Zolltarifnummer 6108.21.00: Unterkleider, aus Baumwolle
Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026
Die Zolltarifnummer 6108.21.00 steht für Unterkleider, aus Baumwolle. Der Drittlandszollsatz beträgt 12 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.
6108.21.00 ist ein KN-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 61. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.
Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.
- Zolltarifnummer
- 6108.21.00
- Drittlandszoll
- 12 %
- Anmeldefähig
- Nein
- vZTA-Entscheidungen
- 8
Einordnung im Zolltarif
- 61KLEIDUNG UND BEKLEIDUNGSZUBEHÖR, AUS GEWIRKEN ODER GESTRICKEN
- 6108Unterkleider, Unterröcke, Slips und andere Unterhosen, Nachthemden, Schlafanzüge, Negligees, Bademäntel und -jacken, Hausmäntel und ähnliche Waren, aus Gewirken oder Gestricken, für Frauen oder Mädchen
- 6108.21aus Baumwolle
- 6108.21.00Unterkleider, aus Baumwolle
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 6108.21.00
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Drittlandszoll | 12 % | MFN |
| Neuseeland | 0 % | Preferential tariff quota |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ukraine | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
Modisches Unterhemd und Unterhose, sog. Mädchen Unterwäsche Set, Größe 110, Foto siehe Anlage, - als zweiteilige Zusammenstellung gemeinsam in einem Polybeutel verpackt, - keine Kombination, da Kleidungsstücke der Positionen 6108 und 6109 nicht als Bestandteile einer Kombination zugelassen sind, - getrennte Einreihung aller Bestandteile, weil die Kleidungsstücke nicht zusammen in eine Position eingereiht werden können, - Unterhose (sog. Panty): -- aus ca. 0,6 mm dicken bedruckten Gewirken aus laut Antrag 95 % Baumwolle und 5 % Elasthan (synthetische Chemiefasern), -- in der Hüfte abschließend, mit einem ca. 1,7 cm breiten Bund, der mit einem eingenähten elastischen Band ausgestattet ist, -- ohne Öffnung und ohne Verschluss, -- im Schritt mit einem doppellagig gearbeiteten Einsatz in Art eines Zwickels, der sich bis zum Rand der tiefen Beinausschnitte fortsetzt, -- aufgrund des Schnitts eindeutig als Mädchenkleidung erkennbar, -- vorn zusätzlich mit einem kleinen Aufdruck (sog. Smiley Print) verziert, -- an den Beinausschnitten durch Umschlagen und Festnähen gesäumt. "Unterhose, aus Gewirken, für Mädchen, aus Baumwolle"
Unterhose, sog. Panty, Artikel 38377, Größe 38, Foto siehe Anlage, - aus ca. 0,6 mm dicken, einfarbigen Gewirken aut Antrag 95 % Baumwolle und 5 % Elasthan (synthe- tische Chemiefasern), - auf der Vorderseite mit seitlichen Einsätzen aus musterbildend durchbrochen gearbeiteten Gewirken (sog. Raschelspitze) aus laut Antrag 90 % Polyamid (synthetische Chemiefasern) und 10 % Elasthan, - als Taillenslip gearbeitet, - ohne Öffnung und ohne Verschluss, - mit ca. 14 cm hohen Seitenteilen (vom Beinausschnitt bis zum oberen Rand gemessen), - mit einem Schrittfutter (Hygieneeinlage) ausgestattet, - mit einer angenähten Wäscheschleife mit einem kleinen Zieranhänger aus augenscheinlich unedlem Metall verziert, - aufgrund des Schnitts eindeutig als Frauenkleidung erkennbar, - insbesondere im Hinblick auf den Umfang ist das Gewirke aus Baumwolle das für die Spinnstoff- ermittlung maßgebende Flächenerzeugnis. "Unterhose, aus Gewirken, für Frauen, aus Baumwolle"
T-Shirt und Unterhose, sog. Warenzusammenstellung aus einem Kleidchen und einer Unterhose für Kleinkinder, Größe 86/92, Foto siehe Anlage, - an einem Kleiderbügel befestigt und in einem Polybeutel verpackt, - als zweiteilige Zusammenstellung, - kein Schlafanzug (Baby Doll), da sich das Oberteil nicht als sehr kurzes Nachthemd darstellt, - keine Kombination, u. a. weil Kleidungsstücke der Positionen 6108 (Unterhose) und 6109 (T-Shirt) nicht als Bestandteile einer Kombination zugelassen sind, - getrennte Einreihung aller Bestandteile, weil die Kleidungsstücke nicht zusammen in eine Position eingereiht werden können, - aufgrund der Doppelgröße 86/92 keine Einreihung als Kleidung für Kleinkinder, - Unterhose: -- aus ca. 0,9 mm dicken, einfarbigen Gewirken aus laut Antrag 58 % Baumwolle sowie 37 % Polyester und 5 % Elasthan (beides synthetische Chemiefasern), -- als Hüftslip gearbeitet, -- in der Taille abschließend, mit einem ca. 1,5 cm breiten, elastischen Taillenbund, -- ohne Öffnung und ohne Verschluss, -- aufgrund des Schnitts erkennbar Mädchenkleidung, -- auf der Vorderseite mit einem aufgedruckten Motiv verziert, -- mit hohen Beinausschnitten mit elastischen Abschlüssen, -- erfüllt die Merkmale zur Einreihung als Unterhose, damit keine Kleidung der Position 6114. "Unterhose, aus Gewirken, für Mädchen, aus Baumwolle"
Slip, sog. Taillenslip, Artikel 45357, Größe 38, Foto siehe Anlage, - aus ca. 0,8 mm dicken, einfarbigen, gerippt gewirkten Gewirken aus laut Antrag 100 % Baumwolle, - in der Taille abschließend, mit einem eingenähten, elastischen Band verengt, - ohne Öffnung und ohne Verschluss, - mit hohen Beinausschnitten, - mit ca. 16,5 cm hohen Seitenteilen (vom Beinausschnitt bis zum oberen Rand gemessen), - im Schritt doppelt gearbeitet (sog. Hygieneeinlage), - aufgrund des Schnitts eindeutig als Frauenkleidung erkennbar, - an den Beinausschnitten mit einer ca. 2,5 cm breiten Randeinfassung ausgestattet. "Slip, aus Gewirken, für Frauen, aus Baumwolle"
Unterhose, sog. Pagenschlüpfer, Artikel 45356, Größe 38, Foto siehe Anlage, - aus ca. 0,8 mm dicken, einfarbigen, gerippt gewirkten Gewirken aus laut Antrag 100 % Baumwolle, - in der Taille abschließend, mit einem eingenähten, elastischen Band verengt, - ohne Eingriff, ohne Öffnung und ohne Verschluss, - ohne Hinweise auf den Trägerkreis (unisex), - im Schritt mit einem erweiternden Einsatz (sog. Zwickel) und einem Futter (sog. Hygieneeinlage) ausgestattet, - mit kurzen Hosenbeinen, die nicht die Knie bedecken (Seitenlänge: ca. 31 cm), - an den Beinabschlüssen mit einer ca. 3 cm breiten Randeinfassung ausgestattet. "Unterhose, aus Gewirken, für Frauen, aus Baumwolle"
Slip, sog. Kinder Slips - Mädchen, Modell 24627-03, Größe 86/92, 98/104 und 110/116 Foto siehe Anlage, - veranschaulicht durch ein Warenmuster in Größe 86/92, - laut Antrag in einer Banderole verpackt, - aus ca. 0,6 mm dicken, buntgewirkten Gewirken aus laut Antrag 100 % Baumwolle, - als Hüftslip gearbeitet, - in der Taille abschließend, mit einem ca. 1,5 cm breiten, elastischen Taillenbund, - ohne Öffnung und ohne Verschluss, - mit hohen Beinausschnitten mit elastischen Abschlüssen, - im Schritt doppelt gearbeitet (sog. Hygieneeinlage); aufgrund des Schnitts erkennbar Mädchenkleidung, - an den Rändern mit einfarbigen Gewirkestreifen eingefasst, - aufgrund der Größen 86/92, 98/104 und 110/116 nicht für Kleinkinder mit einer Körpergröße von bis zu 86 cm bestimmt. "Slip, aus Gewirken, für Mädchen, aus Baumwolle"
Unterhose, sog. Miederslip, Art. 568, Größe 75/40, Foto siehe Anlage, - aus ca. 0,9 mm dicken, einfarbigen Gewirken aus laut Antrag 96 % Baumwolle und 4 % Elasthan (synthetische Chemiefasern), - als Taillenslip gearbeitet, - ohne Öffnung und ohne Verschluss, - mit einer angenähten Wäscheschleife verziert, - im Bauchbereich teilweise doppellagig gearbeitet (mit sog. Bauchpatte), - mit Schrittfutter, - mit ca. 23 cm hohen Seitenteilen (vom Beinausschnitt bis zum oberen Rand gemessen), - aufgrund des Schnitts eindeutig als Frauenkleidung erkennbar, - stellt sich u. a. aufgrund der Materialzusammensetzung nicht als Ware der Position 6212 dar. "Unterhose, aus Gewirken, für Frauen, aus Baumwolle"
Unterhose, TKI150920151404, Größe 122/128, Foto siehe Anlage, - aus ca. 0,6 mm dicken, einfarbigen Gewirken aus laut Antrag 95 % Baumwolle und 5 % Elasthan (synthetische Chemiefasern), - in der Taille abschließend; mit einem angesetzten, ca. 3 cm breiten, elastischen Taillenbund aus einfarbigen Geweben aus Spinnstoffen, - vorn unterhalb des Taillenbundes mit einer senkrecht verlaufenden Überlappung von links über rechts und mit einem Zierknopf ausgestattet; ohne Eingriff, ohne Öffnung und ohne Verschluss, damit keine Unterhose der Position 6107, - ohne Hinweise auf den Trägerkreis (unisex), - mit kurzen Hosenbeinen, an den Beinabschlüssen durch Umschlagen und Festnähen gesäumt. "Unterhose, aus Gewirken, für Mädchen, aus Baumwolle"
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur (KN) zur Auslegung des Begriffs Schlafanzüge in Randzahl 02.0 sinngemäß. Zu den Nachthemden dieser Position gehören Kleidungsstücke, deren allgemeines Aussehen und Stoffbeschaffenheit erkennen lassen, dass sie dazu bestimmt sind, ausschließlich oder im Wesentlichen als Nachtkleidung getragen zu werden. Sie weisen gewöhnlich folgende Merkmale auf: - mit oder ohne Ärmel oder zumindest mit Trägern über den Schultern, - mit einer solchen Länge, dass das Kleidungsstück mindestens über den Schritt reicht, - im Allgemeinen von weitem Schnitt und von bequemer Tragweise, - mit oder ohne Öffnung am Halsausschnitt, - auch mit Motivaufdrucken oder Schriftaufdrucken, die auf eine Verwendung als Nachtkleidung hinweisen, - ohne große oder sperrige Knöpfe oder übermäßige Besätze und Verzierungen. …
Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Zu dieser Position gehören zwei verschiedene Arten von Bekleidung, aus Gewirken oder Gestricken, für Frauen oder Mädchen, und zwar Unterkleider, Unterröcke, Slips und Unterhosen und ähnliche Waren (Unterwäsche) sowie Nachthemden, Schlafanzüge, Negligés, Bademäntel und -jacken (einschließlich Strandmäntel), Hausmäntel und ähnliche Waren. Nicht zu dieser Position gehören Unterhemden (Pos. 6109).
Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EWG) Nr. 1584/89 der Kommission vom 7. Juni 1989 1) (RV L 1584/89), geändert durch Verordnung (EG) Nr. 1179/2009 der Kommission vom 26. November 2009 (ABl. EU Nr. L 317/1): 1. Warenzusammenstellung von zwei Kleidungsstücken für Frauen oder Mädchen 2), für den Einzelverkauf aufgemacht: a) Leichtes Kleidungsstück aus Gewirken oder Gestricken (Oberteil, Unterposition 6114 30 00, siehe Erl. KN Pos. 6114 (EE), Foto 431 A). b) Ein Slip aus dem gleichen Flächenerzeugnis, der gleichen stofflichen Zusammensetzung und der gleichen Farbe wie das obere Kleidungsstück. …
Gerichtliche Entscheidungen (GE) - EuGH Urteil des Europäischen Gerichtshofes (Erste Kammer) vom 15. Januar 1998 1) C - 80/96 Auszug aus dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (Neunte Kammer) vom 19. Oktober 2017 Az.:RS C-556/16 Tenor: Die Kombinierte Nomenklatur in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in der Fassung der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 927/2012 der Kommission vom 9. …
Unterteilungen dieser Nummer
Häufige Fragen
Wofür steht die Zolltarifnummer 6108.21.00?
Die Zolltarifnummer 6108.21.00 umfasst Unterkleider, aus Baumwolle. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.
Wie hoch ist der Zollsatz für 6108.21.00?
Der Drittlandszollsatz für 6108.21.00 beträgt 12 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.
Welcher HS-Code gehört zu 6108.21.00?
Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 610821. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.
Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 6108.21.00?
6108.21.00 hat acht Stellen und entspricht der Kombinierten Nomenklatur der EU. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.
Wo ist 6108.21.00 im Zolltarif eingeordnet?
6108.21.00 steht in dieser Hierarchie: 61 KLEIDUNG UND BEKLEIDUNGSZUBEHÖR, AUS GEWIRKEN ODER GESTRICKEN > 6108 Unterkleider, Unterröcke, Slips und andere Unterhosen, Nachthemden, Schlafanzüge, Negligees, Bademäntel und -jacken, Hausmäntel und ähnliche Waren, aus Gewirken oder Gestricken, für Frauen oder Mädchen > 610821 aus Baumwolle. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.
Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 6108.21.00?
Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 6108.21.00 erfasst, zum Beispiel DEBTI39334/23-2. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.
Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?
Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.
Ändert sich die Zolltarifnummer 6108.21.00?
KN-Code 6108.21.00 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.
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