Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 6005.38.00: Kettengewirke (einschließlich solcher, andere, aus verschiedenenfarbigen Garnen

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 6005.38.00 steht für Kettengewirke (einschließlich solcher, andere, aus verschiedenenfarbigen Garnen. Der Drittlandszollsatz beträgt 8 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

6005.38.00 ist ein KN-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 60. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.

Zolltarifnummer
6005.38.00
Drittlandszoll
8 %
Anmeldefähig
Nein
vZTA-Entscheidungen
6

Einordnung im Zolltarif

  1. 60GEWIRKE UND GESTRICKE
  2. 6005Kettengewirke (einschließlich solcher, die auf Häkelgalonmaschinen hergestellt sind), andere als solche der Positionen 6001 bis 6004
  3. 6005.38andere, aus verschiedenenfarbigen Garnen
  4. 6005.38.00Kettengewirke (einschließlich solcher, andere, aus verschiedenenfarbigen Garnen

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 6005.38.00

HS-Code6005.386 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code6005.38.008 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll8 %MFN
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
San Marino0 %Customs Union Duty
Andorra0 %Customs Union Duty
Türkei0 %Customs Union Duty
Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren0 %Tariff preference
GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und…0 %Tariff preference
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
Ukraine0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

FRBTIFR-BTI-2024-08094Erteilt von FRGültig bis 2028-05-20

Étoffe en bonneterie-chaîne, grattée sur une face, confectionnée en fils de diverses couleurs, composée majoritairement de fibres synthétiques (polyester 79,7%) associé à du coton (20,3%). L’article est de coloris orange fluo et présente une lisière. Il sera conditionné sous forme de rouleau. Laize : 165-170 cm Poids : 340g

DEBTI8361/22-1Erteilt von DEGültig bis 2025-04-28

Textillaminat, Foto siehe Anlage, - als Meterware, mit einer Breite von mehr als 30 cm, - aus zwei mit ihrer ganzen Fläche aufeinander liegenden und so miteinander durch Kleben verbundenen Lagen: -- mit einer Oberlage (Schauseite): --- aus einem buntgewirkten Abstandsgewirke (Kettengewirke) aus synthetischen Chemiefasern, --- kein Hochflorerzeugnis und kein Schlingengewirke, --- keine Elastomergarne oder Kautschukfäden enthaltend, -- mit einer Unterlage: --- aus einem gerauten Kuliergewirke aus synthetischen Chemiefasern, - das die Schauseite bildende Abstandsgewirke verleiht der Ware insbesondere im Hinblick auf die Bedeutung in Bezug auf die Verwendung ihren wesentlichen Charakter. "Kettengewirke, anderes als solche der Positionen 6001 bis 6004, aus synthetischen Chemiefasern, anderes als in der Unterposition 6005 35 genannte, aus verschiedenfarbigen Garnen"

NLRTD-2017-0690Erteilt von NLGültig bis 2020-07-20

Een meubelstof met -volgens opgave- onder andere de volgende kenmerken: - verschillend gekleurd garen; - bestaat uit 2 lagen; - een laag weefsel met versmeltingen; - een laag opgeruwd breiwerk; - beide lagen vervaardigd van polyester. De laag breiwerk heeft het hoogste gewichtspercentage. De stof wordt op rol geleverd met een breedte van 142 cm. Het betreft kettingbreiwerk aan het stuk (verkregen op de galonneermachine daaronder begrepen), andere dan bedoeld bij de GS-posten 6001 tot en met 6004, van synthetische vezels, van verschillend gekleurd garen, zoals bedoeld bij GN-onderverdeling 6005 38 00 van de gecombineerde nomenclatuur.

NLRTD-2017-0689Erteilt von NLGültig bis 2020-07-20

Een meubelstof met -volgens opgave- onder meer de volgende kenmerken: - verschillend gekleurd garen; - bestaat uit 2 lagen; - een laag breiwerk met versmeltingen; - een laag opgeruwd breiwerk; - vervaardigd van polyester. De stof wordt op rol geleverd. Het betreft kettingbreiwerk aan het stuk (verkregen op de galonneermachine daaronder begrepen), andere dan bedoeld bij de GS-posten 6001 tot en met 6004, van synthetische vezels, van verschillend gekleurd garen, zoals bedoeld bij GN-onderverdeling 6005 38 00 van de gecombineerde nomenclatuur.

DE7988/17-1Erteilt von DEGültig bis 2020-06-05

Textillaminat, Foto siehe Anlage - als Meterware, mit einer Breite von mehr als 30 cm, - laut Untersuchungsergebnis: --- mit einer Oberlage (Schauseite): ---- aus einem Kettengewirke aus synthetischen Chemiefasern, ---- ohne Flor- oder Schlingenoberfläche, ---- keine Elastomergarne oder Kautschukfäden enthaltend, ---- aus verschiedenfarbigen Garnen buntgewirkt, - insbesondere im Hinblick auf die Bedeutung in Bezug auf die Verwendung bestimmt das die Schauseite bildende Kettengewirke den Charakter der Ware. "Kettengewirke, anderes als solche der Positionen 6001 bis 6004, aus synthetischen Chemiefasern, andere als in der Unterposition 6005 35 genannte, aus verschiedenenfarbigen Garnen"

DE7985/17-1Erteilt von DEGültig bis 2020-06-05

Textillaminat, Foto siehe Anlage - als Meterware, mit einer Breite von mehr als 30 cm, - laut Untersuchungsergebnis: --- mit einer Oberlage (Schauseite): ---- aus einem Kettengewirke aus synthetischen Chemiefasern, ---- ohne Flor- oder Schlingenoberfläche, ---- keine Elastomergarne oder Kautschukfäden enthaltend, ---- aus verschiedenfarbigen Garnen buntgewirkt, - insbesondere im Hinblick auf die Bedeutung in Bezug auf die Verwendung bestimmt das die Schauseite bildende Kettengewirke den Charakter der Ware. "Kettengewirke, anderes als solche der Positionen 6001 bis 6004, aus synthetischen Chemiefasern, andere als in der Unterposition 6005 35 genannte, aus verschiedenenfarbigen Garnen"

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 6005

Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur (KN) Kettengewirke sind auf Kettenwirkautomaten, Raschelmaschinen oder auf Häkelgalonmaschinen hergestellte Waren, die im Gegensatz zu Gestricken und Kuliergewirken dadurch entstehen, dass Kettfäden durch Maschen miteinander verbunden werden. Kettengewirke bestehen aus einem oder mehreren in Längsrichtung verlaufenden Fadensystemen, wobei die nebeneinanderliegenden Fäden sich seitlich verschränken und gleichzeitig zu Maschen geformt werden (Mehrfadentechnik) (siehe auch die Erläuterungen zu Kapitel 60 des HS, Abschnitt „Allgemeines“, Buchstabe A Teil II). Die Häkelgalonmaschine (crochet galloon machine) ist eine zur Gruppe der Kettenwirkmaschinen gehörende Maschinenbauart, die mit einem in Längsrichtung verlaufenden Kettsystem und waagerechtem Schuss arbeitet. …

Pos. 6005

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Andere Kettengewirke als solche der Position 6001; zu dieser Position gehören Kettengewirke mit einer Breite von mehr als 30 cm, ohne Elastomergarne oder Kautschukfäden, oder mit einem Anteil an Elastomergarnen oder Kautschukfäden von weniger als 5 GHT. Hierher gehören auch Gewirke aus Polyethylenmonofilamenten oder aus Polyestermultifilamenten mit einem Gewicht von nicht weniger als 30 g/m2 und nicht mehr als 55 g/m2, mit einer Maschengröße von nicht weniger als 20 Maschen/cm2 und nicht mehr als 100 Maschen/cm2, die mit Alpha-Cypermethrin (ISO), Chlorfenapyr (ISO), Deltamethrin (INN, ISO), Lambdacyhalothrin (ISO), Permethrin (ISO) oder Pirimiphosmethyl (ISO) getränkt oder überzogen sind (Siehe Unterpositions-Anmerkung 1 zu diesem Kapitel).Einzelheiten bezüglich der Herstellung von Kettengewirken (einschließlich solcher, die auf Häkelgalonmasc …

Pos. 6005

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EWG) Nr. 1796/91 der Kommission vom 25. Juni 1991 (ABl. EG Nr. L 160/40) (RV L 1796/91), geändert durch Verordnung (EG) Nr. 705/2005 der Kommission vom 4. Mai 2005 (ABl. EU Nr. L 118/18), ), geändert durch Verordnung (EG) Nr. 1179/2009 der Kommission vom 26. November 2009 (ABl. EU Nr. L 317/1): 1. Kettengewirke. Die Kette besteht aus: - einem weißen Garn, das die Maschen bildet und - durchsichtigen Streifen aus synthetischer Spinnmasse mit einer augenscheinlichen Breite von 5 mm oder weniger. Der Schuss wird von einem weißen Garn gebildet. Die Garne (Kette und Schuss) bestehen aus synthetischen Chemiefasern, auf sie entfallen 54 % des Gesamtgewichts. Auf die durchsichtigen Streifen entfallen 46 % des Gesamtgewichts. Dieses Gewirke ist von der zum Herstellen von Schutzmatten für Gewächshäuser verwendeten Art. …

Kapitel 60

1. Zu Kapitel 60 gehören nicht: a) Häkelspitzen der Position 5804 (RV E6001A00); b) Etiketten, Abzeichen und ähnliche Waren, aus Gewirken oder Gestricken der Position 5807 (RV E6001B00); c) Gewirke oder Gestricke, getränkt, bestrichen, überzogen oder laminiert, des Kapitels 59. Jedoch gehören Samt und Plüsch, gewirkt oder gestrickt, Schlingengewirke und Schlingengestricke, getränkt, bestrichen, überzogen oder laminiert, zu Position 6001 (RV E6001C00). 2. Zu Kapitel 60 gehören auch Gewirke und Gestricke aus Metallfäden, von der zur Herstellung von Bekleidung, Innenausstattungen oder zu ähnlichen Zwecken verwendeten Art (RV E6002000). 3. Als „Gewirke" im Sinne der Nomenklatur gelten auch nähgewirkte Waren, bei denen die Maschen aus Spinnstoffgarnen gebildet werden (RV E6003000). Unterpositions-Anmerkungen 1. …

Unterteilungen dieser Nummer

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 6005.38.00?

Die Zolltarifnummer 6005.38.00 umfasst Kettengewirke (einschließlich solcher, andere, aus verschiedenenfarbigen Garnen. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 6005.38.00?

Der Drittlandszollsatz für 6005.38.00 beträgt 8 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 6005.38.00?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 600538. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 6005.38.00?

6005.38.00 hat acht Stellen und entspricht der Kombinierten Nomenklatur der EU. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 6005.38.00 im Zolltarif eingeordnet?

6005.38.00 steht in dieser Hierarchie: 60 GEWIRKE UND GESTRICKE > 6005 Kettengewirke (einschließlich solcher, die auf Häkelgalonmaschinen hergestellt sind), andere als solche der Positionen 6001 bis 6004 > 600538 andere, aus verschiedenenfarbigen Garnen. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 6005.38.00?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 6005.38.00 erfasst, zum Beispiel FRBTIFR-BTI-2024-08094. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 6005.38.00?

KN-Code 6005.38.00 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

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