Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 6112.11.00.00: Trainingsanzüge, aus Baumwolle

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 6112.11.00.00 steht für Trainingsanzüge, aus Baumwolle. Der Drittlandszollsatz beträgt 12 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

6112.11.00.00 ist ein TARIC-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 61. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.

Zolltarifnummer
6112.11.00.00
Drittlandszoll
12 %
Anmeldefähig
Nein
vZTA-Entscheidungen
8

Einordnung im Zolltarif

  1. 61KLEIDUNG UND BEKLEIDUNGSZUBEHÖR, AUS GEWIRKEN ODER GESTRICKEN
  2. 6112Trainingsanzüge, Skianzüge, Badeanzüge und Badehosen, aus Gewirken oder Gestricken
  3. 6112.11aus Baumwolle
  4. 6112.11.00.00Trainingsanzüge, aus Baumwolle

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 6112.11.00.00

HS-Code6112.116 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code6112.11.008 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU
TARIC-Code6112.11.00.0010 Stellen, trägt die EU-Maßnahmen

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll12 %MFN
Neuseeland0 %Preferential tariff quota
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
Türkei0 %Customs Union Duty
Andorra0 %Customs Union Duty
San Marino0 %Customs Union Duty
Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren0 %Tariff preference
GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Ukraine0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

DEBTI37562/25-1Erteilt von DEGültig bis 2028-11-16

Trainingsanzug, Größe 164, Foto siehe Anlage, - in einem Polybeutel verpackt, - bestehend aus einem Oberteil und einem Unterteil, - keine Kombination, u. a. da nicht aus ein und demselben Flächenerzeugnis hergestellt, - erkennbar dazu bestimmt, ausschließlich oder im Wesentlichen bei der Ausübung eines Sports getragen zu werden; erfüllt die Bedingungen zur Einreihung als Trainingsanzug, u. a. somit keine Kleidung der Position 6102, - aus verschiedenen, ca. 1,3 mm dicken, einfarbigen, einseitig (Innenseite) gerauten Gewirken aus laut Antrag 60 % Baumwolle und 40 % Polyester (synthetische Chemiefasern), - ungefüttert, - Oberteil: -- als blousonähnliches Kleidungsstück gearbeitet, -- über die Taille reichend (Rückenlänge: ca. 58,5 cm), -- mit einer angesetzten, doppelt gearbeiteten Kapuze, -- ohne Öffnung und ohne Verschluss, -- vorn mit einer aufgesetzten offenen Tasche (sog. Kängurutasche) ausgestattet, -- mit langen Ärmeln, die über den unteren Rand des Kleidungsstücks hinausreichen; an den Ärmelenden mit angesetzten, doppelt gearbeiteten, verengenden Bündchen, -- vorne und im Schulterbereich mit Aufdrucken verziert, -- am unteren Rand mit einem angesetzten, doppelt gearbeiteten, verengenden Bund, - Unterteil: -- als lange Hose gearbeitet, -- in der Taille abschließend; mit einem ca. 4 cm breiten Taillenbund mit einem eingearbeiteten, elastischen Band und Tunnelzug, -- ohne Öffnung und ohne Verschluss, -- vorne und an den Seiten mit Aufdrucken verziert, -- mit langen Hosenbeinen mit doppelt gearbeiteten, verengenden Bündchen. "Trainingsanzug, aus Gewirken, aus Baumwolle"

DEBTI37575/25-1Erteilt von DEGültig bis 2028-11-16

Trainingsanzug, Größe S, Foto siehe Anlage, - in einem Polybeutel verpackt, - bestehend aus einem Oberteil und einem Unterteil, - erkennbar dazu bestimmt, ausschließlich oder im Wesentlichen bei der Ausübung eines Sports getragen zu werden, - aus ca. 1,4 mm dicken, einfarbigen, einseitig (Innenseite) gerauten Gewirken aus laut Antrag 60 % Baumwolle und 40 % Polyester (synthetische Chemiefasern), - ungefüttert, - Oberteil: -- als blousonähnliches Kleidungsstück gearbeitet, -- über die Taille reichend (Rückenlänge: ca. 64 cm), -- mit einer angesetzten, doppelt gearbeiteten Kapuze mit Tunnelzug, -- ohne Öffnung und ohne Verschluss, -- vorn mit einer aufgesetzten offenen Tasche (sog. Kängurutasche) ausgestattet, -- mit langen Ärmeln, die über den unteren Rand des Kleidungsstücks hinausreichen; an den Ärmelenden mit angesetzten, doppelt gearbeiteten, verengenden Bündchen, -- vorne mit einem aufgedruckten Firmenlogo verziert, -- am unteren Rand mit einem angesetzten, doppelt gearbeiteten, verengenden Bund, - Unterteil: -- als lange Hose gearbeitet, -- in der Taille abschließend; mit einem ca. 4 cm breiten Taillenbund mit einem eingearbeiteten, elastischen Band und Tunnelzug, -- ohne Öffnung und ohne Verschluss, -- vorne mit einem aufgedruckten Firmenlogo verziert, -- seitlich mit zwei eingesetzten, offenen Taschen, -- mit langen Hosenbeinen mit elastisch verengten Abschlüssen. "Trainingsanzug, aus Gewirken, aus Baumwolle"

DEBTI34667/25-1Erteilt von DEGültig bis 2028-11-02

Trainingsanzug, Größe 164, Foto siehe Anlage, - in einem bedrucktem Polybeutel verpackt, - bestehend aus einem Oberteil und einem Unterteil, - auf beiden Teilen mit einem Firmenlogo verziert, - erkennbar dazu bestimmt, ausschließlich oder im Wesentlichen bei der Ausübung eines Sports getragen zu werden, - aus ca. 1,0 mm dicken, einfarbigen, einseitig (Innenseite) gerauten Gewirken aus laut Antrag 60 % Baumwolle und 40 % Polyester (synthetische Chemiefasern), - ungefüttert, - Oberteil: -- als Blouson gearbeitet, -- über die Taille reichend (Rückenlänge: ca. 61 cm), -- mit einer doppelt gearbeiteten Kapuze, -- vorn mit einer durchgehenden Öffnung mit Reißverschluss, -- mit langen Ärmeln, mit verengenden, gerippt gewirkten Bündchen, -- mit zwei eingesetzten, offenen Taschen unterhalb der Taille, -- am unteren Rand mit einem ca. 6 cm breiten, verengenden, gerippt gewirkten Bund, - Unterteil: -- als lange Hose gearbeitet, -- in der Taille abschließend, mit einem angesetzten, ca. 4 cm breiten, elastisch verengten Taillenbund mit einem Tunnelzug (innen), -- ohne Öffnung und ohne Verschluss, -- seitlich mit zwei eingesetzten, offenen Taschen, -- mit knöchellangen Hosenbeinen, an den Beinabschlüssen mit gerippt gewirkten Bündchen verengt. "Trainingsanzug, aus Gewirken, aus Baumwolle"

DEBTI56960/24-1Erteilt von DEGültig bis 2028-03-13

Trainingsanzug, sog. Fila Trainingsanzug schwarz, Größe M, Foto siehe Anlage, - bestehend aus einem Oberteil und einem Unterteil, - erkennbar dazu bestimmt, ausschließlich oder im Wesentlichen bei der Ausübung eines Sports getragen zu werden, - aus ca. 1,0 mm dicken, einfarbigen Gewirken aus laut Antrag 65 % Baumwolle und 35 % Polyester (synthetische Chemiefasern), - auf beiden Teilen mit kontrastfarbenen Paspeln ausgestattet und mit Aufdrucken verziert, - ungefüttert, - Oberteil: -- als Blouson gearbeitet, -- über die Taille reichend (Rückenlänge: ca. 67 cm), -- mit einem V-förmigen Halsausschnitt mit einer gerippt und buntgewirkten Blende, die hinten einen Stehkragen bildet, -- vorn mit einer durchgehenden Öffnung mit Reißverschluss, -- mit langen Ärmeln, mit verengenden, gerippt gewirkten Bündchen, -- mit zwei eingesetzten, offenen Taschen unterhalb der Taille, -- am unteren Rand mit einem ca. 6,5 cm breiten, verengenden, gerippt gewirkten Bund, - Unterteil: -- als lange Hose gearbeitet, -- in der Taille abschließend, mit einem angesetzten, ca. 6,5 cm breiten, elastisch verengten Taillenbund mit Tunnelzug, -- ohne Öffnung und ohne Verschluss, -- seitlich mit zwei eingesetzten, offenen Taschen, -- mit knöchellangen Hosenbeinen, an den Beinabschlüssen mit gerippt gewirkten Bündchen verengt. "Trainingsanzug, aus Gewirken, aus Baumwolle"

DEBTI3434/21-1Erteilt von DEGültig bis 2024-02-21

Trainingsanzug, Größe M, Artikel-Nr.: D10043O02713SMSET, Foto siehe Anlage, - in einem Polybeutel verpackt, - bestehend aus einem Oberteil und einem Unterteil, - erkennbar dazu bestimmt, ausschließlich oder im Wesentlichen bei der Ausübung eines Sports getragen zu werden, - aus ca. 0,8 mm dicken, einfarbigen Gewirken aus laut Antrag 75 % Baumwolle und 19 % Polyester und 6 % Elasthan (beides synthetische Chemiefasern), - ungefüttert, - Oberteil: -- als Blouson gearbeitet, -- über die Taille reichend (Rückenlänge: ca. 60 cm), -- mit einer angesetzten, doppelt gearbeiteten Kapuze mit Tunnelzug, -- vorn mit einer ca. 24 cm langen Öffnung mit Reißverschluss, -- ohne Hinweise auf den Trägerkreis (unisex), -- mit langen Ärmeln, mit doppelt gearbeiteten, verengenden Bündchen, -- am unteren Rand mit einem Tunnelzug zu verengen, - Unterteil: -- als lange Hose gearbeitet, -- in der Taille abschließend, mit einem ca. 4,5 cm breiten, doppelt gearbeiteten, elastisch verengten Taillenbund mit Tunnelzug, -- ohne Öffnung und ohne Verschluss; ohne Hinweise auf den Trägerkreis (unisex), -- seitlich mit zwei eingesetzten, offenen Taschen, -- mit langen Hosenbeinen mit doppelt gearbeiteten, verengenden Bündchen. "Trainingsanzug, aus Gewirken, aus Baumwolle"

FR-RTC-2014-003170Erteilt von FRGültig bis 2020-06-02

SURVETEMENT DE SPORT, CONFECTIONNE EN ETOFFE DE BONNETERIE, 60% COTON ET 40% POLYESTER, UNICOLORE, COMPOSE: - D'UN VETEMENT DESTINE A RECOUVRIR LA PARTIE SUPERIEURE DU CORPS, COMPORTANT UNE ENCOLURE RONDE, DES MANCHES LONGUES DONT LES EXTREMITES SE TERMINENT PAR UN BORD-COTE, AVEC UN CAPUCHON, UNE POCHE DE CHAQUE COTE SE FERMANT AVEC UNE FERMETURE A GLISSIERE, UNE OUVERTURE COMPLETE SUR LE DEVANT SE FERMANT AVEC UNE FERMETURE A GLISSIERE, LA BASE DU VETEMENT SE TERMINE PAR UN BORD-COTE. - D'UN PANTALON SANS OUVERTURE, AVEC UNE POCHE DE CHAQUE COTE, COMPORTANT UNE TAILLE ELASTIQUEE, SE RESSERRANT AVEC UN LIEN A NOUER DE COULEUR ARGENTE, LA BASE DES JAMBES SE TERMINE PAR UN BORD-COTE.

DE17833/13-1Erteilt von DEGültig bis 2019-10-31

Trainingsanzug, sog. Trainingsanzug warmup-suit W2, Art. JOSUJ12, Größe 164, Foto siehe Anlage, - bestehend aus einem Oberteil und einer langen Hose, - erkennbar dazu bestimmt, ausschließlich oder im Wesentlichen bei der Ausübung eines Sports getragen zu werden, - aus ca. 1,0 mm dicken, einfarbigen Gewirken aus laut Antrag 65 % Baumwolle und 35 % Polyester (synthetische Chemiefasern); mit zwei aufgebrachten Verzierungen (jeweils ein aufgedruckter Schriftzug und ein aufgedrucktes Firmenlogo) und kontrastfarbenen Paspelierungen, die sich auf beiden Teilen wiederholen, - ungefüttert, - Oberteil: -- über die Taille reichend (Rückenlänge: ca. 64 cm), -- mit einem halsnahen, runden Halsausschnitt, -- ohne Öffnung und ohne Verschluss, -- mit langen Ärmeln mit angesetzten, verengenden Bündchen, -- am unteren Rand mit einem angesetzten, verengenden Bund, - lange Hose: -- in der Taille abschließend mit einem verengenden, elastischen Bund und einem Kordelzug, -- ohne Öffnung und ohne Verschluss, -- mit knöchellangen Hosenbeinen, -- hinten mit einer aufgesetzten Tasche, -- an den gesäumten Beinabschlüssen seitlich mit etwa 25 cm hochreichenden Öffnungen mit Reißverschluss. "Trainingsanzug, aus Gewirken, aus Baumwolle"

FR-E4-2009-000281Erteilt von FRGültig bis 2015-03-30

SURVETEMENT DE SPORT POUR ENFANTS, CONFECTIONNE EN ETOFFE DE BONNETERIE, 80% COTON ET 20% POLYESTER, ASPECT VELOURS, COMPOSE: -D'UN VETEMENT DESTINE A RECOUVRIR LA PARTIE SUPERIEURE DU CORPS, COMPORTANT UNE ENCOLURE EN V DONT LES POINTES SE CROISENT, DES MANCHES LONGUES DONT LES EXTREMITES SE TERMINENT PAR UN BORD-COTE, LA BASE DU VETEMENT SE TERMINE PAR UN BORD-COTE, AVEC DES MOTIFS ET DES INSCRIPTIONS IMPRIMES SUR LE DEVANT. -D'UN PANTALON SANS OUVERTURE, COMPORTANT UNE TAILLE ELASTIQUEE, LA BASE DES JAMBES SE TERMINE PAR UN BORD-COTE.

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 6112

Zu Unterpositionen 6112 11 00 bis 6112 19 00: Siehe die Erläuterungen zu Position 6112 des HS, Buchstabe A.

Pos. 6112

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EWG) Nr. 424/89 der Kommission vom 20. Februar 1989 1) (RV L 424/89): Artikel 1 Hat bei Trainingsanzügen der KN-Code 6112 und 6211 das Teil, das dazu bestimmt ist, den Oberkörper zu bedecken, vorn eine durchgehende Öffnung, muss diese mit einem Reißverschluss, Druckknöpfen oder einem Klettverschluss versehen sein. Wenn jedoch die Öffnung vorn nicht durchgehend ist, darf sie auch mit Knöpfen jeder Art versehen sein, vorausgesetzt, die Öffnung ist nicht länger als ein Drittel der Länge des Kleidungsstücks, gemessen vom Halsausschnitt. Verordnung (EWG) Nr. 812/89 der Kommission vom 21. März 1989 2) (RV L 812/89): 4. …

Pos. 6112

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - national Auszug aus dem Urteil des Bundesfinanzhofes vom 9. Mai 2000 Az.: VII R 14/99 1. NV: Die Möglichkeit, dass kurze Hosen unterschiedslos als Freizeithose oder Badehose getragen werden können, schließt eine Tarifierung als Badehose aus. 2. NV: Die Feststellung, ob kurze Hosen anhand der bei der Einfuhr vorliegenden objektiven Merkmale als Badehosen anzusehen sind, richtet sich unter anderem nach dem Schnitt, der Zusammensetzung und gegebenenfalls nach der Aufmachung der Ware. Aus den Gründen: ... Tatbestand: ... Die Revisionsklägerin (Klägerin) ließ beim Revisionsbeklagten (Hauptzollamt --HZA--) im Jahr 199. "Herrenschwimmshorts" chinesischen Ursprungs unter der Unterposition 6211 11 00 der Kombinierten Nomenklatur (KN) zum freien Verkehr abfertigen. …

Kapitel 61

1. Zu Kapitel 61 gehören nur konfektionierte Waren aus Gewirken oder Gestricken (RV E6101000). 2. Zu Kapitel 61 gehören nicht: a) Waren der Position 6212 (RV E6102A00); b) Altwaren der Position 6309 (RV E6102B00); c) orthopädische Apparate und andere orthopädische Vorrichtungen, z. B. Bruchbänder, medizinisch-chirurgische Gürtel (Position 9021) (RV E6102C00). 3. Im Sinne der Positionen 6103 und 6104 gilt: a) Die Begriffe „Anzüge" und „Kostüme" beziehen sich auf eine Zusammenstellung von Kleidungsstücken, die aus zwei oder drei hinsichtlich ihrer Schauseite aus dem gleichen Flächenerzeugnis hergestellten Teilen besteht und sich zusammensetzt aus: - einer einzigen Jacke zum Bedecken des Oberkörpers, deren Außenseite, ohne Ärmel, aus vier oder mehr Teilen (Bahnen) zusammengesetzt ist, möglicherweise um eine geschneiderte Weste ergänzt, deren Vorderseite aus dem gleichen Flächenerzeugnis wie …

Unterteilungen dieser Nummer

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 6112.11.00.00?

Die Zolltarifnummer 6112.11.00.00 umfasst Trainingsanzüge, aus Baumwolle. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 6112.11.00.00?

Der Drittlandszollsatz für 6112.11.00.00 beträgt 12 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 6112.11.00.00?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 611211. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 6112.11.00.00?

6112.11.00.00 hat zehn Stellen und trägt die EU-Maßnahmen des TARIC. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 6112.11.00.00 im Zolltarif eingeordnet?

6112.11.00.00 steht in dieser Hierarchie: 61 KLEIDUNG UND BEKLEIDUNGSZUBEHÖR, AUS GEWIRKEN ODER GESTRICKEN > 6112 Trainingsanzüge, Skianzüge, Badeanzüge und Badehosen, aus Gewirken oder Gestricken > 611211 aus Baumwolle. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 6112.11.00.00?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 6112.11.00.00 erfasst, zum Beispiel DEBTI37562/25-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 6112.11.00.00?

TARIC-Code 6112.11.00.00 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

Mehr zur Einreihung

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