Zolltarifnummer 6101.90.80.10: Anoraks, aus Wolle oder feinen Tierhaaren
Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026
Die Zolltarifnummer 6101.90.80.10 steht für Anoraks, aus Wolle oder feinen Tierhaaren. Der Drittlandszollsatz beträgt 12 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.
6101.90.80.10 ist ein TARIC-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 61. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.
Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.
- Zolltarifnummer
- 6101.90.80.10
- Drittlandszoll
- 12 %
- Anmeldefähig
- Nein
- vZTA-Entscheidungen
- 3
Einordnung im Zolltarif
- 61KLEIDUNG UND BEKLEIDUNGSZUBEHÖR, AUS GEWIRKEN ODER GESTRICKEN
- 6101Mäntel (einschließlich Kurzmäntel), Umhänge, Anoraks, Windjacken, Blousons und ähnliche Waren, aus Gewirken oder Gestricken, für Männer oder Knaben, ausgenommen Waren der Position 6103
- 6101.90aus anderen Spinnstoffen
- 6101.90.80Anoraks, Windjacken, Blousons und ähnliche Waren
- 6101.90.80.10Anoraks, aus Wolle oder feinen Tierhaaren
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 6101.90.80.10
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Drittlandszoll | 12 % | MFN |
| Neuseeland | 0 % | Preferential tariff quota |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ukraine | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
Blouson, Größe L, Foto siehe Anlage, - aus bis zu ca. 5,2 mm dicken, buntgewirkten Gewirken aus lt. Antrag 100 % Wolle, - über die Taille reichend (Rückenlänge: ca. 66 cm), - mit Stehkragen, - vorn mit einer durchgehenden Öffnung mit Reißverschluss, verdeckt von einer Patte mit Knopfverschluss von links auf rechts (Männerkleidung), - mit langen Ärmeln, die über den unteren Rand des Kleidungsstücks hinausreichen, - vorn mit zwei Taschen unterhalb der Taille, - gefüttert, - am unteren Rand mit einem gerippten, verengenden Bund. "Blouson, aus Gewirken, aus Wolle, für Männer"
Blousonähnliches Kleidungsstück, sog. Pullover aus Cashmere, Größe XXL, Foto siehe Anlage, - aus ca. 1,2 mm dicken, einfarbigen, musterbildend gewirkten Gewirken aus laut Antrag 100% Kaschmir (feine Tierhaare), - ungefüttert, - über die Taille reichend (Rückenlänge: 73 cm), - mit einem V-förmigen, leicht halsfernen Ausschnitt, - vorn mit einer durchgehenden Öffnung mit Knopfverschluss von links über rechts (Männerkleidung), - mit langen Ärmeln, die über den unteren Rand des Kleidungsstücks hinausreichen; an den Ärmelenden mit gerippten Bündchen, - mit zwei aufgesetzten, offenen Taschen unterhalb der Taille (u. a. deshalb keine Hemdbluse der Position 6106), - am unteren Rand mit einem gerippten, leicht verengenden Bund, - erfüllt die Merkmale zur Einreihung als blousonähnliches Kleidungsstück (u. a. deshalb keine Jacke der Position 6104 und auch keine Strickjacke der Position 6110). "Blousonähnliches Kleidungsstück, aus Gewirken, für Männer, aus feinen Tierhaaren"
Blouson für Männer, sog. Strickjacke, Größe M, siehe beigefügtes Foto, - aus 2,2 mm dicken, melierten Gewirken aus lt. Antrag 100% Wolle; mit aufgesetzten Zuschnitten aus Vliesstoff aus Spinnstoffen im Bereich der Ellenbogen, - über die Taille reichend (Rückenlänge: 69 cm), - mit Stehkragen aus gerippten Gewirken, - vorn mit einer durchgehenden Öffnung mit Knopfverschluss von links über rechts (Männerkleidung), - mit langen Ärmeln, die über den unteren Rand des Kleidungsstücks hinausreichen; an den Ärmelenden mit gerippten, abgepasst gewirkten, verengenden Bündchen, - am unteren Rand mit einem leicht verengenden Bund aus gerippten, abgepasst gewirkten Gewirken, - erfüllt aufgrund des Schnitts und der Ausstattung die Voraussetzungen zur Einreihung als Blouson, somit keine Jacke der Position 6103 und auch kein Kleidungsstück der Position 6110.
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Zu dieser Position gehört bestimmte Kleidung für Männer und Knaben, aus Gewirken oder Gestricken, die sich dadurch kennzeichnet, dass sie im Allgemeinen über jeder anderen Kleidung und zum Schutz gegen das Wetter getragen wird. Dazu gehören: Mäntel einschließlich Kurzmäntel, Regenmäntel, Umhänge einschließlich Ponchos, Anoraks, Windjacken, Blousons und ähnliche Waren, wie z. B. dreiviertellange Mäntel, Überzieher, Kapuzenumhänge, Dufflecoats, Wettermäntel, Kaftane, Parkas, wattierte Westen. Nicht zu dieser Position gehören: a) Kleidung der Pos. 6103. b) Kleidung aus Gewirken oder Gestricken der Positionen 5903, 5906 oder 5907 (Pos. 6113).
Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EWG) Nr. 989/89 der Kommission vom 17. April 19891) (RV L 989/89) geändert durch Verordnung (EU) Nr. 246/2010 der Kommission vom 23. März 2010 (ABl. EU Nr. L 77/51): Artikel 1 Als Anoraks, Windjacken, Blousons und ähnliche Waren der KN-Code 6101, 6102, 6201 und 6202 sind lediglich Kleidungsstücke anzusehen, die lange Ärmel haben. In Abweichung von Absatz1 gehören zu diesen Positionen auch wattierte Westen, die keine langen Ärmel haben. 1) ABl. EG Nr. L 106/25
Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Hinsichtlich der Größenangaben von Mänteln für Männer vergleiche ErlKN Pos. 6201 (NEH). (entfallen)
1. Zu Kapitel 61 gehören nur konfektionierte Waren aus Gewirken oder Gestricken (RV E6101000). 2. Zu Kapitel 61 gehören nicht: a) Waren der Position 6212 (RV E6102A00); b) Altwaren der Position 6309 (RV E6102B00); c) orthopädische Apparate und andere orthopädische Vorrichtungen, z. B. Bruchbänder, medizinisch-chirurgische Gürtel (Position 9021) (RV E6102C00). 3. Im Sinne der Positionen 6103 und 6104 gilt: a) Die Begriffe „Anzüge" und „Kostüme" beziehen sich auf eine Zusammenstellung von Kleidungsstücken, die aus zwei oder drei hinsichtlich ihrer Schauseite aus dem gleichen Flächenerzeugnis hergestellten Teilen besteht und sich zusammensetzt aus: - einer einzigen Jacke zum Bedecken des Oberkörpers, deren Außenseite, ohne Ärmel, aus vier oder mehr Teilen (Bahnen) zusammengesetzt ist, möglicherweise um eine geschneiderte Weste ergänzt, deren Vorderseite aus dem gleichen Flächenerzeugnis wie …
Unterteilungen dieser Nummer
Häufige Fragen
Wofür steht die Zolltarifnummer 6101.90.80.10?
Die Zolltarifnummer 6101.90.80.10 umfasst Anoraks, aus Wolle oder feinen Tierhaaren. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.
Wie hoch ist der Zollsatz für 6101.90.80.10?
Der Drittlandszollsatz für 6101.90.80.10 beträgt 12 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.
Welcher HS-Code gehört zu 6101.90.80.10?
Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 610190. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.
Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 6101.90.80.10?
6101.90.80.10 hat zehn Stellen und trägt die EU-Maßnahmen des TARIC. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.
Wo ist 6101.90.80.10 im Zolltarif eingeordnet?
6101.90.80.10 steht in dieser Hierarchie: 61 KLEIDUNG UND BEKLEIDUNGSZUBEHÖR, AUS GEWIRKEN ODER GESTRICKEN > 6101 Mäntel (einschließlich Kurzmäntel), Umhänge, Anoraks, Windjacken, Blousons und ähnliche Waren, aus Gewirken oder Gestricken, für Männer oder Knaben, ausgenommen Waren der Position 6103 > 610190 aus anderen Spinnstoffen > 61019080 Anoraks, Windjacken, Blousons und ähnliche Waren. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.
Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 6101.90.80.10?
Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 6101.90.80.10 erfasst, zum Beispiel DE2341/13-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.
Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?
Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.
Ändert sich die Zolltarifnummer 6101.90.80.10?
TARIC-Code 6101.90.80.10 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.
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