Zolltarifnummer 6103.23.00: Anzüge, aus synthetischen Chemiefasern
Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026
Die Zolltarifnummer 6103.23.00 steht für Anzüge, aus synthetischen Chemiefasern. Der Drittlandszollsatz beträgt 12 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.
6103.23.00 ist ein KN-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 61. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.
Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.
- Zolltarifnummer
- 6103.23.00
- Drittlandszoll
- 12 %
- Anmeldefähig
- Nein
- vZTA-Entscheidungen
- 4
Einordnung im Zolltarif
- 61KLEIDUNG UND BEKLEIDUNGSZUBEHÖR, AUS GEWIRKEN ODER GESTRICKEN
- 6103Anzüge, Kombinationen, Jacken, lange Hosen (einschließlich Kniebundhosen und ähnliche Hosen), Latzhosen und kurze Hosen (ausgenommen Badehosen), aus Gewirken oder Gestricken, für Männer oder Knaben
- 6103.23aus synthetischen Chemiefasern
- 6103.23.00Anzüge, aus synthetischen Chemiefasern
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 6103.23.00
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Drittlandszoll | 12 % | MFN |
| Neuseeland | 0 % | Preferential tariff quota |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ukraine | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
Kostüm, sog. Kostümset "Bräutigam" für Erwachsene 3 tlg., in Größe 52, Foto siehe Anlage, - Zusammenstellung, bestehend aus einer Kombination (strickjackenähnliches Kleidungstück und Hose) aus Gewirken und einem Oberteil (andere Kleidung) aus Geweben, - auf einem Kleiderbügel gemeinsam für den Einzelverkauf aufgemacht, - gehört als Maskenkostüm aus Spinnstoffen nicht zum Warenkreis der Position 9505, - u. a. deshalb keine Kombination mit zwei Oberteilen, da die o. a. Kombination und die andere Kleidung nicht aus ein und demselben Flächenerzeugnis hergestellt wurden, - getrennte Einreihung der Kombination und der anderen Kleidung, weil die Kleidungsstücke nicht zusammen in eine Position eingereiht werden können, - alle Flächenerzeugnisse aus laut Antrag 100 % Polyester (synthetische Chemiefasern), - Kombination (strickjackenähnliches Kleidungstück und Hose): -- aus ca. 0,5 mm dicken, einfarbigen Gewirken, -- ungefüttert, -- am Kragen mit einer aufgenähten Verzierung (in Form einer stilisierten Rosenblüte) von geringem Umfang, die sich nicht auf der Hose wiederholt; vollständig aus ein und demselben Flächenerzeugnis hergestellt und gleich in Struktur, Stil, Farbe, Material und Größe, -- Oberteil (strickjackenähnliches Kleidungsstück): --- über den Schritt reichend (Rückenlänge: ca. 79 cm), --- mit einem Reverskragen, der vorn auf der Unterseite mit Vliesstoffen verstärkt ist, --- vorn mit einer durchgehenden Öffnung, die von links auf rechts mit einem Knopf geschlossen werden kann (Männerkleidung), --- mit langen Ärmeln, --- am unteren Rand und an den Ärmelabschlüssen zackenförmig zugeschnitten, nicht gesäumt, --- weist weder aufgrund der Ausstattung (ungefüttert) noch des Schnitts (nicht in Bahnen gearbeitet) eine Formfestigkeit auf, somit keine Jacke, -- Unterteil (Hose): --- in der Taille abschließend, mit einem elastischen Taillenbund, --- ohne Öffnung und ohne Verschluss, --- ohne Hinweise auf den Trägerkreis (unisex), --- mit knöchellangen Hosenbeinen, --- an den Beinabschlüssen zackenförmig zugeschnitten, nicht gesäumt. "Kombination, aus Gewirken, für Männer, aus synthetischen Chemiefasern"
Kostium Świętego Mikołaja wykonany z pluszowej dzianiny poliestrowej w kolorze czerwonym. Strój składa się z pięciu części: odzieży przeznaczonej do przykrycia górnej części ciała, spodni, czapki z pomponem, brody i sznurka do przewiązania w pasie. Wszystkie elementy pakowane razem w torebkę z tworzywa sztucznego.
Kombination aus einem strickjackenähnlichen Kleidungsstück und einer langen Hose, sog. Kk-Wellnessanzüge (Modell S 14419-04), Größe 98/104, Foto siehe Anlage, - in gemeinsamer Aufmachung für den Einzelverkauf, - aus ca. 2 mm dicken, einfarbigen, beidseitig gerauten Gewirken (Fleece) aus laut Antrag 100% Polyester (synthetische Chemiefasern), - vollständig aus ein und demselben Flächenerzeugnis hergestellt, erfüllt die Voraussetzungen der Anm. 3 b) zu Kapitel 61, - Strickjackenähnliches Kleidungsstück: -- über den Schritt reichend (Rückenlänge: 44 cm), -- mit einem runden Halsausschnitt mit einer angesetzten Kapuze, -- vorn mit einer durchgehenden Öffnung mit einem Reißverschluss, der am oberen Rand von einer kleinen Patte von links über rechts verdeckt wird (Knabenkleidung), -- mit langen Ärmeln, ohne verengende Abschlüsse (u.a. damit kein Trainingsanzug der Position 6112), -- mit zwei aufgesetzten Taschen unterhalb der Taille; links mit einer Stickerei (Herz und Blütenmotive) versehen, die sich auf der Hose nicht wiederholt und von geringer Bedeutung ist, -- ungefüttert; weist keine Formfestigkeit auf, -- am unteren Rand gesäumt, - lange Hose: -- in der Taille abschließend; mit einem 3 cm breiten, elastischen Taillenbund, -- ohne Öffnung und ohne Verschluss, -- mit knöchellangen Hosenbeinen, -- an den Beinabschlüssen gesäumt. "Kombination, aus Gewirken, für Knaben, aus synthetischen Chemiefasern"
Kombination aus Pullover und langer Hose, sog. Kk-Wellnessanzüge (Modell S 14419-01), Größe 98/104, Foto siehe Anlage, - in gemeinsamer Aufmachung für den Einzelverkauf, - aus ca. 2 mm dicken, einfarbigen, beidseitig gerauten Gewirken (Fleece) aus lt. Antrag 100% Polyester (synthetische Chemiefasern), - vollständig aus ein und demselben Flächenerzeugnis hergestellt, erfüllt die Voraussetzungen der Anm. 3 b) zu Kapitel 61, - Pullover: -- ungefüttert, -- über den Schritt reichend (Rückenlänge: 42 cm), -- mit einem Stehkragen, -- mit einer bis an den oberen Rand des Kragens reichenden teilweisen Öffnung mit Reißverschluss, der am oberen Rand von einer kleinen Patte von links über rechts verdeckt wird (Knabenkleidung), -- mit langen Ärmeln, ohne verengende Abschlüsse (u.a. damit kein Trainingsanzug der Position 6112), -- an den Ärmelabschlüssen gesäumt, -- mit einer Stickerei (Waschbärkopf mit Schriftzug) im Brustbereich, die sich auf der Hose nicht wiederholt und von geringer Bedeutung ist, -- mit zwei eingesetzten Taschen unterhalb der Taille, -- am unteren, geraden Rand durch Umschlagen und Festnähen gesäumt, - lange Hose: -- in der Taille abschließend; mit einem 3 cm breiten, elastischen Taillenbund, -- ohne Öffnung und ohne Verschluss, -- mit knöchellangen Hosenbeinen, -- an den Beinabschlüssen durch Umschlagen und Festnähen gesäumt. "Kombination, aus Gewirken, für Knaben, aus synthetischen Chemiefasern"
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Zu dieser Position gehören nur Anzüge, Kombinationen, Jacken (Sakkos, Blazer), lange Hosen, Kniebundhosen (und ähnliche Hosen), kurze Hosen (ausgenommen Badehosen) und Latzhosen, aus Gewirken oder Gestricken, für Männer oder Knaben. A) Bei Anwendung der Anmerkung 3 a) zu diesem Kapitel ist zu beachten, dass: a) die Jacke, die zum Bedecken des Oberkörpers bestimmt ist, vorn eine durchgehende Öffnung hat, die ohne Verschluss oder mit einem anderen Verschluss als einem Reißverschluss versehen ist. Das Kleidungsstück reicht nicht über die Mitte des Oberschenkels hinaus und darf nicht über einer anderen Jacke zu tragen sein; b) die Teile (Bahnen) (mindestens zwei Vorderteile und zwei Rückenteile), aus denen die Außenseite der Jacke zusammengesetzt ist, in der Längsrichtung zusammengenäht sein müssen. …
Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Jacken dieser Position sind zum Bedecken des Oberkörpers bestimmte Kleidungsstücke, deren Länge nicht über die Mitte des Oberschenkels hinaus reichen darf. Die maximal zulässige Länge in Zentimetern ist in nachfolgender Tabelle dargestellt: Handelsgröße: Maximale Rückenlänge: 44 85 cm 46 87 cm 48 89 cm 50 90 cm 52 92 cm 54 94 cm 56 95 cm 58 96 cm Jacken für Knaben dieser Position sind zum Bedecken des Oberkörpers bestimmte Kleidungsstücke, deren Länge nicht über die Mitte des Oberschenkels hinaus reichen darf. Die maximal zulässige Länge in Zentimetern ist in nachfolgender Tabelle dargestellt: Handelsgröße Maximale Rückenlänge 92 45 cm 98 47 cm 104 50 cm 110 53 cm 116 56 cm 122 59 cm 128 61 cm 134 64 cm 140 67 cm 146 70 cm 152 74 cm 158 77 cm 164 81 cm Sollten die o.g. …
1. Zu Kapitel 61 gehören nur konfektionierte Waren aus Gewirken oder Gestricken (RV E6101000). 2. Zu Kapitel 61 gehören nicht: a) Waren der Position 6212 (RV E6102A00); b) Altwaren der Position 6309 (RV E6102B00); c) orthopädische Apparate und andere orthopädische Vorrichtungen, z. B. Bruchbänder, medizinisch-chirurgische Gürtel (Position 9021) (RV E6102C00). 3. Im Sinne der Positionen 6103 und 6104 gilt: a) Die Begriffe „Anzüge" und „Kostüme" beziehen sich auf eine Zusammenstellung von Kleidungsstücken, die aus zwei oder drei hinsichtlich ihrer Schauseite aus dem gleichen Flächenerzeugnis hergestellten Teilen besteht und sich zusammensetzt aus: - einer einzigen Jacke zum Bedecken des Oberkörpers, deren Außenseite, ohne Ärmel, aus vier oder mehr Teilen (Bahnen) zusammengesetzt ist, möglicherweise um eine geschneiderte Weste ergänzt, deren Vorderseite aus dem gleichen Flächenerzeugnis wie …
1. Zu Abschnitt XI gehören nicht: a) Borsten und Tierhaare zum Herstellen von Besen, Bürsten oder Pinseln (Position 0502); Rosshaar und Rosshaarabfälle (Position 0511) (RV C1101A00); b) Menschenhaare und Waren daraus (Position 0501, 6703 oder 6704); jedoch gehören Filter- oder Presstücher aus Menschenhaaren, wie sie üblicherweise zum Pressen von Öl oder zu ähnlichen technischen Zwecken verwendet werden, zu Position 5911) (RV C1101B00); c) Baumwoll-Linters und andere Erzeugnisse pflanzlichen Ursprungs des Kapitels 14 (RV C1101C00); d) Asbest der Position 2524, Asbestwaren und andere Waren der Positionen 6812 oder 6813 (RV C1101D00); e) Waren der Positionen 3005 oder 3006; Garne zum Reinigen der Zahnzwischenräume (Zahnseide), in Aufmachungen für den Einzelverkauf, der Position 3306 (RV C1101E00); f) lichtempfindliche Spinnstoffwaren der Positionen 3701 bis 3704 (RV C1101F00); g) Monofile, …
Unterteilungen dieser Nummer
Häufige Fragen
Wofür steht die Zolltarifnummer 6103.23.00?
Die Zolltarifnummer 6103.23.00 umfasst Anzüge, aus synthetischen Chemiefasern. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.
Wie hoch ist der Zollsatz für 6103.23.00?
Der Drittlandszollsatz für 6103.23.00 beträgt 12 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.
Welcher HS-Code gehört zu 6103.23.00?
Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 610323. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.
Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 6103.23.00?
6103.23.00 hat acht Stellen und entspricht der Kombinierten Nomenklatur der EU. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.
Wo ist 6103.23.00 im Zolltarif eingeordnet?
6103.23.00 steht in dieser Hierarchie: 61 KLEIDUNG UND BEKLEIDUNGSZUBEHÖR, AUS GEWIRKEN ODER GESTRICKEN > 6103 Anzüge, Kombinationen, Jacken, lange Hosen (einschließlich Kniebundhosen und ähnliche Hosen), Latzhosen und kurze Hosen (ausgenommen Badehosen), aus Gewirken oder Gestricken, für Männer oder Knaben > 610323 aus synthetischen Chemiefasern. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.
Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 6103.23.00?
Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 6103.23.00 erfasst, zum Beispiel DE7611/15-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.
Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?
Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.
Ändert sich die Zolltarifnummer 6103.23.00?
KN-Code 6103.23.00 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.
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