Zolltarifnummer 6104.41.00.00: Kostüme, aus Wolle oder feinen Tierhaaren
Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026
Die Zolltarifnummer 6104.41.00.00 steht für Kostüme, aus Wolle oder feinen Tierhaaren. Der Drittlandszollsatz beträgt 12 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.
6104.41.00.00 ist ein TARIC-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 61. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.
Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.
- Zolltarifnummer
- 6104.41.00.00
- Drittlandszoll
- 12 %
- Anmeldefähig
- Nein
- vZTA-Entscheidungen
- 6
Einordnung im Zolltarif
- 61KLEIDUNG UND BEKLEIDUNGSZUBEHÖR, AUS GEWIRKEN ODER GESTRICKEN
- 6104Kostüme, Kombinationen, Jacken, Kleider, Röcke, Hosenröcke, lange Hosen (einschließlich Kniebundhosen und ähnliche Hosen), Latzhosen und kurze Hosen (ausgenommen Badehosen), aus Gewirken oder Gestricken, für Frauen oder Mädchen
- 6104.41aus Wolle oder feinen Tierhaaren
- 6104.41.00.00Kostüme, aus Wolle oder feinen Tierhaaren
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 6104.41.00.00
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Drittlandszoll | 12 % | MFN |
| Neuseeland | 0 % | Preferential tariff quota |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ukraine | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
Kleid , Größe S, Foto siehe Anlage, - aus 1,4 mm dicken, einfarbigen Gewirken aus laut Antrag 100% Kaschmir (feine Tierhaare), - ungefüttert, - über den halben Oberschenkel hinausreichend (Rückenlänge: 102 cm); kann aufgrund der Länge ohne ein weiteres, den Unterkörper bedeckendes Kleidungsstück getragen werden, - mit einem runden. leicht halsfernen Ausschnitt, - vorn mit einer kurzen Öffnung mit Knopfverschluss von rechts über links, - mit kurzen Ärmeln, - am unteren Rand durch Umschlagen und Festnähen gesäumt. "Kleid, aus Gewirken, für Frauen, aus feinen Tierhaaren"
VÊTEMENT POUR FEMME DE TYPE ROBE TUNIQUE,DESCENDANT AU DESSUS DU GENOU, CONFECTIONNEE EN ETOFFE DE BONNETERIE MAJORITAIRE DE LAINE (75% LAINE,20% POLYESTER,5% CACHEMIRE), AVEC UNE ENCOLURE RONDE PEU DECOLLETEE DOTÉE D'UN BORD ROULOTTE SUR SON POURTOUR,AVEC DES EMMANCHURES EGALEMENT ROULOTTÉES SUR LEUR POURTOUR,AVEC UNE OUVERTURE SUR L'EPAULE GAUCHE FERMEE AU MOYEN D'UNE RANGEE DE 5 BOUTONS, AVEC UN OURLET A LA BASE DE LA ROBE. TAILLE 40 LONGUEUR:89 CM
ROBE CONFECTIONNEE EN ETOFFE DE BONNETERIE DE LAINE ( (29% LAINE – 8% CACHEMIRE – 8% ANGORA) – (35% VISCOSE 20% POLYAMIDE) ), DESTINEE A COUVRIR LA PARTIE SUPERIEURE DU CORPS, DESCENDANT JUSQU'AUX GENOUX, AVEC UNE ENCOLURE ARRONDIE TRES DEGAGEE DOTEE SUR SON POURTOUR D’UNE BANDE RAJOUTEE EN BORD-CÔTES, AVEC UNE OUVERTURE PARTIELLE SUR LE DEVANT SE FERMANT DROITE SUR GAUCHE A L’AIDE DE BOUTONS, AVEC DES MANCHES LONGUES DOTEES D’UN BORD ROULOTTE A LEURS EXTREMITES, AVEC UNE POCHE PLAQUEE DE CHAQUE COTE , AVEC UN BORD ROULOTTE A LA BASE. LONGUEUR : 92CM POIDS : 240 GR TAILLE : T 2
VETEMENT DESTINE A RECOUVRIR LE CORPS, GENRE ROBE, POUR FEMME, EN ETOFFE DE BONNETERIE DE LAINE (70% LAINE, 30% CACHEMIRE), ASPECT TRICOT, MESURANT PLUS DE 86 CM, AVEC UNE ENCOLURE ARRONDIE COMPORTANT UN LARGE MOTIF FANTAISIE SUR SON POURTOUR (ENVIRON 8,5 CM), AVEC UN DEPART DE MANCHE, AVEC UNE POCHE VENTRALE COUSUE COMPORTANT UNE OUVERTURE DE CHAQUE COTE, LA BASE SE TERMINE PAR UNE LARGE BANDE DE BORD-COTES (ENVIRON 10 CM).
LADIES KNITTED DRESS. DESIGNED TO COVER THE UPPER PART OF THE BODY FROM THE SHOULDERS TO THE JUST ABOVE THE KNEE. WITH LONG SLEEVES THE DRESS WRAPS AROUND THE BODY WITH INTERNAL TIE AT THE WAIST AND THEN WRAPS AROUND THE BODY AGAIN AND TIES UP ON THE OUTSIDE OF THE GARMENT. 94 CM IN LENTH. 100 PER CENT KASHMIR.
ROBE POUR FEMMES EN ÉTOFFE DE BONNETERIE DE POILS FINS (100% CACHEMIRE), SANS MANCHES, DESCENDANT À LA MI CUISSE, AVEC UNE ENCOLURE ARRONDIE DÉGAGÉE SUR LES COTÉS. L'ARTICLE COMPORTE UNE BANDE EN CÔTES D'UNE LARGEUR DE 11 CM SITUÉE À 22 CM DE LA BASE ET UN BORD CÔTE SUR LE POURTOUR DE L'ENCOLURE, DES EMMANCHURES ET DE LA BASE.
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Zu Unterpositionen 6104 4100 bis 6104 4900: Als Kleider gelten Kleidungsstücke mit oder ohne Ärmel zum Bedecken des Körpers, die normalerweise an den Schultern beginnen und bis zu den Knöcheln oder darüber reichen können. Sie müssen getragen werden können, ohne dass gleichzeitig noch ein anderes Kleidungsstück getragen werden muss. Der Begriff umfasst hier ebenfalls transparente Kleider. Das Tragen von Unterwäsche steht einer Einreihung als Kleid nicht entgegen1). Besteht der obere Teil solcher Kleidungsstücke aus Trägern mit Latz (entweder nur vorn oder vorn und hinten) gelten sie nur dann als Kleid, wenn der Latz so bemessen, geschnitten und angebracht ist, dass das Kleidungsstück in der vorstehend beschriebenen Weise getragen werden kann. Ist dies nicht der Fall, sind diese Kleidungsstücke als Röcke der Unterposition 6104 5100 bis 6104 5900 einzureihen.
Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EWG) 548/89 der Kommission vom 24. Februar 1989 (ABl. EG Nr. L 60/31) (RV L 548/89), geändert durch Verordnung (EG) Nr. 2197/1999 der Kommission vom 15. Oktober 1999 (ABl. EG Nr. L 268/3) : 1. Leichtes, weites Kleidungsstück aus Gewirken oder Gestricken (100 % Baumwolle) zur Bedeckung des Oberkörpers, bis zur Mitte der Oberschenkel reichend, mit rundem, halsfernem Ausschnitt, mit weiten, kurzen Ärmeln und einem Saum an seinem unteren Rand. Die Ärmelenden haben angesetzte gewirkte Bündchen. Außerdem ist in den linken Saum auf Taillenhöhe eine Kordel eingenäht. (siehe Foto Nr. 400). Unterposition 6104 42 00 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur sowie nach dem Wortlaut der KN-Code 6104 und 6104 42 00. …
Zu Unterpositionen 6104 41 00 bis 6104 49 00: Zu diesen Unterpositionen gehören nicht leichte, sackartige, schlauchförmige Rundstrickwaren, den Körper von den Schultern beginnend und bis zur Wade bedeckende Kleidungsstücke ohne Seitenschlitze, mit langen oder dreiviertellangen Ärmeln und zusätzlich gegebenenfalls mit hochgeschlossenem Strickbund-Halsausschnitt aus Gewirken oder Gestricken. Wenn das Kleidungsstück sich beim Tragen um die eigene Achse dreht, so dass es beim Laufen nicht mehr locker fällt, sondern sich vielmehr um die Beine wickelt, ist es als Nachthemd unter Position 6108 einzureihen (siehe auch Urteil Hessisches Finanzgericht vom 7. Mai 1998 - 7 K 2811/94). Die Mindestrückenlängen von Kleidern aus Gewirken oder Gestricken der Position 6104 sind in der nachfolgenden Tabelle dargestellt. I. …
1. Zu Kapitel 61 gehören nur konfektionierte Waren aus Gewirken oder Gestricken (RV E6101000). 2. Zu Kapitel 61 gehören nicht: a) Waren der Position 6212 (RV E6102A00); b) Altwaren der Position 6309 (RV E6102B00); c) orthopädische Apparate und andere orthopädische Vorrichtungen, z. B. Bruchbänder, medizinisch-chirurgische Gürtel (Position 9021) (RV E6102C00). 3. Im Sinne der Positionen 6103 und 6104 gilt: a) Die Begriffe „Anzüge" und „Kostüme" beziehen sich auf eine Zusammenstellung von Kleidungsstücken, die aus zwei oder drei hinsichtlich ihrer Schauseite aus dem gleichen Flächenerzeugnis hergestellten Teilen besteht und sich zusammensetzt aus: - einer einzigen Jacke zum Bedecken des Oberkörpers, deren Außenseite, ohne Ärmel, aus vier oder mehr Teilen (Bahnen) zusammengesetzt ist, möglicherweise um eine geschneiderte Weste ergänzt, deren Vorderseite aus dem gleichen Flächenerzeugnis wie …
Unterteilungen dieser Nummer
Häufige Fragen
Wofür steht die Zolltarifnummer 6104.41.00.00?
Die Zolltarifnummer 6104.41.00.00 umfasst Kostüme, aus Wolle oder feinen Tierhaaren. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.
Wie hoch ist der Zollsatz für 6104.41.00.00?
Der Drittlandszollsatz für 6104.41.00.00 beträgt 12 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.
Welcher HS-Code gehört zu 6104.41.00.00?
Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 610441. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.
Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 6104.41.00.00?
6104.41.00.00 hat zehn Stellen und trägt die EU-Maßnahmen des TARIC. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.
Wo ist 6104.41.00.00 im Zolltarif eingeordnet?
6104.41.00.00 steht in dieser Hierarchie: 61 KLEIDUNG UND BEKLEIDUNGSZUBEHÖR, AUS GEWIRKEN ODER GESTRICKEN > 6104 Kostüme, Kombinationen, Jacken, Kleider, Röcke, Hosenröcke, lange Hosen (einschließlich Kniebundhosen und ähnliche Hosen), Latzhosen und kurze Hosen (ausgenommen Badehosen), aus Gewirken oder Gestricken, für Frauen oder Mädchen > 610441 aus Wolle oder feinen Tierhaaren. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.
Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 6104.41.00.00?
Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 6104.41.00.00 erfasst, zum Beispiel DE4393/11-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.
Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?
Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.
Ändert sich die Zolltarifnummer 6104.41.00.00?
TARIC-Code 6104.41.00.00 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.
Mehr als ein Produkt einzureihen?
Diese Seite zeigt eine Nummer. Zolltarif-Finder tarifiert ganze Warenlisten aus Excel, CSV oder Ihrem ERP, mit Begründung nach AV 1 bis 6, amtlichen Quellen, Compliance-Prüfung und prüfungssicheren Berichten.