Zolltarifnummer 6005.44.00: Kettengewirke (einschließlich solcher, bedruckt
Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026
Die Zolltarifnummer 6005.44.00 steht für Kettengewirke (einschließlich solcher, bedruckt. Der Drittlandszollsatz beträgt 8 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.
6005.44.00 ist ein KN-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 60. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.
Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.
- Zolltarifnummer
- 6005.44.00
- Drittlandszoll
- 8 %
- Anmeldefähig
- Nein
- vZTA-Entscheidungen
- 4
Einordnung im Zolltarif
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 6005.44.00
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Drittlandszoll | 8 % | MFN |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| Ukraine | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
STOFFA NON TESSUTA CON UN LATO BIANCO E L'ALTRO STAMPATO A ROMBI GRIGI, OTTENUTA DA FIOCCHI DI FIBRE ARTIFICIALI (VISCOSA) CONSOLIDATE DA CUCITURE PARALLELE (FILATO DI POLIESTERE) A MAGLIA PUNTO CATENELLA SU TELAI TIPO MALIWATT. IL PRODOTTO SI PRESENTA ARROTOLATO O IN PEZZE DIMENSIONALMENTE DETERMINATE DALLE NECESSITÀ DEL CLIENTE. LA STOFFA VIENE UTILIZZATA PER CARTELLONISTICA PUBBLICITARIA, SUPPORTO DI FINTE PELLI, TRALICCI PER MATERASSI, NASTRI DI LEGATURA, COPRIMATERASSI, TENDAGGI. LA CUCITURA A CATENELLA CHE CONSOLIDA IL TESSUTO E' COSTITUITA DA UN FILO ESTRANEO ALLA STOFFA NON TESSUTA.
Kettengewirke (Raschelspitze), sog. Material zur Herstellung von Hosen, Art. 4576 Koll. 83, Foto siehe Anlage, - als Meterware, mit einer Breite von laut Antrag 135 cm, - aus künstlichen und synthetischen Chemiefasern (laut Antrag 90 GHT Viskose und 10 GHT Polyamid), - musterbildend mit Kunststoff (laut Antrag Polyurethan) bedruckt, - keine Elastomergarne oder Kautschukfäden enthaltend, - kein Samt, Plüsch, Schlingengewirke oder Schlingengestricke. "Kettengewirke, anderes als solche der Positionen 6001 bis 6004, aus künstlichen Chemiefasern, bedruckt"
Kettengewirke, sog. Gewebe für Damenoberbekleidung, Artikel 1330, Foto siehe Anlage, - als Meterware; laut Antrag mit einer Breite von 130 cm, - laut Untersuchungsergebnis: -- bedrucktes Kettengewirke aus maschenbildenden Garnen aus laut Antrag Polyamid, aus glänzenden Garnen aus laut Antrag Viskose, aus gedrehten Garnen aus Baumwolle sowie aus Metallgarnen der Position 5605 (ein mit zwei Garnen aus Baumwolle verzwirnter Metalldraht); mit einem Anteil an --- künstlichen Chemiefasern (Viskose) von 30,9 GHT, --- synthetischen Chemiefasern (Polyamid) von 25,3 GHT, --- Metallgarnen von 24,2 GHT, --- Baumwolle von 19,6 GHT, -- ohne Elastomergarne oder Kautschukfäden, - ohne Flor- oder Schlingenoberfläche, - laut Antrag zur Herstellung von Kleidung. "Kettengewirke, anderes als solche der Positionen 6001 bis 6004, aus künstlichen Chemiefasern, bedruckt"
Kettengewirke (lt. Antrag: "Spitze") - als Meterware mit einer Breite (lt. ergänzenden Angaben) von 150 cm, - ohne Flor- oder Schlingenoberfläche, - ohne Elastomergarne oder Kautschukfäden, - aus 75 GHT künstlichen Chemiefasern (lt. Antrag: Viskose) und 25 GHT synthetischen Chemiefasern (lt. Antrag: Polyamid), - bedruckt, die Musterbildung ist durch Wegätzen einzelner Fasern entstanden (sog. Ausbrenner)
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur (KN) Kettengewirke sind auf Kettenwirkautomaten, Raschelmaschinen oder auf Häkelgalonmaschinen hergestellte Waren, die im Gegensatz zu Gestricken und Kuliergewirken dadurch entstehen, dass Kettfäden durch Maschen miteinander verbunden werden. Kettengewirke bestehen aus einem oder mehreren in Längsrichtung verlaufenden Fadensystemen, wobei die nebeneinanderliegenden Fäden sich seitlich verschränken und gleichzeitig zu Maschen geformt werden (Mehrfadentechnik) (siehe auch die Erläuterungen zu Kapitel 60 des HS, Abschnitt „Allgemeines“, Buchstabe A Teil II). Die Häkelgalonmaschine (crochet galloon machine) ist eine zur Gruppe der Kettenwirkmaschinen gehörende Maschinenbauart, die mit einem in Längsrichtung verlaufenden Kettsystem und waagerechtem Schuss arbeitet. …
Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Andere Kettengewirke als solche der Position 6001; zu dieser Position gehören Kettengewirke mit einer Breite von mehr als 30 cm, ohne Elastomergarne oder Kautschukfäden, oder mit einem Anteil an Elastomergarnen oder Kautschukfäden von weniger als 5 GHT. Hierher gehören auch Gewirke aus Polyethylenmonofilamenten oder aus Polyestermultifilamenten mit einem Gewicht von nicht weniger als 30 g/m2 und nicht mehr als 55 g/m2, mit einer Maschengröße von nicht weniger als 20 Maschen/cm2 und nicht mehr als 100 Maschen/cm2, die mit Alpha-Cypermethrin (ISO), Chlorfenapyr (ISO), Deltamethrin (INN, ISO), Lambdacyhalothrin (ISO), Permethrin (ISO) oder Pirimiphosmethyl (ISO) getränkt oder überzogen sind (Siehe Unterpositions-Anmerkung 1 zu diesem Kapitel).Einzelheiten bezüglich der Herstellung von Kettengewirken (einschließlich solcher, die auf Häkelgalonmasc …
Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EWG) Nr. 1796/91 der Kommission vom 25. Juni 1991 (ABl. EG Nr. L 160/40) (RV L 1796/91), geändert durch Verordnung (EG) Nr. 705/2005 der Kommission vom 4. Mai 2005 (ABl. EU Nr. L 118/18), ), geändert durch Verordnung (EG) Nr. 1179/2009 der Kommission vom 26. November 2009 (ABl. EU Nr. L 317/1): 1. Kettengewirke. Die Kette besteht aus: - einem weißen Garn, das die Maschen bildet und - durchsichtigen Streifen aus synthetischer Spinnmasse mit einer augenscheinlichen Breite von 5 mm oder weniger. Der Schuss wird von einem weißen Garn gebildet. Die Garne (Kette und Schuss) bestehen aus synthetischen Chemiefasern, auf sie entfallen 54 % des Gesamtgewichts. Auf die durchsichtigen Streifen entfallen 46 % des Gesamtgewichts. Dieses Gewirke ist von der zum Herstellen von Schutzmatten für Gewächshäuser verwendeten Art. …
1. Zu Kapitel 60 gehören nicht: a) Häkelspitzen der Position 5804 (RV E6001A00); b) Etiketten, Abzeichen und ähnliche Waren, aus Gewirken oder Gestricken der Position 5807 (RV E6001B00); c) Gewirke oder Gestricke, getränkt, bestrichen, überzogen oder laminiert, des Kapitels 59. Jedoch gehören Samt und Plüsch, gewirkt oder gestrickt, Schlingengewirke und Schlingengestricke, getränkt, bestrichen, überzogen oder laminiert, zu Position 6001 (RV E6001C00). 2. Zu Kapitel 60 gehören auch Gewirke und Gestricke aus Metallfäden, von der zur Herstellung von Bekleidung, Innenausstattungen oder zu ähnlichen Zwecken verwendeten Art (RV E6002000). 3. Als „Gewirke" im Sinne der Nomenklatur gelten auch nähgewirkte Waren, bei denen die Maschen aus Spinnstoffgarnen gebildet werden (RV E6003000). Unterpositions-Anmerkungen 1. …
Unterteilungen dieser Nummer
Häufige Fragen
Wofür steht die Zolltarifnummer 6005.44.00?
Die Zolltarifnummer 6005.44.00 umfasst Kettengewirke (einschließlich solcher, bedruckt. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.
Wie hoch ist der Zollsatz für 6005.44.00?
Der Drittlandszollsatz für 6005.44.00 beträgt 8 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.
Welcher HS-Code gehört zu 6005.44.00?
Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 600544. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.
Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 6005.44.00?
6005.44.00 hat acht Stellen und entspricht der Kombinierten Nomenklatur der EU. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.
Wo ist 6005.44.00 im Zolltarif eingeordnet?
6005.44.00 steht in dieser Hierarchie: 60 GEWIRKE UND GESTRICKE > 6005 Kettengewirke (einschließlich solcher, die auf Häkelgalonmaschinen hergestellt sind), andere als solche der Positionen 6001 bis 6004 > 600544 bedruckt. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.
Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 6005.44.00?
Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 6005.44.00 erfasst, zum Beispiel ITBTI2019-0096T-116100. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.
Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?
Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.
Ändert sich die Zolltarifnummer 6005.44.00?
KN-Code 6005.44.00 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.
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