Zolltarifnummer 6104.31.00: Kostüme, aus Wolle oder feinen Tierhaaren
Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026
Die Zolltarifnummer 6104.31.00 steht für Kostüme, aus Wolle oder feinen Tierhaaren. Der Drittlandszollsatz beträgt 12 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.
6104.31.00 ist ein KN-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 61. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.
Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.
- Zolltarifnummer
- 6104.31.00
- Drittlandszoll
- 12 %
- Anmeldefähig
- Nein
- vZTA-Entscheidungen
- 8
Einordnung im Zolltarif
- 61KLEIDUNG UND BEKLEIDUNGSZUBEHÖR, AUS GEWIRKEN ODER GESTRICKEN
- 6104Kostüme, Kombinationen, Jacken, Kleider, Röcke, Hosenröcke, lange Hosen (einschließlich Kniebundhosen und ähnliche Hosen), Latzhosen und kurze Hosen (ausgenommen Badehosen), aus Gewirken oder Gestricken, für Frauen oder Mädchen
- 6104.31aus Wolle oder feinen Tierhaaren
- 6104.31.00Kostüme, aus Wolle oder feinen Tierhaaren
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 6104.31.00
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Drittlandszoll | 12 % | MFN |
| Neuseeland | 0 % | Preferential tariff quota |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ukraine | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
Jacke, Style PR4 SEQUINS, Größe 38, Foto siehe Anlage, - aus ca. 2,4 mm dicken, einfarbigen, durchbrochen gearbeiteten Gewirken aus laut Antrag 100 % Wolle; vorn mit Pailletten aus Kunststoff verziert, - über den Schritt reichend (Rückenlänge: 83 cm), - mit einem runden Halsausschnitt, - vorn mit einer durchgehenden Öffnung mit Druckknopfverschluss von rechts über links (Frauenkleidung); der unterste Knopf befindet sich ca. 20 cm oberhalb des unteren Randes, somit kann das Kleidungsstück trotz seiner Länge nicht ohne ein weiteres, den Unterkörper bedeckendes Kleidungsstück getragen werden (damit kein Kleid der Position 6104), - durchgehend gefüttert, - mit langen Ärmeln, - mit zwei eingesetzten Taschen unterhalb der Taille, - kennzeichnet sich aufgrund des allgemeinen Aussehens und einer gewissen Formfestigkeit als Jacke der Position 6104 (somit keine Strickjacke der Position 6110), - wird üblicherweise nicht über jeder anderen Kleidung getragen und bietet keinen Wetterschutz (somit auch kein Kleidungsstück der Position 6102). "Jacke, aus Gewirken, für Frauen, aus Wolle"
Jacke, sog. 1935 Bergflette Damenjacke, Größe S, Foto siehe Anlage, - aus ca. 4,8 mm dicken, buntgewirkten Gewirken aus lt. Antrag 63 % Wolle und 27 % synthetischen Chemiefasern, - über die Taille reichend (Rückenlänge: ca. 67 cm), vorn ca. 5 cm kürzer gearbeitet, - mit einer Kapuze mit Kordelzug, - vorn mit einer durchgehenden Öffnung mit Reißverschluss, am oberen Rand mit einer Überlappung von rechts auf links (Frauenkleidung), - vorn mit zwei eingesetzten Taschen unterhalb der Taille, - mit langen Ärmeln, - ungefüttert; in Bahnen gearbeitet; weist somit eine gewisse Formfestigkeit auf, daher kein strickjackenähnliches Kleidungsstück der Position 6110, - am unteren Rand ohne Verengung, wird üblicherweise nicht als äußerstes Kleidungsstück über jeder anderen Kleidung getragen, somit keine Ware der Position 6102. "Jacke, aus Gewirken, für Frauen, aus Wolle"
Jacke für Frauen, sog. Damenjacke, Modell 726181, Größe 38, siehe Foto, - aus 3,0 mm dicken Gewirken aus laut Antrag 100% Wolle, - über die Taille reichend (Rückenlänge: 53 cm), - mit einem Stehkragen, - vorn mit einer durchgehenden Öffnung; mit zwei Knöpfen von rechts über links zu schließen (Frauenkleidung), - mit langen, gefütterten Ärmeln, - mit zwei kleinen, aufgesetzten, offenen Taschen unterhalb der Taille (u. a. somit keine Hemdbluse der Position 6106), - körpernah in Längsbahnen gearbeitet, - an den Rändern durch Überwendlichnähte gesäumt, - kennzeichnet sich aufgrund des allgemeinen Aussehens, einer gewissen Formfestigkeit (dickes Flächenerzeugnis und Bahnenschnitt) sowie der Ausstattung (gefütterte Ärmel) als Jacke der Position 6104 (somit keine Strickjacke der Position 6110), - wird üblicherweise nicht über jeder anderen Kleidung getragen und bietet keinen Wetter- schutz (somit auch kein Kleidungsstück der Position 6102). "Jacke, aus Gewirken, für Frauen, aus Wolle"
Jacke für Frauen, sog. Damenjacke, Modell 748072, Größe 38, siehe Foto, - aus 1,0 mm dicken, einfarbigen Gewirken aus laut Antrag 100% Wolle, - über die Taille reichend (Rückenlänge: 55 cm), - mit einem runden Halsausschnitt, - vorn mit einer durchgehenden Öffnung mit Knopfverschluss von rechts über links (Frauenkleidung), - gefüttert, - mit langen Ärmeln, - mit zwei Brusttaschenattrappen und zwei aufgesetzten, offenen Taschen unterhalb der Taille (u. a. somit keine Hemdbluse der Position 6106), - in acht Bahnen gearbeitet, - an den Rändern mit kontrastfarbenen Besätzen, - kennzeichnet sich aufgrund des allgemeinen Aussehens und einer gewissen Formfestigkeit (Bahnenschnitt, gefüttert) als Jacke der Position 6104 (somit keine Strickjacke der Position 6110), - wird üblicherweise nicht über jeder anderen Kleidung getragen und bietet keinen Wetter- schutz (somit auch kein Kleidungsstück der Position 6102). "Jacke, aus Gewirken, für Frauen, aus Wolle"
Jacke für Frauen, sog. Strickjacke, Modell: 4771103/2908, Größe 38, siehe beigefügtes Foto, - aus 2,0 mm dicken, festen, gerauten Gewirken aus lt. Antrag 100 % Wolle; an der Unterseite der langen Ärmel aus 2,5 mm dicken, gerippten Gewirken aus lt. Antrag 100 % Wollle, - ungefüttert, - über die Taille reichend (Rückenlänge: 57 cm), - mit Stehkragen, - vorn mit einer durchgehenden Öffnung mit einem bis in den Stehkragen hoch reichenden Knopfverschluss von rechts über links (Frauenkleidung), - mit langen Ärmeln, - mit zwei kleinen, aufgesetzten, offenen Taschen unterhalb der Taille (u.a. somit keine Hemdbluse), - körpernah in Längsbahnen gearbeitet, - mit einem geraden, ca. 4 cm breiten, doppelt gearbeiteten Abschluss am unteren Rand, - kennzeichnet sich aufgrund des allgemeinen Aussehens, einer gewissen Formfestigkeit (dickes Flächenerzeugnis und Bahnenschnitt), der Ausstattung und des Materials als Jacke der Position 6104 (somit keine Strickjacke der Position 6110), - wird nicht als äußerstes Kleidungsstück über jeder anderen Kleidung getragen (somit kein Kleidungsstück der Position 6102). "Jacke, aus Gewirken, für Frauen, aus Wolle"
Jacke für Frauen, Größe 38, siehe Foto, - aus 2,0 mm dicken, festen Gewirken aus laut Antrag 100% Wolle, - ungefüttert, - über die Taille reichend (Rückenlänge: 61 cm), - mit Reverskragen, - mit langen Ärmeln, - vorn mit einer durchgehenden Öffnung mit Knopfverschluss von rechts über links (Frauenkleidung), - mit zwei eingesetzten, offenen Taschen unterhalb der Taille (u.a. somit keine Hemdbluse), - körpernah in Längsbahnen gearbeitet, - an allen Rändern gesäumt, - kennzeichnet sich aufgrund des allgemeinen Aussehens, einer gewissen Formfestigkeit, der Ausstattung und des Materials als Jacke der Position 6104 (somit keine Strickjacke der Position 6110), - wird nicht als äußerstes Kleidungsstück über jeder anderen Kleidung getragen (somit kein Kleidungsstück der Position 6102).
VETEMENT DE TYPE VESTE, DESTINE A RECOUVRIR LA PARTIE SUPERIEURE DU CORPS EN BONNETERIE (LAINE BOUILLE). CETTE VESTE POSSEDE UN COL, DES MANCHES LONGUES, UNE OUVERTURE COMPLETE SUR LE DEVANT POUVANT ETRE FERME PAR UNE EPINGLE FANTAISIE MUNIE DE PETITES DECORATIONS EN BOIS. LES MANCHES, LE COL ET LA BASE DU VETEMENT SONT TERMINES PAR DES COUTURES NON ARRETEES.
VESTE POUR FEMMES, CONFECTIONNÉE EN ÉTOFFE DE BONNETERIE 100% LAINE (LAINE BOUILLIE), TEINTE UNIFORMÉMENT, CONSTITUÉE DE DEUX PANNEAUX FRONTAUX ET D’UN PANNEAUX DORSEAU COUSUS ENSEMBLE DANS LE SENS DE LA LONGUEUR, NON DOUBLÉE ET DESCENDANT JUSQU'AUX HANCHES. CETTE VESTE PRÉSENTE UN COL ASYMÉTRIQUE, UNE OUVERTURE COMPLÈTE SUR LE DEVANT SE FERMANT CÔTÉ DROIT SUR CÔTÉ GAUCHE PAR DES BOUTONS, DES MANCHES LONGUES EN BORD COTES, UNE POCHE LATÉRALE DE CHAQUE CÔTÉ, SANS OURLET DE FINITION A LA BASE. LONGUEUR : 60 CM
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Die Erläuterungen zu Pos. 6103 gelten für die Erzeugnisse dieser Position sinngemäß. (entfallen) bis Alle Teile eines Kostüms müssen aus einem Flächenerzeugnis gleicher Struktur, gleicher Farbe und gleicher stofflicher Zusammensetzung sein; sie müssen auch von gleichem Stil und gleicher oder einander entsprechender Größe sein. Diese Teile dürfen jedoch eine Biese oder Paspel aus einem anderen Flächenerzeugnis aufweisen (ein in die Naht eingesetzter Besatz). Wenn mehrere zum Bedecken des Unterkörpers bestimmte Kleidungsstücke gemeinsam vorliegen (z.B. ein Rock oder Hosenrock und eine lange Hose), gilt als wesentliches unteres Kleidungsstück der Rock oder Hosenrock, die anderen Kleidungsstücke sind getrennt einzureihen. …
Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EWG) 548/89 der Kommission vom 24. Februar 1989 (ABl. EG Nr. L 60/31) (RV L 548/89), geändert durch Verordnung (EG) Nr. 2197/1999 der Kommission vom 15. Oktober 1999 (ABl. EG Nr. L 268/3) : 1. Leichtes, weites Kleidungsstück aus Gewirken oder Gestricken (100 % Baumwolle) zur Bedeckung des Oberkörpers, bis zur Mitte der Oberschenkel reichend, mit rundem, halsfernem Ausschnitt, mit weiten, kurzen Ärmeln und einem Saum an seinem unteren Rand. Die Ärmelenden haben angesetzte gewirkte Bündchen. Außerdem ist in den linken Saum auf Taillenhöhe eine Kordel eingenäht. (siehe Foto Nr. 400). Unterposition 6104 42 00 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur sowie nach dem Wortlaut der KN-Code 6104 und 6104 42 00. …
1. Zu Kapitel 61 gehören nur konfektionierte Waren aus Gewirken oder Gestricken (RV E6101000). 2. Zu Kapitel 61 gehören nicht: a) Waren der Position 6212 (RV E6102A00); b) Altwaren der Position 6309 (RV E6102B00); c) orthopädische Apparate und andere orthopädische Vorrichtungen, z. B. Bruchbänder, medizinisch-chirurgische Gürtel (Position 9021) (RV E6102C00). 3. Im Sinne der Positionen 6103 und 6104 gilt: a) Die Begriffe „Anzüge" und „Kostüme" beziehen sich auf eine Zusammenstellung von Kleidungsstücken, die aus zwei oder drei hinsichtlich ihrer Schauseite aus dem gleichen Flächenerzeugnis hergestellten Teilen besteht und sich zusammensetzt aus: - einer einzigen Jacke zum Bedecken des Oberkörpers, deren Außenseite, ohne Ärmel, aus vier oder mehr Teilen (Bahnen) zusammengesetzt ist, möglicherweise um eine geschneiderte Weste ergänzt, deren Vorderseite aus dem gleichen Flächenerzeugnis wie …
1. Zu Abschnitt XI gehören nicht: a) Borsten und Tierhaare zum Herstellen von Besen, Bürsten oder Pinseln (Position 0502); Rosshaar und Rosshaarabfälle (Position 0511) (RV C1101A00); b) Menschenhaare und Waren daraus (Position 0501, 6703 oder 6704); jedoch gehören Filter- oder Presstücher aus Menschenhaaren, wie sie üblicherweise zum Pressen von Öl oder zu ähnlichen technischen Zwecken verwendet werden, zu Position 5911) (RV C1101B00); c) Baumwoll-Linters und andere Erzeugnisse pflanzlichen Ursprungs des Kapitels 14 (RV C1101C00); d) Asbest der Position 2524, Asbestwaren und andere Waren der Positionen 6812 oder 6813 (RV C1101D00); e) Waren der Positionen 3005 oder 3006; Garne zum Reinigen der Zahnzwischenräume (Zahnseide), in Aufmachungen für den Einzelverkauf, der Position 3306 (RV C1101E00); f) lichtempfindliche Spinnstoffwaren der Positionen 3701 bis 3704 (RV C1101F00); g) Monofile, …
Unterteilungen dieser Nummer
Häufige Fragen
Wofür steht die Zolltarifnummer 6104.31.00?
Die Zolltarifnummer 6104.31.00 umfasst Kostüme, aus Wolle oder feinen Tierhaaren. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.
Wie hoch ist der Zollsatz für 6104.31.00?
Der Drittlandszollsatz für 6104.31.00 beträgt 12 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.
Welcher HS-Code gehört zu 6104.31.00?
Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 610431. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.
Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 6104.31.00?
6104.31.00 hat acht Stellen und entspricht der Kombinierten Nomenklatur der EU. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.
Wo ist 6104.31.00 im Zolltarif eingeordnet?
6104.31.00 steht in dieser Hierarchie: 61 KLEIDUNG UND BEKLEIDUNGSZUBEHÖR, AUS GEWIRKEN ODER GESTRICKEN > 6104 Kostüme, Kombinationen, Jacken, Kleider, Röcke, Hosenröcke, lange Hosen (einschließlich Kniebundhosen und ähnliche Hosen), Latzhosen und kurze Hosen (ausgenommen Badehosen), aus Gewirken oder Gestricken, für Frauen oder Mädchen > 610431 aus Wolle oder feinen Tierhaaren. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.
Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 6104.31.00?
Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 6104.31.00 erfasst, zum Beispiel DE22418/13-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.
Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?
Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.
Ändert sich die Zolltarifnummer 6104.31.00?
KN-Code 6104.31.00 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.
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