Zolltarifnummer 6003.40.00: Gewirke und Gestricke mit einer Breite von 30 cm oder weniger, aus künstlichen…
Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026
Die Zolltarifnummer 6003.40.00 steht für Gewirke und Gestricke mit einer Breite von 30 cm oder weniger, aus künstlichen Chemiefasern. Der Drittlandszollsatz beträgt 8 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.
6003.40.00 ist ein KN-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 60. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.
Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.
- Zolltarifnummer
- 6003.40.00
- Drittlandszoll
- 8 %
- Anmeldefähig
- Nein
- vZTA-Entscheidungen
- 7
Einordnung im Zolltarif
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 6003.40.00
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Drittlandszoll | 8 % | MFN |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| Ukraine | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
Gewirke, Foto siehe Anlage, - zwei Stück, in den Farben weiß und schwarz, - als Meterware, laut Antrag mit einer Breite von weniger als 30 cm, somit keine Ware der Position 6006, - als netzartiges Kettengewirke mit eingewirkten Dochtgarnen gearbeitet, - laut Antrag aus künstlichen Chemiefasern, - keine Elastomergarne oder Kautschukfäden enthaltend, - geraut, ohne Flor- oder Schlingenoberfläche. "Gewirke, mit einer Breite von weniger als 30 cm, anderes als solche der Positionen 6001 und 6002, aus künstlichen Chemiefasern"
Wyrób w kształcie rury, wykonany z dzianiny, z włókien chemicznych ciągłych (polialkohol winylu), o wielkości oczek ok. 2 mm x 0,5 mm i długości 5 m. Wyrób nawinięty jest na kartonik zawierający informację o towarze, dane producenta oraz kod kreskowy produktu. Wyrób wykorzystywany w wędkarstwie, przeznaczony do umieszczenia zanęty w miejscu połowu. Produkt dedykowany jest jako uzupełnienie zestawu, w skład którego wchodzi tuba jako opakowanie, oraz tłok i tuleja. Dostępne różne średnice (18mm, 23mm, 44mm). Opakowanie – torebka foliowa.
Wyrób w kształcie rury, wykonany z dzianiny, z włókien chemicznych ciągłych (polialkohol winylu), o wielkości oczek ok. 2 mm x 0,5 mm i długości 5 m. Wyrób nawinięty jest na tuleję z tworzywa sztucznego zakończoną kielichem, całość umieszczona jest w tubie z tłokiem wykonanymi z tworzywa sztucznego. Wyrób wykorzystywany w wędkarstwie, przeznaczony do umieszczenia zanęty w miejscu połowu. Dostępne różne średnice (18mm, 23mm, 44mm). Opakowanie jednostkowe - tuba, na której umieszczono informację o towarze, dane producenta oraz kod kreskowy produktu.
Schlauchgewirke, Foto siehe Anlage, - als Meterware, - mit einer Breite von ca. 26 cm, - aus laut Antrag künstlichen Chemiefasern, - keine Elastomergarne oder Kautschukfäden enthaltend, - ohne Flor- oder Schlingenoberfläche. "Gewirke, mit einer Breite von weniger als 30 cm, anderes als solche der Positionen 6001 und 6002, aus künstlichen Chemiefasern"
Schlauchgewirke, sog. gewirktes Netz, Foto siehe Anlage, - als Meterware, - laut Untersuchungsergebnis: -- mit einer Breite von ca. 26 cm, somit keine Ware der Position 6005, -- aus künstlichen Chemiefasern, -- keine Elastomergarne oder Kautschukfäden enthaltend, - ohne Flor- oder Schlingenoberfläche. "Gewirke, mit einer Breite von weniger als 30 cm, anderes als solche der Positionen 6001 und 6002, aus künstlichen Chemiefasern"
Häkelgalonborte (lt. Antrag: "Posamentenborte") - als Meterware, - mit einer Breite von 1,1 cm, - ohne Flor- oder Schlingenoberfläche, - ohne Elastomergarne oder Kautschukfäden, - aus einem Kettengewirke (Maschenstäbchenreihen) und einem Schussgarn aus künstlichen Chemiefasern, - mit einer spiralförmig eingebundenen Gimpe (Ummantelung aus künstlichen Chemiefasern, Seele aus Baumwolle), - lt. Untersuchung (mechanische Trennung) überwiegen die künstlichen Chemiefasern (57,4 GHT) gegenüber der Baumwolle (42,6 GHT)
Häkelgalonborte - als Meterware, - ohne Flor- oder Schlingenoberfläche, - Breite: ca. 3 cm, - ohne Elastomergarne oder Kautschukfäden, - aus künstlichen Chemiefasern (Viskose); die Schußfäden bilden einseitig unterschiedlich lange Fransen, wodurch ein bogenförmiger (gewellter) Rand gebildet wird.
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Zu dieser Position gehören Gewirke und Gestricke mit einer Breite von 30 cm oder weniger, ohne Elastomergarne oder Kautschukfäden oder mit einem Anteil von Elastomergarnen oder Kautschukfäden von weniger als 5 GHT, andere als solche der Position 6001. Nicht zu dieser Position gehören: a) Verbandzeug, mit medikamentösen Stoffen getränkt oder überzogen oder in Aufmachungen für den Einzelverkauf (Pos. 3005). b) Maschengarne (Pos. 5606). c) Etiketten, Abzeichen und ähnliche Waren, aus Gewirken oder Gestricken, der Position 5807. d) Stickereien, aus Gewirken und Gestricken, der Position 5810. e) Erzeugnisse des Kapitels 59 (z. B. …
1. Zu Kapitel 60 gehören nicht: a) Häkelspitzen der Position 5804 (RV E6001A00); b) Etiketten, Abzeichen und ähnliche Waren, aus Gewirken oder Gestricken der Position 5807 (RV E6001B00); c) Gewirke oder Gestricke, getränkt, bestrichen, überzogen oder laminiert, des Kapitels 59. Jedoch gehören Samt und Plüsch, gewirkt oder gestrickt, Schlingengewirke und Schlingengestricke, getränkt, bestrichen, überzogen oder laminiert, zu Position 6001 (RV E6001C00). 2. Zu Kapitel 60 gehören auch Gewirke und Gestricke aus Metallfäden, von der zur Herstellung von Bekleidung, Innenausstattungen oder zu ähnlichen Zwecken verwendeten Art (RV E6002000). 3. Als „Gewirke" im Sinne der Nomenklatur gelten auch nähgewirkte Waren, bei denen die Maschen aus Spinnstoffgarnen gebildet werden (RV E6003000). Unterpositions-Anmerkungen 1. …
1. Zu Abschnitt XI gehören nicht: a) Borsten und Tierhaare zum Herstellen von Besen, Bürsten oder Pinseln (Position 0502); Rosshaar und Rosshaarabfälle (Position 0511) (RV C1101A00); b) Menschenhaare und Waren daraus (Position 0501, 6703 oder 6704); jedoch gehören Filter- oder Presstücher aus Menschenhaaren, wie sie üblicherweise zum Pressen von Öl oder zu ähnlichen technischen Zwecken verwendet werden, zu Position 5911) (RV C1101B00); c) Baumwoll-Linters und andere Erzeugnisse pflanzlichen Ursprungs des Kapitels 14 (RV C1101C00); d) Asbest der Position 2524, Asbestwaren und andere Waren der Positionen 6812 oder 6813 (RV C1101D00); e) Waren der Positionen 3005 oder 3006; Garne zum Reinigen der Zahnzwischenräume (Zahnseide), in Aufmachungen für den Einzelverkauf, der Position 3306 (RV C1101E00); f) lichtempfindliche Spinnstoffwaren der Positionen 3701 bis 3704 (RV C1101F00); g) Monofile, …
Unterteilungen dieser Nummer
Häufige Fragen
Wofür steht die Zolltarifnummer 6003.40.00?
Die Zolltarifnummer 6003.40.00 umfasst Gewirke und Gestricke mit einer Breite von 30 cm oder weniger, aus künstlichen Chemiefasern. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.
Wie hoch ist der Zollsatz für 6003.40.00?
Der Drittlandszollsatz für 6003.40.00 beträgt 8 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.
Welcher HS-Code gehört zu 6003.40.00?
Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 600340. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.
Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 6003.40.00?
6003.40.00 hat acht Stellen und entspricht der Kombinierten Nomenklatur der EU. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.
Wo ist 6003.40.00 im Zolltarif eingeordnet?
6003.40.00 steht in dieser Hierarchie: 60 GEWIRKE UND GESTRICKE > 6003 Gewirke und Gestricke mit einer Breite von 30 cm oder weniger, andere als solche der Positionen 6001 und 6002 > 600340 aus künstlichen Chemiefasern. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.
Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 6003.40.00?
Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 6003.40.00 erfasst, zum Beispiel DEBTI39377/25-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.
Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?
Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.
Ändert sich die Zolltarifnummer 6003.40.00?
KN-Code 6003.40.00 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.
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