Zolltarifnummer 6203.32.90.00.0: Jacken, andere
Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026
Die Zolltarifnummer 6203.32.90.00.0 steht für Jacken, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 12 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.
6203.32.90.00.0 ist ein Warennummer des EU-Zolltarifs aus Kapitel 62. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.
Diese Nummer ist anmeldefähig: Sie können sie in dieser Form in einer Zollanmeldung verwenden.
- Zolltarifnummer
- 6203.32.90.00.0
- Drittlandszoll
- 12 %
- Anmeldefähig
- Ja
- vZTA-Entscheidungen
- 8
Einordnung im Zolltarif
- 62KLEIDUNG UND BEKLEIDUNGSZUBEHÖR, AUSGENOMMEN AUS GEWIRKEN ODER GESTRICKEN
- 6203Anzüge, Kombinationen, Jacken, lange Hosen (einschließlich Kniebundhosen und ähnliche Hosen), Latzhosen und kurze Hosen (ausgenommen Badehosen), für Männer oder Knaben
- 6203.32Jacken, aus Baumwolle
- 6203.32.90andere
- 6203.32.90.00.0Jacken, andere
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 6203.32.90.00.0
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Drittlandszoll | 12 % | MFN |
| Neuseeland | 0 % | Preferential tariff quota |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| Ukraine | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
Jacke, sog. Hemdjacke, Art. 40077, Größe L, Foto siehe Anlage, - aus ca. 0,7 mm dicken, einfarbigen Geweben aus laut Antrag 100 % Baumwolle, - durchgehend gefüttert, - bis knapp über den Schritt reichend (Rückenlänge: ca. 76 cm), - mit Umlegekragen, - vorn mit einer durchgehenden Öffnung mit Knopfverschluss von links über rechts (Männerkleidung), - mit langen Ärmeln, an den Ärmelenden mit manschettenartigen Abschlüssen, - mit zwei aufgesetzten Brusttaschen mit Patte und Knopfverschluss sowie mit zwei eingesetzten, offenen Taschen unterhalb der Taille (somit kein Hemd), - am unteren Rand durch Umschlagen und Festnähen gesäumt, - keine Arbeits- und Berufskleidung. "Jacke, aus Geweben, für Männer, aus Baumwolle, keine Arbeits- und Berufskleidung"
Jacke, sog. Hemd, Größe L, Foto siehe Anlage, - aus ca. 1 mm dicken, buntgewebten Geweben aus laut Antrag 100 % Baumwolle, - über den Schritt reichend (Rückenlänge: ca. 78 cm), - ungefüttert, - mit Umlegekragen, - vorn mit einer durchgehenden Öffnung mit Knopfverschluss von links auf rechts (Männerkleidung), - mit langen Ärmeln, an den Ärmelenden mit manschettenartigen Abschlüssen, - mit einer aufgesetzten Brusttasche mit Patte und Knopfverschluss sowie mit zwei aufgesetzten, offenen Taschen unterhalb der Taille (deshalb kein Hemd), - am unteren Rand durch Umschlagen und Festnähen gesäumt, - keine Arbeits- und Berufskleidung. "Jacke, aus Geweben, für Männer, aus Baumwolle, keine Arbeits- und Berufskleidung"
Jacke, Größe S, Foto siehe Anlage, - in einem Polybeutel verpackt, - aus ca. 0,4 mm dicken, einfarbigen Geweben aus laut Antrag 60 % Baumwolle und 40 % Polyester (synthetische Chemiefasern), - über die Taille reichend (Rückenlänge: ca. 54 cm), - ungefüttert, - mit einem halsnahen Ausschnitt mit Umlegekragen, - vorn mit einer durchgehenden Öffnung mit Knopfverschluss von links über rechts (Männerkleidung), - mit langen Ärmeln, an den Ärmelenden mit manschettenartigen Abschlüssen, - mit zwei aufgesetzten, großen Brusttaschen mit Patte und Knopfverschluss, - in Bahnen gearbeitet, - am unteren nicht verengenden Rand durch Umschlagen und Festnähen in der Art eines ca. 5 cm breiten Bundes gesäumt und seitlich mit Knopfriegeln ausgestattet, - keine Arbeits- und Berufskleidung. "Jacke, aus Geweben, für Männer, aus Baumwolle, keine Arbeits- und Berufskleidung"
Jacke, sog. Lange Jacke englisch Leder schwarz, Größe 46, Foto siehe Anlage, - aus ca. 0,9 mm dicken, einfarbigen Geweben aus laut Antrag 100 % Baumwolle, - über den Schritt reichend (Rückenlänge: ca. 80 cm), - ungefüttert, - mit einem Umlegekragen, - vorn mit einer durchgehenden Öffnung mit Knopfverschluss von links über rechts (Männerkleidung), - mit langen Ärmeln; an den Ärmelenden mit manschettenartigen Abschlüssen, - vorn mit einer aufgesetzten, offenenTasche im Brustbereich und zwei aufgesetzten, offenen Taschen unterhalb der Taille, - am unteren Rand durch Umschlagen und Festnähen gesäumt, - lässt aufgrund ihres allgemeinen Aussehens und der Beschaffenheit nicht erkennen, dass sie dazu bestimmt ist, ausschließlich oder hauptsächlich zum (körperlichen oder hygienischen) Schutz anderer Kleidungsstücke und/ oder Personen bei Ausübung einer Gewerbe-, Berufs- oder Haushaltstätigkeit getragen zu werden, - aufgrund der Materialzusammensetzung keine Ware der Unterposition 6203 33. "Jacke, aus Geweben, für Männer, aus Baumwolle, keine Arbeits- und Berufskleidung"
Jacke, lange Hose und Bindegürtel, sog. TKD Anzug HYONG, Art. schwarz 339024, in den Größen 130 bis 200, Fotos siehe Anlage, - als dreiteilige Zusammenstellung gemeinsam für den Einzelverkauf aufgemacht, - Jacke und Hose bestehen aus den gleichen, etwa 0,6 mm dicken, einfarbigen (schwarzen) Geweben aus laut Antrag 100 % Baumwolle, - die Hose und die Jacke sind vorn mit einem aufgenähten Etikett, der linke Ärmel mit einem Stickereimotiv verziert; keine der Verzierungen wiederholt sich auf dem jeweils anderen Teil; somit bilden die Jacke und die Hose keine Kombination im Sinne der Anmerkung 3 b) zu Kapitel 62, - aufgrund der Ausstattung der Jacke (u. a. fehlende verengende Abschlüsse an den Ärmelenden) auch kein Trainingsanzug, - getrennte Einreihung aller Bestandteile der Zusammenstellung, da die Jacke und die Hose weder eine Kombination noch einen Trainingsanzug bilden und somit nicht zusammen in eine Position eingereiht werden dürfen, - Jacke, in Größe 160 (Erwachsenengröße): -- über den Schritt reichend (Rückenlänge: etwa 74 cm), -- vorn mit einer durchgehenden Öffnung mit einer etwa 4,5 cm breiten, festen, mehrfach versteppten Randeinfassung, -- mit von links auf rechts überlappenden Vorderteilen mit Bindeverschluss aus in den Seitennähten und den Randeinfassungen eingenähten Bändern (Männerkleidung), -- mit langen, weiten Ärmeln ohne verengende Abschlüsse, -- vorn am unteren Ende der Randeinfassung mit einem aufgenähten Etikett, im Bereich des linken Oberarms mit einem aufgesticktem Motiv, -- mit etwa 20 cm hoch reichenden Seitenschlitzen, -- aufgrund der Ausstattung (festes, formstabiles Material; Verschlussgestaltung) kein Hemd der Position 6205, -- u. a. aufgrund des Verwendungszwecks (Kampfsport) keine Arbeitskleidung. "Jacke für Männer, aus Geweben, aus Baumwolle, keine Arbeits- und Berufskleidung"
Jacke, sog. Sakko für Herren, Größe 54, Foto siehe Anlage, - aus ca. 0,4 mm dicken, buntgewebten Geweben aus laut Antrag 60 % Baumwolle und 40 % Polyester (synthetische Chemiefasern), - durchgehend leicht gefüttert, - über den Schritt reichend (Rückenlänge: ca. 77 cm), - mit einem zu einem Reverskragen umschlagbaren Stehkragen, - mit einem durch Reißverschlüsse und Knöpfe an den Vorderteilen und am Kragen befestigten, heraustrennbaren Einsatz, mit einem Stehkragen und einem Reißverschluss vorn in der Mitte, - vorn mit einer durchgehenden Öffnung, die mit zwei Knöpfen von links über rechts geschlossen wird (Männerkleidung), - mit langen Ärmeln mit jeweils vier Knöpfen am Ärmelende verziert, - mit drei eingesetzten Taschen unterhalb der Taille, eine davon mit Reißverschluss, - in sechs Bahnen gearbeitet, - mit einem 19 cm hoch reichenden Rückenmittelschlitz, - am unteren Rand gesäumt. "Jacke, aus Geweben, für Männer, aus Baumwolle, keine Arbeits- und Berufskleidung"
Jacke, sog. Sakko, Größe 50, siehe Foto, - aus 1,2 mm dicken, einfarbigen Rippenschusssamtgeweben aus laut Antrag 98 % Baumwolle und 2 % Elasthan (Elastomergarn, synthetische Chemiefasern), - durchgehend leicht gefüttert, - über den Schritt reichend (Rückenlänge: 75 cm), - mit einem Stehkragen, mit Hakenverschluss, - vorn mit einer durchgehenden Öffnung mit Knopfverschluss von links über rechts (Männerkleidung), - mit langen Ärmeln, - vorn mit zwei aufgesetzten Brusttaschen und zwei eingesetzten Taschen unterhalb der Taille, alle Taschen sind mit Taschenpatten ausgestattet, - in 6 Längsteilen (Bahnen) formstabil gearbeitet, - am unteren Rand gesäumt, mit einem etwa 20 cm hoch reichenden Rückenschlitz, - wird üblicherweise nicht als äußerstes Kleidungsstück über jeder anderen Kleidung getragen und bietet keinen Wetterschutz (somit kein Kleidungsstück der Position 6201). "Jacke, aus Geweben, für Männer, aus Baumwolle, keine Arbeits- und Berufskleidung"
Jacke, sog. Grant Sakko, Größe XL, Foto siehe Anlage,, - aus 0,6 mm dicken, einfarbigen Geweben aus laut Antrag 98% Baumwolle und 2% Spandex (synthetische Chemiefasern), - vollständig leicht gefüttert, - über den Schritt reichend (Rückenlänge: 82 cm), - mit einem Reverskragen, - mit einem durch Reißverschluss an den Vorderteilen und am Kragen befestigten und heraustrennbaren Einsatz mit einem gerippt gewirken Stehkragen und einem Reißverschluss, - vorn mit einer durchgehenden Öffnung, die mit zwei Knöpfen von links über rechts geschlossen wird (Männerkleidung), - mit langen Ärmeln, - mit einer optischen Brusttasche und zwei optischen Taschen mit Patte unterhalb der Taille; - in sechs Längsteilen (Bahnen) gearbeitet, - am unteren Rand gesäumt, - am Reverskragen mit einem Abzeichen und mit Applikationen, sowie an einer Taschenpatte mit Applikationen verziert, - wird im Allgemeinen nicht über jeder Kleidung und zum Schutz gegen das Wetter getragen (somit kein den Windjacken ähnliches Kleidungsstück oder Kurzmantel der Position 6201). "Jacke, aus Geweben, für Männer, aus Baumwolle, keine Arbeits- und Berufskleidung"
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur (KN) zu Kapitel 62 Randziffer (Rz.) … bis … entsprechende Vorgaben enthalten. Entscheidend sei danach, dass Arbeits- und Berufsbekleidung im Wesentlichen die Aufgabe habe, einen körperlichen und hygienischen Schutz der Kleidung und der Person bei einer gewerblichen oder beruflichen Tätigkeit zu gewährleisten. Die Ware müsse mithin spezielle Eigenschaften aufweisen oder aufgrund ihres allgemeinen Aussehens erkennen lassen, dass sie dazu bestimmt sei, ausschließlich oder hauptsächlich bei der Ausübung des Berufes getragen zu werden. Solche Beschaffenheitsmerkmale seien z.B. ein einfacher oder funktionsgerechter Schnitt, ein strapazierfähiges Gewebe oder ein besonderes Aussehen. …
Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Die Erläuterungen zu Pos. 6103 gelten für die Waren dieser Position sinngemäß. Nicht zu dieser Position gehören dagegen Kleidungsstücke aus Geweben der Pos. 5602, 5603, 5903, 5906 oder 5907 (Pos. 6210).
Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EG) Nr.1458/97 der Kommission vom 25. Juli 1997 1) (RV L 1458/97): 4. Weites Kleidungsstück aus Geweben (65 % Polyester, 35 % Baumwolle), das den Unterkörper von der Taille bis zu den Knöcheln bedeckt. Es weist vorn einen mit einer Schutzpatte versehenen Knopfverschluss links über rechts und hinten zwei Verschlussvorrichtungen zum Verstellen der Taillenweite auf. Das Kleidungsstück weist vorn zwei aufgesetzte Taschen, hinten zwei eingesetzte Taschen und an den Oberschenkeln zwei seitlich aufgesetzte Taschen auf. Zusätzlich hat das Kleidungsstück Stücke des gleichen Gewebes an den Knien und am Gesäß. An den Beinabschlüssen ist es mit einer Umsäumung versehen, in der sich ein Kordelzug zum Raffen der Enden befindet. …
Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Jacken dieser Position sind zum Bedecken des Oberkörpers bestimmte Kleidungsstücke, deren Länge nicht über die Mitte des Oberschenkels hinaus reichen darf. Die maximal zulässige Länge in Zentimetern ist in nachfolgender Tabelle dargestellt: Handelsgröße Maximale Rückenlänge 44 85 cm 46 87 cm 48 89 cm 50 90 cm 52 92 cm 54 94 cm 56 95 cm 58 96 cm Jacken für Knaben dieser Position sind zum Bedecken des Oberkörpers bestimmte Kleidungsstücke, deren Länge nicht über die Mitte des Oberschenkels hinaus reichen darf. Die maximal zulässige Länge in Zentimetern ist in nachfolgender Tabelle dargestellt: Handelsgröße Maximale Rückenlänge 92 45 cm 98 47 cm 104 50 cm 110 53 cm 116 56 cm 122 59 cm 128 61 cm 134 64 cm 140 67 cm 146 70 cm 152 74 cm 158 77 cm 164 81 cm Sollten die o.g. …
Häufige Fragen
Wofür steht die Zolltarifnummer 6203.32.90.00.0?
Die Zolltarifnummer 6203.32.90.00.0 umfasst Jacken, andere. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.
Wie hoch ist der Zollsatz für 6203.32.90.00.0?
Der Drittlandszollsatz für 6203.32.90.00.0 beträgt 12 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.
Welcher HS-Code gehört zu 6203.32.90.00.0?
Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 620332. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.
Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 6203.32.90.00.0?
6203.32.90.00.0 hat elf Stellen und ist die vollständige deutsche Warennummer für die Einfuhranmeldung. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.
Wo ist 6203.32.90.00.0 im Zolltarif eingeordnet?
6203.32.90.00.0 steht in dieser Hierarchie: 62 KLEIDUNG UND BEKLEIDUNGSZUBEHÖR, AUSGENOMMEN AUS GEWIRKEN ODER GESTRICKEN > 6203 Anzüge, Kombinationen, Jacken, lange Hosen (einschließlich Kniebundhosen und ähnliche Hosen), Latzhosen und kurze Hosen (ausgenommen Badehosen), für Männer oder Knaben > 620332 Jacken, aus Baumwolle > 62033290 andere. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.
Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 6203.32.90.00.0?
Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 6203.32.90.00.0 erfasst, zum Beispiel DEBTI671/22-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.
Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?
Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.
Ändert sich die Zolltarifnummer 6203.32.90.00.0?
Warennummer 6203.32.90.00.0 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.
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