Zolltarifnummer 6002.40.00.10: Gewirke und Gestricke mit einer Breite von 30 cm oder weniger und mit einem Anteil an…
Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026
Die Zolltarifnummer 6002.40.00.10 steht für Gewirke und Gestricke mit einer Breite von 30 cm oder weniger und mit einem Anteil an Elastomergarnen oder Kautschukfäden von 5 GHT oder mehr, aus synthetischen Chemiefasern. Der Drittlandszollsatz beträgt 8 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.
6002.40.00.10 ist ein TARIC-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 60. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.
Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.
- Zolltarifnummer
- 6002.40.00.10
- Drittlandszoll
- 8 %
- Anmeldefähig
- Nein
- vZTA-Entscheidungen
- 8
Einordnung im Zolltarif
- 60GEWIRKE UND GESTRICKE
- 6002Gewirke und Gestricke mit einer Breite von 30 cm oder weniger und mit einem Anteil an Elastomergarnen oder Kautschukfäden von 5 GHT oder mehr, andere als solche der Position 6001
- 6002.40mit einem Anteil an Elastomergarnen von 5 GHT oder mehr, jedoch keine Kautschukfäden enthaltend
- 6002.40.00mit einem Anteil an Elastomergarnen von 5 GHT oder mehr, jedoch keine Kautschukfäden enthaltend
- 6002.40.00.10Gewirke und Gestricke mit einer Breite von 30 cm oder weniger und mit einem Anteil an Elastomergarnen oder Kautschukfäden von 5 GHT oder mehr, aus synthetischen Chemiefasern
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 6002.40.00.10
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Drittlandszoll | 8 % | MFN |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| Ukraine | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
Gewirke, Foto siehe Anlage, - mit einem bedruckten Pappaufhänger in einem Polybeutel verpackt, - rechteckig zugeschnitten; mit den Abmessungen von laut Antrag 15 cm x 20 cm, - laut Antrag in unterschiedlichen Farben, - aus synthetischen Chemiefasern (laut Antrag Polyester und Elasthan), - mit einem Anteil an Elastomergarnen von laut Antrag 5 GHT, - ohne Flor- oder Schlingenoberfläche, - keine Kautschukfäden enthaltend, - mit Schmelzklebepunkten bedruckt. "Gewirke mit einer Breite von weniger als 30 cm und mit einem Anteil an Elastomergarnen von 5 GHT, andere als solche der Position 6001, keine Kautschukfäden enthaltend, aus synthetischen Chemiefasern"
Ouvrage en matière textile, de type bande ornementale pour la confection de sous-vêtements, d'une largeur n'excédant pas 30cm, en étoffe de bonneterie ajourée à mailles jetées, présentant les caractéristiques d’une dentelle Raschel, tricotée en fils entrelacés de filaments synthétiques (80% polyester – 20% élasthanne). L’article est conditionné pour la vente au détail en vrac ou en rouleaux.
Schlauchgewirke, sog. Rund-Elastik Soft, Foto siehe Anlage, - in einem Polybeutel mit bedrucktem Pappaufhänger verpackt, - als Meterware, laut Antrag mit einer Breite von 3 mm und einer Länge von 5 m, - aus synthetischen Chemiefasern (laut Antrag Polyester und augenscheinlich Elasthan; damit keine Kautschukfäden enthaltend), - mit einem Anteil an Elastomergarnen von laut Antrag 22 GHT, - ohne Flor- oder Schlingenoberfläche. "Gewirke mit einer Breite von weniger als 30 cm und mit einem Anteil an Elastomergarnen von mehr als 5 GHT, andere als solche der Position 6001, keine Kautschukfäden enthaltend, aus synthetischen Chemiefasern"
Bord-côte tubulaire en bonneterie de fibres synthétiques (94% acrylique, 6 % élasthanne), non fini aux extrémités. Cet article est destiné à réaliser un poignet de manche de vêtement.
Schlauchgewirke, sog. Rund-Elastik soft, Foto siehe Anlage, - als Meterware, mit einer Breite von laut Antrag 3 mm und einer Länge von 5 m, - aus synthetischen Chemiefasern (laut Antrag Polyester und Elasthan), - mit einem Anteil an Elastomergarnen von laut Antrag 22 GHT, - ohne Flor- oder Schlingenoberfläche, - keine Kautschukfäden enthaltend. "Gewirke mit einer Breite von weniger als 30 cm und mit einem Anteil an Elastomergarnen von mehr als 5 GHT, andere als solche der Position 6001, keine Kautschukfäden enthaltend, aus synthetischen Chemiefasern"
Kettengewirke, sog. elastisches Spitzenband, Foto siehe Anlage, - als Meterware, mit einer Breite von laut Antrag 24 cm, - aus laut Antrag 72,5 % Polyamid und 27,5 % Elastan (Elastomergarn; beides synthetische Chemiefasern), - ohne Flor- oder Schlingenoberfläche, - keine Kautschukfäden enthaltend, - stellt sich als Gewirke dar, somit keine Ware der Position 5804. "Gewirke mit einer Breite von weniger als 30 cm und mit einem Anteil an Elastomergarnen von mehr als 5 GHT, andere als solche der Position 6001, keine Kautschukfäden enthaltend, aus synthetischen Chemiefasern"
Trikåvara i form av en rundstickad (tubformad), elastisk hårsnodd bestående av syntetfibrer. Hårsnodden är tillverkad av enfärgad väfttrikå enligt uppgift bestående av 85% polyester och 15% naturlig elastisk gummitråd. Hårsnodden har i tillplattat skick en längd av ca 8 cm, är skuren till en bredd av ca 4,5 cm och ej vidare bearbetad (inte konfektionerad).
Trikåvara i form av en rundstickad (tubformad), elastisk hårsnodd bestående av effektgarn. Hårsnodden är tillverkad av enfärgad väfttrikå enligt uppgift bestående av 70 % polyester och 30 % elastan (töjfibergarn). Hårsnodden har i tillplattat skick en längd av ca 8 cm, är skuren till en bredd av ca 4 cm och ej vidare bearbetad (inte konfektionerad).
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur (KN) (entfallen) bis Wegen der Auslegung des Begriffs „Elastomergarne“ siehe die Anmerkung 13) zu Abschnitt XI. (entfallen) bis
Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Zu dieser Position gehören Gewirke und Gestricke mit einer Breite von 30 cm oder weniger, mit einem Anteil an Elastomergarnen oder Kautschukfäden von 5 GHT oder mehr, andere als solche der Position 6001. Elastomergarne sind in der (Anmerkung 13) zum Abschnitt XI definiert. Die Bezeichnung texturierte Garne in dieser Anmerkung ist am Ende der Erläuterungen zum Harmonisierten System zur Unterposition 5402 definiert. (entfallen) Nicht zu dieser Position gehören: a) Verbandzeug, mit medikamentösen Stoffen getränkt oder überzogen oder in Aufmachungen für den Einzelverkauf (Pos. 3005). b) „Maschengarne“ (Pos. 5606). c) Etiketten, Abzeichen und ähnliche Waren, aus Gewirken oder Gestricken, der Pos. 5807. d) Stickereien, aus Gewirken und Gestricken, der Position 5810. e) Erzeugnisse des Kapitels 59 (z. B. …
1. Zu Kapitel 60 gehören nicht: a) Häkelspitzen der Position 5804 (RV E6001A00); b) Etiketten, Abzeichen und ähnliche Waren, aus Gewirken oder Gestricken der Position 5807 (RV E6001B00); c) Gewirke oder Gestricke, getränkt, bestrichen, überzogen oder laminiert, des Kapitels 59. Jedoch gehören Samt und Plüsch, gewirkt oder gestrickt, Schlingengewirke und Schlingengestricke, getränkt, bestrichen, überzogen oder laminiert, zu Position 6001 (RV E6001C00). 2. Zu Kapitel 60 gehören auch Gewirke und Gestricke aus Metallfäden, von der zur Herstellung von Bekleidung, Innenausstattungen oder zu ähnlichen Zwecken verwendeten Art (RV E6002000). 3. Als „Gewirke" im Sinne der Nomenklatur gelten auch nähgewirkte Waren, bei denen die Maschen aus Spinnstoffgarnen gebildet werden (RV E6003000). Unterpositions-Anmerkungen 1. …
1. Zu Abschnitt XI gehören nicht: a) Borsten und Tierhaare zum Herstellen von Besen, Bürsten oder Pinseln (Position 0502); Rosshaar und Rosshaarabfälle (Position 0511) (RV C1101A00); b) Menschenhaare und Waren daraus (Position 0501, 6703 oder 6704); jedoch gehören Filter- oder Presstücher aus Menschenhaaren, wie sie üblicherweise zum Pressen von Öl oder zu ähnlichen technischen Zwecken verwendet werden, zu Position 5911) (RV C1101B00); c) Baumwoll-Linters und andere Erzeugnisse pflanzlichen Ursprungs des Kapitels 14 (RV C1101C00); d) Asbest der Position 2524, Asbestwaren und andere Waren der Positionen 6812 oder 6813 (RV C1101D00); e) Waren der Positionen 3005 oder 3006; Garne zum Reinigen der Zahnzwischenräume (Zahnseide), in Aufmachungen für den Einzelverkauf, der Position 3306 (RV C1101E00); f) lichtempfindliche Spinnstoffwaren der Positionen 3701 bis 3704 (RV C1101F00); g) Monofile, …
Unterteilungen dieser Nummer
Häufige Fragen
Wofür steht die Zolltarifnummer 6002.40.00.10?
Die Zolltarifnummer 6002.40.00.10 umfasst Gewirke und Gestricke mit einer Breite von 30 cm oder weniger und mit einem Anteil an Elastomergarnen oder Kautschukfäden von 5 GHT oder mehr, aus synthetischen Chemiefasern. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.
Wie hoch ist der Zollsatz für 6002.40.00.10?
Der Drittlandszollsatz für 6002.40.00.10 beträgt 8 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.
Welcher HS-Code gehört zu 6002.40.00.10?
Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 600240. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.
Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 6002.40.00.10?
6002.40.00.10 hat zehn Stellen und trägt die EU-Maßnahmen des TARIC. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.
Wo ist 6002.40.00.10 im Zolltarif eingeordnet?
6002.40.00.10 steht in dieser Hierarchie: 60 GEWIRKE UND GESTRICKE > 6002 Gewirke und Gestricke mit einer Breite von 30 cm oder weniger und mit einem Anteil an Elastomergarnen oder Kautschukfäden von 5 GHT oder mehr, andere als solche der Position 6001 > 600240 mit einem Anteil an Elastomergarnen von 5 GHT oder mehr, jedoch keine Kautschukfäden enthaltend > 60024000 mit einem Anteil an Elastomergarnen von 5 GHT oder mehr, jedoch keine Kautschukfäden enthaltend. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.
Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 6002.40.00.10?
Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 6002.40.00.10 erfasst, zum Beispiel DEBTI14342/25-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.
Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?
Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.
Ändert sich die Zolltarifnummer 6002.40.00.10?
TARIC-Code 6002.40.00.10 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.
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