Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 6104.49.00.00: Kostüme, aus anderen Spinnstoffen

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 6104.49.00.00 steht für Kostüme, aus anderen Spinnstoffen. Der Drittlandszollsatz beträgt 12 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

6104.49.00.00 ist ein TARIC-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 61. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.

Zolltarifnummer
6104.49.00.00
Drittlandszoll
12 %
Anmeldefähig
Nein
vZTA-Entscheidungen
5

Einordnung im Zolltarif

  1. 61KLEIDUNG UND BEKLEIDUNGSZUBEHÖR, AUS GEWIRKEN ODER GESTRICKEN
  2. 6104Kostüme, Kombinationen, Jacken, Kleider, Röcke, Hosenröcke, lange Hosen (einschließlich Kniebundhosen und ähnliche Hosen), Latzhosen und kurze Hosen (ausgenommen Badehosen), aus Gewirken oder Gestricken, für Frauen oder Mädchen
  3. 6104.49aus anderen Spinnstoffen
  4. 6104.49.00.00Kostüme, aus anderen Spinnstoffen

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 6104.49.00.00

HS-Code6104.496 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code6104.49.008 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU
TARIC-Code6104.49.00.0010 Stellen, trägt die EU-Maßnahmen

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll12 %MFN
Neuseeland0 %Preferential tariff quota
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
Türkei0 %Customs Union Duty
Andorra0 %Customs Union Duty
San Marino0 %Customs Union Duty
Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren0 %Tariff preference
GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Ukraine0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

FR-RTC-2013-164019Erteilt von FRGültig bis 2019-09-17

VETEMENT POUR FEMME, GENRE ROBE, CONFECTIONNE EN ÉTOFFE DE BONNETERIE 100 % LIN, UNICOLORE, DE FACTURE AMPLE, DESTINE A COUVRIR LE CORPS ET DESCENDANT JUSQU'EN DESSOUS DE LA MI-CUISSE. CET ARTICLE, SANS OUVERTURE, POSSÈDE UNE ENCOLURE RONDE DONT LA POINTE COMPORTE UN EMPIÈCEMENT DE BONNETERIE DE COULEUR IDENTIQUE, SANS MANCHES, UNE BANDE ELASTIQUEE AU NIVEAU DE LA TAILLE ET SE NOUANT SUR LE DEVANT. CE VÊTEMENT TERMINE PAR UN OURLET A LA BASE.

FR-PRO-2012-001407Erteilt von FRGültig bis 2018-04-02

VETEMENT POUR FEMME, GENRE ROBE, CONFECTIONNE EN ETOFFE DE BONNETERIE 100 % LIN, UNICOLORE, DE FACTURE AMPLE, DESTINE A COUVRIR LE CORPS ET DESCENDANT JUSQU'EN DESSOUS DE LA MI-CUISSE. CET ARTICLE, SANS OUVERTURE, POSSEDE UNE ENCOLURE EN V DONT LA POINTE COMPORTE UN EMPIECEMENT DE BONNETERIE DE COULEUR IDENTIQUE, DES MANCHES COURTES MUNIES D'UN OURLET, UN LIEN SE TERMINANT A CHAQUE EXTREMITE PAR UN POMPON ET SE NOUANT SUR LE DEVANT, ET UN OURLET A LA BASE.

FR-PRO-2011-005116Erteilt von FRGültig bis 2017-09-20

VETEMENT DESTINE A COUVRIR LE CORPS, GENRE ROBE, POUR FEMME, D'UNE LONGUEUUR DE 88 CM, CONFECTIONNE EN ETOFFE DE BONNETERIE 100% LIN, DE COLORIS UNI, COMPORTANT UNE ENCOLURE ARRONDIE, DE LARGES EMMANCHURES FORMANT DES MANCHES TRES COURTES, UNE CEINTURE A NOUER AU NIVEAU DE LA TAILLE, TOUTES LES BORDURES ET LA BASE DU VETEMENT SONT OURLEES.

DEF/3188/09-1Erteilt von DEGültig bis 2015-04-27

Kleid, sog. Pointelletunika, Artikel 20 92-704, in Erwachsenengröße, - aus bis zu 1,5 mm dicken, musterbildend gewirkten, einfarbigen Gewirken aus laut Antrag 55 % Seide und 45 % Baumwolle, - über die Mitte der Oberschenkel reichend (Rückenlänge: 90 cm); kann aufgrund der Länge ohne ein weiteres, den Unterkörper bedeckendes Kleidungsstück getragen werden, - mit einem halsfernen, runden Halsausschnitt, - ärmellos, - am unteren Rand abgepasst gewirkt.

FR-E4-2004-002677Erteilt von FRGültig bis 2010-08-10

ROBE EN BONNETERIE À MAILLES FINES DE FIBRES NATURELLES VÉGÉTALES (95% SOJA - 5% ELASTHANNE), DESCENDANT JUSQU'AUX GENOUX COMPOSÉE DE DEUX PARTIES COUSUES ENSEMBLE SOUS LA TAILLE. LA PARTIE SUPÉRIEURE COMPORTE DE COURTES EMMANCHURES ET EST CONSTITUÉE SUR LE DEVANT DE DEUX PANNEAUX QUI SE SUPERPOSENT DROITE SUR GAUCHE EN FORME DE CACHE-COEUR. LE POURTOUR DE L'ENCOLURE EST BORDÉ D'UN BIAIS. LA PARTIE INFÉRIEURE DE LA ROBE EST COMPOSÉE DE QUATRE PANNEAUX, DEUX QUI SE CROISENT SUR LE DEVANT ET DEUX AUTRES QUI SE CROISENT SUR LE DERRIÈRE FORMANT AINSI UNE BASE ASYMÉTRIQUE.

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 6104

Zu Unterpositionen 6104 4100 bis 6104 4900: Als Kleider gelten Kleidungsstücke mit oder ohne Ärmel zum Bedecken des Körpers, die normalerweise an den Schultern beginnen und bis zu den Knöcheln oder darüber reichen können. Sie müssen getragen werden können, ohne dass gleichzeitig noch ein anderes Kleidungsstück getragen werden muss. Der Begriff umfasst hier ebenfalls transparente Kleider. Das Tragen von Unterwäsche steht einer Einreihung als Kleid nicht entgegen1). Besteht der obere Teil solcher Kleidungsstücke aus Trägern mit Latz (entweder nur vorn oder vorn und hinten) gelten sie nur dann als Kleid, wenn der Latz so bemessen, geschnitten und angebracht ist, dass das Kleidungsstück in der vorstehend beschriebenen Weise getragen werden kann. Ist dies nicht der Fall, sind diese Kleidungsstücke als Röcke der Unterposition 6104 5100 bis 6104 5900 einzureihen.

Pos. 6104

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EWG) 548/89 der Kommission vom 24. Februar 1989 (ABl. EG Nr. L 60/31) (RV L 548/89), geändert durch Verordnung (EG) Nr. 2197/1999 der Kommission vom 15. Oktober 1999 (ABl. EG Nr. L 268/3) : 1. Leichtes, weites Kleidungsstück aus Gewirken oder Gestricken (100 % Baumwolle) zur Bedeckung des Oberkörpers, bis zur Mitte der Oberschenkel reichend, mit rundem, halsfernem Ausschnitt, mit weiten, kurzen Ärmeln und einem Saum an seinem unteren Rand. Die Ärmelenden haben angesetzte gewirkte Bündchen. Außerdem ist in den linken Saum auf Taillenhöhe eine Kordel eingenäht. (siehe Foto Nr. 400). Unterposition 6104 42 00 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur sowie nach dem Wortlaut der KN-Code 6104 und 6104 42 00. …

Pos. 6104

Zu Unterpositionen 6104 41 00 bis 6104 49 00: Zu diesen Unterpositionen gehören nicht leichte, sackartige, schlauchförmige Rundstrickwaren, den Körper von den Schultern beginnend und bis zur Wade bedeckende Kleidungsstücke ohne Seitenschlitze, mit langen oder dreiviertellangen Ärmeln und zusätzlich gegebenenfalls mit hochgeschlossenem Strickbund-Halsausschnitt aus Gewirken oder Gestricken. Wenn das Kleidungsstück sich beim Tragen um die eigene Achse dreht, so dass es beim Laufen nicht mehr locker fällt, sondern sich vielmehr um die Beine wickelt, ist es als Nachthemd unter Position 6108 einzureihen (siehe auch Urteil Hessisches Finanzgericht vom 7. Mai 1998 - 7 K 2811/94). Die Mindestrückenlängen von Kleidern aus Gewirken oder Gestricken der Position 6104 sind in der nachfolgenden Tabelle dargestellt. I. …

Kapitel 61

1. Zu Kapitel 61 gehören nur konfektionierte Waren aus Gewirken oder Gestricken (RV E6101000). 2. Zu Kapitel 61 gehören nicht: a) Waren der Position 6212 (RV E6102A00); b) Altwaren der Position 6309 (RV E6102B00); c) orthopädische Apparate und andere orthopädische Vorrichtungen, z. B. Bruchbänder, medizinisch-chirurgische Gürtel (Position 9021) (RV E6102C00). 3. Im Sinne der Positionen 6103 und 6104 gilt: a) Die Begriffe „Anzüge" und „Kostüme" beziehen sich auf eine Zusammenstellung von Kleidungsstücken, die aus zwei oder drei hinsichtlich ihrer Schauseite aus dem gleichen Flächenerzeugnis hergestellten Teilen besteht und sich zusammensetzt aus: - einer einzigen Jacke zum Bedecken des Oberkörpers, deren Außenseite, ohne Ärmel, aus vier oder mehr Teilen (Bahnen) zusammengesetzt ist, möglicherweise um eine geschneiderte Weste ergänzt, deren Vorderseite aus dem gleichen Flächenerzeugnis wie …

Unterteilungen dieser Nummer

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 6104.49.00.00?

Die Zolltarifnummer 6104.49.00.00 umfasst Kostüme, aus anderen Spinnstoffen. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 6104.49.00.00?

Der Drittlandszollsatz für 6104.49.00.00 beträgt 12 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 6104.49.00.00?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 610449. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 6104.49.00.00?

6104.49.00.00 hat zehn Stellen und trägt die EU-Maßnahmen des TARIC. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 6104.49.00.00 im Zolltarif eingeordnet?

6104.49.00.00 steht in dieser Hierarchie: 61 KLEIDUNG UND BEKLEIDUNGSZUBEHÖR, AUS GEWIRKEN ODER GESTRICKEN > 6104 Kostüme, Kombinationen, Jacken, Kleider, Röcke, Hosenröcke, lange Hosen (einschließlich Kniebundhosen und ähnliche Hosen), Latzhosen und kurze Hosen (ausgenommen Badehosen), aus Gewirken oder Gestricken, für Frauen oder Mädchen > 610449 aus anderen Spinnstoffen. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 6104.49.00.00?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 6104.49.00.00 erfasst, zum Beispiel FR-RTC-2013-164019. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 6104.49.00.00?

TARIC-Code 6104.49.00.00 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

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