Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 6112.31.90.00.0: Badeanzüge und Badehosen, andere

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 6112.31.90.00.0 steht für Badeanzüge und Badehosen, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 12 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

6112.31.90.00.0 ist ein Warennummer des EU-Zolltarifs aus Kapitel 61. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist anmeldefähig: Sie können sie in dieser Form in einer Zollanmeldung verwenden.

Zolltarifnummer
6112.31.90.00.0
Drittlandszoll
12 %
Anmeldefähig
Ja
vZTA-Entscheidungen
8

Einordnung im Zolltarif

  1. 61KLEIDUNG UND BEKLEIDUNGSZUBEHÖR, AUS GEWIRKEN ODER GESTRICKEN
  2. 6112Trainingsanzüge, Skianzüge, Badeanzüge und Badehosen, aus Gewirken oder Gestricken
  3. 6112.31Badeanzüge und Badehosen, für Männer oder Knaben, aus synthetischen Chemiefasern
  4. 6112.31.90andere
  5. 6112.31.90.00.0Badeanzüge und Badehosen, andere

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 6112.31.90.00.0

HS-Code6112.316 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code6112.31.908 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU
TARIC-Code6112.31.90.0010 Stellen, trägt die EU-Maßnahmen
Warennummer6112.31.90.00.011 Stellen, für die deutsche Einfuhranmeldung

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll12 %MFN
Neuseeland0 %Preferential tariff quota
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
Türkei0 %Customs Union Duty
Andorra0 %Customs Union Duty
San Marino0 %Customs Union Duty
Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren0 %Tariff preference
GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Ukraine0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

DEBTI35993/24-1Erteilt von DEGültig bis 2027-10-13

Badehose, Art. 2502112, Größe 110/116, Foto siehe Anlage, - in einem Polybeutel verpackt, - aus verschiedenen ca. 0,6 mm dicken, einfarbigen bzw. bedruckten Gewirken aus laut Antrag 82 % Polyamid und 18 % Elasthan (beides synthetische Chemiefasern); ohne Kautschukfäden, die Elastizität ergibt sich durch die Verwendung von Elastomergarnen, - in der Taille abschließend, mit einem angesetzten, doppelt gearbeiteten, ca. 2 cm breiten Taillen- bund, der mit einem eingezogenen "Gummiband" und einem Tunnelzug versehen ist, - ohne Öffnung und ohne Verschluss, - mit einem Innenfutter im Vorderteil (Hygieneeinlage), - aufgrund der Ausstattung erkennbar Knabenkleidung, - mit kurzen, gerade geschnittenen Hosenbeinen, - an den Beinabschlüssen durch Umschlagen und Festnähen gesäumt, - das Kleidungsstück lässt nach Schnitt, Material und Ausstattung erkennen, dass es dazu bestimmt ist, als Badekleidung getragen zu werden. "Badehose, aus Gewirken, für Knaben, aus synthetischen Chemiefasern, ohne Kautschukfäden"

DEBTI25293/24-1Erteilt von DEGültig bis 2027-08-07

Badeanzug, sog. Schwimmanzug für Jungen und Mädchen, Art. 2502172, Größe 98/104, Foto siehe Anlage, - aus ca. 0,5 mm dicken, bedruckten Gewirken aus laut Antrag 82 % Polyamid und 18 % Elasthan (beides synthetischen Chemiefasern); keine Kautschukfäden enthaltend, die Elastizität ergibt sich durch die Verwendung von Elastomergarnen, - den Rumpf sowie Teile der Arme und Beine bedeckend, - mit einem Stehkragen, - vorn mit einer nicht durchgehenden Öffnung mit einem bis in die Kragenspitzen reichenden Reiß- verschluss; am Kragenrand mit einer kurzen Überlappung von links über rechts (Knabenkleidung), - mit einem Innenfutter im Schritt (Hygieneeinlage), - an den Beinabschlüssen durch Umschlagen und Festnähen gesäumt, - das Kleidungsstück lässt nach Schnitt, Material und Ausstattung erkennen, dass es dazu bestimmt ist, ausschließlich oder hauptsächlich als Badekleidung getragen zu werden. "Badeanzug, aus Gewirken, für Knaben, aus synthetischen Chemiefasern, ohne Kautschukfäden"

DEBTI25291/24-1Erteilt von DEGültig bis 2027-08-07

Badeanzug, sog. Schwimmanzug für Jungen und Mädchen, Art. 2502172, Größe 86/92, Foto siehe Anlage, - aus ca. 0,5 mm dicken, bedruckten Gewirken aus laut Antrag 82 % Polyamid und 18 % Elasthan (beides synthetischen Chemiefasern); keine Kautschukfäden enthaltend, die Elastizität ergibt sich durch die Verwendung von Elastomergarnen, - den Rumpf sowie Teile der Arme und Beine bedeckend, - mit einem Stehkragen, - vorn mit einer nicht durchgehenden Öffnung mit einem bis in die Kragenspitzen reichenden Reiß- verschluss; am Kragenrand mit einer kurzen Überlappung von links über rechts (Knabenkleidung), - im unteren Teil mit einem zusätzlich eingenähten Höschen (sog. Windeleinsatz), - an den Beinabschlüssen durch Umschlagen und Festnähen gesäumt, - das Kleidungsstück lässt nach Schnitt, Material und Ausstattung erkennen, dass es dazu bestimmt ist, ausschließlich oder hauptsächlich als Badekleidung getragen zu werden, - aufgrund der Doppelgröße 86/92 keine Einreihung als Kleidung für Kleinkinder. "Badeanzug, aus Gewirken, für Knaben, aus synthetischen Chemiefasern, ohne Kautschukfäden"

DEBTI38701/21-1Erteilt von DEGültig bis 2024-10-21

Badehose, Art. 2502111, Größe 98/104, Foto siehe Anlage, - aus verschiedenen, ca. 0,6 mm dicken, einfarbigen bzw. bedruckten Gewirken aus laut Antrag 82 % Polyamid und 18 % Elasthan (beides synthetische Chemiefasern); ohne Kautschukfäden, die Elastizität ergibt sich durch die Verwendung von Elastomergarnen, - in der Taille abschließend, mit einem angesetzten, doppelt gearbeiteten, ca. 2 cm breiten Taillenbund, der mit einem eingezogenen "Gummiband" und einem Tunnelzug versehen ist, - ohne Öffnung und ohne Verschluss, - mit einem Innenfutter im Vorderteil (Hygieneeinlage), - aufgrund der Ausstattung erkennbar Knabenkleidung, - mit kurzen, gerade geschnittenen Hosenbeinen; am linken Hosenbein mit einem Aufdruck verziert, - an den Beinabschlüssen durch Umschlagen und Festnähen gesäumt, - das Kleidungsstück lässt nach Schnitt, Material und Ausstattung erkennen, dass es dazu bestimmt ist, als Badekleidung getragen zu werden. "Badehose, aus Gewirken, für Knaben, aus synthetischen Chemiefasern, ohne Kautschukfäden"

DEBTI27491/21-1Erteilt von DEGültig bis 2024-08-01

Badeanzug, sog. Schwimmanzug für Jungen und Mädchen, Art. 2502172, Größe 86/92, Foto siehe Anlage, - in einem Polybeutel verpackt, - aus ca. 0,5 mm dicken, bedruckten Gewirken aus laut Antrag 82 % Polyester und 18 % Elasthan (beides synthetischen Chemiefasern); keine Kautschukfäden enthaltend, die Elastizität ergibt sich durch die Verwendung von Elastomergarnen, - den Rumpf sowie Teile der Arme und Beine bedeckend, - mit einem Stehkragen, - vorn mit einer nicht durchgehenden Öffnung mit einem bis in die Kragenspitzen reichenden Reiß- verschluss; am Kragenrand mit einer kurzen Überlappung von links über rechts (Knabenkleidung), - im unteren Teil mit einem zusätzlich eingenähten Höschen (sog. Windeleinsatz), - an den Beinabschlüssen durch Umschlagen und Festnähen gesäumt, - das Kleidungsstück lässt nach Schnitt, Material und Ausstattung erkennen, dass es dazu bestimmt ist, ausschließlich oder hauptsächlich als Badekleidung getragen zu werden, - aufgrund der Doppelgröße 86/92 keine Einreihung als Kleidung für Kleinkinder. "Badeanzug, aus Gewirken, für Knaben, aus synthetischen Chemiefasern, ohne Kautschukfäden"

DEBTI27493/21-1Erteilt von DEGültig bis 2024-08-01

Badeanzug, sog. Schwimmanzug für Jungen und Mädchen, Art. 2502172, Größe 98/104, Foto siehe Anlage, - in einem Polybeutel verpackt, - aus ca. 0,5 mm dicken, bedruckten Gewirken aus laut Antrag 82 % Polyester und 18 % Elasthan (beides synthetischen Chemiefasern); keine Kautschukfäden enthaltend, die Elastizität ergibt sich durch die Verwendung von Elastomergarnen, - den Rumpf sowie Teile der Arme und Beine bedeckend, - mit einem Stehkragen, - vorn mit einer nicht durchgehenden Öffnung mit einem bis in die Kragenspitzen reichenden Reiß- verschluss; am Kragenrand mit einer kurzen Überlappung von links über rechts (Knabenkleidung), - mit einem Innenfutter im Schritt (Hygieneeinlage), - an den Beinabschlüssen durch Umschlagen und Festnähen gesäumt, - das Kleidungsstück lässt nach Schnitt, Material und Ausstattung erkennen, dass es dazu bestimmt ist, ausschließlich oder hauptsächlich als Badekleidung getragen zu werden. "Badeanzug, aus Gewirken, für Knaben, aus synthetischen Chemiefasern, ohne Kautschukfäden"

DEBTI39177/19-2Erteilt von DEGültig bis 2022-11-27

Pulloverähnliches Kleidungsstück und Badehose, sog. Schwimmset für Jungen und Mädchen, Art. 2501855, Gr. 110/116, Foto siehe Anlage, - kein zweiteiliger Badeanzug, da das Oberteil aufgrund seines Schnitts nicht erkennen lässt, dass es ausschließlich oder hauptsächlich dazu bestimmt ist, als Badekleidung getragen zu werden, - keine Kombination, u. a. weil Badehosen der Position 6112 nicht als Bestandteil einer Kombination zugelassen sind, - jeweils aus verschiedenen, ca. 0,5 mm dicken, einfarbigen bzw. bedruckten Gewirken aus laut Antrag 82% Polyamid und 18% Elasthan (beides synthetische Chemiefasern); ohne Kautschukfäden, - Badehose: -- in der Taille abschließend; mit einem eingezogenen "Gummiband" und einem Kordelzug, -- ohne Öffnung und ohne Verschluss, -- mit einem Innenfutter im Vorderteil (Hygieneeinlage); aufgrund der Ausstattung erkennbar Knabenkleidung, -- mit kurzen, gerade geschnittenen Hosenbeinen; am linken Hosenbein mit einem Aufdruck verziert, -- an den Beinabschlüssen durch Umschlagen und Festnähen gesäumt, -- das Kleidungsstück lässt nach Schnitt, Material und Ausstattung erkennen, dass es dazu bestimmt ist, als Badekleidung getragen zu werden. "Badehose, aus Gewirken, für Knaben, aus synthetischen Chemiefasern, ohne Kautschukfäden"

DEBTI39181/19-1Erteilt von DEGültig bis 2022-11-27

Badehose, sog. Badehose für Jungen, Art. 2501810, Gr. 110/116, Foto siehe Anlage, - aus verschiedenen, ca. 0,5 mm dicken, einfarbigen bzw. bedruckten Gewirken aus laut Antrag 82 % Polyester und 18 % Elasthan (beides synthetische Chemiefasern); ohne Kautschukfäden, - in der Taille abschließend; mit einem eingezogenen "Gummiband" und einem Kordelzug, - ohne Öffnung und ohne Verschluss, - mit einem Innenfutter im Vorderteil (Hygieneeinlage); aufgrund der Ausstattung erkennbar Knabenkleidung, - mit kurzen, gerade geschnittenen Hosenbeinen; am linken Hosenbein mit einem Aufdruck verziert, - an den Beinabschlüssen durch Umschlagen und Festnähen gesäumt, - das Kleidungsstück lässt nach Schnitt, Material und Ausstattung erkennen, dass es dazu bestimmt ist, als Badekleidung getragen zu werden. "Badehose, aus Gewirken, für Knaben, aus synthetischen Chemiefasern, ohne Kautschukfäden"

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 6112

Zu Unterpositionen 6112 31 10 bis 6112 39 90: Siehe HS-Erläuterungen zu Position 6112 C), in denen es heißt, dass zu Position 6112 unter anderem Badehosen einschließlich Badeshorts, auch gummielastisch, gehören. Badeshorts sind Kleidungsstücke, deren allgemeines Aussehen, Schnitt und Stoffbeschaffenheit erkennen lassen, dass sie dazu bestimmt sind, ausschließlich oder im Wesentlichen als Badehosen und nicht als „kurze Hosen“ der Positionen 6103 oder 6104 getragen zu werden. Im Allgemeinen bestehen sie ganz oder überwiegend aus Chemiefasern. Badeshorts müssen alle folgenden Merkmale aufweisen: - mit doppelter Verarbeitung oder mit Innenfutter im Vorderteil oder Schritt - eng im Taillenbereich (z.B. …

Pos. 6112

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EWG) Nr. 424/89 der Kommission vom 20. Februar 1989 1) (RV L 424/89): Artikel 1 Hat bei Trainingsanzügen der KN-Code 6112 und 6211 das Teil, das dazu bestimmt ist, den Oberkörper zu bedecken, vorn eine durchgehende Öffnung, muss diese mit einem Reißverschluss, Druckknöpfen oder einem Klettverschluss versehen sein. Wenn jedoch die Öffnung vorn nicht durchgehend ist, darf sie auch mit Knöpfen jeder Art versehen sein, vorausgesetzt, die Öffnung ist nicht länger als ein Drittel der Länge des Kleidungsstücks, gemessen vom Halsausschnitt. Verordnung (EWG) Nr. 812/89 der Kommission vom 21. März 1989 2) (RV L 812/89): 4. …

Pos. 6112

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - national Auszug aus dem Urteil des Bundesfinanzhofes vom 9. Mai 2000 Az.: VII R 14/99 1. NV: Die Möglichkeit, dass kurze Hosen unterschiedslos als Freizeithose oder Badehose getragen werden können, schließt eine Tarifierung als Badehose aus. 2. NV: Die Feststellung, ob kurze Hosen anhand der bei der Einfuhr vorliegenden objektiven Merkmale als Badehosen anzusehen sind, richtet sich unter anderem nach dem Schnitt, der Zusammensetzung und gegebenenfalls nach der Aufmachung der Ware. Aus den Gründen: ... Tatbestand: ... Die Revisionsklägerin (Klägerin) ließ beim Revisionsbeklagten (Hauptzollamt --HZA--) im Jahr 199. "Herrenschwimmshorts" chinesischen Ursprungs unter der Unterposition 6211 11 00 der Kombinierten Nomenklatur (KN) zum freien Verkehr abfertigen. …

Kapitel 61

1. Zu Kapitel 61 gehören nur konfektionierte Waren aus Gewirken oder Gestricken (RV E6101000). 2. Zu Kapitel 61 gehören nicht: a) Waren der Position 6212 (RV E6102A00); b) Altwaren der Position 6309 (RV E6102B00); c) orthopädische Apparate und andere orthopädische Vorrichtungen, z. B. Bruchbänder, medizinisch-chirurgische Gürtel (Position 9021) (RV E6102C00). 3. Im Sinne der Positionen 6103 und 6104 gilt: a) Die Begriffe „Anzüge" und „Kostüme" beziehen sich auf eine Zusammenstellung von Kleidungsstücken, die aus zwei oder drei hinsichtlich ihrer Schauseite aus dem gleichen Flächenerzeugnis hergestellten Teilen besteht und sich zusammensetzt aus: - einer einzigen Jacke zum Bedecken des Oberkörpers, deren Außenseite, ohne Ärmel, aus vier oder mehr Teilen (Bahnen) zusammengesetzt ist, möglicherweise um eine geschneiderte Weste ergänzt, deren Vorderseite aus dem gleichen Flächenerzeugnis wie …

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 6112.31.90.00.0?

Die Zolltarifnummer 6112.31.90.00.0 umfasst Badeanzüge und Badehosen, andere. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 6112.31.90.00.0?

Der Drittlandszollsatz für 6112.31.90.00.0 beträgt 12 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 6112.31.90.00.0?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 611231. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 6112.31.90.00.0?

6112.31.90.00.0 hat elf Stellen und ist die vollständige deutsche Warennummer für die Einfuhranmeldung. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 6112.31.90.00.0 im Zolltarif eingeordnet?

6112.31.90.00.0 steht in dieser Hierarchie: 61 KLEIDUNG UND BEKLEIDUNGSZUBEHÖR, AUS GEWIRKEN ODER GESTRICKEN > 6112 Trainingsanzüge, Skianzüge, Badeanzüge und Badehosen, aus Gewirken oder Gestricken > 611231 Badeanzüge und Badehosen, für Männer oder Knaben, aus synthetischen Chemiefasern > 61123190 andere. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 6112.31.90.00.0?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 6112.31.90.00.0 erfasst, zum Beispiel DEBTI35993/24-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 6112.31.90.00.0?

Warennummer 6112.31.90.00.0 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

Mehr zur Einreihung

Mehr als ein Produkt einzureihen?

Diese Seite zeigt eine Nummer. Zolltarif-Finder tarifiert ganze Warenlisten aus Excel, CSV oder Ihrem ERP, mit Begründung nach AV 1 bis 6, amtlichen Quellen, Compliance-Prüfung und prüfungssicheren Berichten.