Zolltarifnummer 6102.10.90.00: Anoraks, Windjacken, Blousons und ähnliche Waren
Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026
Die Zolltarifnummer 6102.10.90.00 steht für Anoraks, Windjacken, Blousons und ähnliche Waren. Der Drittlandszollsatz beträgt 12 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.
6102.10.90.00 ist ein TARIC-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 61. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.
Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.
- Zolltarifnummer
- 6102.10.90.00
- Drittlandszoll
- 12 %
- Anmeldefähig
- Nein
- vZTA-Entscheidungen
- 5
Einordnung im Zolltarif
- 61KLEIDUNG UND BEKLEIDUNGSZUBEHÖR, AUS GEWIRKEN ODER GESTRICKEN
- 6102Mäntel (einschließlich Kurzmäntel), Umhänge, Anoraks, Windjacken, Blousons und ähnliche Waren, aus Gewirken oder Gestricken, für Frauen oder Mädchen, ausgenommen Waren der Position 6104
- 6102.10aus Wolle oder feinen Tierhaaren
- 6102.10.90Anoraks, Windjacken, Blousons und ähnliche Waren
- 6102.10.90.00Anoraks, Windjacken, Blousons und ähnliche Waren
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 6102.10.90.00
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Drittlandszoll | 12 % | MFN |
| Neuseeland | 0 % | Preferential tariff quota |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ukraine | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
Anorakähnliches Kleidungsstück, sog. Mantel, Art. 71.101, Größe M, Foto siehe Anlage, - aus ca. 2,8 mm dicken, buntgewirkten, beidseitig gerauten Gewirken (melierte Garne) aus laut Antrag Merinowolle, - ungefüttert (damit u. a. kein Kurzmantel oder kurzmantelähnliches Kleidungsstück), - über den Schritt, jedoch nicht bis zur Mitte der Oberschenkel reichend (Rückenlänge: ca. 85 cm), somit kein Mantel, - mit einer mittels Kordelzug zu verengenden Kapuze, - vorn mit einer durchgehenden Öffnung mit Knopfverschluss von rechts über links (Frauenkleidung), - mit langen Ärmeln mit verengenden Abschlüssen, - mit zwei eingesetzten, offenen Taschen im Bereich der Taille und einer aufgesetzten Tasche mit Knopfverschluss unterhalb der Taille, - am unteren Rand mittels Kordelzug zu verengen, - wird im Allgemeinen über jeder anderen Kleidung und zum Schutz gegen das Wetter getragen. Anorakähnliches Kleidungsstück, aus Gewirken, für Frauen, aus Wolle"
VETEMENT DESTINE A RECOUVRIR LA PARTIE SUPERIEURE DU CORPS, GENRE BLOUSON, NON RECONNAISSABLE COMME ETANT POUR HOMMES OU POUR FEMMES, CONFECTIONNE EN BONNETERIE 51% LAINE, 34% ACRYLIC ET 15% POLYAMIDE, ASPECT TRICOT, ENTIEREMENT DOUBLE D'ETOFFE DE BONNETERIE 84% POLYESTER ET 16% COTON, ASPECT FOURRURE, COMPORTANT UNE CAPUCHE, UNE OUVERTURE COMPLETE SUR LE DEVANT AU MILIEU AVEC UNE FERMETURE A GLISSIERE, DES MANCHES LONGUES DONT LES EXTREMITES SE TERMINENT PAR UN LARGE BORD-COTE, UNE POCHE VERTICALE DE CHAQUE COTE DU VETEMENT, LA BASE SE TERMINE PAR UN LARGE BORD-COTE, LES BORDURES DE LA CAPUCHE, DE L'OUVERTURE, ET DES POCHES SE TERMINENT PAR UN BORD-COTE.
Windjackenähnliches Kleidungsstück, sog. Damenoutdoorjacke, Größe 38, siehe beigefügtes Foto, - Kragen, überwiegender Teil des Hauptkörpers und Unterseiten der langen Ärmel aus 1,8 mm dicken, melierten, einseitig (Außenseite) gerauten Gewirken aus lt. Antrag 60% Wolle und 40% Polyester (synthetische Chemiefasern), - Oberseite der langen Ärmel und seitlicher Bereich des Hauptkörpers aus einem dreilagigen, durch Steppen abgeteilten Verbunderzeugnis der Position 5811, mit einer charakterbestimmenden Außenlage aus einfarbigen Geweben aus lt. Antrag 100% Polyamid (synthetische Chemiefasern), einer Zwischenlage aus Wattierungsstoff und einer Innenlage aus einfarbigen Gewirken aus lt. Antrag 100% Polyester, - leicht gefüttert, - über die Taille reichend (Rückenlänge: 59 cm), - mit Stehkragen, - vorn mit einer durchgehenden Öffnung mit einem bis in die Kragenspitzen reichenden Reißverschluss, ohne Überlappung; ohne Merkmale, die auf einen bestimmten Trägerkreis hinweisen (unisex); an den Rändern der durchgehenden Öffnung mit schmalen, aufgesetzten Streifen aus Gewirken, - mit langen Ärmeln, - in der Mitte des Rückens in Längsrichtung mit einem schmalen Streifen aus Geweben aus Spinnstoffen, - mit einer eingesetzten Brusttasche mit Reißverschluss und zwei eingesetzten Taschen mit Reißverschluss unterhalb der Taille, - am unteren Rand durch Umschlagen und Festnähen gesäumt, - nach Umfang und Wert bestimmen die Gewirke den wesentlichen Charakter der Ware, - wird üblicherweise als äußerstes Kleidungsstück über jeder anderen Kleidung getragen und bietet einen bedingten Schutz gegen das Wetter (somit keine Jacke der Position 6104 und auch kein strickjackenähnliches Kleidungsstück der Position 6110).
Blouson, sog. Kapuzenpullover für Männer (Art. 3011029.00.10), Größe L, siehe Foto, - Vorder- und Rückenteil aus einem insgesamt 1,7 mm dicken, zweilagigen, durch Kleben miteinander verbundenen Flächenerzeugnis; lt. ergänzenden Antragsangaben mit einer charakterbestimmenden Außenlage aus buntgewirkten Gewirken aus 65% Wolle und 35% Polyamid (synthetische Chemiefasern) und einer Innenlage aus dichten, melierten Gewirken aus 100% Baumwolle; Ärmel und Kapuze bestehen aus 1,8 mm dicken, melierten, auf der Innenseite gerauten Gewirken aus lt. ergänzenden Antragsangaben 100% Baumwolle; nach Gewicht und Wert bestimmen die zweilagigen Flächenerzeugnisse von Vorder- und Rückenteil den Charakter des Kleidungsstücks, - über den Schritt reichend (Rückenlänge: 71 cm), - mit einer angesetzten Kapuze, - ohne Öffnung und ohne Verschluss; ohne Merkmale, die auf einen bestimmten Trägerkreis hinweisen (unisex), - mit langen Ärmeln, die über den unteren Rand des Kleidungsstückes hinausreichen, mit verengenden, gerippten Abschlüssen, - ungefüttert, - am unteren Rand mit einem angesetzten, doppelt gearbeiteten, verengenden Bund ausgestattet, - das Kleidungsstück erfüllt die Voraussetzungen zur Einreihung als Blouson, somit kein Pullover der Position 6110.
A GARTER STITCH KNITTED WIND-JACKET FOR UNISEX. SIMILAR TO A CARDIGAN. WITH LONG SLEEVES. WITH A DEEP RIBBING TO BASE OF GARMENT AND SLEEVE ENDS. WITH ZIP POCKETS TO LOWER FRONTS. WITH A COMPLETE OPENING WITH A ZIP FASTENER. WITH A HOOD WITH AN EMRBOIDERED LOGO, AND A LINING OF PILE FABRIC. OF WOOL.
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Die Erläuterungen zu Pos. 6101 gelten für die Waren dieser Position sinngemäß.
Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EWG) Nr. 989/89 der Kommission vom 17. April 1989 1) (RV L 989/89) geändert durch Verordnung (EU) Nr. 246/2010 der Kommission vom 23. März 2010 (ABl. EU Nr. L 77/51): Artikel 1 Als Anoraks, Windjacken, Blousons und ähnliche Waren der KN-Code 6101, 6102, 6201 und 6202 sind lediglich Kleidungsstücke anzusehen, die lange Ärmel haben. In Abweichung von Absatz1 gehören zu diesen Positionen auch wattierte Westen, die keine langen Ärmel haben. Verordnung (EWG) Nr. 2855/2000 der Kommission vom 27. Dezember 2000 2) (RV L 2855/00), geändert durch Verordnung (EG) Nr. 1179/2009 der Kommission vom 26. November 2009 (ABl. EU Nr. L 317/1): 5. …
Gerichtliche Entscheidungen (GE) - national Auszug aus dem Urteil des Bundesfinanzhofes vom 27. Juni 1989 Az.: VII K 11/88 Aus den Gründen: ... Das zu tarifierende Erzeugnis hat die Konfektionsgröße 122. Seine Rückenlänge beträgt 61 cm, an den längsten Stellen etwa 64 cm. Bei Zugrundelegung der Körpermaßtabellen des DOB-Verbandes - Mädchen-Größen-Tabellen auf Grund repräsentativer Reihenmessungen 1981/82 an 10000 Frauen und Mädchen - errechnet sich die Länge bis zum halben Oberschenkel auf 58,5 cm. Das streitige Erzeugnis reicht also nur 2,5 bis 5,5 cm weiter nach unten, erreicht also nach den repräsentativen Messungen des DOB-Verbandes kaum das Knie. Danach spricht einiges dafür, dass die Ware nicht die Länge erreicht, die nach dem allgemeinen Sprachgebrauch ein Mantel (Kurzmantel) haben muss. …
Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Hinsichtlich der Größenangaben von Mänteln für Frauen vergleiche ErlKN Pos. 6202 (NEH). (entfallen)
Unterteilungen dieser Nummer
Häufige Fragen
Wofür steht die Zolltarifnummer 6102.10.90.00?
Die Zolltarifnummer 6102.10.90.00 umfasst Anoraks, Windjacken, Blousons und ähnliche Waren. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.
Wie hoch ist der Zollsatz für 6102.10.90.00?
Der Drittlandszollsatz für 6102.10.90.00 beträgt 12 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.
Welcher HS-Code gehört zu 6102.10.90.00?
Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 610210. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.
Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 6102.10.90.00?
6102.10.90.00 hat zehn Stellen und trägt die EU-Maßnahmen des TARIC. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.
Wo ist 6102.10.90.00 im Zolltarif eingeordnet?
6102.10.90.00 steht in dieser Hierarchie: 61 KLEIDUNG UND BEKLEIDUNGSZUBEHÖR, AUS GEWIRKEN ODER GESTRICKEN > 6102 Mäntel (einschließlich Kurzmäntel), Umhänge, Anoraks, Windjacken, Blousons und ähnliche Waren, aus Gewirken oder Gestricken, für Frauen oder Mädchen, ausgenommen Waren der Position 6104 > 610210 aus Wolle oder feinen Tierhaaren > 61021090 Anoraks, Windjacken, Blousons und ähnliche Waren. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.
Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 6102.10.90.00?
Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 6102.10.90.00 erfasst, zum Beispiel DE13333/16-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.
Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?
Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.
Ändert sich die Zolltarifnummer 6102.10.90.00?
TARIC-Code 6102.10.90.00 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.
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