Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 6203.23.80.00.0: Kombinationen, andere

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 6203.23.80.00.0 steht für Kombinationen, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 12 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

6203.23.80.00.0 ist ein Warennummer des EU-Zolltarifs aus Kapitel 62. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist anmeldefähig: Sie können sie in dieser Form in einer Zollanmeldung verwenden.

Zolltarifnummer
6203.23.80.00.0
Drittlandszoll
12 %
Anmeldefähig
Ja
vZTA-Entscheidungen
4

Einordnung im Zolltarif

  1. 62KLEIDUNG UND BEKLEIDUNGSZUBEHÖR, AUSGENOMMEN AUS GEWIRKEN ODER GESTRICKEN
  2. 6203Anzüge, Kombinationen, Jacken, lange Hosen (einschließlich Kniebundhosen und ähnliche Hosen), Latzhosen und kurze Hosen (ausgenommen Badehosen), für Männer oder Knaben
  3. 6203.23Kombinationen, aus synthetischen Chemiefasern
  4. 6203.23.80andere
  5. 6203.23.80.00.0Kombinationen, andere

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 6203.23.80.00.0

HS-Code6203.236 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code6203.23.808 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU
TARIC-Code6203.23.80.0010 Stellen, trägt die EU-Maßnahmen
Warennummer6203.23.80.00.011 Stellen, für die deutsche Einfuhranmeldung

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll12 %MFN
Neuseeland0 %Preferential tariff quota
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
Türkei0 %Customs Union Duty
Andorra0 %Customs Union Duty
San Marino0 %Customs Union Duty
Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren0 %Tariff preference
GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und…0 %Tariff preference
Ukraine0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

DE11251/10-1Erteilt von DEGültig bis 2016-08-11

Warenzusammenstellung, bestehend aus einer Kombination für Knaben (Hemd und lange Hose), einem Bekleidungszubehör (Gürtel) und einer Kopfbedeckung, sog. Pilot, Art. 87478, in Kindergröße, Fotos siehe Anlage, - in einem Polybeutel zur Befriedigung eines speziellen Bedarfs für den Einzelverkauf aufgemacht, - gehört als Maskenkostüm aus Spinnstoffen nicht zum Warenkreis der Position 9505, - Kombination (bestehend aus Oberteil und langer Hose): -- ungefüttert; aus 0,4 mm dicken, nicht strapazierfähigen, einfarbigen Geweben aus laut Antrag 100 % Poly- ester (synthetische) Chemiefasern; mit aufgenähten, kontrastfarbenen Geflechten aus metallisierten Streifen verziert, die sich auf dem Hemd und auf der Hose in annähernd gleichem Umfang wiederholen; im Brustbereich mit einer aufgenähten Verzierung von geringem Umfang, die sich nicht auf der Hose wiederholt; vollständig aus ein und demselben Flächenerzeugnis hergestellt und gleich in Struktur, Stil, Farbe, Material und Größe, --- Oberteil (Hemd): über die Taille reichend (Rückenlänge: 48 cm); mit Stehkragen; vorn durchgehend von links auf rechts geknöpft (Knabenkleidung); mit langen Ärmeln; auf der Brust mit zwei aufgesetzten Patten aus Geweben, die Taschen imitieren sollen; mit zwei Schulterklappen; am unteren Rand gesäumt; mit metallisierten Streifen auf den Schulterklappen und den Ärmelabschlüssen verziert, --- lange Hose: in der Taille abschließend mit einem elastischen Zug; ohne Öffnung und ohne Verschluss; mit knöchellangen Hosenbeinen; an den Abschlüssen gesäumt; mit metallisierten Streifen an den Beinaußenseiten verziert, -- insbesondere nach Größe, Material (nicht strapazierfähiges Gewebe) und Verwendungszweck nicht erkennbar dazu bestimmt, ausschließlich oder hauptsächlich zum Schutz anderer Kleidungsstücke und / oder Personen bei der Ausübung einer Berufstätigkeit getragen zu werden, somit keine Arbeitskleidung, - Bekleidungszubehör (Gürtel): aus 0,4 mm dicken, einfarbigen, mit Vliesstoff unterlegten Geweben aus Spinnstoffen; mit einer Länge von 70 cm und einer Breite von ca. 5 cm (flachliegend gemessen); an den Schmalseiten mit je einem aufgenähten Flausch- und Hakenband (Klettverschluss) ausgestattet, u. a. dadurch konfektioniert; mit einer verschiebbaren Zierschnalle aus Kunststoff; mit metallisierten Streifen verziert, - Kopfbedeckung: als Schirmmütze überwiegend aus Zuschnitten aus Spinnstoffen sowie aus Kunststoff gearbeitet, - die Kombination bestimmt nach Umfang und Gesamteindruck den Charakter der Warenzusammenstellung. "Warenzusammenstellung aus einer Kombination aus Gewebe (charakterbestimmend), für Knaben, aus synthetischen Chemiefasern, keine Arbeits- und Berufskleidung, einem Bekleidungszubehör und einer Kopfbedeckung"

DEF/3402/08-1Erteilt von DEGültig bis 2014-06-17

Warenzusammenstellung, bestehend aus einer Kombination für Männer (Hemd und lange Hose), Bekleidungszubehör aus Kunststoff (Gürtel) und einer Mütze, sog. Policeman, Artikel-Nr.: 89405, in Erwachsenengröße, siehe beigefügte Fotos, - in Aufmachung für den Einzelverkauf, zur Befriedigung eines speziellen Bedarfs zusammengestellt, - keine Einreihung der Kombination in das Kapitel 95, da Maskenkostüme aus Spinnstoffen der Kapitel 61 oder 62 vom Warenkreis des Kapitels 95 ausgenommen sind, - Kombination (Hemd und lange Hose): aus 0,4 mm dicken, einfarbigen Geweben aus lt. Antrag 100 % Polyester (synthetische Chemiefasern); vollständig aus ein und demselben Flächenerzeugnis hergestellt und gleich in Struktur, Stil, Farbe, Material und Größe, -- Hemd: über die Taille reichend (Rückenlänge: 72 cm); vorn mit einer durchgehenden Öffnung mit Knopfverschluss von links über rechts (Männerkleidung); mit langen Ärmeln; an den Ärmelenden mit schmalen Streifen aus kontrastfarbenen Geweben verziert (Verzierung von geringem Umfang); mit einer aufgesetzten Brusttasche; mit Schulterklappen; ungefüttert; im Brustbereich mit dem Schriftzug "POLICE" bedruckt (Verzierung von geringem Umfang) sowie einem kleinen Emblem aus Kunststoff verziert; am unteren Rand durch Umschlagen und Festnähen gesäumt, -- lange Hose: in der Taille abschließend mit einem elastischen Taillenbund; ohne Öffnung und ohne Verschluss; ungefüttert; mit knöchellangen Hosenbeinen; an den Beinabschlüssen durch Umschlagen und Festnähen gesäumt, - Gürtel (Bekleidungszubehör aus Zellkunststoff): aus einem 0,5 mm dicken Flächenerzeugnis mit einer Außenlage (Schauseite) aus Zellkunststofffolie und einer einfachen Unterlage aus Geweben (Meterware des Kapitels 39); mit den Abmessungen: ca. 125 cm lang und 4,5 cm breit; an einer Schmalseite umgeschlagen und festgenäht; mit einer Schnalle aus Kunststoff ausgestattet, - Mütze: durch Zusammennähen von Stücken aus Spinnstoffgeweben hergestellt; mit Schirm, - nach Umfang, Wert und Bedeutung in Bezug auf die Verwendung verleiht die Kombination der Warenzusammenstellung ihren wesentlichen Charakter.

DEF/3645/06-1Erteilt von DEGültig bis 2012-07-23

Warenzusammenstellung, bestehend aus einer Kombination für Knaben (Hemd und lange Hose) und einer Mütze, sog. "Army", Artikel 88679, in Kindergröße, siehe Foto; - in gemeinsamer Aufmachung für den Einzelverkauf, - aus 0,3 mm dicken, nicht strapazierfähigen, in Tarnfarben bedruckten Geweben aus laut Antrag 100 % synthetischen Chemiefasern, - gehört als Maskenkostüm aus Spinnstoffen nicht zum Warenkreis der Karnevalsartikel der Position 9505, - Kombination (bestehend aus Oberteil und langer Hose): -- Oberteil (Hemd): über die Taille reichend (Rückenlänge: 53 cm); vorn durchgehend von links auf rechts geknöpft (Knabenkleidung); mit langen Ärmeln; ungefüttert; vorn mit zwei aufgesetzten Brusttaschen; mit zwei Schulterklappen; am unteren Rand gesäumt, -- lange Hose: in der Taille abschließend mit einem elastischen Zug; ohne Öffnung und ohne Verschluss; ungefüttert; mit knöchellangen Hosenbeinen; an den Abschlüssen gesäumt, -- vollständig aus ein und demselben Flächenerzeugnis hergestellt und gleich in Struktur, Stil, Farbe, Material und Größe, -- insbesondere nach Größe, Material (nicht strapazierfähiges Gewebe) und Verwendungs- zweck nicht erkennbar dazu bestimmt, ausschließlich oder hauptsächlich zum Schutz anderer Kleidungsstücke und / oder Personen bei der Ausübung einer Berufstätigkeit getragen zu werden, somit keine Arbeitskleidung, - Mütze: durch Zusammennähen von Stücken aus Spinnstoffgeweben hergestellt; mit Schirm, - nach Umfang, Wert und Bedeutung in Bezug auf die Verwendung ist die Kombination (Oberteil und lange Hose) als charakterbestimmend anzusehen.

DEF/1159/04-1Erteilt von DEGültig bis 2010-03-15

Kombination (andere Kleidung für Knaben und lange Hose), sog. Kampfsportanzug für Budosport, in Kindergröße, siehe beigefügte Fotos, - aus 0,4 mm dicken, einfarbigen Geweben aus lt. Herstellerangaben 55 % Polyester (synthetische Chemiefasern) und 45 % Baumwolle, - vollständig aus ein und demselben Flächenerzeugnis hergestellt; gleich in Struktur, Stil. stofflicher Zusammensetzung, Farbe und Größe; in gemeinsamer Aufmachung für den Einzelverkauf, - andere Kleidung: -- über den Schritt reichend (Rückenlänge: 56 cm), -- mit einem halsfernen, V-förmigen Halsausschnitt mit einer Überlappung der Randeinfas- sung von links auf rechts (Knabenkleidung), -- ohne Öffnung; mit langen Ärmeln ohne verengenden Abschluss an den Ärmelenden (u.a. deshalb kein Trainingsanzug der Pos. 6211), -- mit einem aufgenähten Firmenlogo unterhalb des V-Ausschnitts von geringer Bedeutung, -- am unteren Rand gesäumt, mit 24 cm hohen Seitenschlitzen, - lange Hose: -- in der Taille abschließend; mit einem Tunnelzug im Taillenbund; -- ohne Öffnung und Verschluss, somit ohne Merkmale, die auf einen bestimmten Trägerkreis hinweisen (unisex), -- im Schritt mit einem erweiternden Einsatz, -- mit langen Hosenbeinen, bis zu den Knöcheln reichend; an den Beinabschlüssen durch Umschlagen und Festnähen gesäumt.

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 6203

Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur (KN) zu Kapitel 62 Randziffer (Rz.) … bis … entsprechende Vorgaben enthalten. Entscheidend sei danach, dass Arbeits- und Berufsbekleidung im Wesentlichen die Aufgabe habe, einen körperlichen und hygienischen Schutz der Kleidung und der Person bei einer gewerblichen oder beruflichen Tätigkeit zu gewährleisten. Die Ware müsse mithin spezielle Eigenschaften aufweisen oder aufgrund ihres allgemeinen Aussehens erkennen lassen, dass sie dazu bestimmt sei, ausschließlich oder hauptsächlich bei der Ausübung des Berufes getragen zu werden. Solche Beschaffenheitsmerkmale seien z.B. ein einfacher oder funktionsgerechter Schnitt, ein strapazierfähiges Gewebe oder ein besonderes Aussehen. …

Pos. 6203

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Die Erläuterungen zu Pos. 6103 gelten für die Waren dieser Position sinngemäß. Nicht zu dieser Position gehören dagegen Kleidungsstücke aus Geweben der Pos. 5602, 5603, 5903, 5906 oder 5907 (Pos. 6210).

Pos. 6203

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EG) Nr.1458/97 der Kommission vom 25. Juli 1997 1) (RV L 1458/97): 4. Weites Kleidungsstück aus Geweben (65 % Polyester, 35 % Baumwolle), das den Unterkörper von der Taille bis zu den Knöcheln bedeckt. Es weist vorn einen mit einer Schutzpatte versehenen Knopfverschluss links über rechts und hinten zwei Verschlussvorrichtungen zum Verstellen der Taillenweite auf. Das Kleidungsstück weist vorn zwei aufgesetzte Taschen, hinten zwei eingesetzte Taschen und an den Oberschenkeln zwei seitlich aufgesetzte Taschen auf. Zusätzlich hat das Kleidungsstück Stücke des gleichen Gewebes an den Knien und am Gesäß. An den Beinabschlüssen ist es mit einer Umsäumung versehen, in der sich ein Kordelzug zum Raffen der Enden befindet. …

Pos. 6203

Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Jacken dieser Position sind zum Bedecken des Oberkörpers bestimmte Kleidungsstücke, deren Länge nicht über die Mitte des Oberschenkels hinaus reichen darf. Die maximal zulässige Länge in Zentimetern ist in nachfolgender Tabelle dargestellt: Handelsgröße Maximale Rückenlänge 44 85 cm 46 87 cm 48 89 cm 50 90 cm 52 92 cm 54 94 cm 56 95 cm 58 96 cm Jacken für Knaben dieser Position sind zum Bedecken des Oberkörpers bestimmte Kleidungsstücke, deren Länge nicht über die Mitte des Oberschenkels hinaus reichen darf. Die maximal zulässige Länge in Zentimetern ist in nachfolgender Tabelle dargestellt: Handelsgröße Maximale Rückenlänge 92 45 cm 98 47 cm 104 50 cm 110 53 cm 116 56 cm 122 59 cm 128 61 cm 134 64 cm 140 67 cm 146 70 cm 152 74 cm 158 77 cm 164 81 cm Sollten die o.g. …

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 6203.23.80.00.0?

Die Zolltarifnummer 6203.23.80.00.0 umfasst Kombinationen, andere. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 6203.23.80.00.0?

Der Drittlandszollsatz für 6203.23.80.00.0 beträgt 12 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 6203.23.80.00.0?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 620323. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 6203.23.80.00.0?

6203.23.80.00.0 hat elf Stellen und ist die vollständige deutsche Warennummer für die Einfuhranmeldung. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 6203.23.80.00.0 im Zolltarif eingeordnet?

6203.23.80.00.0 steht in dieser Hierarchie: 62 KLEIDUNG UND BEKLEIDUNGSZUBEHÖR, AUSGENOMMEN AUS GEWIRKEN ODER GESTRICKEN > 6203 Anzüge, Kombinationen, Jacken, lange Hosen (einschließlich Kniebundhosen und ähnliche Hosen), Latzhosen und kurze Hosen (ausgenommen Badehosen), für Männer oder Knaben > 620323 Kombinationen, aus synthetischen Chemiefasern > 62032380 andere. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 6203.23.80.00.0?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 6203.23.80.00.0 erfasst, zum Beispiel DE11251/10-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 6203.23.80.00.0?

Warennummer 6203.23.80.00.0 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

Mehr zur Einreihung

Mehr als ein Produkt einzureihen?

Diese Seite zeigt eine Nummer. Zolltarif-Finder tarifiert ganze Warenlisten aus Excel, CSV oder Ihrem ERP, mit Begründung nach AV 1 bis 6, amtlichen Quellen, Compliance-Prüfung und prüfungssicheren Berichten.