Zolltarifnummer 6104.22.00: Kostüme, aus Baumwolle
Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026
Die Zolltarifnummer 6104.22.00 steht für Kostüme, aus Baumwolle. Der Drittlandszollsatz beträgt 12 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.
6104.22.00 ist ein KN-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 61. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.
Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.
- Zolltarifnummer
- 6104.22.00
- Drittlandszoll
- 12 %
- Anmeldefähig
- Nein
- vZTA-Entscheidungen
- 8
Einordnung im Zolltarif
- 61KLEIDUNG UND BEKLEIDUNGSZUBEHÖR, AUS GEWIRKEN ODER GESTRICKEN
- 6104Kostüme, Kombinationen, Jacken, Kleider, Röcke, Hosenröcke, lange Hosen (einschließlich Kniebundhosen und ähnliche Hosen), Latzhosen und kurze Hosen (ausgenommen Badehosen), aus Gewirken oder Gestricken, für Frauen oder Mädchen
- 6104.22aus Baumwolle
- 6104.22.00Kostüme, aus Baumwolle
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 6104.22.00
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Drittlandszoll | 12 % | MFN |
| Neuseeland | 0 % | Preferential tariff quota |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ukraine | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
Kombination, sog. D-Thermounterwäsche, Art. 26156-01, Größe M, Foto siehe Anlage, - bestehend aus einem pulloverähnlichen Kleidungsstück und einer langen Hose, - laut Antrag gemeinsam in einer Banderole für den Einzelverkauf aufgemacht, - aus ca. 1,3 mm dicken, einseitig (Innenseite) gerauten, buntgewirkten Gewirken (melierte Garne) aus laut Antrag 85 % Baumwolle, 10 % Viskose (künstliche Chemiefasern) und 5 % Elasthan (synthetische Chemiefasern), - vollständig aus ein und demselben Flächenerzeugnis hergestellt, - u. a. aufgrund fehlender verengender Ärmelabschlüsse kein Trainingsanzug, - ohne Öffnung und ohne Verschluss, ohne Hinweise auf den Trägerkreis (unisex), - pulloverähnliches Kleidungsstück: -- über die Taille reichend (Rückenlänge: ca. 66 cm), -- mit einem runden Halsausschnitt mit einer schmalen Randeinfassung, -- mit langen Ärmeln, -- am unteren Rand durch Umschlagen und Festnähen gesäumt, - lange Hose: -- in der Taille abschließend; mit einem ca. 3 cm breiten, elastischen Bund, -- mit knöchellangen Hosenbeinen, -- an den Beinabschlüssen durch Umschlagen und Festnähen gesäumt, - erfüllt die Merkmale zur Einreihung als Kombination, daher keine Ware der Unterposition 6104 6200. "Kombination, aus Gewirken, für Frauen, aus Baumwolle"
Kombination, sog. Damen-Nicki-Hausanzug, Modell 19687-03, Größe 40/42, Foto siehe Anlage, - bestehend aus einem Blouson und einer langen Hose, laut Antrag mit einem String verbunden und in einem Polybeutel mit Fotoeinleger gemeinsam für den Einzelverkauf aufgemacht, - aus ca. 1,3 mm dicken, einfarbigen Samtgewirken aus laut Antrag einem Grund und einem Flor aus 80 % Baumwolle und 20 % Polyester (synthetische Chemiefasern), - vollständig aus ein und demselben Flächenerzeugnis hergestellt, - aufgrund des verwendeten Flächenerzeugnisses (Samtgewirke) kein Trainingsanzug, - ohne Hinweise auf den Trägerkreis (unisex), - Blouson: -- über die Taille reichend (Rückenlänge: ca. 68 cm), -- mit einem Stehkragen, -- vorn mit einer durchgehenden Öffnung mit einem bis in die Kragenspitzen reichenden Reißverschluss, -- mit langen Ärmeln, die über den unteren Rand des Kleidungsstücks hinausreichen; an den Ärmelenden mit angesetzten, doppelt gearbeiteten, verengenden Bündchen, -- vorn mit zwei aufgesetzten, offenen Taschen (Kängurutaschen) unterhalb der Taille, -- am unteren Rand mit einem angesetzten, doppelt gearbeiteten, leicht verengenden Bund, - lange Hose: -- in der Taille abschließend; mit einem elastischen Bund mit Kordelzug, -- ohne Öffnung und ohne Verschluss, -- mit knöchellangen Hosenbeinen, -- an den Beinabschlüssen durch Umschlagen und Festnähen gesäumt. "Kombination, aus Gewirken, für Frauen, aus Baumwolle"
Kombination, sog. D/H Kur-Freizeitanzüge, Modell 20734/0, Größe 36/38, Foto siehe Anlage, - bestehend aus einem Blouson und einer langen Hose, - laut Antrag gemeinsam auf einem Kleiderbügel für den Einzelverkauf aufgemacht, - aus ca. 0,8 mm dicken (leichten), einfarbigen Gewirken aus laut Antrag 60 % Baumwolle, 35 % Polyester und 5 % Elasthan (beides synthetische Chemiefasern), - vollständig aus ein und demselben Flächenerzeugnis hergestellt, - aufgrund des verwendeten Flächenerzeugnisses kein Trainingsanzug, - ohne Hinweise auf den Trägerkreis (unisex), - Blouson: -- über die Taille reichend (Rückenlänge: ca. 67 cm), -- mit einem Stehkragen, -- vorn mit einer durchgehenden Öffnung mit einem bis in die Kragenspitzen reichenden Reißverschluss (u. a. somit kein Anzug), -- mit langen Ärmeln, die über den unteren Rand des Kleidungsstücks hinausreichen, an den Ärmelenden mit angesetzten, verengenden Bündchen, -- mit zwei eingesetzten Taschen mit Reißverschluss unterhalb der Taille, -- am unteren Rand mit einem angesetzten, verengenden Bund, - lange Hose: -- in der Taille abschließend; mit einem angesetzten, ca. 5 cm breiten, elastischen Bund mit Kordelzug, -- ohne Öffnung und ohne Verschluss, -- mit seitlichen Eingriffstaschen, -- mit knöchellangen Hosenbeinen, -- an den Beinabschlüssen durch Umschlagen und Festnähen gesäumt. "Kombination, aus Gewirken, für Frauen, aus Baumwolle"
Kombination, bestehend aus einem strickjackenähnlichen Kleidungsstück und einer langen Hose, sog. Damen-Nicki-Anzüge, Modell: 20850, Größe L, Foto siehe Anlage, - laut Antrag gemeinsam in einem Polybeutel mit Pappeinleger für den Einzelverkauf aufgemacht, - aus ca. 2,1 mm dicken, buntgewirkten Samtgewirken (melierte Garne) aus laut Antrag 80 % Baumwolle und 20 % Polyester (synthetische Chemiefasern); mit einem Flor aus lt. Antrag Baumwolle, - vollständig aus ein und demselben Flächenerzeugnis hergestellt, - aufgrund des verwendeten Flächenerzeugnisses (Samtgewirke) kein Trainingsanzug, - ohne Hinweise auf den Trägerkreis (unisex), - strickjackenähnliches Kleidungsstück: -- über die Taille reichend (Rückenlänge: ca. 69 cm), -- mit einem Stehkragen, -- vorn mit einer durchgehenden Öffnung mit einem bis in die Kragenspitzen reichenden Reißverschluss, -- mit langen Ärmeln, an den Ärmelenden mit angesetzten, verengenden Bündchen, -- mit zwei aufgesetzten, offenen Taschen (sog. Kängurutaschen) unterhalb der Taille, -- am unteren Rand mit einem angesetzten, nicht verengenden Bund, - lange Hose: -- in der Taille abschließend; mit einem ca. 5,5 cm breiten, elastischen Bund mit Kordelzug, -- ohne Öffnung und ohne Verschluss, -- mit knöchellangen Hosenbeinen, -- an den Beinabschlüssen durch Umschlagen und Festnähen gesäumt. "Kombination, aus Gewirken, für Frauen, aus Baumwolle"
Kombination, bestehend aus einem Oberteil und einer langen Hose, sog. Damen-Nicki-Hausanzug, Größe 36/38 (Modell S12399-02), Foto siehe Anlage, - in gemeinsamer Aufmachung für den Einzelverkauf, - aus 1,8 mm dicken, einfarbigen Samtgewirken laut Antrag mit einem Grund und einer Floroberfläche aus 80% Baumwolle und 20% Polyester (synthetische Chemiefasern), - aufgrund des Materials kein Trainingsanzug der Position 6112, - vollständig aus ein und demselben Flächenerzeugnis hergestellt, - ohne Merkmale, die auf einen bestimmten Trägerkreis hinweisen (unisex), - Oberteil: -- über die Taille reichend (Rückenlänge: 64 cm), -- mit einem Stehkragen, -- vorn mit einer durchgehenden Öffnung mit einem Reißverschluss, -- mit langen Ärmeln mit verengenden Abschlüssen, -- vorn mit zwei Taschen unterhalb der Taille, -- am unteren Rand gesäumt, - lange Hose: -- in der Taille abschließend, mit einem elastischem Taillenbund, -- ohne Öffnung und ohne Verschluss, -- mit knöchellangen Hosenbeinen, mit gesäumten Abschlüssen. "Kombination, aus Gewirken, für Frauen, aus Baumwolle"
Kombination, bestehend aus einem Oberteil und einer langen Hose, sog. Damen-Nicki-Hausanzug, Größe 36/38 (Modell S12399-01), Foto siehe Anlage, - in gemeinsamer Aufmachung für den Einzelverkauf, - aus 1,5 mm dicken, einfarbigen Samtgewirken laut Antrag mit einem Grund und einer Floroberfläche aus 80% Baumwolle und 20% Polyester (synthetische Chemiefasern), - aufgrund des Materials kein Trainingsanzug der Position 6112, - vollständig aus ein und demselben Flächenerzeugnis hergestellt, - ohne Merkmale, die auf einen bestimmten Trägerkreis hinweisen (unisex), - Oberteil: -- über die Taille reichend (Rückenlänge: 65 cm), -- mit einem Stehkragen, -- vorn mit einer durchgehenden Öffnung mit einem Reißverschluss, -- mit langen Ärmeln mit verengenden Abschlüssen, -- vorn mit zwei Taschen (in der Art von Kängurutaschen) unterhalb der Taille, -- am unteren Rand mit einem angesetzten, leicht verengenden Bund, - lange Hose: -- in der Taille abschließend, mit einem elastischem Taillenbund, mit einem Tunnelzug, -- ohne Öffnung und ohne Verschluss, -- mit knöchellangen Hosenbeinen, mit gesäumten Abschlüssen. "Kombination, aus Gewirken, für Frauen, aus Baumwolle"
Kombination aus Pullover und langer Hose, sog. Kinder Pyjama (Modell S12564-06), Größe 92, Foto siehe Anlage, - in gemeinsamer Aufmachung für den Einzelverkauf, - aus 1,5 mm dicken, einfarbigen Samtgewirken (sog. Nicky) mit einem Flor aus laut ergänzenden Antragsangaben 100% Baumwolle, - auf Grund des Schnitts, des Materials und des Gesamteindrucks nicht erkennbar dazu bestimmt, ausschließlich oder im Wesentlichen als Nachtkleidung im Bett getragen zu werden, somit kein Schlafanzug der Position 6108, - vollständig aus ein und demselben Flächenerzeugnis hergestellt, erfüllt die Voraussetzungen der Anm 3 b) zu Kap 61, - beide Teile ohne Merkmale, die auf einen bestimmten Trägerkreis hinweisen (unisex), - Pullover: -- ungefüttert, -- über den Schritt reichend (RL: 40 cm) -- mit einem runden, halsnahmen Ausschnitt, -- ohne Öffnung und ohne Verschluss, -- mit langen Ärmeln, ohne verengende Abschlüsse (u.a. damit kein Trainingsanzug), -- am Ausschnitt und den Ärmelabschlüssen gesäumt, -- mit einer Stickerei (Hund mit Ballon) auf der Vorderseite, die sich auf der Hose nicht wiederholt und von geringer Bedeutung ist, -- am unteren, geraden Rand durch Umschlagen und Festnähen gesäumt, - lange Hose: -- in der Taille abschließend; mit einem 2 cm breiten, elastischen Taillenbund, -- ohne Öffnung und ohne Verschluß, -- mit knöchellangen Hosenbeinen, -- an den Beinabschlüssen durch Umschlagen und Festnähen gesäumt. "Kombination, aus Gewirken, für Mädchen, aus Baumwolle"
Kombination, bestehend aus einem Oberteil und einer langen Hose, sog. Damen-Nicki-Hausanzug, Größe 40/42, siehe Foto - in gemeinsamer Aufmachung für den Einzelverkauf, - aus 1,5 mm dicken, einfarbigen Samtgewirken aus laut Antrag 80 % Baumwolle und 20 % Polyester (synthetische Chemiefasern); mit einem Flor aus laut Antrag 100 % Baumwolle, - aufgrund des Materials kein Trainingsanzug der Position 6112, - vollständig aus ein und demselben Flächenerzeugnis hergestellt, - ohne Merkmale, die auf einen bestimmten Trägerkreis hinweisen (unisex), - Oberteil: -- über die Taille reichend (Rückenlänge: 62 cm), -- mit einem Stehkragen, -- vorn mit einer durchgehenden, bis in den Kragen reichenden Öffnung mit Reißverschluss, -- mit langen Ärmeln mit verengenden Abschlüssen, -- vorn mit zwei aufgesetzten Taschen, in Art der Känguruhtaschen unterhalb der Taille, -- am unteren Rand mit einem angesetzten, nicht verengenden Bund, - lange Hose: -- in der Taille abschließend, mit elastischem Taillenbund, mit Tunnelzug, -- ohne Öffnung und ohne Verschluss, -- mit knöchellangen Hosenbeinen, mit gesäumten Abschlüssen.
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Die Erläuterungen zu Pos. 6103 gelten für die Erzeugnisse dieser Position sinngemäß. (entfallen) bis Alle Teile eines Kostüms müssen aus einem Flächenerzeugnis gleicher Struktur, gleicher Farbe und gleicher stofflicher Zusammensetzung sein; sie müssen auch von gleichem Stil und gleicher oder einander entsprechender Größe sein. Diese Teile dürfen jedoch eine Biese oder Paspel aus einem anderen Flächenerzeugnis aufweisen (ein in die Naht eingesetzter Besatz). Wenn mehrere zum Bedecken des Unterkörpers bestimmte Kleidungsstücke gemeinsam vorliegen (z.B. ein Rock oder Hosenrock und eine lange Hose), gilt als wesentliches unteres Kleidungsstück der Rock oder Hosenrock, die anderen Kleidungsstücke sind getrennt einzureihen. …
Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EWG) 548/89 der Kommission vom 24. Februar 1989 (ABl. EG Nr. L 60/31) (RV L 548/89), geändert durch Verordnung (EG) Nr. 2197/1999 der Kommission vom 15. Oktober 1999 (ABl. EG Nr. L 268/3) : 1. Leichtes, weites Kleidungsstück aus Gewirken oder Gestricken (100 % Baumwolle) zur Bedeckung des Oberkörpers, bis zur Mitte der Oberschenkel reichend, mit rundem, halsfernem Ausschnitt, mit weiten, kurzen Ärmeln und einem Saum an seinem unteren Rand. Die Ärmelenden haben angesetzte gewirkte Bündchen. Außerdem ist in den linken Saum auf Taillenhöhe eine Kordel eingenäht. (siehe Foto Nr. 400). Unterposition 6104 42 00 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur sowie nach dem Wortlaut der KN-Code 6104 und 6104 42 00. …
1. Zu Kapitel 61 gehören nur konfektionierte Waren aus Gewirken oder Gestricken (RV E6101000). 2. Zu Kapitel 61 gehören nicht: a) Waren der Position 6212 (RV E6102A00); b) Altwaren der Position 6309 (RV E6102B00); c) orthopädische Apparate und andere orthopädische Vorrichtungen, z. B. Bruchbänder, medizinisch-chirurgische Gürtel (Position 9021) (RV E6102C00). 3. Im Sinne der Positionen 6103 und 6104 gilt: a) Die Begriffe „Anzüge" und „Kostüme" beziehen sich auf eine Zusammenstellung von Kleidungsstücken, die aus zwei oder drei hinsichtlich ihrer Schauseite aus dem gleichen Flächenerzeugnis hergestellten Teilen besteht und sich zusammensetzt aus: - einer einzigen Jacke zum Bedecken des Oberkörpers, deren Außenseite, ohne Ärmel, aus vier oder mehr Teilen (Bahnen) zusammengesetzt ist, möglicherweise um eine geschneiderte Weste ergänzt, deren Vorderseite aus dem gleichen Flächenerzeugnis wie …
1. Zu Abschnitt XI gehören nicht: a) Borsten und Tierhaare zum Herstellen von Besen, Bürsten oder Pinseln (Position 0502); Rosshaar und Rosshaarabfälle (Position 0511) (RV C1101A00); b) Menschenhaare und Waren daraus (Position 0501, 6703 oder 6704); jedoch gehören Filter- oder Presstücher aus Menschenhaaren, wie sie üblicherweise zum Pressen von Öl oder zu ähnlichen technischen Zwecken verwendet werden, zu Position 5911) (RV C1101B00); c) Baumwoll-Linters und andere Erzeugnisse pflanzlichen Ursprungs des Kapitels 14 (RV C1101C00); d) Asbest der Position 2524, Asbestwaren und andere Waren der Positionen 6812 oder 6813 (RV C1101D00); e) Waren der Positionen 3005 oder 3006; Garne zum Reinigen der Zahnzwischenräume (Zahnseide), in Aufmachungen für den Einzelverkauf, der Position 3306 (RV C1101E00); f) lichtempfindliche Spinnstoffwaren der Positionen 3701 bis 3704 (RV C1101F00); g) Monofile, …
Unterteilungen dieser Nummer
Häufige Fragen
Wofür steht die Zolltarifnummer 6104.22.00?
Die Zolltarifnummer 6104.22.00 umfasst Kostüme, aus Baumwolle. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.
Wie hoch ist der Zollsatz für 6104.22.00?
Der Drittlandszollsatz für 6104.22.00 beträgt 12 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.
Welcher HS-Code gehört zu 6104.22.00?
Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 610422. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.
Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 6104.22.00?
6104.22.00 hat acht Stellen und entspricht der Kombinierten Nomenklatur der EU. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.
Wo ist 6104.22.00 im Zolltarif eingeordnet?
6104.22.00 steht in dieser Hierarchie: 61 KLEIDUNG UND BEKLEIDUNGSZUBEHÖR, AUS GEWIRKEN ODER GESTRICKEN > 6104 Kostüme, Kombinationen, Jacken, Kleider, Röcke, Hosenröcke, lange Hosen (einschließlich Kniebundhosen und ähnliche Hosen), Latzhosen und kurze Hosen (ausgenommen Badehosen), aus Gewirken oder Gestricken, für Frauen oder Mädchen > 610422 aus Baumwolle. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.
Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 6104.22.00?
Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 6104.22.00 erfasst, zum Beispiel DEBTI41528/21-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.
Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?
Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.
Ändert sich die Zolltarifnummer 6104.22.00?
KN-Code 6104.22.00 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.
Mehr als ein Produkt einzureihen?
Diese Seite zeigt eine Nummer. Zolltarif-Finder tarifiert ganze Warenlisten aus Excel, CSV oder Ihrem ERP, mit Begründung nach AV 1 bis 6, amtlichen Quellen, Compliance-Prüfung und prüfungssicheren Berichten.