Zolltarifnummer 6006.34.00.00: Andere Gewirke und Gestricke, bedruckt
Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026
Die Zolltarifnummer 6006.34.00.00 steht für Andere Gewirke und Gestricke, bedruckt. Der Drittlandszollsatz beträgt 8 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.
6006.34.00.00 ist ein TARIC-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 60. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.
Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.
- Zolltarifnummer
- 6006.34.00.00
- Drittlandszoll
- 8 %
- Anmeldefähig
- Nein
- vZTA-Entscheidungen
- 8
Einordnung im Zolltarif
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 6006.34.00.00
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Drittlandszoll | 8 % | MFN |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| Ukraine | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
Tessuto indemagliabile a base di poliestere, presentato in rotoli, destinato alla realizzazione di tomaie per calzature. Il prodotto si presenta con disegno stampato sul lato esterno, raffigurante la sagoma della tomaia secondo specifiche del cliente, mentre il lato interno è a tinta unita nera e si presenta soffice al tatto. Il materiale è costituito da tre strati accoppiati, uniti mediante una resina traspirante: due strati tessili a maglia, di cui uno interno a contatto con il piede, con funzione di comfort e traspirabilità; uno strato intermedio in tessuto non tessuto (TNT), con funzione strutturale e di rinforzo. Il tessuto risulta traspirante, grazie alla composizione in fibre sintetiche (poliestere) e alla natura della resina di accoppiamento. Il lato esterno è stampato industrialmente con il disegno della tomaia, mentre il lato interno, uniforme e privo di stampa, presenta una mano morbida. Le tomaie ricavate dal tessuto vengono direttamente montate su una suola, senza necessità di ulteriori trasformazioni sostanziali del materiale, per ottenere la calzatura finita. Dall’esame del campione emerge pertanto un foglio di tessuto multistrato, con struttura composita, comprendente strati a maglia e uno strato in tessuto non tessuto, accoppiati in modo permanente, recante stampa funzionale alla sagomatura delle tomaie.
Textillaminat, sog. Material zur Schuhherstellung, Foto siehe Anlage, - als Meterware, mit einer Breite von mehr als 30 cm, - laut Untersuchungsergebnis: -- aus zwei mit ihrer ganzen Fläche aufeinanderliegenden und so miteinander durch Kleben verbundenen Lagen: --- mit einer Außenlage (Schauseite): ---- gerauten und musterbildend mit Kunststoff bedruckten Kuliergewirke aus synthetischen Chemiefasern (laut Antrag Polyamid und Elasthan), ---- keine Elastomergarne oder Kautschukfäden enthaltend, ---- kein Samt, Plüsch, Schlingengewirke oder Schlingengestricke, --- mit einer Innenlage: ---- aus einem einseitig gerauten Plüschgewirke aus synthetischen Chemiefasern (laut Antrag Polyamid und Elasthan), ---- kein Hochflorerzeugnis und kein Schlingengewirke, ---- zusätzlich genadelt, - das bedruckte und geraute Kuliergewirke bestimmt als Schauseite das äußere Erscheinungsbild, das Plüschgewirke überwiegt hinsichtlich des Umfangs (Dicke), damit kann keinem der beiden Flächenerzeugnisse eine charakterbestimmende Eigenschaft zuerkannt werden; die Ware ist somit der von den gleichermaßen in Betracht kommenden Positionen (6001/6006) in der Nomenklatur zuletzt genannten Position zuzuweisen. "Gewirke, anderes als in den Positionen 6001 bis 6005 genannte, aus synthetischen Chemiefasern, bedruckt"
Textillaminat, sog. Material zur Schuhherstellung, Foto siehe Anlage, - als Meterware, mit einer Breite von laut Antrag mehr als 30 cm, - laut Untersuchungsergebnis: -- aus zwei mit ihrer ganzen Fläche aufeinanderliegenden und so miteinander durch Kleben verbundenen Lagen: --- mit einer Oberlage (Schauseite): ---- aus einem gerauten und musterbildend mit Kunststoff bedruckten Kuliergewirke aus synthetischen Chemiefasern (laut Antrag Polyamid und Polyester), ---- keine Elastomergarne oder Kautschukfäden enthaltend, ---- kein Samt, Plüsch, Schlingengewirke oder Schlingengestricke, --- mit einer Unterlage: ---- aus einem Kuliergewirke aus synthetischen Chemiefasern, - das die Schauseite bildende Kuliergewirke verleiht der Ware insbesondere im Hinblick auf die Bedeutung in Bezug auf die Verwendung als Material zur Schuhherstellung ihren wesentlichen Charakter. "Gewirke, anderes als in den Position 6001 bis 6005 genannte, aus synthetischen Chemiefasern, bedruckt"
Textillaminat, sog. Material zur Schuhherstellung, Foto siehe Anlage, - als Meterware, mit einer Breite von laut Antrag mehr als 30 cm, - laut Untersuchungsergebnis: -- aus zwei mit ihrer ganzen Fläche aufeinanderliegenden und so miteinander durch Kleben verbundenen Lagen: --- mit einer Oberlage (Schauseite): ---- aus einem gerauten und musterbildend mit Kunststoff bedruckten Kuliergewirke aus synthetischen Chemiefasern (laut Antrag Polyester), ---- keine Elastomergarne oder Kautschukfäden enthaltend, ---- kein Samt, Plüsch, Schlingengewirke oder Schlingengestricke, --- mit einer Unterlage: ---- aus einem Kuliergewirke aus synthetischen Chemiefasern, - das die Schauseite bildende Kuliergewirke verleiht der Ware insbesondere im Hinblick auf die Bedeutung in Bezug auf die Verwendung als Material zur Schuhherstellung ihren wesentlichen Charakter. "Gewirke, anderes als in den Position 6001 bis 6005 genannte, aus synthetischen Chemiefasern, bedruckt"
Textillaminat, sog. Material zur Schuhherstellung, Foto siehe Anlage, - als Meterware, mit einer Breite von laut Antrag mehr als 30 cm, - laut Untersuchungsergebnis: -- aus zwei mit ihrer ganzen Fläche aufeinander liegenden und so miteinander durch Kleben verbundenen Lagen: --- mit einer Oberlage (Schauseite): ---- aus einem bedruckten Kuliergewirke aus synthetischen Chemiefasern (laut Antrag Polyester), ---- ohne Flor- oder Schlingenoberfläche, ---- keine Elastomergarne oder Kautschukfäden enthaltend, --- mit einer Unterlage: ---- aus einem gerauten Gewebe aus laut Antrag synthetischen Chemiefasern, - insbesondere im Hinblick auf die Verwendung verleiht das die Schauseite bildende Kuliergewirke der Ware ihren wesentlichen Charakter. "Gewirke, anderes als in den Position 6001 bis 6005 genannte, aus synthetischen Chemiefasern, bedruckt"
Textillaminat, Foto siehe Anlage, - als Meterware, mit einer Breite von laut Antrag 148 cm, - laut Untersuchungsergebnis: -- aus zwei mit ihrer ganzen Fläche aufeinander liegenden und so miteinander durch Kleben verbundenen Lagen: --- mit einer Oberlage (Schauseite): ---- aus einem Kuliergewirke aus synthetischen Chemiefasern (laut Antrag Polyester und Polyacryl) und Wolle; die Antragsangaben von 60 GHT Polyester, 30 GHT Polyacryl und 10 GHT Wolle können als zutreffend angesehen werden, ---- ohne Flor- oder Schlingenoberfläche, ---- keine Elastomergarne oder Kautschukfäden enthaltend, ---- bedruckt, somit keine Ware der Unterposition 6006 33, --- mit einer Unterlage: ---- aus einem Plüschgewirke, - das die Schauseite bildende Kuliergewirke verleiht der Ware insbesondere im Hinblick auf die Bedeutung in Bezug auf die Verwendung als Bekleidungsstoff ihren wesentlichen Charakter. "Gewirke, anderes als in den Position 6001 bis 6005 genannte, aus synthetischen Chemiefasern, bedruckt"
Textillaminat, sog. Material zur Schuhherstellung, Foto siehe Anlage, - als Meterware, mit einer Breite von laut Antrag 140 cm, - laut Untersuchungsergebnis: -- aus zwei mit ihrer ganzen Fläche aufeinander liegenden und so miteinander durch Kleben verbundenen Lagen: --- mit einer Oberlage (Schauseite): ---- aus einem gerauten Kuliergewirke aus synthetischen Chemiefasern, ---- musterbildend mit Farbe und Kunststoff bedruckt, ---- ohne Flor- oder Schlingenoberfläche, ---- keine Elastomergarne oder Kautschukfäden enthaltend, --- mit einer Unterlage: ---- aus einem gefärbten Kuliergewirke aus synthetischen Chemiefasern, - insbesondere im Hinblick auf die Verwendung verleiht das die Schauseite bildende bedruckte Kuliergewirke der Ware ihren wesentlichen Charakter. "Gewirke, anderes als in den Position 6001 bis 6005 genannte, aus synthetischen Chemiefasern, bedruckt"
Textillaminat, sog. Material zur Schuhherstellung, Foto siehe Anlage, - als Meterware, mit einer Breite von laut Antrag 140 cm, - laut Untersuchungsergebnis: -- aus zwei mit ihrer ganzen Fläche aufeinander liegenden und so miteinander durch Kleben verbundenen Lagen: --- mit einer Oberlage (Schauseite): ---- aus einem gerauten und bedruckten Kuliergewirke, ---- aus synthetischen Chemiefasern, ---- ohne Flor- oder Schlingenoberfläche, ---- keine Elastomergarne oder Kautschukfäden enthaltend, --- mit einer Unterlage: ---- aus einem einfarbigen Kuliergewirke aus synthetischen Chemiefasern, - das die Schauseite bildende bedruckte Kuliergewirke verleiht der Ware insbesondere im Hinblick auf die Verwendung als Material für Schuhe ihren wesentlichen Charakter. "Gewirke, anderes als in den Position 6001 bis 6005 genannte, aus synthetischen Chemiefasern, bedruckt"
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Zu dieser Position gehören die nicht in den zuvor genannten Positionen dieses Kapitels erfassten Gewirke und Gestricke. Hierher gehören z. B. Kuliergewirke und -gestricke mit einer Breite von mehr als 30 cm ohne Elastomergarne oder Kautschukfäden oder mit einem Anteil an Elastomergarnen oder Kautschukfäden von weniger als 5 GHT. Die Erläuterungen zum Harmonisierten System zu diesem Kapitel erklären die Bedeutung von „Kuliergewirken“ und „Kuliergestricken“ (siehe Allgemeines, Teil A, I beziehungsweise B). Nicht zu dieser Position gehören: a) Verbandzeug, mit medikamentösen Stoffen getränkt oder überzogen oder in Aufmachungen für den Einzelverkauf (Pos. 3005). b) Etiketten, Abzeichen und ähnliche Waren, aus Gewirken oder Gestricken (Pos. 5807). c) Stickereien, aus Gewirken und Gestricken, der Position 5810. d) Erzeugnisse des Kapitels 59 (z. B. …
Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EWG) Nr. 1611/93 der Kommission vom 24 Juni 1993 (ABl. EG Nr. L 155/9) (RV L 1611/93), geändert durch Verordnung (EG) Nr. 705/2005 der Kommission vom 4. Mai 2005 (ABl. EU Nr. L 118/18): 1. Schlauchförmige Stücke aus Kuliergewirken, gebleicht, aus unterschiedlichen Spinnstofffasern, grob geschnitten. Der Durchmesser der Stücke beträgt ungefähr 65 cm und ihre Länge schwankt zwischen 2,50 m und 6 m. Die Stücke, von denen einige zerknittert sind, sind in Ballen aufgemacht. Unterpositionen 6006 1000, 6006 2100, 6006 3190 1), 6006 4100, 6006 9000 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur sowie nach dem Wortlaut der KN-Codes 6006 10, 6006 1000, 6006 21, 6006 2100, 6006 31, 6006 3190 1), 6006 41, 6006 4100, und 6006 90, 6006 9000 je nach Zusammensetzung. …
Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Auf der 59. Sitzung des Ausschusses für das Harmonisierte System ist am 22. März 2017 entschieden worden, dass ein dreilagiges Erzeugnis (Verbunderzeugnis) aus einer oberen Lage aus einem Gewebe, einer mittleren Lage aus einer Kunststofffolie und einer unteren Lage aus einem Gewebe bzw. einem Gewirke (anderes als solches der Position 6001) als laminiertes Erzeugnis der Position 5903 anzusehen ist. Diese Einreihung hat unabhängig davon zu erfolgen, ob die mittlere Lage (Kunststofffolie) mit bloßem Auge wahrnehmbar ist oder auch nicht, da die Anmerkung 2 a) 1 zu Kapitel 59 auf laminierte Erzeugnisse nicht anwendbar ist. Die Waren können zum Beispiel wie folgt aussehen und sind u.a. zur Herstellung von so genannten Soft-Shell Jacken bestimmt:
1. Zu Kapitel 60 gehören nicht: a) Häkelspitzen der Position 5804 (RV E6001A00); b) Etiketten, Abzeichen und ähnliche Waren, aus Gewirken oder Gestricken der Position 5807 (RV E6001B00); c) Gewirke oder Gestricke, getränkt, bestrichen, überzogen oder laminiert, des Kapitels 59. Jedoch gehören Samt und Plüsch, gewirkt oder gestrickt, Schlingengewirke und Schlingengestricke, getränkt, bestrichen, überzogen oder laminiert, zu Position 6001 (RV E6001C00). 2. Zu Kapitel 60 gehören auch Gewirke und Gestricke aus Metallfäden, von der zur Herstellung von Bekleidung, Innenausstattungen oder zu ähnlichen Zwecken verwendeten Art (RV E6002000). 3. Als „Gewirke" im Sinne der Nomenklatur gelten auch nähgewirkte Waren, bei denen die Maschen aus Spinnstoffgarnen gebildet werden (RV E6003000). Unterpositions-Anmerkungen 1. …
Unterteilungen dieser Nummer
Häufige Fragen
Wofür steht die Zolltarifnummer 6006.34.00.00?
Die Zolltarifnummer 6006.34.00.00 umfasst Andere Gewirke und Gestricke, bedruckt. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.
Wie hoch ist der Zollsatz für 6006.34.00.00?
Der Drittlandszollsatz für 6006.34.00.00 beträgt 8 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.
Welcher HS-Code gehört zu 6006.34.00.00?
Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 600634. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.
Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 6006.34.00.00?
6006.34.00.00 hat zehn Stellen und trägt die EU-Maßnahmen des TARIC. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.
Wo ist 6006.34.00.00 im Zolltarif eingeordnet?
6006.34.00.00 steht in dieser Hierarchie: 60 GEWIRKE UND GESTRICKE > 6006 Andere Gewirke und Gestricke > 600634 bedruckt. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.
Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 6006.34.00.00?
Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 6006.34.00.00 erfasst, zum Beispiel ITBTI2025-0853. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.
Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?
Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.
Ändert sich die Zolltarifnummer 6006.34.00.00?
TARIC-Code 6006.34.00.00 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.
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