Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 6103.33.00: Anzüge, aus synthetischen Chemiefasern

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 6103.33.00 steht für Anzüge, aus synthetischen Chemiefasern. Der Drittlandszollsatz beträgt 12 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

6103.33.00 ist ein KN-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 61. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.

Zolltarifnummer
6103.33.00
Drittlandszoll
12 %
Anmeldefähig
Nein
vZTA-Entscheidungen
8

Einordnung im Zolltarif

  1. 61KLEIDUNG UND BEKLEIDUNGSZUBEHÖR, AUS GEWIRKEN ODER GESTRICKEN
  2. 6103Anzüge, Kombinationen, Jacken, lange Hosen (einschließlich Kniebundhosen und ähnliche Hosen), Latzhosen und kurze Hosen (ausgenommen Badehosen), aus Gewirken oder Gestricken, für Männer oder Knaben
  3. 6103.33aus synthetischen Chemiefasern
  4. 6103.33.00Anzüge, aus synthetischen Chemiefasern

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 6103.33.00

HS-Code6103.336 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code6103.33.008 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll12 %MFN
Neuseeland0 %Preferential tariff quota
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
Türkei0 %Customs Union Duty
Andorra0 %Customs Union Duty
San Marino0 %Customs Union Duty
Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren0 %Tariff preference
GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Ukraine0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

DEBTI40996/21-1Erteilt von DEGültig bis 2024-10-17

Jacke, sog. Mädchen-"Sportjacke", Größe 146/152, Foto siehe Anlage, - aus ca. 1,2 mm dicken, einseitig gerauten, buntgewirkten Gewirken (melierte Garne), aus laut Antrag 95 % Polyester und 5 % Elasthan (beides synthetische Chemiefasern), - über die Taille reichend (Rückenlänge: ca. 57 cm), - mit einer angenähten Kapuze, - vorn mit einer durchgehenden Öffnung mit einem bis an den Kapuzenrand reichenden Reißverschluss; am Kapuzenrand mit einer kurzen Überlappung von links auf rechts (Knabenkleidung), - mit langen Ärmeln; an den Ärmelenden mit einem sog. Daumenloch versehen, - mit zwei Taschen unterhalb der Taille ohne Verschluss, - in Bahnen gearbeitet, - an allen Rändern mit einem elastischen Gewirkeband eingefasst, - weist am unteren Rand keine Verengung auf, somit u. a. keine "blousonähnliche Kleidung", - wird nicht über jeder anderen Kleidung und zum Schutz gegen das Wetter getragen, daher keine Kleidung der Position 6101, - stellt sich aufgrund des Schnitts als Jacke dar, somit keine Strickjacke. "Jacke, aus Gewirken, für Knaben, aus synthetischen Chemiefasern"

DEBTI4064/21-1Erteilt von DEGültig bis 2024-03-21

Jacke, sog. Strickjacke, Größe XL, Foto siehe Anlage, - in einem Polybeutel verpackt, - Vorderteil und Kapuze aus ca. 1,5 mm dicken, buntgewirkten Plüschgewirken aus laut Antrag 70 % Wolle und 30 % Acryl (synthetische Chemiefasern), - Rücken- und Seitenteile sowie Ärmel aus ca. 1 mm dicken, einfarbigen, einseitig (Innenseite) gerauten Gewirken aus laut Antrag 92 % Polyester und 8 % Elasthan (beides synthetische Chemiefasern), - über die Taille reichend (Rückenlänge: ca. 68 cm), - mit einer Kapuze, - vorn mit einer durchgehenden Öffnung mit einem bis an den Kapuzenrand reichenden Reißver- schluss, am Kapuzenrand mit einer kurzen Überlappung von links über rechts (Männerkleidung), - mit langen Ärmeln, - vorn mit zwei eingesetzten Taschen mit Reißverschluss unterhalb der Taille, - in Bahnen gearbeitet, - am unteren Rand mit einem schmalen Band eingefasst, - stellt sich aufgrund des Schnitts als Jacke dar, somit keine Strickjacke, - im Hinblick auf das äußere Erscheinungsbild herrschen die Plüschgewirke vor, im Hinblick auf den Umfang und den Wert bilden jedoch die Gewirke aus Polyester und Elasthan das für die Spinnstoff- ermittlung maßgebende Flächenerzeugnis. "Jacke, aus Gewirken, für Männer, aus synthetischen Chemiefasern"

DEBTI45251/20-1Erteilt von DEGültig bis 2023-12-06

Jacke, Größe 48, Foto siehe Anlage, - in einem einfachen Beutel aus Spinnstoffen verpackt, - aus verschiedenen, einfarbigen Gewirken aus laut Antrag synthetischen Chemiefasern, - ungefüttert, - über die Taille reichend (Rückenlänge: ca. 64 cm), vorn bis zu 11 cm kürzer gearbeitet, mit einem runden Halsausschnitt, - vorn mit einer durchgehenden Öffnung mit Reißverschluss, am oberen Rand mit einer Über- lappung von links über rechts (Männerkleidung), damit keine Ware der Position 6104, - mit langen Ärmeln, mit angesetzten Bündchen mit Daumenschlaufe ausgestattet, - an Schultern, Ellenbogen und Rücken mit herausnehmbaren Protektoren aus Kunststoff, - mit zwei seitlich am Rückenprotektor angenähten, elastischen Klettgurten zusätzlich vor dem Bauch zu verschließen und zu verengen, - im Bereich der Ellbogen mit Klettriegeln zu verengen, - teilweise mit kontrastfarbenen Randeinfassungen aus Geweben, - mit diversen Aufdrucken verziert, - in Bahnen gearbeitet, - am unteren Rand durch Umschlagen und Festnähen gesäumt und mit einem elastischen Haft- band ausgestattet, - stellt sich als Kleidungsstück dar, somit keine Schutzausrüstung der Position 9506, - wird im Allgemeinen nicht über jeder anderen Kleidung und zum Schutz gegen das Wetter getragen, somit keine Kleidung der Position 6101. "Jacke, aus Gewirken, für Männer, aus synthetischen Chemiefasern"

DEBTI6423/20-1Erteilt von DEGültig bis 2023-03-25

Jacke, sog. Herren-Jacke, Größe 50, Foto siehe Anlage, - aus etwa 2,6 mm dicken, buntgestrickten Gestricken (melierte Garne) aus laut Antrag 52 % Polyester (synthetische Chemiefasern) und 48 % Schurwolle, - teilweise gefüttert, - über den Schritt reichend (Rückenlänge: ca. 74 cm), - mit Reverskragen, - vorn mit einer durchgehenden Öffnung mit Knopfverschluss von links über rechts (Männerkleidung), - mit langen Ärmeln, - vorn mit zwei aufgesetzten, offenen Taschen unterhalb der Taille sowie einer eingesetzten, offenen Brusttasche, - in Bahnen gearbeitet, - hinten mit zwei ca. 19 cm hoch reichenden Rückenschlitzen (sog. englischer Rückenschlitz), - an den Ärmelenden und am unteren Rand durch Umschlagen und Festnähen gesäumt, - stellt sich aufgrund des Schnitts und der Ausstattung als Jacke dar, somit keine Strickjacke. "Jacke, aus Gestricken, für Männer, aus synthetischen Chemiefasern"

DEBTI52907/19-1Erteilt von DEGültig bis 2022-11-10

Jacke, sog. Jacket Zeroweight Warm Running, Art. 313202, Größe L, Foto siehe Anlage, - in einem Polybeutel verpackt, - die Vorderseite überwiegend aus zweilagigen, durch Kleben miteinander verbundenen, ca. 0,4 mm dicken, einfarbigen Gewirken, - die Rückseite und die Ärmel aus ca. 0,5 mm dicken, einfarbigen Gewirken, - laut Antrag aus 93 % Polyester und 7 % Elasthan (beides synthetische Chemiefasern), - über den Schritt reichend (Rückenlänge: ca. 78 cm), - ungefüttert, - mit einem Stehkragen, - vorn mit einer durchgehenden Öffnung mit einem bis in die Kragenspitzen reichenden Reißverschluss, am Kragenrand mit einer kurzen Überlappung von links auf rechts (Männerkleidung), - mit langen Ärmeln, - vorn mit zwei eingesetzten Taschen mit Reißverschluss unterhalb der Taille, - in Bahnen gearbeitet, - am unteren Rand mit einem schmalen Gewirkestreifen eingefasst, - wird nicht über jeder anderen Kleidung und zum Schutz gegen das Wetter getragen, daher keine Ware der Position 6101, - stellt sich aufgrund des Schnitts als Jacke dar, damit keine Strickjacke. "Jacke, aus Gewirken, für Männer, aus synthetischen Chemiefasern"

DEBTI14053/18-1Erteilt von DEGültig bis 2021-06-17

Jacke, sog. Stunt'N'Media Utility Hybrid Jacket, Artikel: 70410, Größe 2XL, Foto siehe Anlage, - im Bereich der Schultern, hinten am Kragen, im oberen Teil der Ärmel, und seitlich am unteren Rand aus einfarbigen Geweben aus laut Antrag Chemiefasern und 1 % Carbon, - alle übrigen Teile aus einem ca. 2,0 mm dicken, einfarbigen, einseitig (Innenseite) gerauten Gewirken aus laut Antrag 90 % Polyamid und 10 % Elasthan (beide synthetische Chemiefasern), - im Bereich der Gewebe gefüttert, - über die Taille reichend (Rückenlänge: ca. 73 cm), - mit einen Stehkragen, - vorn mit einer durchgehenden Öffnung mit einem bis an den Kragenrand reichenden Reißverschluss; am Kragenrand mit einer kurzen Überlappung von links über rechts (Männerkleidung), - mit langen Ärmeln, - mit zwei eingesetzten Taschen mit Reißverschluss unterhalb der Taille, - in Bahnen gearbeitet, - mit einem geraden Abschluss am unteren Rand, - im Hinblick auf das äußere Erscheinungsbild sind die Gewirke und Gewebe als gleichbedeutend zu betrachten; insbesondere im Hinblick auf den Umfang verleihen jedoch die Gewirke der Ware ihren wesentlichen Charakter (u. a. somit keine Ware des Kapitels 62). "Jacke, aus Gewirken, für Männer, aus synthetischen Chemiefasern"

DEBTI14045/18-1Erteilt von DEGültig bis 2021-06-17

Jacke, sog. Stunt'N'Media Hardshell Jacket, Artikel: 70460, Größe 2XL, Foto siehe Anlage, - aus ca. 2,0 mm dicken, einfarbigen, einseitig (Innenseite) gerauten Gewirken aus laut Antrag 90 % Polyester und 10 % Elasthan (beides synthetische Chemiefasern), - über die Taille reichend (Rückenlänge: ca. 75 cm), - in Bahnen gearbeitet, - mit einer Kapuze mit Kordelzug, - vorn mit einer durchgehenden Öffnung mit einem bis an den Kapuzenrand reichenden Reißverschluss, am Kapuzenrand mit einer kurzen Überlappung von links über rechts (Männerkleidung), - vorn mit zwei eingesetzten Taschen mit Reißverschluss unterhalb der Taille, - mit langen Ärmeln, - am unteren Rand mit einem angesetzten, doppelt gearbeiteten, nicht verengenden Bund, - stellt sich aufgrund des Schnitts als Jacke dar, somit keine Strickjacke. "Jacke, aus Gewirken, für Männer, aus synthetischen Chemiefasern"

DEBTI13983/18-1Erteilt von DEGültig bis 2021-06-14

Jacke, sog. Stunt'N'Media Waffle Fleece Jacket, Artikel: 70472, Größe 2XL, Foto siehe Anlage, - aus ca. 1,5 mm dicken, einfarbigen, einseitig (Innenseite) gerauten Gewirken aus laut Antrag 93 % Polyester und 7 % Elasthan (beides synthetische Chemiefasern), - über die Taille reichend (Rückenlänge: ca. 71 cm), - in Bahnen gearbeitet, - mit einer Kapuze mit Kordelzug, - vorn mit einer durchgehenden Öffnung mit einem bis an den Kapuzenrand reichenden Reißverschluss, am Kapuzenrand mit einer kurzen Überlappung von links über rechts (Männerkleidung), - vorn mit zwei eingesetzten Taschen mit Reißverschluss unterhalb der Taille, - mit langen Ärmeln, - am unteren Rand mit einem angesetzten, doppelt gearbeiteten, nicht verengenden Bund, - stellt sich aufgrund des Schnitts als Jacke dar, somit keine Strickjacke. "Jacke, aus Gewirken, für Männer, aus synthetischen Chemiefasern"

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 6103

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Zu dieser Position gehören nur Anzüge, Kombinationen, Jacken (Sakkos, Blazer), lange Hosen, Kniebundhosen (und ähnliche Hosen), kurze Hosen (ausgenommen Badehosen) und Latzhosen, aus Gewirken oder Gestricken, für Männer oder Knaben. A) Bei Anwendung der Anmerkung 3 a) zu diesem Kapitel ist zu beachten, dass: a) die Jacke, die zum Bedecken des Oberkörpers bestimmt ist, vorn eine durchgehende Öffnung hat, die ohne Verschluss oder mit einem anderen Verschluss als einem Reißverschluss versehen ist. Das Kleidungsstück reicht nicht über die Mitte des Oberschenkels hinaus und darf nicht über einer anderen Jacke zu tragen sein; b) die Teile (Bahnen) (mindestens zwei Vorderteile und zwei Rückenteile), aus denen die Außenseite der Jacke zusammengesetzt ist, in der Längsrichtung zusammengenäht sein müssen. …

Pos. 6103

Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Jacken dieser Position sind zum Bedecken des Oberkörpers bestimmte Kleidungsstücke, deren Länge nicht über die Mitte des Oberschenkels hinaus reichen darf. Die maximal zulässige Länge in Zentimetern ist in nachfolgender Tabelle dargestellt: Handelsgröße: Maximale Rückenlänge: 44 85 cm 46 87 cm 48 89 cm 50 90 cm 52 92 cm 54 94 cm 56 95 cm 58 96 cm Jacken für Knaben dieser Position sind zum Bedecken des Oberkörpers bestimmte Kleidungsstücke, deren Länge nicht über die Mitte des Oberschenkels hinaus reichen darf. Die maximal zulässige Länge in Zentimetern ist in nachfolgender Tabelle dargestellt: Handelsgröße Maximale Rückenlänge 92 45 cm 98 47 cm 104 50 cm 110 53 cm 116 56 cm 122 59 cm 128 61 cm 134 64 cm 140 67 cm 146 70 cm 152 74 cm 158 77 cm 164 81 cm Sollten die o.g. …

Kapitel 61

1. Zu Kapitel 61 gehören nur konfektionierte Waren aus Gewirken oder Gestricken (RV E6101000). 2. Zu Kapitel 61 gehören nicht: a) Waren der Position 6212 (RV E6102A00); b) Altwaren der Position 6309 (RV E6102B00); c) orthopädische Apparate und andere orthopädische Vorrichtungen, z. B. Bruchbänder, medizinisch-chirurgische Gürtel (Position 9021) (RV E6102C00). 3. Im Sinne der Positionen 6103 und 6104 gilt: a) Die Begriffe „Anzüge" und „Kostüme" beziehen sich auf eine Zusammenstellung von Kleidungsstücken, die aus zwei oder drei hinsichtlich ihrer Schauseite aus dem gleichen Flächenerzeugnis hergestellten Teilen besteht und sich zusammensetzt aus: - einer einzigen Jacke zum Bedecken des Oberkörpers, deren Außenseite, ohne Ärmel, aus vier oder mehr Teilen (Bahnen) zusammengesetzt ist, möglicherweise um eine geschneiderte Weste ergänzt, deren Vorderseite aus dem gleichen Flächenerzeugnis wie …

Abschnitt XI

1. Zu Abschnitt XI gehören nicht: a) Borsten und Tierhaare zum Herstellen von Besen, Bürsten oder Pinseln (Position 0502); Rosshaar und Rosshaarabfälle (Position 0511) (RV C1101A00); b) Menschenhaare und Waren daraus (Position 0501, 6703 oder 6704); jedoch gehören Filter- oder Presstücher aus Menschenhaaren, wie sie üblicherweise zum Pressen von Öl oder zu ähnlichen technischen Zwecken verwendet werden, zu Position 5911) (RV C1101B00); c) Baumwoll-Linters und andere Erzeugnisse pflanzlichen Ursprungs des Kapitels 14 (RV C1101C00); d) Asbest der Position 2524, Asbestwaren und andere Waren der Positionen 6812 oder 6813 (RV C1101D00); e) Waren der Positionen 3005 oder 3006; Garne zum Reinigen der Zahnzwischenräume (Zahnseide), in Aufmachungen für den Einzelverkauf, der Position 3306 (RV C1101E00); f) lichtempfindliche Spinnstoffwaren der Positionen 3701 bis 3704 (RV C1101F00); g) Monofile, …

Unterteilungen dieser Nummer

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 6103.33.00?

Die Zolltarifnummer 6103.33.00 umfasst Anzüge, aus synthetischen Chemiefasern. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 6103.33.00?

Der Drittlandszollsatz für 6103.33.00 beträgt 12 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 6103.33.00?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 610333. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 6103.33.00?

6103.33.00 hat acht Stellen und entspricht der Kombinierten Nomenklatur der EU. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 6103.33.00 im Zolltarif eingeordnet?

6103.33.00 steht in dieser Hierarchie: 61 KLEIDUNG UND BEKLEIDUNGSZUBEHÖR, AUS GEWIRKEN ODER GESTRICKEN > 6103 Anzüge, Kombinationen, Jacken, lange Hosen (einschließlich Kniebundhosen und ähnliche Hosen), Latzhosen und kurze Hosen (ausgenommen Badehosen), aus Gewirken oder Gestricken, für Männer oder Knaben > 610333 aus synthetischen Chemiefasern. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 6103.33.00?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 6103.33.00 erfasst, zum Beispiel DEBTI40996/21-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 6103.33.00?

KN-Code 6103.33.00 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

Mehr zur Einreihung

Mehr als ein Produkt einzureihen?

Diese Seite zeigt eine Nummer. Zolltarif-Finder tarifiert ganze Warenlisten aus Excel, CSV oder Ihrem ERP, mit Begründung nach AV 1 bis 6, amtlichen Quellen, Compliance-Prüfung und prüfungssicheren Berichten.