Zolltarifnummer 6102.20.90.00: Anoraks, Windjacken, Blousons und ähnliche Waren
Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026
Die Zolltarifnummer 6102.20.90.00 steht für Anoraks, Windjacken, Blousons und ähnliche Waren. Der Drittlandszollsatz beträgt 12 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.
6102.20.90.00 ist ein TARIC-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 61. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.
Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.
- Zolltarifnummer
- 6102.20.90.00
- Drittlandszoll
- 12 %
- Anmeldefähig
- Nein
- vZTA-Entscheidungen
- 8
Einordnung im Zolltarif
- 61KLEIDUNG UND BEKLEIDUNGSZUBEHÖR, AUS GEWIRKEN ODER GESTRICKEN
- 6102Mäntel (einschließlich Kurzmäntel), Umhänge, Anoraks, Windjacken, Blousons und ähnliche Waren, aus Gewirken oder Gestricken, für Frauen oder Mädchen, ausgenommen Waren der Position 6104
- 6102.20aus Baumwolle
- 6102.20.90Anoraks, Windjacken, Blousons und ähnliche Waren
- 6102.20.90.00Anoraks, Windjacken, Blousons und ähnliche Waren
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 6102.20.90.00
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Drittlandszoll | 12 % | MFN |
| Neuseeland | 0 % | Preferential tariff quota |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ukraine | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
Blouson, Größe XL, Foto siehe Anlage, - aus ca. 1 , 3 mm dicken, einfarbigen, einseitig (Innenseite) gerauten Gewirken aus laut Antrag 60 % Baumwolle und 40 % Polyester (synthetische Chemiefasern), - über die Taille reichend (Rückenlänge: ca. 69 cm), - mit einem Stehkragen, - vorn mit einer durchgehenden Öffnung mit bis in die Kragenspitzen reichenden Reißverschluss, - ohne Hinweise auf den Trägerkreis (unisex), - mit langen Ärmeln, die über den unteren Rand des Kleidungsstücks hinausreichen; an den Ärmel- enden mit angesetzten, doppelt gearbeiteten, verengenden Bündchen, - mit zwei eingesetzten, offenen Taschen unterhalb der Taille, - am unteren Rand mit einem angesetzten, doppelt gearbeiteten, verengenden Bund, - erfüllt die Merkmale zur Einreihung als Blouson, somit keine Jacke oder Strickjacke. "Blouson, aus Gewirken, für Frauen, aus Baumwolle"
Blousonähnliches Kleidungsstück, Größe 152, Foto siehe Anlage, - aus ca. 1 , 8 mm dicken, einfarbigen, einseitig (Innenseite) gerauten Gewirken aus laut Antrag 80 % Baumwolle und 20 % Polyester (synthetische Chemiefasern), - über den Schritt reichend (Rückenlänge: ca. 60 cm), - mit einer angesetzten Kapuze, deren Ränder vorn von rechts auf links überlappen (Mädchen- kleidung), - ohne Öffnung und ohne Verschluss, - mit langen Ärmeln, die über den unteren Rand des Kleidungsstücks hinausreichen; an den Ärmelenden mit angesetzten, doppelt gearbeiteten, verengenden Bündchen, - auf der Vorderseite mit einem aufgedruckten Firmenlogo verziert, - vorn mit einer großen, aufgesetzten Tasche (sog. Kängurutasche) unterhalb der Taille, - am unteren Rand mit einem angesetzten, doppelt gearbeiteten, verengenden Bund, - erfüllt die Merkmale zur Einreihung als blousonähnliches Kleidungsstück, somit kein Pullover. "Blousonähnliches Kleidungsstück, aus Gewirken, für Mädchen, aus Baumwolle"
Blouson, Größe 152, Foto siehe Anlage, - aus ca. 1 , 8 mm dicken, einfarbigen, einseitig (Innenseite) gerauten Gewirken aus laut Antrag 60 % Baumwolle und 40 % Polyester (synthetische Chemiefasern), - über die Taille reichend (Rückenlänge: ca. 54 cm), - mit einer angesetzten Kapuze, - vorn mit einer durchgehenden Öffnung mit Reißverschluss, - ohne Hinweise auf den Trägerkreis (unisex), - mit langen Ärmeln, die über den unteren Rand des Kleidungsstücks hinausreichen; an den Ärmelenden mit angesetzten, doppelt gearbeiteten, verengenden Bündchen, - im Brustbereich mit einem aufgestickten Firmenlogo verziert, - vorn mit zwei eingesetzten, offenen Taschen unterhalb der Taille, - am unteren Rand mit einem angesetzten, doppelt gearbeiteten, verengenden Bund, - erfüllt die Merkmale zur Einreihung als Blouson, somit keine Jacke oder Strickjacke. "Blouson, aus Gewirken, für Mädchen, aus Baumwolle"
Blousonähnliches Kleidungsstück, Größe M, Foto siehe Anlage, - aus ca. 1 , 8 mm dicken, einfarbigen, einseitig (Innenseite) gerauten Gewirken aus laut Antrag 80 % Baumwolle und 20 % Polyester (synthetische Chemiefasern), - über den Schritt reichend (Rückenlänge: ca. 71 cm), - mit einer Kapuze mit Tunnelzug, deren Ränder vorn von rechts auf links überlappen (Frauen- kleidung), - ohne Öffnung und ohne Verschluss, - mit langen Ärmeln, die über den unteren Rand des Kleidungsstücks hinausreichen; an den Ärmelenden mit angesetzten, doppelt gearbeiteten, verengenden Bündchen, - im Brustbereich mit einem aufgestickten Firmenlogo verziert, - am unteren Rand mit einem angesetzten, doppelt gearbeiteten, verengenden Bund, - erfüllt die Merkmale zur Einreihung als blousonähnliches Kleidungsstück, somit kein Pullover. "Blousonähnliches Kleidungsstück, aus Gewirken, für Frauen, aus Baumwolle"
Blouson, Größe S, Foto siehe Anlage, - aus ca. 1 , 0 mm dicken, einfarbigen, einseitig (Innenseite) gerauten Gewirken aus laut Antrag 80 % Baumwolle und 20 % Polyester (synthetische Chemiefasern), - über die Taille reichend (Rückenlänge: ca. 64 cm), - mit einer Kapuze mit Kordelzug, - vorn mit einer durchgehenden Öffnung mit Reißverschluss, - ohne Hinweise auf den Trägerkreis (unisex), somit keine Männerkleidung, - mit langen Ärmeln, die über den unteren Rand des Kleidungsstücks hinausreichen; an den Ärmel- enden mit angesetzten, doppelt gearbeiteten, verengenden Bündchen, - vorn mit zwei eingesetzten, offenen Taschen unterhalb der Taille, - im Brustbereich mit einem aufgedrucktem Firmenlogo verziert, - am unteren Rand mit einem angesetzten, doppelt gearbeiteten, verengenden Bund, - erfüllt die Merkmale zur Einreihung als Blouson, somit kein Pullover. "Blouson, aus Gewirken, für Frauen, aus Baumwolle"
Blouson, Größe S, Foto siehe Anlage, - aus ca. 1 , 0 mm dicken, einfarbigen, einseitig (Innenseite) gerauten Gewirken aus laut Antrag 80 % Baumwolle und 20 % Polyester (synthetische Chemiefasern), - über die Taille reichend (Rückenlänge: ca. 65 cm), - mit einer Kapuze mit Kordelzug, - vorn mit einer durchgehenden Öffnung mit Reißverschluss, - ohne Hinweise auf den Trägerkreis (unisex), somit keine Männerkleidung, - mit langen Ärmeln, die über den unteren Rand des Kleidungsstücks hinausreichen; an den Ärmel- enden mit angesetzten, doppelt gearbeiteten, verengenden Bündchen, - vorn mit zwei großen, aufgesetzten, offenen Taschen (sog. Kängurutasche) unterhalb der Taille, - im linken Brustbereich mit einem aufgesticktem Firmenlogo verziert, - am unteren Rand mit einem angesetzten, doppelt gearbeiteten, verengenden Bund, - erfüllt die Merkmale zur Einreihung als Blouson, somit kein Pullover. "Blouson, aus Gewirken, für Frauen, aus Baumwolle"
Blouson, Größe S, Foto siehe Anlage, - aus ca. 1 , 0 mm dicken, einfarbigen, einseitig (Innenseite) gerauten Gewirken aus laut Antrag 80 % Baumwolle und 20 % Polyester (synthetische Chemiefasern), - über die Taille reichend (Rückenlänge: ca. 65 cm), - mit einem Stehkragen, - vorn mit einer durchgehenden Öffnung mit Reißverschluss, - ohne Hinweise auf den Trägerkreis (unisex), somit keine Männerkleidung, - mit langen Ärmeln, die über den unteren Rand des Kleidungsstücks hinausreichen; an den Ärmel- enden mit angesetzten, doppelt gearbeiteten, verengenden Bündchen, - vorn mit zwei großen, aufgesetzten, offenen Taschen (sog. Kängurutasche) unterhalb der Taille, - im linken Brustbereich mit einem aufgesticktem Firmenlogo verziert, - am unteren Rand mit einem angesetzten, doppelt gearbeiteten, verengenden Bund, - erfüllt die Merkmale zur Einreihung als Blouson, somit keine Strickjacke. "Blouson, aus Gewirken, für Frauen, aus Baumwolle"
Blouson und lange Hose, Größe 36/38, Foto siehe Anlage, - als zweiteilige Zusammenstellung in einem Polybeutel verpackt, - keine Kombination im Sinne der Anmerkung 3 b) zu Kapitel 61, weil die Kleidungsstücke nicht aus ein und demselben Flächenerzeugnis hergestellt sind; u. a. deshalb auch kein Kostüm der Unter- position (HS) 6104 19, - kein Trainingsanzug, da die Kleidungsstücke nach ihrem allgemeinen Aussehen und ihrer stoff- lichen Beschaffenheit nicht erkennen lassen, dass sie dazu bestimmt sind, ausschließlich oder im Wesentlichen bei der Ausübung eines Sports getragen zu werden, - getrennte Einreihung aller Bestandteile, weil die Kleidungsstücke nicht zusammen in eine Position eingereiht werden können, - aus ca. 1 , 1 mm dicken, einfarbigen Samtgewirken (sog. Nicki), laut Antrag mit einem Flor aus Baumwolle und einem Grund aus Polyester (synthetische Chemiefasern), - ohne Hinweise auf den Trägerkreis (unisex), - Blouson: -- über die Taille reichend (Rückenlänge 67 cm), -- mit einer angesetzten Kapuze mit Tunnelzug, -- vorn mit einer durchgehenden Öffnung mit Reißverschluss, -- mit langen Ärmeln, die über den unteren Rand des Kleidungsstücks hinausreichen; an den Ärmelenden mit angesetzten, doppelt gearbeiteten, gerippt gewirkten, verengenden Bündchen, -- vorn mit zwei aufgesetzten Taschen (sog. Kängurutaschen) unterhalb der Taille, -- am unteren Rand mit einem angesetzten, doppelt gearbeiteten, gerippt gewirkten, vereng- enden Bund. "Blouson, aus Gewirken, für Frauen, aus Baumwolle"
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Die Erläuterungen zu Pos. 6101 gelten für die Waren dieser Position sinngemäß.
Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EWG) Nr. 989/89 der Kommission vom 17. April 1989 1) (RV L 989/89) geändert durch Verordnung (EU) Nr. 246/2010 der Kommission vom 23. März 2010 (ABl. EU Nr. L 77/51): Artikel 1 Als Anoraks, Windjacken, Blousons und ähnliche Waren der KN-Code 6101, 6102, 6201 und 6202 sind lediglich Kleidungsstücke anzusehen, die lange Ärmel haben. In Abweichung von Absatz1 gehören zu diesen Positionen auch wattierte Westen, die keine langen Ärmel haben. Verordnung (EWG) Nr. 2855/2000 der Kommission vom 27. Dezember 2000 2) (RV L 2855/00), geändert durch Verordnung (EG) Nr. 1179/2009 der Kommission vom 26. November 2009 (ABl. EU Nr. L 317/1): 5. …
Gerichtliche Entscheidungen (GE) - national Auszug aus dem Urteil des Bundesfinanzhofes vom 27. Juni 1989 Az.: VII K 11/88 Aus den Gründen: ... Das zu tarifierende Erzeugnis hat die Konfektionsgröße 122. Seine Rückenlänge beträgt 61 cm, an den längsten Stellen etwa 64 cm. Bei Zugrundelegung der Körpermaßtabellen des DOB-Verbandes - Mädchen-Größen-Tabellen auf Grund repräsentativer Reihenmessungen 1981/82 an 10000 Frauen und Mädchen - errechnet sich die Länge bis zum halben Oberschenkel auf 58,5 cm. Das streitige Erzeugnis reicht also nur 2,5 bis 5,5 cm weiter nach unten, erreicht also nach den repräsentativen Messungen des DOB-Verbandes kaum das Knie. Danach spricht einiges dafür, dass die Ware nicht die Länge erreicht, die nach dem allgemeinen Sprachgebrauch ein Mantel (Kurzmantel) haben muss. …
Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Hinsichtlich der Größenangaben von Mänteln für Frauen vergleiche ErlKN Pos. 6202 (NEH). (entfallen)
Unterteilungen dieser Nummer
Häufige Fragen
Wofür steht die Zolltarifnummer 6102.20.90.00?
Die Zolltarifnummer 6102.20.90.00 umfasst Anoraks, Windjacken, Blousons und ähnliche Waren. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.
Wie hoch ist der Zollsatz für 6102.20.90.00?
Der Drittlandszollsatz für 6102.20.90.00 beträgt 12 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.
Welcher HS-Code gehört zu 6102.20.90.00?
Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 610220. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.
Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 6102.20.90.00?
6102.20.90.00 hat zehn Stellen und trägt die EU-Maßnahmen des TARIC. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.
Wo ist 6102.20.90.00 im Zolltarif eingeordnet?
6102.20.90.00 steht in dieser Hierarchie: 61 KLEIDUNG UND BEKLEIDUNGSZUBEHÖR, AUS GEWIRKEN ODER GESTRICKEN > 6102 Mäntel (einschließlich Kurzmäntel), Umhänge, Anoraks, Windjacken, Blousons und ähnliche Waren, aus Gewirken oder Gestricken, für Frauen oder Mädchen, ausgenommen Waren der Position 6104 > 610220 aus Baumwolle > 61022090 Anoraks, Windjacken, Blousons und ähnliche Waren. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.
Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 6102.20.90.00?
Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 6102.20.90.00 erfasst, zum Beispiel DEBTI12166/26-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.
Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?
Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.
Ändert sich die Zolltarifnummer 6102.20.90.00?
TARIC-Code 6102.20.90.00 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.
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