Zerschneiden des Polfadens getrennt, wodurch zwei Gewirke mit aufgeschnittenem Flor entstehen. …
Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EG) Nr. 1458/97 der Kommission vom 25. Juli 1997 1) (RV L 1458/97): 2. Schlauchförmiges Schlingengewirke (-gestricke) aus einer Mischung von synthetischen und künstlichen, mit Polyglycolethylen behandelten Filamenten. Das Erzeugnis ist als Meterware in etwa 23 m langen Rollen mit einer flachen Breite von 7,5 cm aufgemacht. Dieses schlauchförmige Flächenerzeugnis kann nach weiterer Verarbeitung als „Feuchtwalzenschrumpfbezug“ für Walzen von Druckmaschinen verwendet werden. Unterposition 6001 2200 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur sowie dem Wortlaut der KN-Codes 6001 und 6001 2200. …
1. Zu Kapitel 60 gehören nicht: a) Häkelspitzen der Position 5804 (RV E6001A00); b) Etiketten, Abzeichen und ähnliche Waren, aus Gewirken oder Gestricken der Position 5807 (RV E6001B00); c) Gewirke oder Gestricke, getränkt, bestrichen, überzogen oder laminiert, des Kapitels 59. Jedoch gehören Samt und Plüsch, gewirkt oder gestrickt, Schlingengewirke und Schlingengestricke, getränkt, bestrichen, überzogen oder laminiert, zu Position 6001 (RV E6001C00). 2. Zu Kapitel 60 gehören auch Gewirke und Gestricke aus Metallfäden, von der zur Herstellung von Bekleidung, Innenausstattungen oder zu ähnlichen Zwecken verwendeten Art (RV E6002000). 3. Als „Gewirke" im Sinne der Nomenklatur gelten auch nähgewirkte Waren, bei denen die Maschen aus Spinnstoffgarnen gebildet werden (RV E6003000). Unterpositions-Anmerkungen 1. …
1. Zu Abschnitt XI gehören nicht: a) Borsten und Tierhaare zum Herstellen von Besen, Bürsten oder Pinseln (Position 0502); Rosshaar und Rosshaarabfälle (Position 0511) (RV C1101A00); b) Menschenhaare und Waren daraus (Position 0501, 6703 oder 6704); jedoch gehören Filter- oder Presstücher aus Menschenhaaren, wie sie üblicherweise zum Pressen von Öl oder zu ähnlichen technischen Zwecken verwendet werden, zu Position 5911) (RV C1101B00); c) Baumwoll-Linters und andere Erzeugnisse pflanzlichen Ursprungs des Kapitels 14 (RV C1101C00); d) Asbest der Position 2524, Asbestwaren und andere Waren der Positionen 6812 oder 6813 (RV C1101D00); e) Waren der Positionen 3005 oder 3006; Garne zum Reinigen der Zahnzwischenräume (Zahnseide), in Aufmachungen für den Einzelverkauf, der Position 3306 (RV C1101E00); f) lichtempfindliche Spinnstoffwaren der Positionen 3701 bis 3704 (RV C1101F00); g) Monofile, …
Unterteilungen dieser Nummer
Häufige Fragen
Wofür steht die Zolltarifnummer 6001.10.00?
Die Zolltarifnummer 6001.10.00 umfasst "Hochflorerzeugnisse". Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.
Wie hoch ist der Zollsatz für 6001.10.00?
Der Drittlandszollsatz für 6001.10.00 beträgt 8 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.
Welcher HS-Code gehört zu 6001.10.00?
Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 600110. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.
Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 6001.10.00?
6001.10.00 hat acht Stellen und entspricht der Kombinierten Nomenklatur der EU. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.
Wo ist 6001.10.00 im Zolltarif eingeordnet?
6001.10.00 steht in dieser Hierarchie: 60 GEWIRKE UND GESTRICKE > 6001 Samt, Plüsch (einschließlich "Hochflorerzeugnisse"), gewirkt oder gestrickt, Schlingengewirke und Schlingengestricke > 600110 "Hochflorerzeugnisse". Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.
Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 6001.10.00?
Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 6001.10.00 erfasst, zum Beispiel DEBTI18129/26-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.
Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?
Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.
Ändert sich die Zolltarifnummer 6001.10.00?
KN-Code 6001.10.00 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.
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