Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 6115.29.00.00.0: Strumpfhosen, andere Strumpfhosen, aus anderen Spinnstoffen

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 6115.29.00.00.0 steht für Strumpfhosen, andere Strumpfhosen, aus anderen Spinnstoffen. Der Drittlandszollsatz beträgt 12 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

6115.29.00.00.0 ist ein Warennummer des EU-Zolltarifs aus Kapitel 61. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist anmeldefähig: Sie können sie in dieser Form in einer Zollanmeldung verwenden.

Zolltarifnummer
6115.29.00.00.0
Drittlandszoll
12 %
Anmeldefähig
Ja
vZTA-Entscheidungen
8

Einordnung im Zolltarif

  1. 61KLEIDUNG UND BEKLEIDUNGSZUBEHÖR, AUS GEWIRKEN ODER GESTRICKEN
  2. 6115Strumpfhosen, Strümpfe, Kniestrümpfe, Socken und andere Strumpfwaren, einschließlich solcher mit degressiver Kompression (z. B. Krampfaderstrümpfe), aus Gewirken oder Gestricken
  3. 6115.29aus anderen Spinnstoffen
  4. 6115.29.00.00.0Strumpfhosen, andere Strumpfhosen, aus anderen Spinnstoffen

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 6115.29.00.00.0

HS-Code6115.296 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code6115.29.008 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU
TARIC-Code6115.29.00.0010 Stellen, trägt die EU-Maßnahmen
Warennummer6115.29.00.00.011 Stellen, für die deutsche Einfuhranmeldung

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll12 %MFN
Neuseeland0 %Preferential tariff quota
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
Türkei0 %Customs Union Duty
Andorra0 %Customs Union Duty
San Marino0 %Customs Union Duty
Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren0 %Tariff preference
GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Ukraine0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

DEBTI2388/25-1Erteilt von DEGültig bis 2028-04-27

Strumpfhose, sog. Krabbelstrumpfhose, Art. 8751610, Größe 92, Foto siehe Anlage, - auf einem bedruckten Pappetikett mit Kunststoffaufhänger aufgebracht, - aus ca. 1,4 mm dicken, buntgewirkten Schlingengewirken aus laut Antrag 85 % Baumwolle, 10 % Polyamide und 5 % Elasthan (beides synthetische Chemiefasern), - in der Taille abschließend; mit einem ca. 3,5 cm breiten, elastischen Taillenbund, mit Firmenschriftzug versehen, - ohne Öffnung und ohne Verschluss, - im Strumpfbereich nahtlos gewirkt; mit Fußteil mit ausgearbeiteter Ferse, - im Bereich der Knie und auf der Lauffläche zur Erhöhung der Rutschfestigkeit muster- bildend bedruckt, - ist nicht für Kleinkinder mit einer Körpergröße von bis zu 86 cm bestimmt. "Strumpfhose, aus Gewirken, andere als solche mit degressiver Kompression, aus Baumwolle"

DEBTI2385/25-1Erteilt von DEGültig bis 2028-04-21

Strumpfhose, sog. Leggins, Art. 8761605, Größe 92, Foto siehe Anlage, - an einer bedruckten Pappkarte mit Kunststoffaufhänger befestigt, - aus ca. 1,3 mm dicken, einfarbigen Gewirken aus laut Antrag 85 % Baumwolle, 10 % Polyamid und 5 % Elasthan (beides synthetische Chemiefasern), - in der Taille abschließend; mit einem ca. 3 cm breiten, doppelt gearbeiteten, buntgewirkten Taillenbund, - ohne Öffnung und ohne Verschluss, - im Schritt- und im Gesäßbereich mit einem erweiternden Einsatz, - im Strumpfbereich nahtlos gewirkt; eng anliegend, bis zu den Knöcheln reichend, mit doppelt gearbeiteten Abschlüssen, ohne Fußteil, - ist nicht für Kleinkinder mit einer Körpergröße von bis zu 86 cm bestimmt. "Strumpfhose, aus Gewirken, andere als solche mit degressiver Kompression, aus Baumwolle"

DEBTI20/25-1Erteilt von DEGültig bis 2028-04-21

Strumpfhose, Art. 8721400, Größe 92, Foto siehe Anlage, - an einer bedruckten Pappkarte mit Kunststoffaufhänger befestigt, - aus ca. 3,1 mm dicken, buntgewirkten Schlingengewirken aus laut Antrag 85 % Baumwolle, 12 % Polyamid und 3 % Elasthan (beides synthetische Chemiefasern), - in der Taille abschließend; mit einem ca. 4 cm breiten, doppelt gearbeiteten, buntgewirkten Taillenbund, - ohne Öffnung und ohne Verschluss, - im Schritt- und im Gesäßbereich mit einem erweiternden Einsatz, - im Strumpfbereich nahtlos gewirkt; im Fußteil mit ausgearbeiteter Ferse, - ist nicht für Kleinkinder mit einer Körpergröße von bis zu 86 cm bestimmt. "Strumpfhose, aus Gewirken, andere als solche mit degressiver Kompression, aus Baumwolle"

DEBTI57731/24-1Erteilt von DEGültig bis 2028-03-09

Strumpfhose, Art. 8701910, Größe 92, Foto siehe Anlage, - an einer bedruckten Pappkarte mit Kunststoffaufhänger befestigt, - aus ca. 1,3 mm dicken, buntgewirkten Gewirken aus laut Antrag 85 % Baumwolle, 12 % Polyamid und 3 % Elasthan (beides synthetische Chemiefasern), - in der Taille abschließend; mit einem ca. 3,5 cm breiten, doppelt gearbeiteten, buntgewirkten Taillenbund, - ohne Öffnung und ohne Verschluss, - im Schritt- und im Gesäßbereich mit einem erweiternden Einsatz, - im Strumpfbereich nahtlos gewirkt; im Fußteil mit ausgearbeiteter Ferse, - ist nicht für Kleinkinder mit einer Körpergröße von bis zu 86 cm bestimmt. "Strumpfhose, aus Gewirken, andere als solche mit degressiver Kompression, aus Baumwolle"

DEBTI46123/24-2Erteilt von DEGültig bis 2028-02-16

Strumpfhose für Kleinkinder, sog. Baby lizenz Strumpfhose, Art. 108689, Größe 86/92, Foto siehe Anlage, - aus ca. 1,2 mm dicken, buntgewirkten Gewirken aus laut Antrag 66 % Baumwolle, 31,3 % Polyester und 2,7 % Elasthan (beides synthetische Chemiefasern), - in der Taille abschließend; mit einem ca. 4,5 cm breiten, elastischen Taillenbund, - ohne Öffnung und ohne Verschluss, - im Schritt- und Gesäßbereich mit einem erweiternden Einsatz, - im Strumpfbereich nahtlos gewirkt; mit Fußteil mit ausgearbeiteter Ferse, - aufgrund der Doppelgröße 86/92 keine Einreihung als Kleidung für Kleinkinder. "Strumpfhose, aus Gewirken, andere als solche mit degressiver Kompression, aus Baumwolle"

DEBTI6354/22-1Erteilt von DEGültig bis 2025-03-17

Strumpfhose, sog. Krabbelstrumpfhose, Art. 8751610, Größe 92, Foto siehe Anlage, - auf einem bedruckten Pappetikett mit Kunststoffaufhänger aufgebracht, - aus ca. 1,4 mm dicken, buntgewirkten Gewirken aus laut Antrag 85 % Baumwolle, 12 % Polyamide und 3 % Elasthan (beides synthetische Chemiefasern), - in der Taille abschließend; mit einem ca. 3,5 cm breiten, elastischen Taillenbund, mit Firmenschriftzug versehen, - ohne Öffnung und ohne Verschluss, - im Strumpfbereich nahtlos gewirkt; mit Fußteil mit ausgearbeiteter Ferse, - im Bereich der Knie und auf der Lauffläche zur Erhöhung der Rutschfestigkeit mit Noppen aus augenscheinlich Kunststoff versehen, - ist nicht für Kleinkinder mit einer Körpergröße von bis zu 86 cm bestimmt. "Strumpfhose, aus Gewirken, andere als solche mit degressiver Kompression, aus Baumwolle"

DEBTI512/22-1Erteilt von DEGültig bis 2025-03-16

Strumpfhose, sog. Leggins, Art. 8761605, Größe 92, Foto siehe Anlage, - veranschaulicht durch ein Warenmuster in Größe 80, - an einer bedruckten Pappkarte mit Kunststoffaufhänger befestigt, - aus ca. 1,3 mm dicken, einfarbigen Gewirken aus laut Antrag 85 % Baumwolle, 10 % Polyamid und 5 % Elasthan (beides synthetische Chemiefasern), - in der Taille abschließend; mit einem ca. 3 cm breiten, doppelt gearbeiteten, buntgewirkten Taillenbund, - ohne Öffnung und ohne Verschluss, - im Schritt- und im Gesäßbereich mit einem erweiternden Einsatz, - im Strumpfbereich nahtlos gewirkt; eng anliegend, bis zu den Knöcheln reichend, mit doppelt gearbei- teten Abschlüssen, ohne Fußteil, - ist nicht für Kleinkinder mit einer Körpergröße von bis zu 86 cm bestimmt. "Strumpfhose, aus Gewirken, andere als solche mit degressiver Kompression, aus Baumwolle"

DEBTI517/22-1Erteilt von DEGültig bis 2025-03-03

Strumpfhose, Art. 8721400, Größe 92, Foto siehe Anlage, - veranschaulicht durch ein Warenmuster in Größe 80, - an einer bedruckten Pappkarte mit Kunststoffaufhänger befestigt, - aus ca. 3,1 mm dicken, buntgewirkten Gewirken aus laut Antrag 85 % Baumwolle, 12 % Polyamid und 3 % Elasthan (beides synthetische Chemiefasern), - in der Taille abschließend; mit einem ca. 4 cm breiten, doppelt gearbeiteten, buntgewirkten Taillenbund, - ohne Öffnung und ohne Verschluss, - im Schritt- und im Gesäßbereich mit einem erweiternden Einsatz, - im Strumpfbereich nahtlos gewirkt; im Fußteil mit ausgearbeiteter Ferse, - ist nicht für Kleinkinder mit einer Körpergröße von bis zu 86 cm bestimmt. "Strumpfhose, aus Gewirken, andere als solche mit degressiver Kompression, aus Baumwolle"

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 6115

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EWG) Nr. 1911/92 der Kommission vom 9. Juli 1992 (ABl. EG Nr. L 192/23) (RV L 1911/92), geändert durch Verordnung (EG) Nr. 1179/2009 der Kommission vom 26. November 2009 (ABl. EU Nr. L 317/1): 6. Fußbekleidung aus Spinnstoffen, aus Gewirken oder Gestricken (85 % Acryl, 13 % Nylon, 2 % andere), ohne angebrachte Sohlen, mit rutschfesten Streifen aus Polyvinylchlorid (PVC) auf dem mit dem Boden in Berührung befindlichen Teil zur Erleichterung des Gehens auf polierten oder glatten Flächen. (Siehe Fotografie 467). Unterposition 6115 96 99 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur sowie dem Wortlaut der KN-Codes 6115, 6115 93 und 6115 96 99. Verordnung (EWG) Nr. 2855/2000 der Kommission vom 27. Dezember 2000 (ABl. EG Nr. …

Pos. 6115

Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Strümpfe und Socken aus Gewirken oder Gestricken gehören ab folgendem Fußmaß zu dieser Position (vgl. DIN 61525 für gestrickte Strümpfe [zurückgezogen]): Größenbezeichnung Fußlänge/ Fußmaß in cm Entsprechende Schuhgröße 3 15,5 23 – 24 Gemessen wird wie folgt: = Fußmaß - die Messpunkte sind die Spitze und die Mitte zwischen Fersenscheitelpunkt und Ende des nach oben verlaufenden Bogens Unterposition 6115 10 10 Waren dieser Unterposition aus synthetischen Chemiefasern müssen am Fußgelenk eine degressive Kompression von mindestens 15 mmHG aufweisen. (vgl. auch Dok. NR0379 27. Sitzung Harmonized System Review Sub-Committee, Europäische Vornorm ENV 12718). Protokollerklärung des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur (Teilbereich Textilien und Mechanik/Verschiedenes) - 258. …

Kapitel 61

1. Zu Kapitel 61 gehören nur konfektionierte Waren aus Gewirken oder Gestricken (RV E6101000). 2. Zu Kapitel 61 gehören nicht: a) Waren der Position 6212 (RV E6102A00); b) Altwaren der Position 6309 (RV E6102B00); c) orthopädische Apparate und andere orthopädische Vorrichtungen, z. B. Bruchbänder, medizinisch-chirurgische Gürtel (Position 9021) (RV E6102C00). 3. Im Sinne der Positionen 6103 und 6104 gilt: a) Die Begriffe „Anzüge" und „Kostüme" beziehen sich auf eine Zusammenstellung von Kleidungsstücken, die aus zwei oder drei hinsichtlich ihrer Schauseite aus dem gleichen Flächenerzeugnis hergestellten Teilen besteht und sich zusammensetzt aus: - einer einzigen Jacke zum Bedecken des Oberkörpers, deren Außenseite, ohne Ärmel, aus vier oder mehr Teilen (Bahnen) zusammengesetzt ist, möglicherweise um eine geschneiderte Weste ergänzt, deren Vorderseite aus dem gleichen Flächenerzeugnis wie …

Abschnitt XI

1. Zu Abschnitt XI gehören nicht: a) Borsten und Tierhaare zum Herstellen von Besen, Bürsten oder Pinseln (Position 0502); Rosshaar und Rosshaarabfälle (Position 0511) (RV C1101A00); b) Menschenhaare und Waren daraus (Position 0501, 6703 oder 6704); jedoch gehören Filter- oder Presstücher aus Menschenhaaren, wie sie üblicherweise zum Pressen von Öl oder zu ähnlichen technischen Zwecken verwendet werden, zu Position 5911) (RV C1101B00); c) Baumwoll-Linters und andere Erzeugnisse pflanzlichen Ursprungs des Kapitels 14 (RV C1101C00); d) Asbest der Position 2524, Asbestwaren und andere Waren der Positionen 6812 oder 6813 (RV C1101D00); e) Waren der Positionen 3005 oder 3006; Garne zum Reinigen der Zahnzwischenräume (Zahnseide), in Aufmachungen für den Einzelverkauf, der Position 3306 (RV C1101E00); f) lichtempfindliche Spinnstoffwaren der Positionen 3701 bis 3704 (RV C1101F00); g) Monofile, …

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 6115.29.00.00.0?

Die Zolltarifnummer 6115.29.00.00.0 umfasst Strumpfhosen, andere Strumpfhosen, aus anderen Spinnstoffen. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 6115.29.00.00.0?

Der Drittlandszollsatz für 6115.29.00.00.0 beträgt 12 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 6115.29.00.00.0?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 611529. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 6115.29.00.00.0?

6115.29.00.00.0 hat elf Stellen und ist die vollständige deutsche Warennummer für die Einfuhranmeldung. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 6115.29.00.00.0 im Zolltarif eingeordnet?

6115.29.00.00.0 steht in dieser Hierarchie: 61 KLEIDUNG UND BEKLEIDUNGSZUBEHÖR, AUS GEWIRKEN ODER GESTRICKEN > 6115 Strumpfhosen, Strümpfe, Kniestrümpfe, Socken und andere Strumpfwaren, einschließlich solcher mit degressiver Kompression (z. B. Krampfaderstrümpfe), aus Gewirken oder Gestricken > 611529 aus anderen Spinnstoffen. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 6115.29.00.00.0?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 6115.29.00.00.0 erfasst, zum Beispiel DEBTI2388/25-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 6115.29.00.00.0?

Warennummer 6115.29.00.00.0 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

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