Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 6202.40.10.19: Mäntel (einschließlich Kurzmäntel), andere

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 6202.40.10.19 steht für Mäntel (einschließlich Kurzmäntel), andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 12 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

6202.40.10.19 ist ein TARIC-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 62. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.

Zolltarifnummer
6202.40.10.19
Drittlandszoll
12 %
Anmeldefähig
Nein
vZTA-Entscheidungen
8

Einordnung im Zolltarif

  1. 62KLEIDUNG UND BEKLEIDUNGSZUBEHÖR, AUSGENOMMEN AUS GEWIRKEN ODER GESTRICKEN
  2. 6202Mäntel (einschließlich Kurzmäntel), Umhänge, Anoraks, Windjacken, Blousons und ähnliche Waren, für Frauen oder Mädchen, ausgenommen Waren der Position 6204
  3. 6202.40aus Chemiefasern
  4. 6202.40.10mit einem Stückgewicht von 1 kg oder weniger
  5. 6202.40.10.19Mäntel (einschließlich Kurzmäntel), andere

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 6202.40.10.19

HS-Code6202.406 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code6202.40.108 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU
TARIC-Code6202.40.10.1910 Stellen, trägt die EU-Maßnahmen

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll12 %MFN
Neuseeland0 %Preferential tariff quota
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
Türkei0 %Customs Union Duty
Andorra0 %Customs Union Duty
San Marino0 %Customs Union Duty
Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren0 %Tariff preference
GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und…0 %Tariff preference
Ukraine0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

DEBTI546/26-1Erteilt von DEGültig bis 2029-03-01

Umhang, in Erwachsenengröße, Foto siehe Anlage, - laut Antrag: -- in einem Beutel aus Spinnstoffen mit Kordelzug verpackt, -- aus ca. 0 , 1 mm dicken, einfarbigen Geweben aus 100 % Polyester (synthetische Chemiefasern); die Gewebe sind mit bloßem Auge nicht wahrnehmbar mit Kunststoff (Polyurethan) beschichtet, -- mit einem Stückgewicht von ca. 350 g, -- mit einer angearbeiteten Kapuze mit Tunnelzug, -- über die Knie reichend (Rückenlänge: ca. 110 cm), -- den Oberkörper, die Schultern und die Arme vollständig bedeckend, -- vorn ohne Öffnung und ohne Verschluss, -- an den offenen Seiten mit Druckknöpfen ausgestattet, -- am unteren Rand durch Umschlagen und Festnähen gesäumt, - ohne Hinweise auf den Trägerkreis (unisex), - wird im Allgemeinen über jeder anderen Kleidung und zum Schutz gegen das Wetter getragen. "Umhang aus Geweben, für Frauen, aus Chemiefasern, mit einem Stückgewicht von weniger als 1 kg"

NLBTI2025-1347Erteilt von NLGültig bis 2029-02-05

Een zogenoemde bodywarmer of vest met reflecterende stroken met -volgens opgave- onder andere de volgende kenmerken en samenstelling: - bedoeld als kleding om het bovenlijf te verwarmen en te beschermen tegen weersinvloeden; - de buitenzijde is vervaardigd van een oxford-weefsel van nylon met een niet met het blote oog zichtbare PU-coating; - voorzien van zakken met een afsluitklep; - voorzien van 2 horizontale en 2 verticale opgenaaide reflectie-strepen voor hogere zichtbaarheid; - een volledige opening met een deelbare ritssluiting; - aan de binnenzijde voorzien van een fleeche-voering; - met opstaande kraag, zonder capuchon; - aan 2 zijdes draagbaar. Het geheel is opgemaakt voor de verkoop in het klein en per stuk verpakt.

NLBTI2025-1346Erteilt von NLGültig bis 2029-02-05

Een zogenoemde regenponcho met -volgens opgave- onder andere de volgende kenmerken en samenstelling: - bestemd als kleding om te beschermen tegen regen en vuil; - vervaardigd van een weefsel van synthetische garen (polyester) met een niet met het blote oog zichtbare PU/PVC coating; - voorzien van een capuchon met een klep; - aan beide zijkanten voorzien van een armsgat; - de poncho wordt over het hoofd aangetrokken; - weegt minder dan 1 kg; - wordt geleverd in meerdere kleuren. Het product is opgemaakt voor de verkoop in het klein.

DEBTI3945/25-1Erteilt von DEGültig bis 2028-04-28

Umhang, in Erwachsenengröße, Foto siehe Anlage, - in einem einfachen Beutel aus Spinnstoffen mit Tunnelzug und einem Polybeutel verpackt, - aus ca. 0,1 mm dicken, einfarbigen Geweben aus laut Antrag 100 % Polyester (synthetische Chemiefasern); die Gewebe sollen laut Antrag mit Kunststoff (Polyurethan) beschichtet sein, ein "Beschichten" mit Kunststoff ist mit bloßem Auge jedoch nicht wahrnehmbar (keine Meter- ware der Position 5903), - mit einem Stückgewicht von ca. 310 g, - mit einer angearbeiteten Kapuze mit Tunnelzug, - über die Knie reichend (Rückenlänge: ca. 108 cm), - den Oberkörper, die Schultern und die Arme vollständig bedeckend, - vorn ohne Öffnung und ohne Verschluss, - ohne Hinweise auf den Trägerkreis (unisex), - an den offenen Seiten mit jeweils vier Druckknopfpaaren und drei Ösen aus unedlem Metall ausgestattet, - auf der Innenseite des Vorderteils etwa in Taillenhöhe mit einem aufgenähten Streifen aus den o. g. Geweben versehen, der mit zwei Ösen aus unedlem Metall und mit einer durchgezogenen, an den Enden zusammengeknoteten Kordel aus Spinnstoffen ausgestattet ist, - an den Rändern durch Umschlagen und Festnähen gesäumt, - wird im Allgemeinen über jeder anderen Kleidung und zum Schutz gegen das Wetter getragen. "Umhang aus Geweben, für Frauen, aus Chemiefasern, mit einem Stückgewicht von weniger als 1 kg"

DEBTI10194/25-1Erteilt von DEGültig bis 2028-04-14

Umhang, in Erwachsenengröße, Foto siehe Anlage, - laut Antrag: -- in verschiedenen Ausführungen (einfarbig oder bedruckt), -- aus ca. 0,1 mm dicken Geweben aus 100 % Polyester (synthetische Chemiefasern), -- mit einem Stückgewicht von ca. 180 g, -- über den halben Oberschenkel reichend (Rückenlänge: ca. 89 cm), -- mit einem runden Ausschnitt, mit einer angesetzten Kapuze, -- vorn mit einer kurzen Öffnung mit einem Reißverschluss, im Bereich der Kapuze mit einem Druckknopfverschluss von rechts über links (Frauenkleidung), -- an den offenen Seiten mit zwei Druckknöpfen zu schließen; dadurch werden die weiten, die Schultern und die Arme bedeckenden, langen Ärmel gebildet, -- im Bereich der Brust mit einer aufgenähten Tasche, in die der Poncho verpackt werden kann, -- an allen Rändern durch Umschlagen und Festnähen gesäumt, - wird aufgrund des Materials und der Ausstattung über jeder anderen Kleidung und zum Schutz gegen das Wetter getragen. "Umhang, aus Geweben, für Frauen, aus Chemiefasern, mit einem Stückgewicht von weniger als 1 kg"

DEBTI41460/22-1Erteilt von DEGültig bis 2025-11-10

Umhang, sog. Faltbarer Regenponcho, Artikel-Nr.: 5267144, in Erwachsenengröße, Foto siehe Anlage, - aus ca. 0,1 mm dicken, einfarbigen Geweben aus laut Antrag 100 % Polyester (synthetische Chemie- fasern); die Gewebe sollen mit Kunststoff (laut Antrag: Polyurethan) beschichtet sein, ein Bestreichen oder Überziehen mit Kunststoff ist mit dem bloßem Auge jedoch nicht wahrnehmbar, - mit einem Stückgewicht von ca. 280 g, - über den halben Oberschenkel reichend (Rückenlänge: ca. 103 cm), - mit einer angenähten Kapuze mit Schirm, die mit einem Tunnelzug zu verengen ist; mit seitlich einge- arbeiteten, halbrunden "Sichtfenstern" (ca. 12 cm x 5 cm) aus augenscheinlich Kunststofffolie; in Höhe des Hinterkopfes mit einem Klettverschlussriegel längenregulierbar, - den Oberkörper, die Schultern und die Arme vollständig bedeckend, - weit geschnitten, - an den Seiten jeweils mit einer Öffnung mit Patte und Druckknopf ausgestattet, - vorn mit einer ca. 21 cm langen Öffnung mit Reißverschluss ausgestattet; mit einem erweiternden Einsatz versehen, - ohne Hinweise auf den Trägerkreis (unisex), - mit einer Brusttasche mit Reißverschluss und Patte mit Klettverschluss ausgestattet, in der der Umhang verstaut und mit elastischen Bändern mit Klickverschluss um die Taille getragen werden kann, - ohne Ärmel oder Armöffnungen, - im Brust- und Rückenbereich mit einem angenähten, ca. 2 cm breiten, reflektierenden Band ausge- stattet, - am unteren Rand durch Umschlagen und Festnähen gesäumt, - wird im Allgemeinen über jeder anderen Kleidung und zum Schutz gegen das Wetter getragen. "Umhang aus Geweben, für Frauen, aus Chemiefasern, mit einem Stückgewicht von weniger als 1 kg"

DEBTI4897/22-1Erteilt von DEGültig bis 2025-04-03

Umhang, sog. Ripstop Poncho, Art. 3169, in Erwachsenengröße, Foto siehe Anlage, - in einem einfachen Beutel aus Spinnstoffen mit Tunnelzug [übliche Verpackung im Sinne der AV 5 b)] und einem Polybeutel verpackt, - aus ca. 0,1 mm dicken, einfarbigen Geweben aus laut Antrag 100 % Polyester (synthetische Chemie- fasern), - mit einem Stückgewicht von ca. 290 g, - mit einer angearbeiteten Kapuze mit Tunnelzug, - über den halben Oberschenkel reichend (Rückenlänge: ca. 104 cm), - den Oberkörper, die Schultern und die Arme vollständig bedeckend, - vorn ohne Öffnung und ohne Verschluss, - ohne Hinweise auf den Trägerkreis (unisex), - an den offenen Seiten mit Druckknöpfen ausgestattet, - am unteren Rand durch Umschlagen und Festnähen gesäumt, - wird im Allgemeinen über jeder anderen Kleidung und zum Schutz gegen das Wetter getragen. "Umhang aus Geweben, für Frauen, aus Chemiefasern, mit einem Stückgewicht von weniger als 1 kg"

DEBTI4077/22-1Erteilt von DEGültig bis 2025-03-10

Umhang, sog. Poncho, Rip Stop, in Erwachsenengröße, Foto siehe Anlage, - in einem Beutel aus Spinnstoffen mit Kordelzug verpackt, - aus ca. 0,1 mm dicken, einfarbigen Geweben aus laut Antrag 100 % Polyester (synthetische Chemie- fasern); die Gewebe sollen laut Antrag mit Kunststoff (laut Antrag: PU = Polyurethan) beschichtet sein, ein „Beschichten“ mit Kunststoff ist mit bloßem Auge jedoch nicht wahrnehmbar (keine Meterware der Position 5903), somit keine Ware der Position 6210, - mit einem Stückgewicht von ca. 350 g, - mit einer angearbeiteten Kapuze mit Tunnelzug, - über die Knie reichend (Rückenlänge: ca. 110 cm), - den Oberkörper, die Schultern und die Arme vollständig bedeckend, - vorn ohne Öffnung und ohne Verschluss, - ohne Hinweise auf den Trägerkreis (unisex), - an den offenen Seiten mit Druckknöpfen ausgestattet, - am unteren Rand durch Umschlagen und Festnähen gesäumt, - wird im Allgemeinen über jeder anderen Kleidung und zum Schutz gegen das Wetter getragen. "Umhang aus Geweben, für Frauen, aus Chemiefasern, mit einem Stückgewicht von weniger als 1 kg"

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 6202

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Die Erläuterungen zu Pos. 6102 gelten für die Waren dieser Position sinngemäß. Nicht zu dieser Position gehören dagegen Kleidungsstücke aus Geweben der Pos. 5602, 5603, 5903, 5906 oder 5907 (Pos. 6210).

Pos. 6202

Zu Unterposition 6202 40: 1. Langärmliges gewebtes Kleidungsstück aus Polyester, mit Kragen und Taschen. Es reicht über die Mitte der Oberschenkel, weist eine durchgehende Öffnung vorn mit einem Knopfverschluss rechts über links auf und ist mit einem Gürtel versehen. Anwendung der Allgemeinen Vorschriften 1 und 6. Zu Unterposition 6202 40: 1. Anorak ähnliches gewebtes Kleidungsstück aus Polyester bis unter die Taille reichend, mit einem Kragen, einer Kapuze und mit Seitentaschen. Der Schnitt des Kleidungsstücks lässt trotz des Druckknopfverschlusses von links über rechts und des durchgehenden Reißver­schlusses deutlich erkennen, dass das Kleidungsstück für Frauen bestimmt ist. Das Klei­dungsstück ist mit einem Gürtel versehen und weist einen gerippten Bund und einen Kordelzug am unteren Rand auf. Anwendung der Allgemeinen Vorschriften 1 und 6.

Pos. 6202

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EWG) Nr. 989/89 der Kommission vom 17. April 1989 1) (RV L 989/89), geändert durch Verordnung (EU) Nr. 246/2010 der Kommission vom 23. März 2010 (ABl. EU Nr. L 77/51): Artikel 1 Als Anoraks, Windjacken, Blousons und ähnliche Waren der KN-Codes 6101, 6102, 6201 und 6202 sind lediglich Kleidungsstücke anzusehen, die lange Ärmel haben. In Abweichung von Absatz 1 gehören zu diesen Positionen auch wattierte Westen, die keine langen Ärmel haben. Verordnung (EG) Nr. 1308/96 der Kommission vom 4. Juli 1996 2) (RV L 1308/96), geändert durch Verordnung (EG) Nr. 1179/2009 der Kommission vom 26. November 2009 (ABl. EU Nr. …

Pos. 6202

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - national Auszug aus dem Urteil des Bundesfinanzhofes vom 27. Juni 1989 Az.: VII K 11/88 Aus den Gründen: ... Das zu tarifierende Erzeugnis hat die Konfektionsgröße 122. Seine Rückenlänge beträgt 61 cm, an den längsten Stellen etwa 64 cm. Bei Zugrundelegung der Körpermaßtabellen des DOB-Verbandes - Mädchen-Größen-Tabellen auf Grund repräsentativer Reihenmessungen 1981/82 an 10000 Frauen und Mädchen - errechnet sich die Länge bis zum halben Oberschenkel auf 58,5 cm. Das streitige Erzeugnis reicht also nur 2,5 bis 5,5 cm weiter nach unten, erreicht also nach den repräsentativen Messungen des DOB-Verbandes kaum das Knie. Danach spricht einiges dafür, dass die Ware nicht die Länge erreicht, die nach dem allgemeinen Sprachgebrauch ein Mantel (Kurzmantel) haben muss. …

Unterteilungen dieser Nummer

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 6202.40.10.19?

Die Zolltarifnummer 6202.40.10.19 umfasst Mäntel (einschließlich Kurzmäntel), andere. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 6202.40.10.19?

Der Drittlandszollsatz für 6202.40.10.19 beträgt 12 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 6202.40.10.19?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 620240. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 6202.40.10.19?

6202.40.10.19 hat zehn Stellen und trägt die EU-Maßnahmen des TARIC. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 6202.40.10.19 im Zolltarif eingeordnet?

6202.40.10.19 steht in dieser Hierarchie: 62 KLEIDUNG UND BEKLEIDUNGSZUBEHÖR, AUSGENOMMEN AUS GEWIRKEN ODER GESTRICKEN > 6202 Mäntel (einschließlich Kurzmäntel), Umhänge, Anoraks, Windjacken, Blousons und ähnliche Waren, für Frauen oder Mädchen, ausgenommen Waren der Position 6204 > 620240 aus Chemiefasern > 62024010 mit einem Stückgewicht von 1 kg oder weniger. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 6202.40.10.19?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 6202.40.10.19 erfasst, zum Beispiel DEBTI546/26-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 6202.40.10.19?

TARIC-Code 6202.40.10.19 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

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