Zolltarifnummer 6004.10.00: Gewirke und Gestricke mit einer Breite von mehr als 30 cm und mit einem Anteil an…
Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026
Die Zolltarifnummer 6004.10.00 steht für Gewirke und Gestricke mit einer Breite von mehr als 30 cm und mit einem Anteil an Elastomergarnen oder Kautschukfäden von 5 GHT oder mehr, mit einem Anteil an Elastomergarnen von 5 GHT oder mehr, jedoch keine Kautschukfäden enthaltend. Der Drittlandszollsatz beträgt 8 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.
6004.10.00 ist ein KN-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 60. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.
Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.
- Zolltarifnummer
- 6004.10.00
- Drittlandszoll
- 8 %
- Anmeldefähig
- Nein
- vZTA-Entscheidungen
- 8
Einordnung im Zolltarif
- 60GEWIRKE UND GESTRICKE
- 6004Gewirke und Gestricke mit einer Breite von mehr als 30 cm und mit einem Anteil an Elastomergarnen oder Kautschukfäden von 5 GHT oder mehr, andere als solche der Position 6001
- 6004.10mit einem Anteil an Elastomergarnen von 5 GHT oder mehr, jedoch keine Kautschukfäden enthaltend
- 6004.10.00Gewirke und Gestricke mit einer Breite von mehr als 30 cm und mit einem Anteil an Elastomergarnen oder Kautschukfäden von 5 GHT oder mehr, mit einem Anteil an Elastomergarnen von 5 GHT oder mehr, jedoch keine Kautschukfäden enthaltend
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 6004.10.00
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Drittlandszoll | 8 % | MFN |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| Ukraine | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
Gewirke, sog. Oberstoff, Foto siehe Anlage, - als Meterware, mit einer Breite von laut Antrag 150 cm, - laut Untersuchungsergebnis: -- aus synthetischen Chemiefasern (laut Antrag Polyester) und Elasthan; die Antragsangaben von 90 GHT Polyester und 10 GHT Elasthan können als zutreffend angesehen werden, -- bedruckt, -- ohne Flor- oder Schlingenoberfläche, -- keine Kautschukfäden enthaltend. "Gewirke, mit einer Breite von mehr als 30 cm und mit einem Anteil an Elastomergarnen von mehr als 5 GHT, anderes als solche der Position 6001, keine Kautschukfäden enthaltend"
Gewirke, sog. Oberstoff, Foto siehe Anlage, - als Meterware, mit einer Breite von laut Antrag 140 cm, - laut Untersuchungsergebnis: -- aus synthetischen Chemiefasern (laut Antrag Polyester) und Elasthan; die Antragsangaben von 95 GHT Polyester und 5 GHT Elasthan können als zutreffend angesehen werden, -- bedruckt, -- ohne Flor- oder Schlingenoberfläche, -- keine Kautschukfäden enthaltend. "Gewirke, mit einer Breite von mehr als 30 cm und mit einem Anteil an Elastomergarnen von 5 GHT, anderes als solche der Position 6001, keine Kautschukfäden enthaltend"
Gewirke, sog. Oberstoff, Foto siehe Anlage, - als Meterware, mit einer Breite von laut Antrag 150 cm, - laut Untersuchungsergebnis: -- aus künstlichen und synthetischen Chemiefasern; die Antragsangaben von 50 GHT Viskose, 45 GHT Polyester und 5 GHT Elasthan können als zutreffend angesehen werden, -- ohne Flor- oder Schlingenoberfläche, -- keine Kautschukfäden enthaltend, -- buntgewirkt und bedruckt. "Gewirke, mit einer Breite von mehr als 30 cm und mit einem Anteil an Elastomergarnen von 5 GHT, anderes als solche der Position 6001, keine Kautschukfäden enthaltend"
Gewirke, sog. Oberstoff, Foto siehe Anlage, - als Meterware, mit einer Breite von laut Antrag 150 cm, - laut Untersuchungsergebnis: -- aus synthetischen und künstlichen Chemiefasern; die Antragsangaben von 50 GHT Viskose, 45 GHT Polyester und 5 GHT Elasthan können als zutreffend angesehen werden, -- ohne Flor- oder Schlingenoberfläche, -- keine Kautschukfäden enthaltend, -- bedruckt. "Gewirke, mit einer Breite von mehr als 30 cm und mit einem Anteil an Elastomergarnen von mehr als 5 GHT, anderes als solche der Position 6001, keine Kautschukfäden enthaltend"
Gewirke, sog. Oberstoff, Foto siehe Anlage, - als Meterware, mit einer Breite von laut Antrag 135 cm, - laut Untersuchungsergebnis: -- aus künstlichen und synthetischen Chemiefasern; die Antragsangaben von 78 GHT Viskose, 14 GHT Polyamid und 8 GHT Elasthan können als zutreffend angesehen werden, u. a. somit keine Ware der Unterposition 6004 9000, -- ohne Flor- oder Schlingenoberfläche, -- keine Kautschukfäden enthaltend, -- bedruckt. "Gewirke, mit einer Breite von mehr als 30 cm und mit einem Anteil an Elastomergarnen von mehr als 5 GHT, anderes als solche der Position 6001, keine Kautschukfäden enthaltend"
Gewirke, sog. Oberstoff, Foto siehe Anlage, - als Meterware, mit einer Breite von laut Antrag 133 cm, - laut Untersuchungsergebnis: -- aus künstlichen und synthetischen Chemiefasern; die Antragsangaben von 82 GHT Viskose, 13 GHT Polyacryl und 5 GHT Elasthan können als zutreffend angesehen werden; somit keine Ware der Position 6005, -- ohne Flor- oder Schlingenoberfläche, -- keine Kautschukfäden enthaltend, -- bedruckt. "Gewirke, mit einer Breite von mehr als 30 cm und mit einem Anteil an Elastomergarnen von mehr als 5 GHT, anderes als solche der Position 6001, keine Kautschukfäden enthaltend"
Textiles Flächenerzeugnis - nicht konfektioniert, - gewirkt, laut Firmenangabe mit einer Breite von 120 cm, - bestehend aus Polyamid (ca. 77%) und Elastan (ca. 23%). (Abbildung siehe Anlage)
Kuliergewirke, sog. Oberstoff, Foto siehe Anlage, - als Meterware, mit einer Breite von laut Antrag 160 cm, - laut Untersuchungsergebnis: -- aus künstlichen und synthetischen Chemiefasern; die Antragsangaben von 93 GHT Viskose, und 7 GHT Elasthan können als zutreffend angesehen werden, -- ohne Flor- oder Schlingenoberfläche, -- keine Kautschukfäden enthaltend, -- bedruckt. "Gewirke, mit einer Breite von mehr als 30 cm und mit einem Anteil an Elastomergarnen von mehr als 5 GHT, anderes als solche der Position 6001, keine Kautschukfäden enthaltend"
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur (KN) Wegen der Auslegung des Begriffs „Elastomergarne“ siehe die Unterpositions-Anmerkung 13) zu Abschnitt XI.
Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Zu dieser Position gehören Gewirke und Gestricke mit einer Breite von mehr als 30 cm, mit einem Anteil von Elastomergarnen oder Kautschukfäden von 5 GHT oder mehr, andere als solche der Position 6001. Elastomergarne sind in der Anmerkung 13) zum Abschnitt XI definiert. Die Bezeichnung texturierte Garne in dieser Anmerkung ist am Ende der Erläuterungen zum Harmonisierten System zur Unterposition 5402 definiert. Nicht zu dieser Position gehören: a) Verbandzeug, mit medikamentösen Stoffen getränkt oder überzogen oder in Aufmachungen für den Einzelverkauf (Pos. 3005). b) Etiketten, Abzeichen und ähnliche Waren, aus Gewirken oder Gestricken, der Position 5807. c) Stickereien, aus Gewirken und Gestricken, der Position 5810. d) Erzeugnisse des Kapitels 59 (z. B. …
1. Zu Kapitel 60 gehören nicht: a) Häkelspitzen der Position 5804 (RV E6001A00); b) Etiketten, Abzeichen und ähnliche Waren, aus Gewirken oder Gestricken der Position 5807 (RV E6001B00); c) Gewirke oder Gestricke, getränkt, bestrichen, überzogen oder laminiert, des Kapitels 59. Jedoch gehören Samt und Plüsch, gewirkt oder gestrickt, Schlingengewirke und Schlingengestricke, getränkt, bestrichen, überzogen oder laminiert, zu Position 6001 (RV E6001C00). 2. Zu Kapitel 60 gehören auch Gewirke und Gestricke aus Metallfäden, von der zur Herstellung von Bekleidung, Innenausstattungen oder zu ähnlichen Zwecken verwendeten Art (RV E6002000). 3. Als „Gewirke" im Sinne der Nomenklatur gelten auch nähgewirkte Waren, bei denen die Maschen aus Spinnstoffgarnen gebildet werden (RV E6003000). Unterpositions-Anmerkungen 1. …
1. Zu Abschnitt XI gehören nicht: a) Borsten und Tierhaare zum Herstellen von Besen, Bürsten oder Pinseln (Position 0502); Rosshaar und Rosshaarabfälle (Position 0511) (RV C1101A00); b) Menschenhaare und Waren daraus (Position 0501, 6703 oder 6704); jedoch gehören Filter- oder Presstücher aus Menschenhaaren, wie sie üblicherweise zum Pressen von Öl oder zu ähnlichen technischen Zwecken verwendet werden, zu Position 5911) (RV C1101B00); c) Baumwoll-Linters und andere Erzeugnisse pflanzlichen Ursprungs des Kapitels 14 (RV C1101C00); d) Asbest der Position 2524, Asbestwaren und andere Waren der Positionen 6812 oder 6813 (RV C1101D00); e) Waren der Positionen 3005 oder 3006; Garne zum Reinigen der Zahnzwischenräume (Zahnseide), in Aufmachungen für den Einzelverkauf, der Position 3306 (RV C1101E00); f) lichtempfindliche Spinnstoffwaren der Positionen 3701 bis 3704 (RV C1101F00); g) Monofile, …
Unterteilungen dieser Nummer
Häufige Fragen
Wofür steht die Zolltarifnummer 6004.10.00?
Die Zolltarifnummer 6004.10.00 umfasst Gewirke und Gestricke mit einer Breite von mehr als 30 cm und mit einem Anteil an Elastomergarnen oder Kautschukfäden von 5 GHT oder mehr, mit einem Anteil an Elastomergarnen von 5 GHT oder mehr, jedoch keine Kautschukfäden enthaltend. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.
Wie hoch ist der Zollsatz für 6004.10.00?
Der Drittlandszollsatz für 6004.10.00 beträgt 8 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.
Welcher HS-Code gehört zu 6004.10.00?
Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 600410. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.
Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 6004.10.00?
6004.10.00 hat acht Stellen und entspricht der Kombinierten Nomenklatur der EU. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.
Wo ist 6004.10.00 im Zolltarif eingeordnet?
6004.10.00 steht in dieser Hierarchie: 60 GEWIRKE UND GESTRICKE > 6004 Gewirke und Gestricke mit einer Breite von mehr als 30 cm und mit einem Anteil an Elastomergarnen oder Kautschukfäden von 5 GHT oder mehr, andere als solche der Position 6001 > 600410 mit einem Anteil an Elastomergarnen von 5 GHT oder mehr, jedoch keine Kautschukfäden enthaltend. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.
Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 6004.10.00?
Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 6004.10.00 erfasst, zum Beispiel DEBTI33481/23-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.
Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?
Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.
Ändert sich die Zolltarifnummer 6004.10.00?
KN-Code 6004.10.00 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.
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