Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 6003.20.00.00: Gewirke und Gestricke mit einer Breite von 30 cm oder weniger, aus Baumwolle

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 6003.20.00.00 steht für Gewirke und Gestricke mit einer Breite von 30 cm oder weniger, aus Baumwolle. Der Drittlandszollsatz beträgt 8 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

6003.20.00.00 ist ein TARIC-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 60. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.

Zolltarifnummer
6003.20.00.00
Drittlandszoll
8 %
Anmeldefähig
Nein
vZTA-Entscheidungen
8

Einordnung im Zolltarif

  1. 60GEWIRKE UND GESTRICKE
  2. 6003Gewirke und Gestricke mit einer Breite von 30 cm oder weniger, andere als solche der Positionen 6001 und 6002
  3. 6003.20aus Baumwolle
  4. 6003.20.00.00Gewirke und Gestricke mit einer Breite von 30 cm oder weniger, aus Baumwolle

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 6003.20.00.00

HS-Code6003.206 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code6003.20.008 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU
TARIC-Code6003.20.00.0010 Stellen, trägt die EU-Maßnahmen

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll8 %MFN
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
San Marino0 %Customs Union Duty
Andorra0 %Customs Union Duty
Türkei0 %Customs Union Duty
Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren0 %Tariff preference
GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und…0 %Tariff preference
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
Ukraine0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

DEBTI3699/26-1Erteilt von DEGültig bis 2029-06-18

Gewirke, Foto siehe Anlage, - als Meterware, zylinderförmig aufgewickelt; an den Rändern lediglich geschnitten, an den Längs- seiten eingerollt, in ausgerolltem Zustand mit einer Breite von ca. 3 cm, - aus Kuliergewirken aus laut Antrag 90 % Baumwolle und 10 % sonstige Fasern, keine Elastomer- garne oder Kautschukfäden enthaltend, - gefärbt, - kein Samt, Plüsch, Schlingengewirke oder Schlingengestricke, - erfüllt nicht die Bedingungen zur Einreihung in die Position 9603. "Gewirke, mit einer Breite von weniger als 30 cm, anderes als solche der Positionen 6001 und 6002, aus Baumwolle"

SEBTITV-2019-08129Erteilt von SEGültig bis 2022-12-09

Rundstickad (tubformad) trikåvara. Trikåvaran, en s.k. vakuumstrumpa, används enligt uppgift för att fördela vakuum vid tillverkning av ortopediska produkter. Trikåvaran är enligt uppgift tillverkad av 100 % oblekt bomullsgarn och innehåller ej töjfibergarn eller gummitrådar. Trikåvaran har, enligt uppgift, i tillplattat skick en bredd av 125 mm och föreligger i metervara med en längd av 2,2 m samt är ej vidare bearbetad (inte konfektionerad).

DE10412/17-1Erteilt von DEGültig bis 2020-08-03

Gewirke, sog. Textilgarn "Nele", Foto siehe Anlage, - als Meterware, konenförmig aufgewickelt und laut Antrag mit einer bedruckten Banderole versehen; an den Rändern lediglich geschnitten, an den Längsseiten eingerollt, in aufgerolltem Zustand mit einer Breite von ca. 2 cm und einer Länge von laut Antrag 80 m, - laut Untersuchungsergebnis: -- Kuliergewirke aus 95,9 % Baumwolle und 4,1 % Elastomergarnen, -- gefärbt, - kein Samt, Plüsch, Schlingengewirke oder Schlingengestricke. "Gewirke, mit einer Breite von weniger als 30 cm, anderes als solche der Positionen 6001 und 6002, aus Baumwolle"

FR-RTC-2013-163719Erteilt von FRGültig bis 2020-01-29

ETOFFE DE BONNETERIE DE COTON, D'UNE LARGEUR N'EXCEDANT PAS 30 CENTIMETRES, SE PRESENTANT SOUS LA FORME D'UN CORDON DE SECTION RONDE, TRICOTE AVEC 4 FILS, CHAQUE FIL EST CONSTITUE DE 4 FILS ET CES DERNIERS SONT COMPOSES CHACUN DE 2 FILAMENTS DISCONTINUS.

DE19240/13-1Erteilt von DEGültig bis 2019-12-17

Gewirke, sog. Handstrickgarn "Ananas", Foto siehe Anlage, - als Meterware in einem Knäuel aufgemacht; laut Antrag mit einer Länge von ca. 65 m, - schlauchförmig, mit einer Breite von etwa 4 - 5 mm (damit kein Maschengarn der Position 5606), - laut Antrag aus 100 % Baumwolle, somit keine Elastomergarne oder Kautschukfäden enthaltend, - ohne Flor- oder Schlingenoberfläche. "Gewirke, mit einer Breite von weniger als 30 cm, anderes als solche der Positionen 6001 und 6002, aus Baumwolle"

DE19245/13-1Erteilt von DEGültig bis 2019-12-17

Gewirke, sog. Handstrickgarn Limette, Foto siehe Anlage, - als Meterware in einem Knäuel aufgemacht, laut Antrag mit einer Länge von ca. 110 m, - laut Untersuchungsergebnis: -- bandförmiges Kettengewirke (Häkelgalon) mit einer Breite von ca. 3 - 4 mm; nicht schlauchförmig hergestellt, u. a. somit kein Maschengarn der Position 5606, -- mit einem maschenbildenden Garn und sog. Schussgarnen aus synthetischen Chemiefasern sowie mit sog. Stehfäden aus Baumwolle, -- die Antragsabgaben können als zutreffend angesehen werden: --- 58 GHT Baumwolle, --- 42 GHT Polyamid, -- keine Elastomergarne oder Kautschukfäden enthaltend. "Gewirke, mit einer Breite von weniger als 30 cm, anderes als solche der Positionen 6001 und 6002, aus Baumwolle"

DE19242/13-1Erteilt von DEGültig bis 2019-12-17

Gewirke, sog. Handstrickgarn Papaya, Foto siehe Anlage, - als Meterware in einem Knäuel aufgemacht, laut Antrag mit einer Länge von ca. 92 m, - laut Untersuchungsergebnis: -- bandförmiges Kettengewirke (Häkelgalon) mit einer Breite von ca. 0,8 cm; nicht schlauchförmig hergestellt, u. a. somit kein Maschengarn der Position 5606, -- mit einem maschenbildenden Garn aus synthetischen Chemiefasern und mit sog. Schussgarnen aus Baumwolle, -- die Antragsabgaben können als zutreffend angesehen werden: --- 72 GHT Baumwolle, --- 28 GHT Polyamid, -- keine Elastomergarne oder Kautschukfäden enthaltend. "Gewirke, mit einer Breite von weniger als 30 cm, anderes als solche der Positionen 6001 und 6002, aus Baumwolle"

DE2577/12-1Erteilt von DEGültig bis 2018-06-04

Reinigungstuch, aus der Verkaufseinheit Laminat-Reparaturset, - Kuliergewirke, Maße: 24 x 20 cm, - annähernd rechteckig zugeschnitten (damit nicht konfektioniert), - aus Baumwolle (lt. Untersuchungsergebnis), - ohne Flor- oder Schlingenoberfläche, - keine Elastomergarne oder Kautschukfäden enthaltend, - gemeinsam verpackt mit einem Schmelzer und einer Spachtel in einem Kunststoffkoffer (nicht Gegenstand dieser vZTA). "Gewirke mit einer Breite von weniger als 30 cm, kein Gewirke der Position 6001 und 6002, aus Baumwolle"

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 6003

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Zu dieser Position gehören Gewirke und Gestricke mit einer Breite von 30 cm oder weniger, ohne Elastomergarne oder Kautschukfäden oder mit einem Anteil von Elastomergarnen oder Kautschukfäden von weniger als 5 GHT, andere als solche der Position 6001. Nicht zu dieser Position gehören: a) Verbandzeug, mit medikamentösen Stoffen getränkt oder überzogen oder in Aufmachungen für den Einzelverkauf (Pos. 3005). b) Maschengarne (Pos. 5606). c) Etiketten, Abzeichen und ähnliche Waren, aus Gewirken oder Gestricken, der Position 5807. d) Stickereien, aus Gewirken und Gestricken, der Position 5810. e) Erzeugnisse des Kapitels 59 (z. B. …

Kapitel 60

1. Zu Kapitel 60 gehören nicht: a) Häkelspitzen der Position 5804 (RV E6001A00); b) Etiketten, Abzeichen und ähnliche Waren, aus Gewirken oder Gestricken der Position 5807 (RV E6001B00); c) Gewirke oder Gestricke, getränkt, bestrichen, überzogen oder laminiert, des Kapitels 59. Jedoch gehören Samt und Plüsch, gewirkt oder gestrickt, Schlingengewirke und Schlingengestricke, getränkt, bestrichen, überzogen oder laminiert, zu Position 6001 (RV E6001C00). 2. Zu Kapitel 60 gehören auch Gewirke und Gestricke aus Metallfäden, von der zur Herstellung von Bekleidung, Innenausstattungen oder zu ähnlichen Zwecken verwendeten Art (RV E6002000). 3. Als „Gewirke" im Sinne der Nomenklatur gelten auch nähgewirkte Waren, bei denen die Maschen aus Spinnstoffgarnen gebildet werden (RV E6003000). Unterpositions-Anmerkungen 1. …

Abschnitt XI

1. Zu Abschnitt XI gehören nicht: a) Borsten und Tierhaare zum Herstellen von Besen, Bürsten oder Pinseln (Position 0502); Rosshaar und Rosshaarabfälle (Position 0511) (RV C1101A00); b) Menschenhaare und Waren daraus (Position 0501, 6703 oder 6704); jedoch gehören Filter- oder Presstücher aus Menschenhaaren, wie sie üblicherweise zum Pressen von Öl oder zu ähnlichen technischen Zwecken verwendet werden, zu Position 5911) (RV C1101B00); c) Baumwoll-Linters und andere Erzeugnisse pflanzlichen Ursprungs des Kapitels 14 (RV C1101C00); d) Asbest der Position 2524, Asbestwaren und andere Waren der Positionen 6812 oder 6813 (RV C1101D00); e) Waren der Positionen 3005 oder 3006; Garne zum Reinigen der Zahnzwischenräume (Zahnseide), in Aufmachungen für den Einzelverkauf, der Position 3306 (RV C1101E00); f) lichtempfindliche Spinnstoffwaren der Positionen 3701 bis 3704 (RV C1101F00); g) Monofile, …

Unterteilungen dieser Nummer

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 6003.20.00.00?

Die Zolltarifnummer 6003.20.00.00 umfasst Gewirke und Gestricke mit einer Breite von 30 cm oder weniger, aus Baumwolle. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 6003.20.00.00?

Der Drittlandszollsatz für 6003.20.00.00 beträgt 8 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 6003.20.00.00?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 600320. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 6003.20.00.00?

6003.20.00.00 hat zehn Stellen und trägt die EU-Maßnahmen des TARIC. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 6003.20.00.00 im Zolltarif eingeordnet?

6003.20.00.00 steht in dieser Hierarchie: 60 GEWIRKE UND GESTRICKE > 6003 Gewirke und Gestricke mit einer Breite von 30 cm oder weniger, andere als solche der Positionen 6001 und 6002 > 600320 aus Baumwolle. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 6003.20.00.00?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 6003.20.00.00 erfasst, zum Beispiel DEBTI3699/26-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 6003.20.00.00?

TARIC-Code 6003.20.00.00 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

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