Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 6203.22.80: Kombinationen, andere

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 6203.22.80 steht für Kombinationen, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 12 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

6203.22.80 ist ein KN-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 62. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.

Zolltarifnummer
6203.22.80
Drittlandszoll
12 %
Anmeldefähig
Nein
vZTA-Entscheidungen
4

Einordnung im Zolltarif

  1. 62KLEIDUNG UND BEKLEIDUNGSZUBEHÖR, AUSGENOMMEN AUS GEWIRKEN ODER GESTRICKEN
  2. 6203Anzüge, Kombinationen, Jacken, lange Hosen (einschließlich Kniebundhosen und ähnliche Hosen), Latzhosen und kurze Hosen (ausgenommen Badehosen), für Männer oder Knaben
  3. 6203.22Kombinationen, aus Baumwolle
  4. 6203.22.80Kombinationen, andere

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 6203.22.80

HS-Code6203.226 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code6203.22.808 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll12 %MFN
Neuseeland0 %Preferential tariff quota
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
Türkei0 %Customs Union Duty
Andorra0 %Customs Union Duty
San Marino0 %Customs Union Duty
Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren0 %Tariff preference
GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und…0 %Tariff preference
Ukraine0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

DEBTI17959/24-1Erteilt von DEGültig bis 2027-07-07

Kombination, sog. Kata Anzug, Art. 1116, Größe 2/160 cm, Foto siehe Anlage, - bestehend aus einem Oberteil (andere Kleidung) und einer langen Hose, gemeinsam in einem Poly- beutel für den Einzelverkauf aufgemacht, - aus ca. 0,8 mm dicken, einfarbigen Geweben aus laut Antrag 100 % Baumwolle, - vollständig aus ein und demselben Flächenerzeugnis hergestellt, - auf Hose und Oberteil mit je einer Verzierung (aufgenähtes Etikett), die sich auf dem jeweils anderen Teil wiederholt, - u. a. aufgrund der fehlenden verengenden Ärmelabschlüsse des Oberteils kein Trainingsanzug der Position 6211, - keine Arbeits- und Berufskleidung, - Oberteil: -- über den halben Oberschenkel reichend (Rückenlänge: ca. 85,5 cm), -- vorn mit einer durchgehenden Öffnung; etwa auf Höhe des Schritts mit einer Verschlussvorrichtung in Form von vier Bindebändern, die vorne eine Überlappung von links über rechts bewirken (Knabenklei- dung), -- entlang der Öfffnung mit einem ca. 4,5 cm breiten, mehrfach versteppten Gewebezuschnitt eingefasst, -- mit 7/8-langen Ärmeln, -- am unteren Rand und an den Ärmelenden mit einem Gewebezuschnitt verstärkt, -- mit ca. 26 cm hochreichenden Seitenschlitzen versehen, -- kann nicht ohne ein weiteres, den Unterkörper bedeckendes Kleidungsstück getragen werden, - lange Hose: -- in der Taille abschließend; mit einem ca. 4 cm breiten Taillenbund mit Tunnelzug und Gürtelschlaufen, -- ohne Öffnung und ohne Verschluss; ohne Hinweise auf den Trägerkreis (unisex), -- mit einem erweiternden Einsatz im Schritt, -- mit weiten Hosenbeinen, die knapp bis zum Knöchel reichen; an den Beinabschlüssen mit einem Gewebezuschnitt verstärkt. "Kombination, aus Geweben, für Knaben, aus Baumwolle, keine Arbeits- und Berufskleidung"

DEF/6009/09-1Erteilt von DEGültig bis 2015-05-19

Warenzusammenstellung (Kombination für Frauen, Bekleidungszubehör und Bänder), sog. Shaolin Anzug, Best. Nr. 14170, Größe L, - im Polybeutel gemeinsam für den Einzelverkauf aufgemacht, - Kombination: -- aus 0,7 mm dicken, einfarbigen (orange) Geweben aus laut Antrag 100% Baumwolle, -- vollständig aus ein und demselben Flächenerzeugnis hergestellt und gleich in Struktur, Stil, stofflicher Zusammensetzung, Farbe und Größe, -- Oberteil: --- über den Schritt reichend (Rückenlänge: 93 cm), das rechte Vorderteil ist 22 cm kürzer gearbeitet; --- mit einem Stehkragen, --- vorn mit einer durchgehenden Öffnung mit kontrastfarbener Paspel von geringfügigem Umfang, mit einer durchgehenden Öffnung mit Knoten- und Schlaufenverschluss in der rechten Seitennaht, mit Überlappung von links über rechts (Männerkleidung); u. a. aufgrund des Verschlusssystems kein Trainingsanzug der Position 6211; mit zwei kurzen Bindebändern zu Fixierung der Schärpe, --- mit langen Ärmeln, mit gesäumten Abschlüssen, --- mit 33 cm hoch reichenden Seitenschlitzen; an allen Rändern gesäumt, -- lange Hose: --- in der Taille abschließend, mit einem elastischen Taillenbund; mit erweiterndem Einsatz im Schritt, --- ohne Öffnung und ohne Verschluss, --- mit knöchellangen, weiten Hosenbeinen, an den Beinabschlüssen gesäumt, - Schärpe (Bekleidungszubehör): lose beiliegend; aus 0,2 mm dicken, einfarbigen (schwarz) Geweben aus laut Antrag Chemiefasern; an den Rändern gesäumt (konfektioniert); ca. 18 cm breit und 220 cm lang, - "Strümpfe aus Geweben" (Bekleidungszubehör): ca. 50 cm lang, aus 0,4 mm dicken Geweben aus Spinnstoffen; im Sohlenbereich doppelt gearbeitet und versteppt; weist nicht die für einen Schuh des Kapitels 64 nötige Strapazierfähigkeit auf, - Bänder aus Geweben: ca. 1,5 cm breit und 140 cm lang; aus elastischen Geweben aus Spinnstoffen; lose beiliegend; zum Fixieren der "Strümpfe" am Bein, - die Kombination bestimmt nach Umfang und Wert den Charakter der Warenzusammenstellung.

DEF/6010/09-1Erteilt von DEGültig bis 2015-05-19

Warenzusammenstellung (Kombination und Bindegürtel), sog. Taekwondo/Karate-Anzug, Best. Nr. 1002, in Größe 140 (entspricht Kindergröße 134), - gemeinsam zur Befriedigung eines speziellen Bedarf in einem Polybeutel für den Einzelverkauf aufgemacht, - aus 0,6 mm dicken, einfarbigen Geweben aus laut Antrag 100% Baumwolle, - vollständig aus ein und demselben Flächenerzeugnis hergestellt und gleich in Struktur, Stil, stofflicher Zusammensetzung, Farbe und Größe, - auf Hose und Oberteil mit je einer geringfügigen Verzierung, die sich auf dem jeweils anderen Teil nicht wiederholt, - Kombination: -- Oberteil: über den halben Oberschenkel reichend (Rückenlänge: 70 cm), deshalb keine Jacke; weit geschnitten; mit langen Ärmeln ohne verengenden Abschluss (u. a. auch deshalb kein Trainingsanzug der Position 6211); vorn mit einer durchgehenden Öffnung mit Verschlussbändern, die von links über rechts überlappt (Knabenklei- dung), entlang der Öffnung mit einer ca. 4 cm breiten, festen, mehrfach versteppten Randeinfassung; am unteren Rand gesäumt und mit 16 cm hoch reichenden Seitenschlitzen ausgestattet, -- lange Hose: in der Taille abschließend, mit einem 4 cm breiten Taillenbund mit Zugband; ohne Öffnung und ohne Verschluss; mit erweiterndem Einsatz im Schritt; weit geschnitten; mit knöchellangen Hosenbeinen; an den Beinabschlüssen gesäumt, - Bindegürtel (Bekleidungszubehör): lose beiliegend; aus mehrfach versteppten Baumwollgeweben; ca. 4 cm breit und 220 cm lang, - die Kombination bestimmt nach Umfang und Wert den Charakter der Warenzusammenstellung.

DEF/5965/07-1Erteilt von DEGültig bis 2013-09-16

Kombination für Männer, sog. Karate-Anzug Japan (Art. 339048), in Erwachsenengröße 180 (entspricht Größe L), siehe Fotos, - gemeinsam in einem Polybeutel für den Einzelverkauf aufgemacht, - aus 0,7 mm dicken, einfarbigen, festen Geweben aus laut Antrag 100% Baumwolle, - vollständig aus ein und demselben Flächenerzeugnis hergestellt und gleich in Struktur, Stil, stofflicher Zusammensetzung, Farbe und Größe, - mit aufgebrachten Verzierungen (7,5 cm x 4 cm große, aufgenähte Zuschnitte mit Logos und Schriftzeichen), die sich in gleichem Umfang auf beiden Teilen wiederholen, - Oberteil: über die Mitte des Oberschenkels hinausreichend (Rückenlänge: 90 cm); weit geschnitten; mit langen Ärmeln ohne verengenden Abschluss (u. a. auch deshalb kein Trainingsanzug der Position 6211); vorn mit einer durchgehenden Öffnung, die durch je ein Verschlussband am rechten Vorderteil und innen an der linken Seitennaht von links über rechts geschlossen werden kann (Männerkleidung); entlang der Öffnung mit einer 4,5 cm breiten, festen, mehrfach versteppten Randeinfassung; am unteren Rand gesäumt und mit 27 cm hoch reichenden Seitenschlitzen ausgestattet, - lange Hose: - in der Taille abschließend, mit einem 4 cm breiten Taillenbund mit Gürtelschaufen, Zugband und 9 cm langen Seitenschlitzen; ohne Öffnung und ohne Verschluss; mit erweiterndem Einsatz im Schritt; weit geschnitten; mit knöchellangen Hosenbeinen; an den Beinabschlüssen gesäumt.

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 6203

Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur (KN) zu Kapitel 62 Randziffer (Rz.) … bis … entsprechende Vorgaben enthalten. Entscheidend sei danach, dass Arbeits- und Berufsbekleidung im Wesentlichen die Aufgabe habe, einen körperlichen und hygienischen Schutz der Kleidung und der Person bei einer gewerblichen oder beruflichen Tätigkeit zu gewährleisten. Die Ware müsse mithin spezielle Eigenschaften aufweisen oder aufgrund ihres allgemeinen Aussehens erkennen lassen, dass sie dazu bestimmt sei, ausschließlich oder hauptsächlich bei der Ausübung des Berufes getragen zu werden. Solche Beschaffenheitsmerkmale seien z.B. ein einfacher oder funktionsgerechter Schnitt, ein strapazierfähiges Gewebe oder ein besonderes Aussehen. …

Pos. 6203

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Die Erläuterungen zu Pos. 6103 gelten für die Waren dieser Position sinngemäß. Nicht zu dieser Position gehören dagegen Kleidungsstücke aus Geweben der Pos. 5602, 5603, 5903, 5906 oder 5907 (Pos. 6210).

Pos. 6203

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EG) Nr.1458/97 der Kommission vom 25. Juli 1997 1) (RV L 1458/97): 4. Weites Kleidungsstück aus Geweben (65 % Polyester, 35 % Baumwolle), das den Unterkörper von der Taille bis zu den Knöcheln bedeckt. Es weist vorn einen mit einer Schutzpatte versehenen Knopfverschluss links über rechts und hinten zwei Verschlussvorrichtungen zum Verstellen der Taillenweite auf. Das Kleidungsstück weist vorn zwei aufgesetzte Taschen, hinten zwei eingesetzte Taschen und an den Oberschenkeln zwei seitlich aufgesetzte Taschen auf. Zusätzlich hat das Kleidungsstück Stücke des gleichen Gewebes an den Knien und am Gesäß. An den Beinabschlüssen ist es mit einer Umsäumung versehen, in der sich ein Kordelzug zum Raffen der Enden befindet. …

Pos. 6203

Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Jacken dieser Position sind zum Bedecken des Oberkörpers bestimmte Kleidungsstücke, deren Länge nicht über die Mitte des Oberschenkels hinaus reichen darf. Die maximal zulässige Länge in Zentimetern ist in nachfolgender Tabelle dargestellt: Handelsgröße Maximale Rückenlänge 44 85 cm 46 87 cm 48 89 cm 50 90 cm 52 92 cm 54 94 cm 56 95 cm 58 96 cm Jacken für Knaben dieser Position sind zum Bedecken des Oberkörpers bestimmte Kleidungsstücke, deren Länge nicht über die Mitte des Oberschenkels hinaus reichen darf. Die maximal zulässige Länge in Zentimetern ist in nachfolgender Tabelle dargestellt: Handelsgröße Maximale Rückenlänge 92 45 cm 98 47 cm 104 50 cm 110 53 cm 116 56 cm 122 59 cm 128 61 cm 134 64 cm 140 67 cm 146 70 cm 152 74 cm 158 77 cm 164 81 cm Sollten die o.g. …

Unterteilungen dieser Nummer

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 6203.22.80?

Die Zolltarifnummer 6203.22.80 umfasst Kombinationen, andere. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 6203.22.80?

Der Drittlandszollsatz für 6203.22.80 beträgt 12 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 6203.22.80?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 620322. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 6203.22.80?

6203.22.80 hat acht Stellen und entspricht der Kombinierten Nomenklatur der EU. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 6203.22.80 im Zolltarif eingeordnet?

6203.22.80 steht in dieser Hierarchie: 62 KLEIDUNG UND BEKLEIDUNGSZUBEHÖR, AUSGENOMMEN AUS GEWIRKEN ODER GESTRICKEN > 6203 Anzüge, Kombinationen, Jacken, lange Hosen (einschließlich Kniebundhosen und ähnliche Hosen), Latzhosen und kurze Hosen (ausgenommen Badehosen), für Männer oder Knaben > 620322 Kombinationen, aus Baumwolle. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 6203.22.80?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 6203.22.80 erfasst, zum Beispiel DEBTI17959/24-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 6203.22.80?

KN-Code 6203.22.80 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

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