Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 6101.30.90: Anoraks, Windjacken, Blousons und ähnliche Waren

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 6101.30.90 steht für Anoraks, Windjacken, Blousons und ähnliche Waren. Der Drittlandszollsatz beträgt 12 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

6101.30.90 ist ein KN-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 61. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.

Zolltarifnummer
6101.30.90
Drittlandszoll
12 %
Anmeldefähig
Nein
vZTA-Entscheidungen
8

Einordnung im Zolltarif

  1. 61KLEIDUNG UND BEKLEIDUNGSZUBEHÖR, AUS GEWIRKEN ODER GESTRICKEN
  2. 6101Mäntel (einschließlich Kurzmäntel), Umhänge, Anoraks, Windjacken, Blousons und ähnliche Waren, aus Gewirken oder Gestricken, für Männer oder Knaben, ausgenommen Waren der Position 6103
  3. 6101.30aus Chemiefasern
  4. 6101.30.90Anoraks, Windjacken, Blousons und ähnliche Waren

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 6101.30.90

HS-Code6101.306 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code6101.30.908 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll12 %MFN
Neuseeland0 %Preferential tariff quota
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
Türkei0 %Customs Union Duty
Andorra0 %Customs Union Duty
San Marino0 %Customs Union Duty
Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren0 %Tariff preference
GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Ukraine0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

DEBTI14392/25-1Erteilt von DEGültig bis 2028-07-20

Anorakähnliches Kleidungsstück aus Gewirken und Blouson aus Geweben, Größe L, Foto siehe Anlage, - als zweiteilige Zusammenstellung auf einem Kleiderbügel aufgehängt, - getrennte Einreihung aller Bestandteile, weil die Kleidungsstücke nicht zusammen in eine Position eingereiht werden können, - anorakähnliches Kleidungsstück: -- mit einem Vorder- und Rückenteil jeweils aus ca. 0,8 mm dicken, bedruckten Gewirken sowie aus ca. 0,5 mm dicken, einfarbigen Geweben; mit Ärmeln jeweils aus den o. g. Gewirken sowie den o. g. Geweben und Einsätzen aus ca. 0,8 mm dicken, einfarbigen, elastischen Geweben; alle Gewebe und Gewirke sind aus laut Antrag 100 % synthetischen Chemiefasern gefertigt, -- durchgehend gefüttert, -- über die Taille reichend (Rückenlänge: ca. 67 cm); hinten abgerundet, vorn gerade und bis zu ca. 6 cm kürzer gearbeitet, -- mit einem Stehkragen, -- vorn mit einer durchgehenden Öffnung mit Reißverschluss; am unteren Rand mit einer kurzen Überlappung von links auf rechts (Männerkleidung), -- mit langen Ärmeln; entlang der Ärmel mit jeweils zwei Druckknopfriegeln und an den Ärmelen- den mit einem Klettriegel zu verengen, -- im Bereich der Schultern, der Ellenbogen, der Brust und des Rückens mit herausnehmbaren Protektoren aus augenscheinlich Kunststoff; teilweise rutschhemmend ausgerüstet, -- seitlich im Bereich der Taille mit Klettverschlussbändern zu verengen, die durch Umkehrösen aus Kunststoff geführt sind, -- mit verschiedenen ein- oder aufgesetzten Taschen, -- innen mit einem Verbindungsreißverschluss zur Befestigung an einer Hose, -- mit verschiedenen Aufdrucken verziert, -- am unteren Rand gesäumt und mit verengenden Klettverschlussriegeln ausgestattet, -- wird im Allgemeinen über jeder anderen Kleidung und zum Schutz gegen das Wetter getragen, somit keine Jacke, -- insbesondere im Hinblick auf den Umfang verleihen die Gewirke gegenüber den Geweben der Ware ihren wesentlichen Charakter, deshalb keine Ware des Kapitels 62. "Anorakähnliches Kleidungsstück, aus Gewirken, für Männer, aus Chemiefasern"

DEBTI14404/25-1Erteilt von DEGültig bis 2028-07-20

Anorakähnliches Kleidungsstück aus Gewirken und Blouson aus Geweben, Größe L, Foto siehe Anlage, - als zweiteilige Zusammenstellung auf einem Kleiderbügel aufgehängt, - getrennte Einreihung aller Bestandteile, weil die Kleidungsstücke nicht zusammen in eine Position eingereiht werden können, - anorakähnliches Kleidungsstück: -- mit einem Vorder- und Rückenteil jeweils aus ca. 0,8 mm dicken, bedruckten Gewirken sowie aus ca. 0,5 mm dicken, einfarbigen Geweben; mit Ärmeln aus den o. g. Gewirken sowie den o. g. Geweben und Einsätzen aus ca. 0,8 mm dicken, einfarbigen, elastischen Geweben; alle Gewebe und Gewirke sind aus laut Antrag 100 % synthetischen Chemiefasern gefertigt, -- durchgehend gefüttert, -- über die Taille reichend (Rückenlänge: ca. 77 cm); hinten abgerundet, vorn gerade und bis zu ca. 6 cm kürzer gearbeitet, -- mit einem Stehkragen, -- vorn mit einer durchgehenden Öffnung mit Reißverschluss; am unteren Rand mit einer kurzen Überlappung von links auf rechts (Männerkleidung), -- mit langen Ärmeln; entlang der Ärmel mit jeweils zwei Druckknopfriegeln und an den Ärmelen- den mit einem Klettriegel zu verengen, -- im Bereich der Schultern, der Ellenbogen, der Brust und des Rückens mit herausnehmbaren Protektoren aus augenscheinlich Kunststoff; teilweise rutschhemmend ausgerüstet, -- seitlich im Bereich der Taille mit durch Umkehrösen aus Kunststoff geführten Bändern zu ver- engen, -- mit einem sog. Trinkschlauch-Cliphalter aus Kunststoff ausgestattet, -- mit verschiedenen ein- oder aufgesetzten Taschen, -- innen mit einem Verbindungsreißverschluss zur Befestigung an einer Hose, -- mit verschiedenen Aufdrucken verziert, -- am unteren Rand gesäumt und mit verengenden Klettverschlussriegeln ausgestattet, -- wird im Allgemeinen über jeder anderen Kleidung und zum Schutz gegen das Wetter getragen, somit keine Jacke, -- insbesondere im Hinblick auf den Umfang verleihen die Gewirke gegenüber den Geweben der Ware ihren wesentlichen Charakter, deshalb keine Ware des Kapitels 62. "Anorakähnliches Kleidungsstück, aus Gewirken, für Männer, aus Chemiefasern"

DEBTI7469/25-1Erteilt von DEGültig bis 2028-05-08

Anorakähnliches Kleidungsstück, sog. Motorradjacke, Größe L, Foto siehe Anlage, - mit einem Vorderteil zu etwa einem Drittel aus ca. 1 mm dicken, einfarbigen Gewirken und zu etwa zwei Drittel aus ca. 0,4 mm dicken, einfarbigen Geweben, - mit einem Rückenteil überwiegend aus den o. g. Gewirken sowie mit seitlichen Einsätzen aus elastischen, gerippt gewirkten Gewirken, mit vier kleinflächigen Einsätzen aus den o. g. Geweben, - mit Ärmeln jeweils etwa zur Hälfte aus den o. g. Gewirken sowie den o. g. Geweben, - alle Gewebe und Gewirke sind aus laut Antrag 100 % Polyester (synthetische Chemiefasern) gefertigt, - durchgehend gefüttert, - über die Taille reichend (Rückenlänge: ca. 71 cm), hinten abgerundet und vorn bis zu ca. 7 cm kürzer gearbeitet, - mit einem Stehkragen, - vorn mit einer durchgehenden Öffnung mit Reißverschluss, - im Stehkragen mit einem Riegel mit Druckknopfverschluss von links auf rechts, der auch den oberen Rand des Reißverschlusses überlappt (Männerkleidung), - mit langen Ärmeln; mit jeweils einem durch eine Öse geführten, angenähten, in der Weite ver- stellbaren Band; an den Ärmelenden mit einem Klettverschlussriegel zu verengen; mit ca. 15 cm hochreichenden Reißverschlüssen mit erweiternden Einsätzen, - im Bereich der Schultern und der Ellbogen mit herausnehmbaren Protektoren aus augenschein- lich Kunststoff, - mit verschiedenen ein- und aufgesetzten Taschen, - mit reflektierenden Aufdrucken versehen, - innen mit einem Verbindungsreißverschluss zur Befestigung an einer Hose, - wird im Allgemeinen über jeder anderen Kleidung und zum Schutz gegen das Wetter getragen, somit keine Jacke, - insbesondere im Hinblick auf den Umfang verleihen die Gewirke der Ware ihren wesentlichen Charakter, somit keine Ware der Position 6201. "Anorakähnliches Kleidungsstück, aus Gewirken, für Männer, aus Chemiefasern"

DEBTI3436/25-1Erteilt von DEGültig bis 2028-04-21

Blouson, Größe M, Foto siehe Anlage, - aus ca. 3,8 mm dicken, einfarbigen Plüschgewirken aus laut Antrag 100 % Polyester (synthetische Chemiefasern), - über die Taille reichend (Rückenlänge: ca. 65 cm), - mit einem doppelt gearbeitetem Stehkragen, - vorn mit einer durchgehenden Öffnung mit Reißverschluss; am Kragenrand mit einer kurzen Überlappung von links über rechts (Männerkleidung), - mit langen Ärmeln, die über den unteren Rand des Kleidungsstücks hinausreichen, - mit zwei eingesetzten Taschen mit Reißverschluss unterhalb der Taille; auf der linken Seite mit einer eingesetzten Brusttasche mit Reißverschluss, - am unteren Rand und an den Ärmelenden mit einer elastischen Randeinfassung verengt, - erfüllt die Merkmale zur Einreihung als Blouson, somit keine Jacke oder Strickjacke. "Blouson, aus Gewirken, für Männer, aus Chemiefasern"

DEBTI19546/23-1Erteilt von DEGültig bis 2026-06-22

Blouson, sog. Jacke für Herren, Größe M, Foto siehe Anlage, - in einem Polybeutel verpackt, - aus ca. 4,5 mm dicken, einfarbigen Plüschgewirken aus laut Antrag 100 % Polyester (synthetische Chemiefasern), - durchgehend leicht gefüttert, - über die Taille reichend (Rückenlänge: ca. 70 cm), - mit einem runden Halsausschnitt mit einer gerippt gewirkten Randeinfassung, die hinten einen schmalen Stehkragen bildet, - vorn mit einer durchgehenden Öffnung mit einem Druckknopfverschluss von links auf rechts (Männer- kleidung), - mit langen Ärmeln, die über den unteren Rand des Kleidungsstücks hinausreichen; an den Ärmel- enden mit gerippt gewirkten, verengenden Bündchen, - mit einem aufgestickten Schriftzug verziert, - mit eingesetzten Taschen mit Druckknopfverschluss unterhalb der Taille, - am unteren Rand mit einem gerippt gewirkten, verengenden Bund, - erfüllt die Merkmale zur Einreihung als Blouson, somit keine Jacke. "Blouson, aus Gewirken, für Männer, aus Chemiefasern"

DEBTI13914/22-1Erteilt von DEGültig bis 2025-05-15

Blouson, sog. Motorrad Jacke für Herren, Modell Freemont, Größe L, Foto siehe Anlage, - in einem Polybeutel verpackt, - aus ca. 1,2 mm dicken, einfarbigen, einseitig (Innenseite) gerauten Gewirken aus laut Antrag 50 % Baumwolle und 50 % Polyester (synthetische Chemiefasern), - durchgehend mehrlagig gefüttert; zusätzlich mit einem heraustrennbaren Futter, das nicht separat getragen werden kann, - über die Taille reichend (Rückenlänge: ca. 70 cm), - mit einem Stehkragen und einer abtrennbaren Kapuze, die vorn mit einer Öffnung mit Druckknopf- verschluss von links über rechts (Männerkleidung) versehen ist, - vorn mit einer durchgehenden Öffnung mit einem bis in die Kragenspitzen reichenden Reißverschluss, - mit langen Ärmeln, die über den unteren Rand des Kleidungsstücks hinausreichen; an den Ärmelenden mit gerippt gewirkten Bündchen verengt, - im Bereich der Schultern und Ellbogen mit herausnehmbaren Protektoren aus augenscheinlich Kunststoff, - vorn mit zwei eingesetzten Taschen mit Reißverschluss unterhalb der Taille, - am unteren Rand mit einem gerippt gewirkten Bund verengt, - erfüllt die Merkmale zur Einreihung als Blouson, somit keine Jacke oder Strickjacke, - aufgrund der Materialzusammensetzung keine Ware der Unterposition (HS) 6101 20. "Blouson, aus Gewirken, für Männer, aus Chemiefasern"

CZBTI32/107714/2019-580000-04/01Erteilt von CZGültig bis 2023-01-19

Dle deklarovaných údajů se jedná o pánský oděv pokrývající vrchní část těla, zhotovený z pleteniny ze syntetických vláken. Zapínání je po celé délce diagonální, navazuje kapuce, zádová část je prodloužena. Rukávy a spodní část jsou zakončeny lemem. Výrobek je nepromokavý. Určeno pro sport. Materiálové složení: 56 % polyester, 44 % polyuretan.

DEBTI14298/19-2Erteilt von DEGültig bis 2022-05-30

Zwei miteinander verbundene Kleidungsstücke (ein Blouson aus Geweben der Position 5903 und ein Blouson aus Gewirken), sog. 3 in 1 Outdoorjacke, Art. 20060 Pichl, Größe L, Fotos siehe Anlage, - die Kleidungsstücke sind durch Reiß- und Druckknopfverschlüsse miteinander verbunden, aber auch separat tragbar, - in einem Polybeutel verpackt, - Blouson: -- aus ca. 2,6 mm dicken, einfarbigen, beidseitig gerauten Gewirken (sog. Fleece) aus laut Antrag 100 % Polyester (synthetische Chemiefasern), -- über den Schritt reichend (Rückenlänge: ca. 77 cm), -- mit einem Stehkragen, -- vorn mit einer durchgehenden Öffnung mit Reißverschluss, am Kragenrand mit einer kurzen Überlappung von links auf rechts (Männerkleidung), -- mit langen Ärmeln, die über den unteren Rand des Kleidungsstücks hinausreichen, -- mit zwei eingesetzten Taschen unterhalb der Taille mit Reißverschluss, -- am unteren Rand mit einem elastischen Tunnelzug zu verengen, -- erfüllt die Merkmale zur Einreihung als Blouson, somit keine Jacke, -- aufgrund der verwendeten Flächenerzeugnisse keine Ware der Pos. 6202. "Blouson, aus Gewirken, für Männer, aus Chemiefasern"

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 6101

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Zu dieser Position gehört bestimmte Kleidung für Männer und Knaben, aus Gewirken oder Gestricken, die sich dadurch kennzeichnet, dass sie im Allgemeinen über jeder anderen Kleidung und zum Schutz gegen das Wetter getragen wird. Dazu gehören: Mäntel einschließlich Kurzmäntel, Regenmäntel, Umhänge einschließlich Ponchos, Anoraks, Windjacken, Blousons und ähnliche Waren, wie z. B. dreiviertellange Mäntel, Überzieher, Kapuzenumhänge, Dufflecoats, Wettermäntel, Kaftane, Parkas, wattierte Westen. Nicht zu dieser Position gehören: a) Kleidung der Pos. 6103. b) Kleidung aus Gewirken oder Gestricken der Positionen 5903, 5906 oder 5907 (Pos. 6113).

Pos. 6101

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EWG) Nr. 989/89 der Kommission vom 17. April 19891) (RV L 989/89) geändert durch Verordnung (EU) Nr. 246/2010 der Kommission vom 23. März 2010 (ABl. EU Nr. L 77/51): Artikel 1 Als Anoraks, Windjacken, Blousons und ähnliche Waren der KN-Code 6101, 6102, 6201 und 6202 sind lediglich Kleidungsstücke anzusehen, die lange Ärmel haben. In Abweichung von Absatz1 gehören zu diesen Positionen auch wattierte Westen, die keine langen Ärmel haben. 1) ABl. EG Nr. L 106/25

Pos. 6101

Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Hinsichtlich der Größenangaben von Mänteln für Männer vergleiche ErlKN Pos. 6201 (NEH). (entfallen)

Kapitel 61

1. Zu Kapitel 61 gehören nur konfektionierte Waren aus Gewirken oder Gestricken (RV E6101000). 2. Zu Kapitel 61 gehören nicht: a) Waren der Position 6212 (RV E6102A00); b) Altwaren der Position 6309 (RV E6102B00); c) orthopädische Apparate und andere orthopädische Vorrichtungen, z. B. Bruchbänder, medizinisch-chirurgische Gürtel (Position 9021) (RV E6102C00). 3. Im Sinne der Positionen 6103 und 6104 gilt: a) Die Begriffe „Anzüge" und „Kostüme" beziehen sich auf eine Zusammenstellung von Kleidungsstücken, die aus zwei oder drei hinsichtlich ihrer Schauseite aus dem gleichen Flächenerzeugnis hergestellten Teilen besteht und sich zusammensetzt aus: - einer einzigen Jacke zum Bedecken des Oberkörpers, deren Außenseite, ohne Ärmel, aus vier oder mehr Teilen (Bahnen) zusammengesetzt ist, möglicherweise um eine geschneiderte Weste ergänzt, deren Vorderseite aus dem gleichen Flächenerzeugnis wie …

Unterteilungen dieser Nummer

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 6101.30.90?

Die Zolltarifnummer 6101.30.90 umfasst Anoraks, Windjacken, Blousons und ähnliche Waren. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 6101.30.90?

Der Drittlandszollsatz für 6101.30.90 beträgt 12 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 6101.30.90?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 610130. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 6101.30.90?

6101.30.90 hat acht Stellen und entspricht der Kombinierten Nomenklatur der EU. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 6101.30.90 im Zolltarif eingeordnet?

6101.30.90 steht in dieser Hierarchie: 61 KLEIDUNG UND BEKLEIDUNGSZUBEHÖR, AUS GEWIRKEN ODER GESTRICKEN > 6101 Mäntel (einschließlich Kurzmäntel), Umhänge, Anoraks, Windjacken, Blousons und ähnliche Waren, aus Gewirken oder Gestricken, für Männer oder Knaben, ausgenommen Waren der Position 6103 > 610130 aus Chemiefasern. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 6101.30.90?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 6101.30.90 erfasst, zum Beispiel DEBTI14392/25-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 6101.30.90?

KN-Code 6101.30.90 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

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