Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 6111.30.90.00.0: Kleidung und Bekleidungszubehör, andere

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 6111.30.90.00.0 steht für Kleidung und Bekleidungszubehör, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 12 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

6111.30.90.00.0 ist ein Warennummer des EU-Zolltarifs aus Kapitel 61. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist anmeldefähig: Sie können sie in dieser Form in einer Zollanmeldung verwenden.

Zolltarifnummer
6111.30.90.00.0
Drittlandszoll
12 %
Anmeldefähig
Ja
vZTA-Entscheidungen
8

Einordnung im Zolltarif

  1. 61KLEIDUNG UND BEKLEIDUNGSZUBEHÖR, AUS GEWIRKEN ODER GESTRICKEN
  2. 6111Kleidung und Bekleidungszubehör, aus Gewirken oder Gestricken, für Kleinkinder
  3. 6111.30aus synthetischen Chemiefasern
  4. 6111.30.90andere
  5. 6111.30.90.00.0Kleidung und Bekleidungszubehör, andere

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 6111.30.90.00.0

HS-Code6111.306 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code6111.30.908 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU
TARIC-Code6111.30.90.0010 Stellen, trägt die EU-Maßnahmen
Warennummer6111.30.90.00.011 Stellen, für die deutsche Einfuhranmeldung

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll12 %MFN
Neuseeland0 %Preferential tariff quota
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
Türkei0 %Customs Union Duty
Andorra0 %Customs Union Duty
San Marino0 %Customs Union Duty
Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren0 %Tariff preference
GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Ukraine0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

DEBTI2673/26-1Erteilt von DEGültig bis 2029-03-22

Bekleidungszubehör, Größe 47 / 9-12 Monate, Foto siehe Anlage, - an fünf bedruckten Pappkarten und einem Kunststoffaufhänger befestigt, - mit einem Umfang von ca. 42 cm und einer Breite von ca. 9 cm, - aus ca. 1 , 5 mm dicken, buntgewirkten, beidseitig gerauten Gewirken (Fleece) aus laut Antrag 100 % Polyester (synthetische Chemiefasern), - vorn mit einem aufgenähten, reflektierenden Streifen verziert, - durch Zusammennähen konfektioniert, - wird als Stirn- oder Kopfband um den Kopf und über die Ohren als Kälteschutz getragen, - nicht der menschlichen Kopfform angepasst (somit keine Kopfbedeckung des Kapitels 65), - ist aufgrund der Abmessungen für Kleinkinder mit einer Körpergröße von bis zu 86 cm bestimmt. "Bekleidungszubehör, aus Gewirken, für Kleinkinder, aus synthetischen Chemiefasern"

DEBTI2069/26-1Erteilt von DEGültig bis 2029-03-22

Kleidung für Kleinkinder, Größe 86, Foto siehe Anlage, - aus ca. 0 , 4 mm dicken, einfarbigen, einseitig (Außenseite) mit einer geprägten Kunststofffolie (laut Antrag 100 % Polyurethan; kein Zellkunststoff) laminierten Gewirken der Position 5903 aus laut Antrag 100 % Polyester (synthetische Chemiefasern), - über den halben Oberschenkel reichend (Rückenlänge: ca. 46 cm); vorn bis zu 3 cm kürzer gearbeitet, - mit einem Stehkragen und einer angenähten, gefütterten und teilweise verengten Kapuze, - vorn mit einer durchgehenden Öffnung mit einem bis in die Kragenspitzen reichenden Reißver- schluss, am Kragenrand mit einer kurzen Überlappung von links über rechts, - mit langen Ärmeln; an den Ärmelenden elastisch verengt, - hinten mit einem reflektierenden Aufdruck verziert, - mit zwei eingesetzten, offenen Taschen unterhalb der Taille, - am unteren Rand durch Umschlagen und Festnähen gesäumt, - für Kleinkinder mit einer Körpergröße von bis zu 86 cm bestimmt, damit keine Ware der Position 6113. „Kleidung für Kleinkinder, aus Gewirken, aus synthetischen Chemiefasern“

DEBTI2688/26-1Erteilt von DEGültig bis 2029-03-22

Latzhose, Größe 86, Foto siehe Anlage, - aus ca. 0 , 4 mm dicken, einfarbigen, einseitig (Außenseite) mit einer geprägten Kunststofffolie (laut Antrag Polyurethan, kein Zellkunststoff) laminierten Gewirken der Position 5903 aus laut Antrag 100 % Polyester (synthetische Chemiefasern), - mit einem über die Taille hinausreichenden Vorder- und Rückenlatz mit elastischen, längenver- stellbaren Trägern mit Clipverschlüssen, - hinten in Taillenhöhe elastisch verengt, - in der Weite durch seitlich angebrachte Druckknöpfe zu verengen, - ohne Öffnung und ohne Verschluss, - mit reflektierenden Aufdrucken verziert, - mit knöchellangen Hosenbeinen mit elastisch verengten Abschlüssen und elastischen Stegen, - ist für Kleinkinder mit einer Körpergröße von bis zu 86 cm bestimmt. "Kleidung (Latzhose), aus Gewirken, für Kleinkinder, aus synthetischen Chemiefasern"

DEBTI37972/25-1Erteilt von DEGültig bis 2028-11-06

Pulloverähnliches Kleidungsstück für Kleinkinder, Größe 74/80, Foto siehe Anlage, - aus ca. 0,4 mm dicken, bedruckten Gewirken aus laut Antrag 82 % Polyamid und 18 % Elasthan (beides synthetische Chemiefasern), - über die Taille reichend (Rückenlänge: ca. 33 cm), - mit einem hohen Kragen, - vorn mit einer nicht durchgehenden Öffnung mit einem bis in die Kragenspitzen reichenden Reißverschluss, am Kragenrand mit einer kurzen Überlappung von links über rechts, - mit langen Ärmeln; im oberen Bereich der Ärmelansätze mit Rüschen verziert, - am unteren Rand und an den Ärmelenden durch Umschlagen und Festnähen gesäumt, - ist für Kleinkinder mit einer Körpergröße von bis zu 86 cm bestimmt. "Kleidung (pulloverähnliches Kleidungsstück), aus Gewirken, für Kleinkinder, aus synthetischen Chemiefasern"

DEBTI29552/25-1Erteilt von DEGültig bis 2028-10-12

Kleidung für Kleinkinder, Foto siehe Anlage, - auf einem Pappetikett aufgebracht, - von sackähnlicher Form, flachliegend in den Abmessungen (H x B, ohne Umschlag) von ca. 51,5 cm x 41 cm, - aus verschiedenen, ca. 1,7 mm dicken, einfarbigen, beidseitig gerauten Gewirken (Fleece) aus laut Antrag 100 % Polyester (synthetische Chemiefasern), - am oberen, offenen Ende mit einem angesetzten, verengenden, doppelt gearbeiteten, umge- schlagenen Bund aus einfarbigen Gewirken, - auf der Vorderseite mit aufgestickten Motiven verziert, - auf der Vorder- und Rückseite mit ca. 8 cm breiten Schlitzen für Sicherheitsgurte ausgestattet, - wird Kleinkindern als Ersatz für eine Hose bis etwa zu den Armen gezogen. "Kleidung, aus Gewirken, für Kleinkinder, aus synthetischen Chemiefasern"

DEBTI7264/25-1Erteilt von DEGültig bis 2028-04-13

Lätzchen, sog. Babylätzchen mit Klettverschluss, Foto siehe Anlage, - annähernd rechteckig, mit abgerundeten Ecken, mit den Abmessungen: ca. 37,5 cm x 29 cm; veranschaulicht durch ein Muster in weißer Farbe, - mit einer Vorderseite aus ca. 0,7 mm dicken, einfarbigen, glatten Gewirken aus laut Antrag 100 % Polyester (synthetische Chemiefasern) und einer Rückseite aus ca. 1,1 mm dicken, einfarbigen Schlingengewirken aus laut Antrag 80 % Baumwolle und 20 % Polyester, - an den Rändern zusammengenäht und mit einem schmalen Gewirkestreifen eingefasst, - im oberen Drittel mit einer Öffnung, die im Nacken mit einem Klettverschluss geschlossen werden kann; im geschlossenen Zustand mit einem Halsumfang von ca. 21 cm, - ist für Kinder mit einer Körpergröße von bis zu 86 cm bestimmt, - im Hinblick auf die Bedeutung in Bezug auf die Verwendung ist das Gewirke aus synthetischen Chemiefasern das für die Spinnstoffermittlung maßgebende Flächenerzeugnis. "Bekleidungszubehör (Lätzchen), aus Gewirken, für Kleinkinder, aus synthetischen Chemiefasern"

DEBTI35995/24-1Erteilt von DEGültig bis 2027-10-10

Badehose, Art. 2502112, Größe 74/80, Foto siehe Anlage, - in einem Polybeutel verpackt, - aus verschiedenen ca. 0,6 mm dicken, einfarbigen bzw. bedruckten Gewirken aus laut Antrag 82 % Polyamid und 18 % Elasthan (beides synthetische Chemiefasern), - in der Taille abschließend, mit einem angesetzten, doppelt gearbeiteten, ca. 2 cm breiten Taillen- bund, der mit einem eingezogenen "Gummiband" und einem Tunnelzug versehen ist, - ohne Öffnung und ohne Verschluss, - mit einem eingenähten Innenslip, - mit kurzen, gerade geschnittenen Hosenbeinen, - an den Beinabschlüssen durch Umschlagen und Festnähen gesäumt, - ist für Kleinkinder mit einer Körpergröße von bis zu 86 cm bestimmt. "Kleidung (Badehose), aus Gewirken, für Kleinkinder, aus synthetischen Chemiefasern"

DEBTI35971/24-1Erteilt von DEGültig bis 2027-10-09

Einteiliger Badeanzug, Art. 2502345, Größe 74/80, Foto siehe Anlage, - aus verschiedenen ca. 0,6 mm dicken, einfarbigen bzw. bedruckten Gewirken aus laut Antrag 82 % Polyamid und 18 % Elasthan (beides synthetische Chemiefasern), - mit schmalen, ca. 1 cm breiten, elastischen Schulterträgern, die in der Verlängerung die Rand- einfassung des oberen Randes bzw. der Armausschnitte bilden und im Rücken durch eine kleine verschiebbare Lasche zusammengehalten werden, - entlang des oberen Randes mit einem angesetzten, gerafft gearbeiteten Zuschnitt aus den oben genannten einfarbigen Gewirken verziert, - mit hohen Beinausschnitten; an den Rändern mit eingenähten, elastischen Bändern ausgestattet, - im "Slip"-Teil vollständig mit einem Innenfutter versehen (sog. Windeleinsatz), - ist für Kleinkinder mit einer Körpergröße von bis zu 86 cm bestimmt. "Kleidung (Einteiliger Badeanzug), aus Gewirken, für Kleinkinder, aus synthetischen Chemiefasern"

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 6111

Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur (KN) Siehe die Anmerkung 6 a) zu Kapitel 61. Hierher gehören alle Kleidungsstücke, die für Kleinkinder mit einer Körpergröße von 86 cm oder weniger (im Allgemeinen Kleinkinder im Alter von etwa 18 Monaten) bestimmt sind. Dazu gehören: Mäntel, Burnusse, Steppjäckchen, Steckkissen, Morgenröcke, zweiteilige Anzüge, Kinderkombinationen, lange und kurze Hosen, Gamaschenhosen, Strampelhosen, Westen, Windjacken, Kleider, Röcke, Boleros, Jacken, Anoraks, Umhänge, Tuniken, Blusen, Hemdblusen, Shorts und dergleichen. Einige dieser Waren sind Erstlingsausstattungsstücke. Bei einigen Erstlingsausstattungsstücken lässt sich die Größe nur schwer feststellen. Sie werden dieser Position zugewiesen, sofern sie eindeutig als Kleidungsstücke für Kleinkinder zu erkennen sind. Dies gilt insbesondere für: 1. Taufkleider und -mäntel; 2. …

Pos. 6111

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Gemäß Anmerkung 6 a) zu diesem Kapitel umfasst der Begriff „Kleidung und Bekleidungszubehör für Kleinkinder“ Waren für Kleinkinder mit einer Körpergröße von 86 cm oder weniger. Zu dieser Position gehören u. a. Taufkleider, Steckkissen, Strampelhosen, Lätzchen, Fingerhandschuhe, Handschuhe ohne Fingerspitzen sowie Fäustlinge und Babyschuhe ohne an das Oberteil durch Kleben, Nähen oder auf andere Weise angebrachte Laufsohle, aus Gewirken oder Gestricken. Es ist zu beachten, dass Waren, für die sowohl Pos. 6111 als auch andere Positionen des Kapitels 61 in Betracht kommen, zu Pos. 6111 gehören (siehe Anm. 6 b) zu diesem Kapitel). Nicht zu dieser Position gehören: a) Gewirkte oder gestrickte Mützen für Kleinkinder (Pos. 6505) b) Windeln und Windeleinlagen für Kleinkinder (Pos. …

Pos. 6111

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - national Auszug aus dem Urteil der 3. Senats des FG München vom 14. Oktober 1998 Az.: 3 K 3030/94 Aus den Gründen: ... Tatbestand: Die Klägerin hat in der Zeit von ... 199.. bis ... 199.. über das Zollamt ... Sendungen mit u. a. Windeln, Windeleinlagen, Windelhosen, Überhosen für Windeln und Höschenwindeln für Kleinkinder und Erwachsene sowie Stilleinlagen, Pflegetücher und Windelsäcke aus ... eingeführt und zum freien Verkehr abfertigen lassen. In den Zollanmeldungen gab sie die Waren als "Baumwollwindeln" der Code-Nr. ... und als "Windeln aus 100 % Baumwolle, zum Teil mit Schutzvlies aus Chemiefasern" der Code-Nr. ... (F ...) an. ... Nach erfolglosem Einspruch erhob die Klägerin gegen die Einspruchsentscheidung (EE) vom ... 199.. Klage, mit der sie im Wesentlichen geltend macht, dass die von ihr angemeldete ZOLLTARIF- Position zutreffend gewesen sei. …

Pos. 6111

Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Gestrickte Fausthandschuhe gehören zu dieser Position, sofern nachfolgende Maße nicht überschritten werden (vgl. DIN 61528 für gestrickte Handschuhe [zurückgezogen]): Größenbezeichnung Handbreite in cm Handlänge ohne Rand in cm Daumenlänge in cm 1 6 10 4 Fausthandschuhe Gestrickte Fausthandschuhe und gestrickte Fingerhandschuhe ab einer Größenbezeichnung von 1 ½ sind in Position 6116 einzureihen. Strümpfe und Socken aus Gewirken oder Gestricken gehören bis zu folgendem Fußmaß zu dieser Position (vgl. …

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 6111.30.90.00.0?

Die Zolltarifnummer 6111.30.90.00.0 umfasst Kleidung und Bekleidungszubehör, andere. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 6111.30.90.00.0?

Der Drittlandszollsatz für 6111.30.90.00.0 beträgt 12 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 6111.30.90.00.0?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 611130. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 6111.30.90.00.0?

6111.30.90.00.0 hat elf Stellen und ist die vollständige deutsche Warennummer für die Einfuhranmeldung. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 6111.30.90.00.0 im Zolltarif eingeordnet?

6111.30.90.00.0 steht in dieser Hierarchie: 61 KLEIDUNG UND BEKLEIDUNGSZUBEHÖR, AUS GEWIRKEN ODER GESTRICKEN > 6111 Kleidung und Bekleidungszubehör, aus Gewirken oder Gestricken, für Kleinkinder > 611130 aus synthetischen Chemiefasern > 61113090 andere. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 6111.30.90.00.0?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 6111.30.90.00.0 erfasst, zum Beispiel DEBTI2673/26-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 6111.30.90.00.0?

Warennummer 6111.30.90.00.0 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

Mehr zur Einreihung

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