Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 6104.32.00: Kostüme, aus Baumwolle

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 6104.32.00 steht für Kostüme, aus Baumwolle. Der Drittlandszollsatz beträgt 12 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

6104.32.00 ist ein KN-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 61. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.

Zolltarifnummer
6104.32.00
Drittlandszoll
12 %
Anmeldefähig
Nein
vZTA-Entscheidungen
8

Einordnung im Zolltarif

  1. 61KLEIDUNG UND BEKLEIDUNGSZUBEHÖR, AUS GEWIRKEN ODER GESTRICKEN
  2. 6104Kostüme, Kombinationen, Jacken, Kleider, Röcke, Hosenröcke, lange Hosen (einschließlich Kniebundhosen und ähnliche Hosen), Latzhosen und kurze Hosen (ausgenommen Badehosen), aus Gewirken oder Gestricken, für Frauen oder Mädchen
  3. 6104.32aus Baumwolle
  4. 6104.32.00Kostüme, aus Baumwolle

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 6104.32.00

HS-Code6104.326 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code6104.32.008 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll12 %MFN
Neuseeland0 %Preferential tariff quota
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
Türkei0 %Customs Union Duty
Andorra0 %Customs Union Duty
San Marino0 %Customs Union Duty
Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren0 %Tariff preference
GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Ukraine0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

DEBTI41355/22-1Erteilt von DEGültig bis 2025-11-23

Jacke, sog. Strickjacke, Größe M, Foto siehe Anlage, - in einem Polybeutel verpackt, - aus ca. 2,4 mm dicken Gewirken aus laut Antrag 70 % Baumwolle und 30 % Polyester (synthetische Chemiefasern), - über die Taille reichend (Rückenlänge: ca. 61 cm), - mit einer Kapuze, die vorn einen Stehkragen bildet; am Kapuzenrand mit bedruckten Schriftzügen verziert, - vorn mit einer durchgehenden Öffnung mit einem bis in die Kragenspitzen reichenden Reißverschluss; am Kragenrand mit einer kurzen Überlappung von rechts auf links (Frauenkleidung), - mit langen Ärmeln, - vorn mit zwei aufgesetzten, offenen Taschen unterhalb der Taille, - auf der Vorderseite auf Taillenhöhe mit aufgestickten Schriftzügen verziert, - in Bahnen gearbeitet, - am unteren Rand mit einem gerippt gewirkten, nicht verengenden Bund, damit kein Blouson, - stellt sich aufgrund des Schnitts als Jacke dar, somit keine Strickjacke. "Jacke, aus Gewirken, für Frauen, aus Baumwolle"

DE18667/15-1Erteilt von DEGültig bis 2021-11-03

Jacke, Model 482, Größe 38, Foto siehe Anlage, - aus ca. 1,8 mm dicken, buntgewirkten Gewirken (melierte Garne) aus laut Antrag 94 % Baumwolle und 6 % Polyester (synthetische Chemiefasern), - über den Schritt reichend (Rückenlänge: ca. 77 cm), - vorn mit einer durchgehenden Öffnung ohne Verschluss, - ohne Hinweise auf den Trägerkreis (unisex), - mit langen Ärmeln, - mit seitlich eingesetzten, offenen Taschen unterhalb der Taille, - am unteren Rand durch Umschlagen und Festnähen gesäumt, - in Bahnen gearbeitet, - stellt sich aufgrund des Schnitts als Jacke dar, somit keine Strickjacke. "Jacke, aus Gewirken, für Frauen, aus Baumwolle"

DE8373/13-1Erteilt von DEGültig bis 2019-06-24

Jacke, sog. Blouson für Frauen, Style 768900456, Größe S, Foto siehe Anlage, - aus ca. 0,9 mm dicken, buntgewirkten Gewirken (melierte Garne) aus laut Antrag 100 % Baumwolle, - ungefüttert, - über die Taille reichend (Rückenlänge: ca. 45 cm), vorn bis zu 7 cm länger gearbeitet, - mit einem Umlegekragen, - vorn mit einer durchgehenden Öffnung mit einem seitlich versetzten Reißverschluss ohne Überlappung; entlang der Öffnung mit einem breiten Untertritt, - ohne Hinweise auf den Trägerkreis (unisex), - mit langen Ärmeln, an den Ärmelenden mit ca. 11 cm hoch reichenden Reißverschlüssen ausgestattet, - vorn mit zwei Taschenattrappen ausgestattet, - im Bereich des Kragens mit Nieten verziert, - körpernah und in Bahnen gearbeitet, - am unteren Rand gesäumt, - wird im Allgemeinen nicht als äußerstes Kleidungsstück über jeder anderen Kleidung und zum Schutz gegen das Wetter getragen (somit keine Ware der Position 6102). "Jacke, aus Gewirken, für Frauen, aus Baumwolle"

DE10163/13-1Erteilt von DEGültig bis 2019-06-24

Jacke, Art. 769300329, Größe S, Foto siehe Anlage, - aus ca. 1 mm dicken, buntgewirkten Gewirken (melierte Garne) aus laut Antrag 100 % Baumwolle, - ungefüttert, - über die Taille reichend (Rückenlänge: ca. 53 cm), vorn bis zu 5 cm länger gearbeitet, - mit einem breiten Umlegekragen, innen mit einem Besatz aus Plüschgewirken, - vorn mit einer leicht schräg verlaufenden, durchgehenden Öffnung mit Reißverschluss, die von einer Patte von rechts über links (Frauenkleidung) verdeckt wird; entlang der Öffnung mit einem breiten Untertritt, - mit langen Ärmeln, an den Ärmelenden mit ca. 11 cm hoch reichenden Reißverschlüssen ausgestattet, - vorn mit zwei eingesetzten Taschen mit Reißverschluss unterhalb der Taille, - körpernah und in Bahnen gearbeitet, - am unteren Rand gesäumt, - wird im Allgemeinen nicht als äußerstes Kleidungsstück über jeder anderen Kleidung und zum Schutz gegen das Wetter getragen (somit keine Ware der Position 6102). "Jacke, aus Gewirken, für Frauen, aus Baumwolle"

FR-RTC-2016-002950Erteilt von FRGültig bis 2019-06-20

VETEMENT POUR FILLETTES, DE TYPE VESTE, A MANCHES LONGUES, SANS SYSTEME DE FERMETURE, EN ETOFFE DE BONNETERIE DE COTON 60,9% ET POLYESTER 39,1%. L’INTÉRIEUR (IMITATION FOURRURE) EST EN BONNETERIE VELOURS DE POLYESTER FIXEE PAR COUTURE.

DE6085/12-1Erteilt von DEGültig bis 2018-05-03

Jacke, sog. Shirtjacke, Art. Nr. 76308, Größe 38, Foto siehe Anlage, - aus ca. 0,8 mm dicken, einfarbigen Gewirken aus lt. Antrag 92 % Baumwolle und 8 % Elasthan (synthetische Chemiefasern), - ungefüttert, - über die Taille reichend (Rückenlänge: ca. 58 cm), - mit Reverskragen, - mit langen Ärmeln; an den Ärmelenden mit manschettenartigen Abschlüssen, - vorn mit einer durchgehenden Öffnung mit Knopfverschluss von rechts über links (Frauenkleidung), - mit zwei aufgesetzten Brusttaschen mit Patte und Knopfverschluss, - körpernah in Längsbahnen gearbeitet, - im Bereich des Schultersattels, im Randbereich des Reverskragens, vorne an der Öffnung, an den Ellenbogen und an den Taschen mit aufgenähten Zuschnitten aus einfarbigen Samtgeweben aus Spinnstoffen, - mit einem angesetzten, doppelt gearbeiteten, nicht verengenden Bund am unteren Rand, - kennzeichnet sich aufgrund des allgemeinen Aussehens, einer gewissen Formfestigkeit, der Ausstattung und des Materials als Jacke der Position 6104 (somit weder ein Kleidungsstück der Position 6106 noch der Position 6110), - wird nicht als äußerstes Kleidungsstück über jeder anderen Kleidung getragen (somit kein windjackenähnliches Kleidungsstück der Position 6102). "Jacke, aus Gewirken, für Frauen, aus Baumwolle"

DE864/12-1Erteilt von DEGültig bis 2018-02-02

Jacke, sog. Kapuzen Sweatjacke Damen, Art. 8882, Größe S, Foto siehe Anlage, - aus ca. 1,3 mm dicken, einseitig (Innenseite) gerauten, einfarbigen Gewirken aus laut Antrag 60 % Baumwolle und 40 % Polyester (synthetische Chemiefasern), - über die Taille reichend (Rückenlänge: ca. 62 cm), - mit einer angesetzten Kapuze mit Kordelzug, - vorn mit einer durchgehenden Öffnung mit Reißverschluss; ohne Überlappung, ohne Hinweise auf den Trägerkreis (unisex), - vorn mit zwei eingesetzten Taschen unterhalb der Taille, - mit langen Ärmeln; an den Ärmelenden mit gerippten Bündchen, - mit einem Schultersattel; in Bahnen gearbeitet; ungefüttert, - am unteren Rand mit einem angesetzten, gerippt gewirkten, nicht verengenden Bund (somit kein Blouson der Position 6102), - kennzeichnet sich aufgrund des allgemeinen Aussehens und einer gewissen Formfestigkeit (Schultersattel, Bahnenschnitt) als Jacke der Position 6104 (somit keine Strickjacke der Position 6110). "Jacke, aus Gewirken, für Frauen, aus Baumwolle"

DE898/12-1Erteilt von DEGültig bis 2018-02-02

Jacke, sog. Sweatjacke Damen, Art. 8883, Größe S, Foto siehe Anlage, - aus ca. 1,2 mm dicken, einseitig (Innenseite) gerauten, einfarbigen Gewirken aus laut Antrag 60 % Baumwolle und 40 % Polyester (synthetische Chemiefasern), - über die Taille reichend (Rückenlänge: ca. 62 cm), - mit einem Stehkragen, - vorn mit einer durchgehenden Öffnung mit Reißverschluss; ohne Überlappung, ohne Hinweise auf den Trägerkreis (unisex), - mit langen Ärmeln; an den Ärmelenden mit angesetzten, gerippten Bündchen, - vorn mit zwei eingesetzten Taschen unterhalb der Taille, - in Bahnen gearbeitet; ungefüttert, - am unteren Rand mit einem angesetzten, gerippt gewirkten, nicht verengenden Bund (somit kein Blouson der Position 6102), - kennzeichnet sich aufgrund des allgemeinen Aussehens und einer gewissen Formfestigkeit (Bahnenschnitt) als Jacke der Position 6104 (somit keine Strickjacke der Position 6110). "Jacke, aus Gewirken, für Frauen, aus Baumwolle"

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 6104

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Die Erläuterungen zu Pos. 6103 gelten für die Erzeugnisse dieser Position sinngemäß. (entfallen) bis Alle Teile eines Kostüms müssen aus einem Flächenerzeugnis gleicher Struktur, gleicher Farbe und gleicher stofflicher Zusammensetzung sein; sie müssen auch von gleichem Stil und gleicher oder einander entsprechender Größe sein. Diese Teile dürfen jedoch eine Biese oder Paspel aus einem anderen Flächenerzeugnis aufweisen (ein in die Naht eingesetzter Besatz). Wenn mehrere zum Bedecken des Unterkörpers bestimmte Kleidungsstücke gemeinsam vorliegen (z.B. ein Rock oder Hosenrock und eine lange Hose), gilt als wesentliches unteres Kleidungsstück der Rock oder Hosenrock, die anderen Kleidungsstücke sind getrennt einzureihen. …

Pos. 6104

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EWG) 548/89 der Kommission vom 24. Februar 1989 (ABl. EG Nr. L 60/31) (RV L 548/89), geändert durch Verordnung (EG) Nr. 2197/1999 der Kommission vom 15. Oktober 1999 (ABl. EG Nr. L 268/3) : 1. Leichtes, weites Kleidungsstück aus Gewirken oder Gestricken (100 % Baumwolle) zur Bedeckung des Oberkörpers, bis zur Mitte der Oberschenkel reichend, mit rundem, halsfernem Ausschnitt, mit weiten, kurzen Ärmeln und einem Saum an seinem unteren Rand. Die Ärmelenden haben angesetzte gewirkte Bündchen. Außerdem ist in den linken Saum auf Taillenhöhe eine Kordel eingenäht. (siehe Foto Nr. 400). Unterposition 6104 42 00 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur sowie nach dem Wortlaut der KN-Code 6104 und 6104 42 00. …

Kapitel 61

1. Zu Kapitel 61 gehören nur konfektionierte Waren aus Gewirken oder Gestricken (RV E6101000). 2. Zu Kapitel 61 gehören nicht: a) Waren der Position 6212 (RV E6102A00); b) Altwaren der Position 6309 (RV E6102B00); c) orthopädische Apparate und andere orthopädische Vorrichtungen, z. B. Bruchbänder, medizinisch-chirurgische Gürtel (Position 9021) (RV E6102C00). 3. Im Sinne der Positionen 6103 und 6104 gilt: a) Die Begriffe „Anzüge" und „Kostüme" beziehen sich auf eine Zusammenstellung von Kleidungsstücken, die aus zwei oder drei hinsichtlich ihrer Schauseite aus dem gleichen Flächenerzeugnis hergestellten Teilen besteht und sich zusammensetzt aus: - einer einzigen Jacke zum Bedecken des Oberkörpers, deren Außenseite, ohne Ärmel, aus vier oder mehr Teilen (Bahnen) zusammengesetzt ist, möglicherweise um eine geschneiderte Weste ergänzt, deren Vorderseite aus dem gleichen Flächenerzeugnis wie …

Abschnitt XI

1. Zu Abschnitt XI gehören nicht: a) Borsten und Tierhaare zum Herstellen von Besen, Bürsten oder Pinseln (Position 0502); Rosshaar und Rosshaarabfälle (Position 0511) (RV C1101A00); b) Menschenhaare und Waren daraus (Position 0501, 6703 oder 6704); jedoch gehören Filter- oder Presstücher aus Menschenhaaren, wie sie üblicherweise zum Pressen von Öl oder zu ähnlichen technischen Zwecken verwendet werden, zu Position 5911) (RV C1101B00); c) Baumwoll-Linters und andere Erzeugnisse pflanzlichen Ursprungs des Kapitels 14 (RV C1101C00); d) Asbest der Position 2524, Asbestwaren und andere Waren der Positionen 6812 oder 6813 (RV C1101D00); e) Waren der Positionen 3005 oder 3006; Garne zum Reinigen der Zahnzwischenräume (Zahnseide), in Aufmachungen für den Einzelverkauf, der Position 3306 (RV C1101E00); f) lichtempfindliche Spinnstoffwaren der Positionen 3701 bis 3704 (RV C1101F00); g) Monofile, …

Unterteilungen dieser Nummer

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 6104.32.00?

Die Zolltarifnummer 6104.32.00 umfasst Kostüme, aus Baumwolle. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 6104.32.00?

Der Drittlandszollsatz für 6104.32.00 beträgt 12 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 6104.32.00?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 610432. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 6104.32.00?

6104.32.00 hat acht Stellen und entspricht der Kombinierten Nomenklatur der EU. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 6104.32.00 im Zolltarif eingeordnet?

6104.32.00 steht in dieser Hierarchie: 61 KLEIDUNG UND BEKLEIDUNGSZUBEHÖR, AUS GEWIRKEN ODER GESTRICKEN > 6104 Kostüme, Kombinationen, Jacken, Kleider, Röcke, Hosenröcke, lange Hosen (einschließlich Kniebundhosen und ähnliche Hosen), Latzhosen und kurze Hosen (ausgenommen Badehosen), aus Gewirken oder Gestricken, für Frauen oder Mädchen > 610432 aus Baumwolle. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 6104.32.00?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 6104.32.00 erfasst, zum Beispiel DEBTI41355/22-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 6104.32.00?

KN-Code 6104.32.00 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

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