Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 6104.59.00.00: Kostüme, aus anderen Spinnstoffen

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 6104.59.00.00 steht für Kostüme, aus anderen Spinnstoffen. Der Drittlandszollsatz beträgt 12 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

6104.59.00.00 ist ein TARIC-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 61. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.

Zolltarifnummer
6104.59.00.00
Drittlandszoll
12 %
Anmeldefähig
Nein
vZTA-Entscheidungen
8

Einordnung im Zolltarif

  1. 61KLEIDUNG UND BEKLEIDUNGSZUBEHÖR, AUS GEWIRKEN ODER GESTRICKEN
  2. 6104Kostüme, Kombinationen, Jacken, Kleider, Röcke, Hosenröcke, lange Hosen (einschließlich Kniebundhosen und ähnliche Hosen), Latzhosen und kurze Hosen (ausgenommen Badehosen), aus Gewirken oder Gestricken, für Frauen oder Mädchen
  3. 6104.59aus anderen Spinnstoffen
  4. 6104.59.00.00Kostüme, aus anderen Spinnstoffen

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 6104.59.00.00

HS-Code6104.596 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code6104.59.008 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU
TARIC-Code6104.59.00.0010 Stellen, trägt die EU-Maßnahmen

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll12 %MFN
Neuseeland0 %Preferential tariff quota
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
Türkei0 %Customs Union Duty
Andorra0 %Customs Union Duty
San Marino0 %Customs Union Duty
Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren0 %Tariff preference
GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Ukraine0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

DE23368/15-1Erteilt von DEGültig bis 2022-01-17

Rock, sog. Strick Rock für Frauen, Art. RSAPO323, Größe S, Fotos siehe Anlage, - aus ca. 1 mm dicken, einfarbigen Gewirken aus laut Antrag 60 % Viskose (künstliche Chemiefasern), 35 % Nylon und 5 % Elasthan (beides synthetische Chemiefasern), - über den Schritt reichend (Seitenlänge: ca. 37 cm), - in der Taille abschließend, mit einem elastischen Taillenbund, - ohne Öffnung und ohne Verschluss, - am unteren Rand durch Umschlagen und Festnähen gesäumt. "Rock aus Gewirken, für Frauen, aus künstlichen Chemiefasern"

DE22467/15-1Erteilt von DEGültig bis 2021-12-15

Rock, sog. Strick Minirock, Art. RSAPO3147, Größe S, Foto siehe Anlage, - aus ca. 0,8 mm dicken, buntgewirkten Gewirken (melierte Garne) aus laut Antrag 79 % Viskose (künstliche Chemiefasern), 10 % Baumwolle, 6 % Polyester und 5 % Elasthan (beides synthetische Chemiefasern), - über den Schritt reichend (Seitenlänge: ca. 39 cm), - in der Taille abschließend; mit einem ca. 2,5 cm breiten, angesetzten Bund, - ohne Öffnung und ohne Verschluss, - am unteren Rand durch Umschlagen und Festnähen gesäumt, - kann ohne ein weiteres, den Unterkörper bedeckendes Kleidungsstück getragen werden. "Rock aus Gewirken, für Frauen, aus künstlichen Chemiefasern"

DE22752/15-1Erteilt von DEGültig bis 2021-12-06

Rock, sog. Strick Minirock, Art. RSAPO3147, Größe S, Foto siehe Anlage, - aus ca. 1 mm dicken, bedruckten Gewirken aus laut Antrag 93 % Viskose (künstliche Chemiefasern), 2 % Polyester und 5 % Elasthan (beides synthetische Chemiefasern), - über den Schritt reichend (Seitenlänge: ca. 41 cm), - in der Taille abschließend, mit einem ca. 2,5 cm breiten, angesetzten Bund, - ohne Öffnung und ohne Verschluss, - am unteren Rand durch Umschlagen und Festnähen gesäumt, - kann ohne ein weiteres, den Unterkörper bedeckendes Kleidungsstück getragen werden. "Rock aus Gewirken, für Frauen, aus künstlichen Chemiefasern"

DEBTI22752/15-1Erteilt von DEGültig bis 2021-12-06

Rock, sog. Strick Minirock, Art. RSAPO3147, Größe S, Foto siehe Anlage, - aus ca. 1 mm dicken, bedruckten Gewirken aus laut Antrag 93 % Viskose (künstliche Chemiefasern), 2 % Polyester und 5 % Elasthan (beides synthetische Chemiefasern), - über den Schritt reichend (Seitenlänge: ca. 41 cm), - in der Taille abschließend, mit einem ca. 2,5 cm breiten, angesetzten Bund, - ohne Öffnung und ohne Verschluss, - am unteren Rand durch Umschlagen und Festnähen gesäumt, - kann ohne ein weiteres, den Unterkörper bedeckendes Kleidungsstück getragen werden. "Rock aus Gewirken, für Frauen, aus künstlichen Chemiefasern"

DE20802/15-1Erteilt von DEGültig bis 2021-11-15

Rock, sog. Strickrock, Artikelnummer RSA0387, Größe S, Fotos siehe Anlage, - aus ca. 0,9 mm dicken, einfarbigen Gewirken aus laut Antrag 60 % Viskose (künstliche Chemiefasern), 35 % Nylon und 5 % Elasthan (beides synthetische Chemiefasern), - über den Schritt reichend (Seitenlänge: ca. 60 cm), - in der Taille abschließend, mit einem elastischen Taillenbund, - ohne Öffnung und ohne Verschluss, - am unteren Rand durch Umschlagen und Festnähen gesäumt, hinten mit einem ca. 15 cm hochreichenden Schlitz versehen, - kann ohne ein weiteres, den Unterkörper bedeckendes Kleidungsstück getragen werden. "Rock aus Gewirken, für Frauen, aus künstlichen Chemiefasern"

DE20965/15-1Erteilt von DEGültig bis 2021-11-15

Rock, sog. Strick Minirock für Frauen, Artikelnummer RSAPO3147, Größe S, Foto siehe Anlage, - aus ca. 1 mm dicken, buntgewirkten Gewirken (melierte Garne) aus laut Antrag 60 % Viskose (künstliche Chemiefasern), 35 % Nylon und 5 % Elasthan (beides synthetische Chemiefasern), - über den Schritt reichend (Seitenlänge: ca. 39 cm), - in der Taille abschließend; mit einem ca. 2,5 cm breiten, angesetzten Bund, - ohne Öffnung und ohne Verschluss, - am unteren Rand durch Umschlagen und Festnähen gesäumt, - kann ohne ein weiteres, den Unterkörper bedeckendes Kleidungsstück getragen werden. "Rock aus Gewirken, für Frauen, aus künstlichen Chemiefasern"

DEBTI25588/18-1Erteilt von DEGültig bis 2021-09-02

Rock, sog. Unterrock, Größe 38, Foto siehe Anlage, - aus ca. 0,7 mm dicken, einfarbigen Gewirken aus laut Antrag 96 % Modal (künstliche Chemiefasern) und 4 % Elasthan (synthetische Chemiefasern), - über den Schritt reichend (Seitenlänge: ca. 45 cm), - in der Taille abschließend, mit einem elastischen Taillenbund, - ohne Öffnung und ohne Verschluss, - am unteren Rand durch Umschlagen und Festnähen gesäumt, - stellt sich nach Material, Schnitt und Ausstattung als Rock dar, somit keine Unterwäsche (Unterrock). "Rock, aus Gewirken, für Frauen, aus künstlichen Chemiefasern"

DE19573/16-1Erteilt von DEGültig bis 2019-10-16

Rock, Art. RSA0387L, Größe L, Foto siehe Anlage, - aus ca. 1 mm dicken, einfarbigen Gewirken aus laut Antrag 60 % Rayon (künstliche Chemiefasern) sowie 35 % Nylon und 5 % Elasthan (beides synthetische Chemiefasern), - über den Schritt reichend (Seitenlänge: ca. 60 cm), - in der Taille abschließend, mit einem elastischen Taillenbund, - ohne Öffnung und ohne Verschluss, - am unteren Rand durch Umschlagen und Festnähen gesäumt, mit ca. 14 cm hochreichenden Seitenschlitzen versehen, - kann ohne ein weiteres, den Unterkörper bedeckendes Kleidungsstück getragen werden. "Rock aus Gewirken, für Frauen, aus künstlichen Chemiefasern"

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 6104

Zu Unterpositionen 6104 5100 bis 6104 5900: Als Röcke gelten Kleidungsstücke zum Bedecken des Unterkörpers, die normalerweise an der Taille beginnen und bis zu den Knöcheln oder darüber reichen können. Röcke sind Kleidungsstücke, die mit mindestens einem anderen Kleidungsstück wie T-Shirt, Bluse, Hemdbluse, Pullover oder einem ähnlichen Kleidungsstück zum Bedecken des Oberkörpers getragen werden müssen. Sind an den Kleidungsstücken Träger angebracht, verlieren sie dadurch nicht die wesentliche Eigenschaft von Röcken. Ist zusätzlich zu den Trägern noch vorn und/oder hinten ein Latz angebracht, gehören die Kleidungsstücke weiterhin zu den Röcken dieser Unterpositionen, wenn der Latz so bemessen, geschnitten und angebracht ist, dass das Kleidungsstück nicht ohne ein zusätzliches Kleidungsstück der vorstehend beschriebenen Art getragen werden kann. …

Pos. 6104

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EWG) 548/89 der Kommission vom 24. Februar 1989 (ABl. EG Nr. L 60/31) (RV L 548/89), geändert durch Verordnung (EG) Nr. 2197/1999 der Kommission vom 15. Oktober 1999 (ABl. EG Nr. L 268/3) : 1. Leichtes, weites Kleidungsstück aus Gewirken oder Gestricken (100 % Baumwolle) zur Bedeckung des Oberkörpers, bis zur Mitte der Oberschenkel reichend, mit rundem, halsfernem Ausschnitt, mit weiten, kurzen Ärmeln und einem Saum an seinem unteren Rand. Die Ärmelenden haben angesetzte gewirkte Bündchen. Außerdem ist in den linken Saum auf Taillenhöhe eine Kordel eingenäht. (siehe Foto Nr. 400). Unterposition 6104 42 00 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur sowie nach dem Wortlaut der KN-Code 6104 und 6104 42 00. …

Kapitel 61

1. Zu Kapitel 61 gehören nur konfektionierte Waren aus Gewirken oder Gestricken (RV E6101000). 2. Zu Kapitel 61 gehören nicht: a) Waren der Position 6212 (RV E6102A00); b) Altwaren der Position 6309 (RV E6102B00); c) orthopädische Apparate und andere orthopädische Vorrichtungen, z. B. Bruchbänder, medizinisch-chirurgische Gürtel (Position 9021) (RV E6102C00). 3. Im Sinne der Positionen 6103 und 6104 gilt: a) Die Begriffe „Anzüge" und „Kostüme" beziehen sich auf eine Zusammenstellung von Kleidungsstücken, die aus zwei oder drei hinsichtlich ihrer Schauseite aus dem gleichen Flächenerzeugnis hergestellten Teilen besteht und sich zusammensetzt aus: - einer einzigen Jacke zum Bedecken des Oberkörpers, deren Außenseite, ohne Ärmel, aus vier oder mehr Teilen (Bahnen) zusammengesetzt ist, möglicherweise um eine geschneiderte Weste ergänzt, deren Vorderseite aus dem gleichen Flächenerzeugnis wie …

Abschnitt XI

1. Zu Abschnitt XI gehören nicht: a) Borsten und Tierhaare zum Herstellen von Besen, Bürsten oder Pinseln (Position 0502); Rosshaar und Rosshaarabfälle (Position 0511) (RV C1101A00); b) Menschenhaare und Waren daraus (Position 0501, 6703 oder 6704); jedoch gehören Filter- oder Presstücher aus Menschenhaaren, wie sie üblicherweise zum Pressen von Öl oder zu ähnlichen technischen Zwecken verwendet werden, zu Position 5911) (RV C1101B00); c) Baumwoll-Linters und andere Erzeugnisse pflanzlichen Ursprungs des Kapitels 14 (RV C1101C00); d) Asbest der Position 2524, Asbestwaren und andere Waren der Positionen 6812 oder 6813 (RV C1101D00); e) Waren der Positionen 3005 oder 3006; Garne zum Reinigen der Zahnzwischenräume (Zahnseide), in Aufmachungen für den Einzelverkauf, der Position 3306 (RV C1101E00); f) lichtempfindliche Spinnstoffwaren der Positionen 3701 bis 3704 (RV C1101F00); g) Monofile, …

Unterteilungen dieser Nummer

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 6104.59.00.00?

Die Zolltarifnummer 6104.59.00.00 umfasst Kostüme, aus anderen Spinnstoffen. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 6104.59.00.00?

Der Drittlandszollsatz für 6104.59.00.00 beträgt 12 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 6104.59.00.00?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 610459. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 6104.59.00.00?

6104.59.00.00 hat zehn Stellen und trägt die EU-Maßnahmen des TARIC. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 6104.59.00.00 im Zolltarif eingeordnet?

6104.59.00.00 steht in dieser Hierarchie: 61 KLEIDUNG UND BEKLEIDUNGSZUBEHÖR, AUS GEWIRKEN ODER GESTRICKEN > 6104 Kostüme, Kombinationen, Jacken, Kleider, Röcke, Hosenröcke, lange Hosen (einschließlich Kniebundhosen und ähnliche Hosen), Latzhosen und kurze Hosen (ausgenommen Badehosen), aus Gewirken oder Gestricken, für Frauen oder Mädchen > 610459 aus anderen Spinnstoffen. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 6104.59.00.00?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 6104.59.00.00 erfasst, zum Beispiel DE23368/15-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 6104.59.00.00?

TARIC-Code 6104.59.00.00 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

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