Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 6203.19.10: Anzüge, aus Baumwolle

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 6203.19.10 steht für Anzüge, aus Baumwolle. Der Drittlandszollsatz beträgt 12 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

6203.19.10 ist ein KN-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 62. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.

Zolltarifnummer
6203.19.10
Drittlandszoll
12 %
Anmeldefähig
Nein
vZTA-Entscheidungen
5

Einordnung im Zolltarif

  1. 62KLEIDUNG UND BEKLEIDUNGSZUBEHÖR, AUSGENOMMEN AUS GEWIRKEN ODER GESTRICKEN
  2. 6203Anzüge, Kombinationen, Jacken, lange Hosen (einschließlich Kniebundhosen und ähnliche Hosen), Latzhosen und kurze Hosen (ausgenommen Badehosen), für Männer oder Knaben
  3. 6203.19Anzüge, aus anderen Spinnstoffen
  4. 6203.19.10Anzüge, aus Baumwolle

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 6203.19.10

HS-Code6203.196 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code6203.19.108 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll12 %MFN
Neuseeland0 %Preferential tariff quota
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
Türkei0 %Customs Union Duty
Andorra0 %Customs Union Duty
San Marino0 %Customs Union Duty
Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren0 %Tariff preference
GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und…0 %Tariff preference
Ukraine0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

DEF/3861/06-1Erteilt von DEGültig bis 2012-08-03

Anzug für Männer (Jacke und lange Hose), sog. Anzug für Männer, Art. H7214N7028B, Größe L, siehe Foto - in gemeinsamer Aufmachung für den Einzelverkauf, - aus 0,6 mm dicken, buntbedruckten (Camouflage-Druck) Geweben aus lt. Antrag 100 % Baumwolle, - vollständig aus ein und demselben Flächenerzeugnis hergestellt und gleich in Struktur, Stil, stofflicher Zusammensetzung, Farbe und Größe, - auf einer Tasche der Jacke mit einer Applikationsstickerei verziert, die sich in Größe, Fabe und Motiv auf einer Tasche der Hose wiederholt, - Jacke: -- über den Schritt reichend (Rückenlänge: 76 cm), -- mit einer Außenseite - ohne Ärmel - aus 6 Längsteilen (Bahnen), -- mit einem Reverskragen, -- mit einer durchgehenden Öffnung mit Knopfverschluss von links über rechts (Männerkleidung), -- mit langen Ärmeln, mit manschettenartigen Abschlüssen, -- mit zwei aufgesetzten Brusttaschen und zwei aufgesetzten Taschen unterhalb der Taille, alle Taschen sind mit Taschenpatte und Knopfverschluss ausgestattet, -- am unteren Rand durch Umschlagen und Festnähen gesäumt, - lange Hose: -- in der Taille abschließend, mit einem angesetzten Bund, mit Gürtelschlaufen, -- vorn mit einer Öffnung mit Reißverschluss, in der Taille mit einem Knopfverschluss von links über rechts (Männerkleidung), -- mit zwei seitlich eingesetzten Taschen vorn und zwei aufgesetzten Gesäßtaschen sowie einer aufgesetzten Tasche auf dem linken Oberschenkel und einer aufgesetzten Tasche im Bereich des rechten Knies, alle aufgesetzten Taschen sind mit Taschenpatte und Knopfverschluss gearbeitet, -- mit knöchellangen Hosenbeinen, -- im unteren Saum mit einem Tunnelzug.

DEF/4509/05-1Erteilt von DEGültig bis 2011-11-08

Anzug für Männer (Jacke und lange Hose), sog. Herrensakko, Art. 52/1217 und Herrenhose, Art. 51/1217, Gr. 50, s. Abb.; - in gemeinsamer Aufmachung für den Einzelverkauf, - aus 0,3 mm dicken, buntgewebten Geweben (Nadelstreifenmuster) aus lt. Antrag 100 % Baumwolle, - vollständig aus ein und demselben Flächenerzeugnis hergestellt und gleich in Struktur, Stil, stofflicher Zusammensetzung, Farbe und Größe; - Jacke: -- über die Taille reichend (Rückenlänge: 80 cm), -- mit einer Außenseite - ohne Ärmel - aus mehr als 4 Längsteilen (Bahnen), -- mit einem Reverskragen, -- vorn mit einer durchgehenden Öffnung mit Knopfverschluss von links über rechts (Männer- kleidung), -- gefüttert, -- mit langen Ärmeln, mit Zierknöpfen, -- mit Taschen, -- im Rückenteil mit einem 24 cm hoch reichenden Mittelschlitz, -- am unteren Rand gesäumt, - Lange Hose: -- in der Taille abschließend, mit einem angesetzten Bund, mit Gürtelschlaufen, -- vorn mit einer Öffnung mit Reißverschluss, in der Taille mit einem Hakenverschluss von links über rechts (Männerkleidung), -- nicht gefüttert, -- mit zwei Gesäßtaschen mit Knopfverschluss und zwei eingesetzten Taschen vorn, -- mit knöchellangen Hosenbeinen, am unteren Rand gesäumt und mit Stoßband ausge- stattet.

DEF/4391/05-1Erteilt von DEGültig bis 2011-10-31

Anzug für Männer (Jacke und lange Hose), sog. Kombination (Art. D7205N7028A), Größe L, siehe Fotos, - in gemeinsamer Aufmachung für den Einzelverkauf, - aus 0,6 mm dicken, bedruckten Geweben aus lt. Antrag 100% Baumwolle; ungefüttert, - vollständig aus ein und demselben Flächenerzeugnis hergestellt und gleich in Stil, Struktur, Farbe, stofflicher Zusammensetzung und Größe, - keine Kombination, da die Definition für Anzüge erfüllt ist, - Jacke: über den Schritt reichend (Rückenlänge: 78 cm); mit einem Reverskragen; vorn mit einer durchgehenden Öffnung mit Knopfverschluss von links über rechts (Männerkleidung); in sechs Längsbahnen gearbeitet; mit langen Ärmeln, an den Abschlüssen geknöpft; mit auf- gesetzten Taschen mit Patte (2 Brusttaschen, 2 Taschen unterhalb der Taille); hinten mit einem 14 cm hoch reichenden Rückenmittelschlitz; am unteren Rand durch Umschlagen und Festnähen gesäumt, - lange Hose: in der Taille abschließend, mit einem angesetzten Taillenbund, mit Gürtelschlaufen; vorn mit einer Öffnung mit Reißverschluss, im Taillenbund geknöpft, mit Patte von links über rechts (Männerkleidung); vorn mit zwei eingesetzten, offenen Taschen; mit zwei aufge- setzten Beintaschen und zwei aufgesetzten Gesäßtaschen, jeweils mit Patte; mit knöchel- langen Hosenbeinen, an den Abschlüssen mit einem Zugband ausgestattet und durch Umschlagen und Festnähen gesäumt.

DEF/3979/05-1Erteilt von DEGültig bis 2011-10-06

Anzug für Männer (Jacke und lange Hose), sog. Kombination für Männer, Art. H7205X4004&H7205N6370, Größe L, siehe Fotos, - in gemeinsamer Aufmachung für den Einzelverkauf, - aus 0,7 mm dicken, bedruckten Geweben aus lt. Antrag 100 % Baumwolle, - vollständig aus ein und demselben Flächenerzeugnis hergestellt und gleich in Stil, Struktur, Farbe, stofflicher Zusammensetzung und Größe; keine Kombination, da die Definition für Anzüge erfüllt ist; mit einer aufgebrachten Verzierung (Aufdruck), die sich auf beiden Kleidungstücken in Motiv, Größe und Farbe wiederholt, - ungefüttert, - Jacke: -- über den Schritt reichend (Rückenlänge: 77 cm), -- mit einem Reverskragen, -- vorn mit einer durchgehenden Öffnung mit Knopfverschluss, mit einer Überlappung von links auf rechts (Männerkleidung), -- in sechs Bahnen gearbeitet, -- mit Rückensattel, -- vorn mit zwei aufgesetzten Brusttaschen und zwei aufgesetzten Taschen unterhalb der Taille, alle mit Patte und Knopfverschluss, -- mit langen Ärmeln, mit manschettenartigen Abschlüssen mit Knopfverschluss, -- mit einem ca.15 cm hoch reichenden Rückenmittelschlitz, -- am unteren Rand durch Umschlagen und Festnähen gesäumt, - lange Hose: -- in der Taille abschließend, mit einem angesetzten Taillenbund, mit Gürtelschlaufen, -- vorn mit einer Öffnung mit Reißverschluss, im Taillenbund mit Knopfverschluss, mit Überlappung von links auf rechts (Männerkleidung), -- vorn mit zwei eingesetzten, offenen Taschen; an den Hosenbeinen mit zwei aufgesetzten Taschen mit Patte und Knopfverschluss sowie zwei Gesäßtaschen mit Patte und Knopfverschluss, -- mit knöchellangen Hosenbeinen, an den Abschlüssen mit einem Zugband; durch Umschlagen und Festnähen gesäumt.

DEF/3977/05-1Erteilt von DEGültig bis 2011-10-06

Anzug für Männer (Jacke und lange Hose), sog. Kombination für Männer Art. D7205N6368, Größe M, siehe Fotos, - in gemeinsamer Aufmachung für den Einzelverkauf, - aus 0,7 mm dicken, bedruckten Geweben aus lt. Antrag 100 % Baumwolle, - vollständig aus ein und demselben Flächenerzeugnis hergestellt und gleich in Stil, Struktur, Farbe, stofflicher Zusammensetzung und Größe; keine Kombination, da die Definition für Anzüge erfüllt ist; mit einer aufgebrachten Verzierung (Aufdruck), die sich auf beiden Kleidungstücken in Motiv, Größe und Farbe wiederholt, - ungefüttert, - Jacke: -- über die Taille reichend (Rückenlänge: 57 cm), -- mit einem Reverskragen, -- vorn mit einer durchgehenden Öffnung mit Knopfverschluss, mit einer Überlappung von links auf rechts (Männerkleidung), -- in acht Bahnen gearbeitet, körpernah geschnitten, -- mit zwei aufgesetzten Taschen unterhalb der Taille mit Patte und Klettverschluss, -- mit langen Ärmeln, an den Abschlüssen mit zwei Zierknöpfen, -- mit einem ca.10 cm hoch reichenden Rückenmittelschlitz, -- am unteren Rand durch Umschlagen und Festnähen gesäumt, - lange Hose: -- in der Taille abschließend, mit einem angesetzten Taillenbund, mit Gürtelschlaufen, -- vorn mit einer Öffnung mit Reißverschluss, im Taillenbund mit Knopfverschluss, mit Überlappung von links auf rechts (Männerkleidung), -- vorn mit zwei eingesetzten, offenen Taschen, an den Hosenbeinen mit zwei aufgesetzten Taschen mit Klettverschlusspatte und zwei offenen, aufgesetzten Gesäßtaschen, -- mit knöchellangen Hosenbeinen, an den Abschlüssen mit einem elastischen Zug; durch Umschlagen und Festnähen gesäumt.

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 6203

Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur (KN) zu Kapitel 62 Randziffer (Rz.) … bis … entsprechende Vorgaben enthalten. Entscheidend sei danach, dass Arbeits- und Berufsbekleidung im Wesentlichen die Aufgabe habe, einen körperlichen und hygienischen Schutz der Kleidung und der Person bei einer gewerblichen oder beruflichen Tätigkeit zu gewährleisten. Die Ware müsse mithin spezielle Eigenschaften aufweisen oder aufgrund ihres allgemeinen Aussehens erkennen lassen, dass sie dazu bestimmt sei, ausschließlich oder hauptsächlich bei der Ausübung des Berufes getragen zu werden. Solche Beschaffenheitsmerkmale seien z.B. ein einfacher oder funktionsgerechter Schnitt, ein strapazierfähiges Gewebe oder ein besonderes Aussehen. …

Pos. 6203

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Die Erläuterungen zu Pos. 6103 gelten für die Waren dieser Position sinngemäß. Nicht zu dieser Position gehören dagegen Kleidungsstücke aus Geweben der Pos. 5602, 5603, 5903, 5906 oder 5907 (Pos. 6210).

Pos. 6203

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EG) Nr.1458/97 der Kommission vom 25. Juli 1997 1) (RV L 1458/97): 4. Weites Kleidungsstück aus Geweben (65 % Polyester, 35 % Baumwolle), das den Unterkörper von der Taille bis zu den Knöcheln bedeckt. Es weist vorn einen mit einer Schutzpatte versehenen Knopfverschluss links über rechts und hinten zwei Verschlussvorrichtungen zum Verstellen der Taillenweite auf. Das Kleidungsstück weist vorn zwei aufgesetzte Taschen, hinten zwei eingesetzte Taschen und an den Oberschenkeln zwei seitlich aufgesetzte Taschen auf. Zusätzlich hat das Kleidungsstück Stücke des gleichen Gewebes an den Knien und am Gesäß. An den Beinabschlüssen ist es mit einer Umsäumung versehen, in der sich ein Kordelzug zum Raffen der Enden befindet. …

Pos. 6203

Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Jacken dieser Position sind zum Bedecken des Oberkörpers bestimmte Kleidungsstücke, deren Länge nicht über die Mitte des Oberschenkels hinaus reichen darf. Die maximal zulässige Länge in Zentimetern ist in nachfolgender Tabelle dargestellt: Handelsgröße Maximale Rückenlänge 44 85 cm 46 87 cm 48 89 cm 50 90 cm 52 92 cm 54 94 cm 56 95 cm 58 96 cm Jacken für Knaben dieser Position sind zum Bedecken des Oberkörpers bestimmte Kleidungsstücke, deren Länge nicht über die Mitte des Oberschenkels hinaus reichen darf. Die maximal zulässige Länge in Zentimetern ist in nachfolgender Tabelle dargestellt: Handelsgröße Maximale Rückenlänge 92 45 cm 98 47 cm 104 50 cm 110 53 cm 116 56 cm 122 59 cm 128 61 cm 134 64 cm 140 67 cm 146 70 cm 152 74 cm 158 77 cm 164 81 cm Sollten die o.g. …

Unterteilungen dieser Nummer

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 6203.19.10?

Die Zolltarifnummer 6203.19.10 umfasst Anzüge, aus Baumwolle. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 6203.19.10?

Der Drittlandszollsatz für 6203.19.10 beträgt 12 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 6203.19.10?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 620319. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 6203.19.10?

6203.19.10 hat acht Stellen und entspricht der Kombinierten Nomenklatur der EU. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 6203.19.10 im Zolltarif eingeordnet?

6203.19.10 steht in dieser Hierarchie: 62 KLEIDUNG UND BEKLEIDUNGSZUBEHÖR, AUSGENOMMEN AUS GEWIRKEN ODER GESTRICKEN > 6203 Anzüge, Kombinationen, Jacken, lange Hosen (einschließlich Kniebundhosen und ähnliche Hosen), Latzhosen und kurze Hosen (ausgenommen Badehosen), für Männer oder Knaben > 620319 Anzüge, aus anderen Spinnstoffen. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 6203.19.10?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 6203.19.10 erfasst, zum Beispiel DEF/3861/06-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 6203.19.10?

KN-Code 6203.19.10 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

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