Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 6203.42.35.00: Anzüge, andere

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 6203.42.35.00 steht für Anzüge, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 12 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

6203.42.35.00 ist ein TARIC-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 62. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.

Zolltarifnummer
6203.42.35.00
Drittlandszoll
12 %
Anmeldefähig
Nein
vZTA-Entscheidungen
8

Einordnung im Zolltarif

  1. 62KLEIDUNG UND BEKLEIDUNGSZUBEHÖR, AUSGENOMMEN AUS GEWIRKEN ODER GESTRICKEN
  2. 6203Anzüge, Kombinationen, Jacken, lange Hosen (einschließlich Kniebundhosen und ähnliche Hosen), Latzhosen und kurze Hosen (ausgenommen Badehosen), für Männer oder Knaben
  3. 6203.42lange Hosen (einschließlich Kniebundhosen und ähnliche Hosen), Latzhosen und kurze Hosen, aus Baumwolle
  4. 6203.42.35andere
  5. 6203.42.35.00Anzüge, andere

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 6203.42.35.00

HS-Code6203.426 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code6203.42.358 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU
TARIC-Code6203.42.35.0010 Stellen, trägt die EU-Maßnahmen

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll12 %MFN
Neuseeland0 %Preferential tariff quota
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
Türkei0 %Customs Union Duty
Andorra0 %Customs Union Duty
San Marino0 %Customs Union Duty
Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren0 %Tariff preference
GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und…0 %Tariff preference
Ukraine0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

DEBTI12129/26-1Erteilt von DEGültig bis 2029-08-09

Lange Hose, Foto siehe Anlage, - laut Antrag: -- in einem Polybeutel verpackt, -- aus ca. 0 , 5 mm dicken, einfarbigen Geweben (kein Denim) aus 98 % Baumwolle und 2 % Elasthan (synthetische Chemiefasern), -- teilweise mehrlagig gefüttert, -- in der Taille abschließend; mit einem angesetzten Bund mit Gürtelschlaufen, -- vorn mit einer Öffnung mit Reißverschluss und Patte von links über rechts (Männerkleidung), die im Taillenbund mit einem Knopf geschlossen wird, -- mit verschiedenen ein- und aufgesetzten Taschen, -- seitlich im Bereich der Hüfte sowie im Bereich der Knie mit herausnehmbaren Protektoren aus augenscheinlich Kunststoff, -- mit knöchellangen Hosenbeinen; an den Beinabschlüssen durch Umschlagen und Festnähen gesäumt, - keine Arbeits- und Berufskleidung, - erfüllt weder die Bedingungen zur Einreihung in die Unterposition (KN) 6203 4231 noch als Frauenkleidung. "Lange Hose, aus Geweben, für Männer, aus Baumwolle, keine Arbeits- und Berufskleidung, andere als in den Unterpositionen (KN) 6203 4231 und 6203 4233 genannte"

FRBTIFR-BTI-2025-07261Erteilt von FRGültig bis 2029-07-02

Vêtement destiné à recouvrir la partie inférieure du corps, confectionné en matière textile de tissu chaîne et trame, autre que du denim selon les données de l’opérateur, de fibres naturelles majoritaires (81 % coton), et de fibres synthétiques (17 % polyester et 2 % élasthanne), se présentant sous la forme d’un pantalon de couleur bleue. Ce pantalon reconnaissable comme étant pour hommes se ferme à l'aide d'un bouton gauche sur droite, d'une fermeture éclaire, et d'un cordon resserrant. La taille et le bas du pantalon sont élastiqués. Le pantalon est doté de 2 poches à l'avant et 2 poches à l’arrière. L’article est conditionné à l’importation dans des pochettes en plastique, elles-mêmes conditionnées dans des cartons. Taille : 36-46.

DEBTI9490/26-2Erteilt von DEGültig bis 2029-05-25

Hemdbluse und lange Hose, Größe S/36, Foto siehe Anlage, - in einem Polybeutel verpackt, - als zweiteilige Zusammenstellung; kein Schlafanzug, u. a. da die Kleidungsstücke nach ihren objektiven Merkmalen (insbesondere nach Schnitt, Material und Gesamteindruck) unterschieds- los im Bett oder an anderen Orten getragen werden können und daher nicht dazu bestimmt sind, ausschließlich oder im Wesentlichen als Nachtkleidung getragen zu werden, - keine Kombination, da die beiden Kleidungsstücke für verschiedene Trägerkreise bestimmt sind, - getrennte Einreihung aller Bestandteile, weil die Kleidungsstücke nicht zusammen in eine Position eingereiht werden können, - lange Hose: -- aus 0 , 4 mm dicken, buntgewebten Geweben aus laut Antrag 100 % Baumwolle, -- in der Taille abschließend; mit einem ca. 3 cm breiten, elastisch verengten Taillenbund, -- vorn unterhalb des Taillenbundes mit einer kurzen Öffnung, mit einem Knopfverschluss von links auf rechts (Männerkleidung), -- vorn mit eingesetzten Eingriffstaschen, -- mit knöchellangen Hosenbeinen, -- an den Beinabschlüssen mit doppelt gearbeiteten Bündchen; um unteren Rand wellenförmig gearbeitet, -- keine Arbeits- und Berufskleidung. "Lange Hose, aus Geweben, für Männer, aus Baumwolle, keine Arbeits- und Berufskleidung, andere als in den Unterpositionen (KN) 6203 4231 und 6203 4233 genannte"

DEBTI43326/25-1Erteilt von DEGültig bis 2028-11-16

Lange Hose, Größe M, Foto siehe Anlage, - in einem Polybeutel verpackt, - aus ca. 0,4 mm dicken, einfarbigen Geweben aus laut Antrag 100 % Baumwolle, - in der Taille abschließend, mit einem ca. 5 cm breiten, angesetzten Bund mit Gürtelschlaufen, - vorn mit einer Öffnung mit Knopfverschluss, verdeckt durch eine Patte mit Knopfverschluss im Taillenbund von links auf rechts (Männerkleidung), - mit verschiedenen ein- und aufgesetzten Taschen, - mit knöchellangen Hosenbeinen, - an den Beinabschlüssen durch Umschlagen und Festnähen gesäumt, - keine Arbeits- und Berufskleidung. "Lange Hose, aus Geweben, für Männer, aus Baumwolle, keine Arbeits- und Berufskleidung, andere als in den Unterpositionen (KN) 6203 4231 und 6203 4233 genannte"

DEBTI31769/25-1Erteilt von DEGültig bis 2028-11-02

Lange Hose, Größe 50, Foto siehe Anlage, - laut Antrag: -- überwiegend aus ca. 0,8 mm dicken, einfarbigen Geweben (kein Denim) aus 97 % Baumwolle und 3 % Elasthan (synthetische Chemiefasern), -- auf der Vorderseite von der Mitte der Hosenbeine bis zum unteren Rand aus einem einfarbigen Gewebe aus 93 % Nylon und 7 % Elasthan (beides synthetische Chemiefasern), -- in der Taille abschließend; mit einem ca. 4 cm breiten, angesetzten Bund mit Gürtelschlaufen, -- vorn mit einer Öffnung mit Reißverschluss, verdeckt von einer Patte von links über rechts, die im Bund mit einem Knopf geschlossen wird, -- vorn mit zwei eingesetzten, offenen Taschen und einer eingesetzten Tasche mit Reißverschluss sowie mit zwei aufgesetzten, offenen Gesäßtaschen, -- mit einem aufgestickten Schriftzug verziert, -- im Bereich der Knie mit einem Gewebe unterlegt, -- mit knöchellangen Hosenbeinen; an den Beinabschlüssen durch Umschlagen und Festnähen gesäumt, - keine Arbeits- und Berufskleidung, - insbesondere im Hinblick auf den Umfang ist das Gewebe aus überwiegend Baumwolle das für die Spinnstoffermittlung maßgebende Flächenerzeugnis, - aufgrund der Überlappung der Patte von links über rechts Männerkleidung. "Lange Hose, aus Geweben, für Männer, aus Baumwolle, keine Arbeits- und Berufskleidung, andere als in den Unterpositionen (KN) 6203 4231 und 6203 4233 genannte"

DEBTI31767/25-1Erteilt von DEGültig bis 2028-11-02

Lange Hose, Größe 38, Foto siehe Anlage, - laut Antrag: -- überwiegend aus ca. 0,8 mm dicken, einfarbigen Geweben (kein Denim) aus 97 % Baumwolle und 3 % Elasthan (synthetische Chemiefasern), -- auf der Vorderseite von der Mitte der Hosenbeine bis zum unteren Rand aus einem einfarbigen Gewebe aus 93 % Nylon und 7 % Elasthan (beides synthetische Chemiefasern), -- in der Taille abschließend; mit einem ca. 4,5 cm breiten, angesetzten Bund mit Gürtelschlaufen, -- vorn mit einer Öffnung mit Reißverschluss, verdeckt von einer Patte von links über rechts, die im Bund mit einem Knopf geschlossen wird, -- vorn mit zwei eingesetzten, offenen Taschen und einer eingesetzten Tasche mit Reißverschluss sowie mit zwei aufgesetzten, offenen Gesäßtaschen, -- mit einem aufgestickten Schriftzug verziert, -- im Bereich der Knie mit einem Gewebe unterlegt, -- mit knöchellangen Hosenbeinen; an den Beinabschlüssen durch Umschlagen und Festnähen gesäumt, - keine Arbeits- und Berufskleidung, - insbesondere im Hinblick auf den Umfang ist das Gewebe aus überwiegend Baumwolle das für die Spinnstoffermittlung maßgebende Flächenerzeugnis, - aufgrund der Überlappung der Patte von links über rechts Männerkleidung, somit nicht für Frauen. "Lange Hose, aus Geweben, für Männer, aus Baumwolle, keine Arbeits- und Berufskleidung, andere als in den Unterpositionen (KN) 6203 4231 und 6203 4233 genannte"

DEBTI34490/25-1Erteilt von DEGültig bis 2028-10-12

Lange Hose, Größe M, Foto siehe Anlage, - in einem Polybeutel verpackt, - aus ca. 0,6 mm dicken, einfarbigen Geweben aus laut Antrag 100 % Baumwolle, - in der Taille abschließend, mit einem ca. 4 cm breiten Bund mit Gürtelschlaufen; mit zwei seitlich angebrachten Riegeln mit Metallschnallen zu verengen; mit zwei Gewebeschlaufen und mit Knöpfen verziert, - vorn mit einer Öffnung mit Reißverschluss und Patte von links über rechts (Männerkleidung), die im Bund mit einem Knopf geschlossen wird, - mit verschiedenen ein- und aufgesetzten Taschen, die Taschen sind teilweise mit Patte und Druckknopfverschluss ausgestattet, - im Bereich der Oberschenkel seitlich mit jeweils zwei Gewebebändern verziert, - mit knöchellangen Hosenbeinen, - an den Beinabschlüssen durch Umschlagen und Festnähen gesäumt sowie mit verengenden Tunnelzügen versehen, - keine Arbeits- und Berufskleidung. "Lange Hose, aus Geweben, für Männer, aus Baumwolle, keine Arbeits- und Berufskleidung, andere als in den Unterpositionen (KN) 6203 4231 und 6203 4233 genannte"

DEBTI34511/25-1Erteilt von DEGültig bis 2028-10-12

Lange Hose, Größe 29, Foto siehe Anlage, - in einem Polybeutel verpackt, - aus ca. 0,6 mm dicken, einfarbigen Geweben aus laut Antrag 100 % Baumwolle, - in der Taille abschließend, mit einem ca. 4 cm breiten Bund mit Gürtelschlaufen; mit zwei seitlich angebrachten Riegeln mit Metallschnallen zu verengen; mit zwei Gewebeschlaufen und mit Knöpfen verziert, - vorn mit einer Öffnung mit Reißverschluss und Patte von links über rechts (Männerkleidung, somit nicht für Frauen), die im Bund mit einem Knopf geschlossen wird, - mit verschiedenen ein- und aufgesetzten Taschen, die Taschen sind teilweise mit Patte und Druckknopfverschluss ausgestattet, - im Bereich der Oberschenkel seitlich mit jeweils zwei Gewebebändern verziert, - mit knöchellangen Hosenbeinen, - an den Beinabschlüssen durch Umschlagen und Festnähen gesäumt sowie mit verengenden Tunnelzügen versehen, - keine Arbeits- und Berufskleidung. "Lange Hose, aus Geweben, für Männer, aus Baumwolle, keine Arbeits- und Berufskleidung, andere als in den Unterpositionen (KN) 6203 4231 und 6203 4233 genannte"

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 6203

Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur (KN) zu Kapitel 62 Randziffer (Rz.) … bis … entsprechende Vorgaben enthalten. Entscheidend sei danach, dass Arbeits- und Berufsbekleidung im Wesentlichen die Aufgabe habe, einen körperlichen und hygienischen Schutz der Kleidung und der Person bei einer gewerblichen oder beruflichen Tätigkeit zu gewährleisten. Die Ware müsse mithin spezielle Eigenschaften aufweisen oder aufgrund ihres allgemeinen Aussehens erkennen lassen, dass sie dazu bestimmt sei, ausschließlich oder hauptsächlich bei der Ausübung des Berufes getragen zu werden. Solche Beschaffenheitsmerkmale seien z.B. ein einfacher oder funktionsgerechter Schnitt, ein strapazierfähiges Gewebe oder ein besonderes Aussehen. …

Pos. 6203

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Die Erläuterungen zu Pos. 6103 gelten für die Waren dieser Position sinngemäß. Nicht zu dieser Position gehören dagegen Kleidungsstücke aus Geweben der Pos. 5602, 5603, 5903, 5906 oder 5907 (Pos. 6210).

Pos. 6203

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EG) Nr.1458/97 der Kommission vom 25. Juli 1997 1) (RV L 1458/97): 4. Weites Kleidungsstück aus Geweben (65 % Polyester, 35 % Baumwolle), das den Unterkörper von der Taille bis zu den Knöcheln bedeckt. Es weist vorn einen mit einer Schutzpatte versehenen Knopfverschluss links über rechts und hinten zwei Verschlussvorrichtungen zum Verstellen der Taillenweite auf. Das Kleidungsstück weist vorn zwei aufgesetzte Taschen, hinten zwei eingesetzte Taschen und an den Oberschenkeln zwei seitlich aufgesetzte Taschen auf. Zusätzlich hat das Kleidungsstück Stücke des gleichen Gewebes an den Knien und am Gesäß. An den Beinabschlüssen ist es mit einer Umsäumung versehen, in der sich ein Kordelzug zum Raffen der Enden befindet. …

Pos. 6203

Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Jacken dieser Position sind zum Bedecken des Oberkörpers bestimmte Kleidungsstücke, deren Länge nicht über die Mitte des Oberschenkels hinaus reichen darf. Die maximal zulässige Länge in Zentimetern ist in nachfolgender Tabelle dargestellt: Handelsgröße Maximale Rückenlänge 44 85 cm 46 87 cm 48 89 cm 50 90 cm 52 92 cm 54 94 cm 56 95 cm 58 96 cm Jacken für Knaben dieser Position sind zum Bedecken des Oberkörpers bestimmte Kleidungsstücke, deren Länge nicht über die Mitte des Oberschenkels hinaus reichen darf. Die maximal zulässige Länge in Zentimetern ist in nachfolgender Tabelle dargestellt: Handelsgröße Maximale Rückenlänge 92 45 cm 98 47 cm 104 50 cm 110 53 cm 116 56 cm 122 59 cm 128 61 cm 134 64 cm 140 67 cm 146 70 cm 152 74 cm 158 77 cm 164 81 cm Sollten die o.g. …

Unterteilungen dieser Nummer

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 6203.42.35.00?

Die Zolltarifnummer 6203.42.35.00 umfasst Anzüge, andere. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 6203.42.35.00?

Der Drittlandszollsatz für 6203.42.35.00 beträgt 12 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 6203.42.35.00?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 620342. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 6203.42.35.00?

6203.42.35.00 hat zehn Stellen und trägt die EU-Maßnahmen des TARIC. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 6203.42.35.00 im Zolltarif eingeordnet?

6203.42.35.00 steht in dieser Hierarchie: 62 KLEIDUNG UND BEKLEIDUNGSZUBEHÖR, AUSGENOMMEN AUS GEWIRKEN ODER GESTRICKEN > 6203 Anzüge, Kombinationen, Jacken, lange Hosen (einschließlich Kniebundhosen und ähnliche Hosen), Latzhosen und kurze Hosen (ausgenommen Badehosen), für Männer oder Knaben > 620342 lange Hosen (einschließlich Kniebundhosen und ähnliche Hosen), Latzhosen und kurze Hosen, aus Baumwolle > 62034235 andere. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 6203.42.35.00?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 6203.42.35.00 erfasst, zum Beispiel DEBTI12129/26-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 6203.42.35.00?

TARIC-Code 6203.42.35.00 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

Mehr zur Einreihung

Mehr als ein Produkt einzureihen?

Diese Seite zeigt eine Nummer. Zolltarif-Finder tarifiert ganze Warenlisten aus Excel, CSV oder Ihrem ERP, mit Begründung nach AV 1 bis 6, amtlichen Quellen, Compliance-Prüfung und prüfungssicheren Berichten.