Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 6103.43.00: Anzüge, aus synthetischen Chemiefasern

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 6103.43.00 steht für Anzüge, aus synthetischen Chemiefasern. Der Drittlandszollsatz beträgt 12 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

6103.43.00 ist ein KN-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 61. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.

Zolltarifnummer
6103.43.00
Drittlandszoll
12 %
Anmeldefähig
Nein
vZTA-Entscheidungen
8

Einordnung im Zolltarif

  1. 61KLEIDUNG UND BEKLEIDUNGSZUBEHÖR, AUS GEWIRKEN ODER GESTRICKEN
  2. 6103Anzüge, Kombinationen, Jacken, lange Hosen (einschließlich Kniebundhosen und ähnliche Hosen), Latzhosen und kurze Hosen (ausgenommen Badehosen), aus Gewirken oder Gestricken, für Männer oder Knaben
  3. 6103.43aus synthetischen Chemiefasern
  4. 6103.43.00Anzüge, aus synthetischen Chemiefasern

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 6103.43.00

HS-Code6103.436 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code6103.43.008 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll12 %MFN
Neuseeland0 %Preferential tariff quota
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
Türkei0 %Customs Union Duty
Andorra0 %Customs Union Duty
San Marino0 %Customs Union Duty
Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren0 %Tariff preference
GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Ukraine0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

FRBTIFR-BTI-2025-07505Erteilt von FRGültig bis 2029-02-10

Vêtement pour hommes, se présentant sous la forme d'un pantalon en bonneterie majoritairement confectionné en matière textile synthétique (48% nylon, 42% viscose, 10% élasthanne), se fermant par bouton à la taille, sur le devant, gauche sur droite. La taille est élastiquée. Il dispose de passants pour une ceinture (non présentée) et de poches. Le pantalon se décline en plusieurs tailles (3XS à 9XL) et est de couleur vert sauge. Le produit est conditionné en emballage individuel. Poids: 0.330 kg.

DEBTI38921/25-1Erteilt von DEGültig bis 2028-11-23

Lange Hose, Größe 31, Foto siehe Anlage, - aus ca. 0,6 mm dicken, einfarbigen Gewirken aus laut Antrag synthetischen Chemiefasern, - in der Taille abschließend; mit einem ca. 4 cm breiten, angesetzten Bund mit Gürtelschlaufen, - vorn mit einer Öffnung mit Reißverschluss und Patte von links über rechts (Männerkleidung), die im Bund mit einem Knopf geschlossen wird, - mit zwei eingesetzten, offenen Seitentaschen sowie zwei eingesetzten Gesäßtaschen mit Knopf- verschluss, - mit knöchellangen Hosenbeinen, - an den Beinabschlüssen durch Umschlagen und Festnähen gesäumt. "Lange Hose, aus Gewirken, für Männer, aus synthetischen Chemiefasern"

DEBTI38924/25-1Erteilt von DEGültig bis 2028-11-23

Kurze Hose, Größe 31, Foto siehe Anlage, - aus ca. 0,4 mm dicken, einfarbigen Gewirken aus laut Antrag synthetischen Chemiefasern, - in der Taille abschließend; mit einem ca. 4 cm breiten, angesetzten Bund mit Gürtelschlaufen, - vorn mit einer Öffnung mit Reißverschluss und Patte von links über rechts (Männerkleidung), die im Bund mit einem Knopf geschlossen wird, - mit zwei eingesetzten, offenen Seitentaschen sowie zwei eingesetzten Gesäßtaschen mit Knopf- verschluss, - mit kurzen Hosenbeinen, die nicht die Knie bedecken (Seitenlänge ca. 49 cm), - an den Beinabschlüssen durch Umschlagen und Festnähen gesäumt. "Kurze Hose, aus Gewirken, für Männer, aus synthetischen Chemiefasern"

DEBTI18689/25-1Erteilt von DEGültig bis 2028-06-29

Lange Hose, in Erwachsenengröße, Foto siehe Anlage, - in einem Polybeutel verpackt, - aus ca. 0,8 mm dicken, buntgewirkten Gewirken (melierte Garne) aus laut Antrag 78 % Polyester und 4 % Elasthan (beides synthetische Chemiefasern) sowie 18 % Viskose (künstliche Chemie- fasern), - in der Taille abschließend; mit einem ca. 4 cm breiten, angesetzten Bund mit Gürtelschlaufen und Tunnelzug, - vorn mit einer Öffnung mit Reißverschluss und Patte von links über rechts (Männerkleidung), die im Bund mit einem Knopf geschlossen wird, - seitlich mit zwei eingesetzten, offenen Taschen und hinten mit zwei eingesetzten Gesäßtaschen mit Knopfverschluss, - mit knöchellangen Hosenbeinen, - an den Beinabschlüssen durch Umschlagen und Festnähen gesäumt. "Lange Hose, aus Gewirken, für Männer, aus synthetischen Chemiefasern"

DEBTI46361/23-2Erteilt von DEGültig bis 2027-02-01

Zweiteilige Zusammenstellung, bestehend aus einem Blouson und einer langen Hose, sog. Set aus Sweat-Jacke und Hose, Größe L, Foto siehe Anlage, - laut Antrag als zweiteilige Zusammenstellung gemeinsam in einem Polybeutel verpackt, - kein Trainingsanzug, da die Kleidungsstücke nach ihrem allgemeinen Aussehen, ihrer Ausstattung sowie ihrer stofflichen Beschaffenheit nicht erkennen lassen, dass sie dazu bestimmt sind, aus- schließlich oder im Wesentlichen bei der Ausübung eines Sports getragen zu werden, - keine Kombination, u. a. da nicht aus ein und demselben Flächenerzeugnis hergestellt, - getrennte Einreihung aller Bestandteile, weil die Kleidungsstücke nicht zusammen in eine Position eingereiht werden können, - lange Hose: -- aus ca. 0,7 mm dicken, buntgewirkten Gewirken aus laut Antrag 84 % Polyester, 4 % Elasthan (beides synthetische Chemiefasern) und 12 % Viskose (künstliche Chemiefasern), -- in der Taille abschließend; mit einem ca. 4 cm breiten, doppelt gearbeiteten, hinten elastisch ver- engten Taillenbund mit Tunnelzug, -- vorn mit einer Öffnung mit Reißverschluss und Patte von links über rechts (Männerkleidung), die im Bund mit einem Knopf geschlossen wird, -- seitlich mit zwei eingesetzten, offenen Taschen sowie mit einer eingesetzten, offenen Gesäßtasche, -- mit knöchellangen Hosenbeinen, im oberen Bereich an den Außenseiten mit aufgenähten Streifen aus Geweben aus Spinnstoffen verziert, -- an den Beinabschlüssen durch Umschlagen und Festnähen gesäumt. "Lange Hose, aus Gewirken, für Männer, aus synthetischen Chemiefasern"

CZBTI32/107715/2019-580000-04/01Erteilt von CZGültig bis 2023-01-14

Dle deklarovaných údajů se jedná o pánské pletené dlouhé sportovní kalhoty ze syntetických vláken. Kalhoty jsou v horní části zakončeny pevným pasem, kdy zapínání v pase je na patent a zip. Na vnějších stranách nohavic je od kolen až na konec nohavic integrovaný zip. Kalhoty jsou bez kapes a v různých částech jsou opatřeny reflexními prvky a tištěným logem. Materiálové složení: 56 % polyester, 44 % polyuretan.

CZBTI32/107626/2019-580000-04/01Erteilt von CZGültig bis 2023-01-14

Dle deklarovaných údajů se jedná o pánské pletené šortky s všitými neodnímatelnými elastickými kraťasy stejného materiálového složení ze syntetických vláken, které jsou určeny zejména na běhání. V pase jsou zakončeny pružným elastickým lemem a v horním lemu je stahovací šňůrka. V přední i zadní části pasu jsou integrované kapsy. Materiálové složení: 93 % polyamid, 7 % elastan. Délka nohavic nad kolena.

CZBTI32/107630/2019-580000-04/01Erteilt von CZGültig bis 2023-01-14

Dle deklarovaných údajů se jedná o pánské pletené, dlouhé, kompresní kalhoty ze syntetických vláken, které jsou určeny zejména na běhání. V pase jsou opatřeny stahovací šňůrkou a v přední části je všit pružný gumový pásek. V zadní části pasu je všita kapsa. Na přední části nohavic v oblasti stehen je protiskluzový silikonový potisk a v zadní části v oblasti kolen a dolního lemu jsou ventilační zóny. V různých částech kalhot je natištěno logo s názvem firmy. Materiálové složení: 83 % polyamid, 17 % elastan.

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 6103

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Zu dieser Position gehören nur Anzüge, Kombinationen, Jacken (Sakkos, Blazer), lange Hosen, Kniebundhosen (und ähnliche Hosen), kurze Hosen (ausgenommen Badehosen) und Latzhosen, aus Gewirken oder Gestricken, für Männer oder Knaben. A) Bei Anwendung der Anmerkung 3 a) zu diesem Kapitel ist zu beachten, dass: a) die Jacke, die zum Bedecken des Oberkörpers bestimmt ist, vorn eine durchgehende Öffnung hat, die ohne Verschluss oder mit einem anderen Verschluss als einem Reißverschluss versehen ist. Das Kleidungsstück reicht nicht über die Mitte des Oberschenkels hinaus und darf nicht über einer anderen Jacke zu tragen sein; b) die Teile (Bahnen) (mindestens zwei Vorderteile und zwei Rückenteile), aus denen die Außenseite der Jacke zusammengesetzt ist, in der Längsrichtung zusammengenäht sein müssen. …

Pos. 6103

Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Jacken dieser Position sind zum Bedecken des Oberkörpers bestimmte Kleidungsstücke, deren Länge nicht über die Mitte des Oberschenkels hinaus reichen darf. Die maximal zulässige Länge in Zentimetern ist in nachfolgender Tabelle dargestellt: Handelsgröße: Maximale Rückenlänge: 44 85 cm 46 87 cm 48 89 cm 50 90 cm 52 92 cm 54 94 cm 56 95 cm 58 96 cm Jacken für Knaben dieser Position sind zum Bedecken des Oberkörpers bestimmte Kleidungsstücke, deren Länge nicht über die Mitte des Oberschenkels hinaus reichen darf. Die maximal zulässige Länge in Zentimetern ist in nachfolgender Tabelle dargestellt: Handelsgröße Maximale Rückenlänge 92 45 cm 98 47 cm 104 50 cm 110 53 cm 116 56 cm 122 59 cm 128 61 cm 134 64 cm 140 67 cm 146 70 cm 152 74 cm 158 77 cm 164 81 cm Sollten die o.g. …

Kapitel 61

1. Zu Kapitel 61 gehören nur konfektionierte Waren aus Gewirken oder Gestricken (RV E6101000). 2. Zu Kapitel 61 gehören nicht: a) Waren der Position 6212 (RV E6102A00); b) Altwaren der Position 6309 (RV E6102B00); c) orthopädische Apparate und andere orthopädische Vorrichtungen, z. B. Bruchbänder, medizinisch-chirurgische Gürtel (Position 9021) (RV E6102C00). 3. Im Sinne der Positionen 6103 und 6104 gilt: a) Die Begriffe „Anzüge" und „Kostüme" beziehen sich auf eine Zusammenstellung von Kleidungsstücken, die aus zwei oder drei hinsichtlich ihrer Schauseite aus dem gleichen Flächenerzeugnis hergestellten Teilen besteht und sich zusammensetzt aus: - einer einzigen Jacke zum Bedecken des Oberkörpers, deren Außenseite, ohne Ärmel, aus vier oder mehr Teilen (Bahnen) zusammengesetzt ist, möglicherweise um eine geschneiderte Weste ergänzt, deren Vorderseite aus dem gleichen Flächenerzeugnis wie …

Abschnitt XI

1. Zu Abschnitt XI gehören nicht: a) Borsten und Tierhaare zum Herstellen von Besen, Bürsten oder Pinseln (Position 0502); Rosshaar und Rosshaarabfälle (Position 0511) (RV C1101A00); b) Menschenhaare und Waren daraus (Position 0501, 6703 oder 6704); jedoch gehören Filter- oder Presstücher aus Menschenhaaren, wie sie üblicherweise zum Pressen von Öl oder zu ähnlichen technischen Zwecken verwendet werden, zu Position 5911) (RV C1101B00); c) Baumwoll-Linters und andere Erzeugnisse pflanzlichen Ursprungs des Kapitels 14 (RV C1101C00); d) Asbest der Position 2524, Asbestwaren und andere Waren der Positionen 6812 oder 6813 (RV C1101D00); e) Waren der Positionen 3005 oder 3006; Garne zum Reinigen der Zahnzwischenräume (Zahnseide), in Aufmachungen für den Einzelverkauf, der Position 3306 (RV C1101E00); f) lichtempfindliche Spinnstoffwaren der Positionen 3701 bis 3704 (RV C1101F00); g) Monofile, …

Unterteilungen dieser Nummer

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 6103.43.00?

Die Zolltarifnummer 6103.43.00 umfasst Anzüge, aus synthetischen Chemiefasern. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 6103.43.00?

Der Drittlandszollsatz für 6103.43.00 beträgt 12 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 6103.43.00?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 610343. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 6103.43.00?

6103.43.00 hat acht Stellen und entspricht der Kombinierten Nomenklatur der EU. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 6103.43.00 im Zolltarif eingeordnet?

6103.43.00 steht in dieser Hierarchie: 61 KLEIDUNG UND BEKLEIDUNGSZUBEHÖR, AUS GEWIRKEN ODER GESTRICKEN > 6103 Anzüge, Kombinationen, Jacken, lange Hosen (einschließlich Kniebundhosen und ähnliche Hosen), Latzhosen und kurze Hosen (ausgenommen Badehosen), aus Gewirken oder Gestricken, für Männer oder Knaben > 610343 aus synthetischen Chemiefasern. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 6103.43.00?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 6103.43.00 erfasst, zum Beispiel FRBTIFR-BTI-2025-07505. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 6103.43.00?

KN-Code 6103.43.00 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

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