Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 6203.43.19: Anzüge, andere

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 6203.43.19 steht für Anzüge, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 12 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

6203.43.19 ist ein KN-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 62. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.

Zolltarifnummer
6203.43.19
Drittlandszoll
12 %
Anmeldefähig
Nein
vZTA-Entscheidungen
8

Einordnung im Zolltarif

  1. 62KLEIDUNG UND BEKLEIDUNGSZUBEHÖR, AUSGENOMMEN AUS GEWIRKEN ODER GESTRICKEN
  2. 6203Anzüge, Kombinationen, Jacken, lange Hosen (einschließlich Kniebundhosen und ähnliche Hosen), Latzhosen und kurze Hosen (ausgenommen Badehosen), für Männer oder Knaben
  3. 6203.43lange Hosen (einschließlich Kniebundhosen und ähnliche Hosen), Latzhosen und kurze Hosen, aus synthetischen Chemiefasern
  4. 6203.43.19Anzüge, andere

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 6203.43.19

HS-Code6203.436 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code6203.43.198 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll12 %MFN
Neuseeland0 %Preferential tariff quota
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
Türkei0 %Customs Union Duty
Andorra0 %Customs Union Duty
San Marino0 %Customs Union Duty
Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren0 %Tariff preference
GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und…0 %Tariff preference
Ukraine0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

DEBTI32609/25-1Erteilt von DEGültig bis 2028-09-14

Lange Hose, Größe W32/L32, Foto siehe Anlage, - aus ca. 0,8 mm dicken, einfarbigen Geweben aus laut Antrag 31 % Elastomultiester, 18 % Poly- amid, 10 % Polyester und 1 % Elasthan (alles synthetische Chemiefasern) sowie 40 % Baumwolle, - in der Taille abschließend, mit einem ca. 4 cm breiten, angesetzten Bund mit Gürtelschlaufen, - vorn mit einer Öffnung mit Reißverschluss und überlappender Patte von links über rechts (Män- nerkleidung), die im Taillenbund mit einem Knopf geschlossen wird, - mit verschiedenen ein- und aufgesetzten Taschen, die Taschen sind teilweise mit Patte und Druckknopfverschluss ausgestattet, - im Bereich der Hüfte und der Knie mit herausnehmbaren Protektoren aus augenscheinlich Kunst- stoff, - mit knöchellangen Hosenbeinen, - an den Beinabschlüssen durch Umschlagen und Festnähen gesäumt, - keine Arbeits- und Berufskleidung, - aufgrund der Materialzusammensetzung keine Ware der Unterposition (KN) 6203 4235. "Lange Hose, aus Geweben, für Männer, aus synthetischen Chemiefasern, keine Arbeits- und Berufskleidung"

DEBTI14420/25-1Erteilt von DEGültig bis 2028-07-20

Lange Hose, Größe L, Foto siehe Anlage, - aus verschiedenen bis zu ca. 0,8 mm dicken, einfarbigen Geweben aus laut Antrag 100 % synthe- tischen Chemiefasern, - im Bereich der Unterschenkelinnenseiten mit Einsätzen aus laut Antrag Leder, - teilweise gefüttert, - in der Taille abschließend, mit einem eingezogenen Band im Bund zu verengen, - vorn mit einer Öffnung mit Reißverschluss, verdeckt von einer Patte von links über rechts, im Bund mit einem Ratschenriegel, der von links in einen Schnallenverschluss aus Kunststoff eingeschoben wird (Männerkleidung), - mit zwei aufgesetzten Taschen mit Reißverschluss, Patte und Magnetverschluss, - im Bereich der Hüfte und der Knie mit herausnehmbaren Protektoren aus augenscheinlich Kunst- stoff; teilweise rutschhemmend ausgerüstet, - mit Belüftungsschlitzen mit Reißverschluss, mit Gewirken (sog. Mesh) unterlegt, - mit reflektierenden Aufdrucken versehen, - mit knöchellangen Hosenbeinen, - an den Beinabschlüssen durch Umschlagen und Festnähen gesäumt, - keine Arbeits- und Berufskleidung. "Lange Hose, aus Geweben, für Männer, aus synthetischen Chemiefasern, keine Arbeits- und Berufskleidung"

DEBTI7607/25-2Erteilt von DEGültig bis 2028-05-25

Motorradbekleidung, sog. Set für Kinder, Hose und Jersey, Größe 146/152 (L), Foto siehe Anlage, - als zweiteilige Zusammenstellung, bestehend aus einem modischen Unterhemd und einer langen Hose; gemeinsam in einem Polybeutel verpackt, - keine Kombination, u. a. weil ein Kleidungsstück der Position 6109 (modisches Unterhemd) nicht als Bestandteil einer Kombination zugelassen ist, - getrennte Einreihung beider Bestandteile, weil die Kleidungsstücke nicht zusammen in eine Posi- tion eingereiht werden können, - lange Hose: -- aus verschiedenen bis zu ca. 0,6 mm dicken, bedruckten Geweben aus synthetischen Chemie- fasern (laut Antrag Polyester und Elasthan), -- im Bereich der Oberschenkelinnenseiten, vorn oberhalb der Knie, im Lendenbereich sowie in den Kniekehlen mit Einsätzen aus einfarbigen, gerippt gewirkten Gewirken, -- im Bereich der rechten Knieinnenseite mit einem Einsatz aus laut Antrag Leder, -- teilweise gefüttert; vorn im Bereich der Knie mit Schaumkunststoff gepolstert, -- in der Taille abschließend; mit einem ca. 3 cm breiten, teilweise elastisch verengten Bund; hinten mit einem Verstärkungsteil aus Kunststoff ausgestattet, -- vorn mit einer Öffnung mit Reißverschluss und einer Klettverschlusslasche von links über rechts, verdeckt von einem Ratschenriegel der von links in einen Schnallenverschluss aus Kunststoff eingeschoben wird (Knabenkleidung), -- mit langen Hosenbeinen; an den Beinabschlüssen mit Einsätzen aus elastischen Gewirken; durch Umschlagen und Festnähen gesäumt, -- keine Arbeits- und Berufskleidung, -- insbesondere im Hinblick auf den Umfang verleihen die Gewebe gegenüber den Gewirken der Ware ihren wesentlichen Charakter, somit keine Ware der Position 6103. "Lange Hose, aus Geweben, für Knaben, aus synthetischen Chemiefasern, keine Arbeits- und Berufskleidung"

DEBTI7596/25-1Erteilt von DEGültig bis 2028-05-25

Lange Hose, sog. Motorradcross Hose für Damen, Größe M, Foto siehe Anlage, - in einem Folienbeutel verpackt, - aus verschiedenen, bis zu ca. 0,6 mm dicken, einfarbigen Geweben aus synthetischen Chemie- fasern (laut Antrag Polyester und Elasthan), - im Lendenbereich mit einem doppelt gearbeiteten Einsatz aus einfarbigen Gewirken, der von einem Zuschnitt aus teilweise perforierten Geweben mit zwei aufgebrachten Protektoren verdeckt wird, - im Bereich der Schenkelinnenseiten mit Einsätzen aus laut Antrag Leder, - in der Taille abschließend; mit einem ca. 5 cm breiten, mit einem eingezogenen Band zu verengenden Bund, - vorn mit einer Öffnung mit Reißverschluss, im Bereich des Taillenbundes teilweise verdeckt von dem o. g., von links auf rechts überlappenden und von links in einen Schnallen-/Ratschen- verschluss aus Kunststoff eingeschobenen Band (Männerkleidung), somit keine Kleidung der Position 6204, - mit knöchellangen Hosenbeinen; an den Beinabschlüssen mit Einsätzen aus elastischen Gewir- ken; teilweise durch Umschlagen und Festnähen gesäumt, - keine Arbeits- und Berufskleidung. "Lange Hose, aus Geweben, für Männer, aus synthetischen Chemiefasern, keine Arbeits- und Berufskleidung"

FRBTIFR-BTI-2024-08229Erteilt von FRGültig bis 2028-05-15

Vêtement destiné à recouvrir le bas du corps jusqu’aux chevilles, de type pantalon, pour homme. Celui-ci est confectionné majoritairement en tissu de fibres synthétiques (polyester et polyamide) et en coton. Il est équipé d'une fermeture à glissière sur l’avant, un bouton pression et une patte qui se ferme de gauche sur droite. Celui-ci comporte deux poches avant et deux poches arrières. Le pantalon est de couleur espresso.

DEBTI51492/23-2Erteilt von DEGültig bis 2027-04-01

Motorradbekleidung, sog. Jersey und Hose - Zweiteiler, Größe L, Foto siehe Anlage, - als zweiteilige Zusammenstellung, bestehend aus einem Kleid und einer langen Hose; gemeinsam in einem Polybeutel verpackt, - keine Kombination, u. a. da nicht aus ein und demselben Flächenerzeugnis hergestellt, - getrennte Einreihung beider Bestandteile, weil die Kleidungsstücke nicht zusammen in eine Position eingereiht werden können, - lange Hose: -- aus verschiedenen, bis zu ca. 0,7 mm dicken, einfarbigen bzw. bedruckten Geweben aus laut Antrag synthetischen Chemiefasern, -- im Bereich der Schenkelinnenseiten, vorn oberhalb der Knie, im Lendenbereich sowie in den Knie- kehlen mit Einsätzen aus einfarbigen, gerippt gewirkten Gewirken, -- im Bereich der rechten Knieinnenseite mit einem Einsatz aus laut Antrag Leder, -- teilweise gefüttert; im Bereich der Knie (mit Ausnahme der Kniekehlen) mit einfarbigen Gewirken unter- legt und im vorderen Bereich der Knie mit Schaumkunststoff gepolstert, -- in der Taille abschließend; mit einem angesetzten, ca. 3 cm breiten, teilweise mit einem eingezogenen, elastischen Band verengten Bund; hinten mit einem Verstärkungsteil aus Kunststoff ausgestattet, -- vorn mit einer Öffnung mit Reißverschluss und einer Klettverschlusslasche von links über rechts, verdeckt von einem Schnallenverschluss aus Kunststoff, der von links über rechts geschlossen wird (Männerkleidung), -- mit oberhalb des Knöchels endenden Hosenbeinen; an den Beinabschlüssen durch Umschlagen und Festnähen gesäumt, -- keine Arbeits- und Berufskleidung, -- insbesondere im Hinblick auf den Umfang verleihen die Gewebe gegenüber den Gewirken der Ware ihren wesentlichen Charakter, somit keine Ware der Position 6103. "Lange Hose, aus Geweben, für Männer, aus synthetischen Chemiefasern, keine Arbeits- und Berufs- kleidung"

DEBTI40462/23-1Erteilt von DEGültig bis 2027-01-25

Lange Hose, sog. Tour Hose Montevideo-ST 3.0 und Tour Hose Montevideo-Air 3.0, Größe L, Foto siehe Anlage, - laut Antrag in unterschiedlichen Farbvariationen, die Ware wird durch ein Muster der sog. Tour Hose Montevideo-ST 3.0 veranschaulicht, - an einem Anhänger mit Produktinformationen aufgemacht und in einem Polybeutel verpackt, - aus verschiedenen bis zu ca. 0,5 mm dicken, einfarbigen Geweben aus laut Antrag 100 % Polyamid (synthetische Chemiefasern), - durchgehend gefüttert; zusätzlich mit einem heraustrennbaren, mehrlagigen Futter, das nicht separat getragen werden kann, - in der Taille abschließend; mit einem angesetzten Bund mit einem Verbindungsreißverschluss zur Befestigung an einem Oberteil, - vorn mit einem Reißverschluss, der im Bund von einem Riegel mit einem Haken- und Druckknopf- verschluss von links auf rechts (Männerkleidung) verdeckt wird, - vorn unterhalb des Bundes mit zwei eingesetzten, offenen Taschen und auf den Hosenbeinen mit jeweils einer aufgesetzten Tasche mit Patte und Klettverschluss, - im Bereich der Hüften und der Knie mit herausnehmbaren Protektoren aus augenscheinlich Kunststoff, - vorn im Bereich der Knie sowie hinten im Bereich des oberen Gesäßes mit dreilagig abgesteppt gearbeiteten Einsätzen, mit einer charakterbestimmenden Außenlage aus den o. g. Geweben, einer Zwischenlage aus Wattierungsstoff und einer Innenlage aus Gewirken aus Spinnstoffen, - im Bereich des Gesäßes mit sog. Antirutschmaterial versehen, - vorn im Bereich der Oberschenkel mit Belüftungsflächen mit Reißverschluss ausgestattet, die mit netzartig durchbrochenen Gewirken unterlegt sind, - an verschiedenen Stellen mit Aufdrucken versehen, - mit knöchellangen Hosenbeinen; an den Beinabschlüssen mit Klettverschlussriegeln zu verengen sowie mit ca. 26 cm hochreichenden Reißverschlüssen mit erweiternden Einsätzen ausgestattet, - keine Arbeits- und Berufskleidung. "Lange Hose, aus Geweben, für Männer, aus synthetischen Chemiefasern"

ESBTIESBTI2023SOL739Erteilt von ESGültig bis 2026-06-04

Pantalón largo (culote) confeccionado con fibras sintéticas (80% poliamida, 20% elastano). Dispone de tres elementos: la badana, tirantes y la licra. No es una prenda de punto. Esta prenda lleva la badana y corte, de hombre. Es de verano. Se utiliza para la práctica del ciclismo, aporta comodidad, ajuste y transpirabilidad sobre la bicicleta.

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 6203

Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur (KN) zu Kapitel 62 Randziffer (Rz.) … bis … entsprechende Vorgaben enthalten. Entscheidend sei danach, dass Arbeits- und Berufsbekleidung im Wesentlichen die Aufgabe habe, einen körperlichen und hygienischen Schutz der Kleidung und der Person bei einer gewerblichen oder beruflichen Tätigkeit zu gewährleisten. Die Ware müsse mithin spezielle Eigenschaften aufweisen oder aufgrund ihres allgemeinen Aussehens erkennen lassen, dass sie dazu bestimmt sei, ausschließlich oder hauptsächlich bei der Ausübung des Berufes getragen zu werden. Solche Beschaffenheitsmerkmale seien z.B. ein einfacher oder funktionsgerechter Schnitt, ein strapazierfähiges Gewebe oder ein besonderes Aussehen. …

Pos. 6203

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Die Erläuterungen zu Pos. 6103 gelten für die Waren dieser Position sinngemäß. Nicht zu dieser Position gehören dagegen Kleidungsstücke aus Geweben der Pos. 5602, 5603, 5903, 5906 oder 5907 (Pos. 6210).

Pos. 6203

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EG) Nr.1458/97 der Kommission vom 25. Juli 1997 1) (RV L 1458/97): 4. Weites Kleidungsstück aus Geweben (65 % Polyester, 35 % Baumwolle), das den Unterkörper von der Taille bis zu den Knöcheln bedeckt. Es weist vorn einen mit einer Schutzpatte versehenen Knopfverschluss links über rechts und hinten zwei Verschlussvorrichtungen zum Verstellen der Taillenweite auf. Das Kleidungsstück weist vorn zwei aufgesetzte Taschen, hinten zwei eingesetzte Taschen und an den Oberschenkeln zwei seitlich aufgesetzte Taschen auf. Zusätzlich hat das Kleidungsstück Stücke des gleichen Gewebes an den Knien und am Gesäß. An den Beinabschlüssen ist es mit einer Umsäumung versehen, in der sich ein Kordelzug zum Raffen der Enden befindet. …

Pos. 6203

Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Jacken dieser Position sind zum Bedecken des Oberkörpers bestimmte Kleidungsstücke, deren Länge nicht über die Mitte des Oberschenkels hinaus reichen darf. Die maximal zulässige Länge in Zentimetern ist in nachfolgender Tabelle dargestellt: Handelsgröße Maximale Rückenlänge 44 85 cm 46 87 cm 48 89 cm 50 90 cm 52 92 cm 54 94 cm 56 95 cm 58 96 cm Jacken für Knaben dieser Position sind zum Bedecken des Oberkörpers bestimmte Kleidungsstücke, deren Länge nicht über die Mitte des Oberschenkels hinaus reichen darf. Die maximal zulässige Länge in Zentimetern ist in nachfolgender Tabelle dargestellt: Handelsgröße Maximale Rückenlänge 92 45 cm 98 47 cm 104 50 cm 110 53 cm 116 56 cm 122 59 cm 128 61 cm 134 64 cm 140 67 cm 146 70 cm 152 74 cm 158 77 cm 164 81 cm Sollten die o.g. …

Unterteilungen dieser Nummer

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 6203.43.19?

Die Zolltarifnummer 6203.43.19 umfasst Anzüge, andere. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 6203.43.19?

Der Drittlandszollsatz für 6203.43.19 beträgt 12 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 6203.43.19?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 620343. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 6203.43.19?

6203.43.19 hat acht Stellen und entspricht der Kombinierten Nomenklatur der EU. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 6203.43.19 im Zolltarif eingeordnet?

6203.43.19 steht in dieser Hierarchie: 62 KLEIDUNG UND BEKLEIDUNGSZUBEHÖR, AUSGENOMMEN AUS GEWIRKEN ODER GESTRICKEN > 6203 Anzüge, Kombinationen, Jacken, lange Hosen (einschließlich Kniebundhosen und ähnliche Hosen), Latzhosen und kurze Hosen (ausgenommen Badehosen), für Männer oder Knaben > 620343 lange Hosen (einschließlich Kniebundhosen und ähnliche Hosen), Latzhosen und kurze Hosen, aus synthetischen Chemiefasern. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 6203.43.19?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 6203.43.19 erfasst, zum Beispiel DEBTI32609/25-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 6203.43.19?

KN-Code 6203.43.19 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

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