Zolltarifnummer 6204.31.00.00: Kostüme, aus Wolle oder feinen Tierhaaren
Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026
Die Zolltarifnummer 6204.31.00.00 steht für Kostüme, aus Wolle oder feinen Tierhaaren. Der Drittlandszollsatz beträgt 12 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.
6204.31.00.00 ist ein TARIC-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 62. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.
Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.
- Zolltarifnummer
- 6204.31.00.00
- Drittlandszoll
- 12 %
- Anmeldefähig
- Nein
- vZTA-Entscheidungen
- 8
Einordnung im Zolltarif
- 62KLEIDUNG UND BEKLEIDUNGSZUBEHÖR, AUSGENOMMEN AUS GEWIRKEN ODER GESTRICKEN
- 6204Kostüme, Kombinationen, Jacken, Kleider, Röcke, Hosenröcke, lange Hosen (einschließlich Kniebundhosen und ähnliche Hosen), Latzhosen und kurze Hosen (ausgenommen Badehosen), für Frauen oder Mädchen
- 6204.31aus Wolle oder feinen Tierhaaren
- 6204.31.00.00Kostüme, aus Wolle oder feinen Tierhaaren
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 6204.31.00.00
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Drittlandszoll | 12 % | MFN |
| Neuseeland | 0 % | Preferential tariff quota |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| Ukraine | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
VESTE POUR FEMME DESCENDANT AU DESSUS DE LA MI-CUISSE,CONFECTIONNÉE EN TISSU DE LAINE MAJORITAIRE (55% LAINE,45% POLYESTER), AVEC UNE OUVERTURE COMPLÈTE SUR LE DEVANT SE FERMANT DROITE SUR GAUCHE AU MOYEN DE BOUTONS, AVEC DES MANCHES LONGUES TERMINÉES PAR UN OURLET,AVEC UNE CEINTURE A LA TAILLE MAINTENUE PAR DES PASSANTS. LA VESTE COMPORTE UNE DOUBLURE INTÉRIEURE EN TISSU. TAILLE 38
VETEMENT DESTINE A RECOUVRIR LA PARTIE SUPERIEURE DU CORPS, GENRE VESTE, POUR FEMMES, CONFECTIONNE EN TISSU 80% LAINE ET 20% POLYESTER, AVEC UNE DOUBLURE COMPLETE EN TISSU 100% POLYESTER, COMPORTANT UN COL MONTANT, UNE OUVERTURE COMPLETE SUR LE DEVANT AU MILIEU AVEC DES BOUTONS SE FERMANT DE DROITE SUR GAUCHE, DES MANCHES LONGUES AUX EXTREMITES OURLEES, UNE GRANDE POCHE DE CHAQUE COTE DU VETEMENT, LA BASE SE TERMINE PAR UN OURLET ET AVEC UNE FENTE DE CHAQUE COTE DU VETEMENT, AVEC POUR DECORATIONS UN BOUTON A CHAQUE EXTREMITE DE MANCHE ET A CHAQUE POCHE.
A WOVEN JACKET FOR UNISEX. DESIGNED TO COVER THE UPPER PART OF THE BODY FROM THE SHOULDERS TO THE HIPS. WITH A COMPLETE FRONT OPENING FASTEN WITH A ZIP. WITH LONG SLEEVES WITH POCKETS. WITH A HOOD. 100 PER CENT MERINO WOOL.
VESTE POUR FEMMES, CONFECTIONNÉE MAJORITAIREMENT EN TISSU DE LAINE (55% LAINE - 45% POLYESTER), CONSTITUÉE DE QUATRE PANNEAUX FRONTAUX ET DE QUATRE PANNEAUX DORSAUX COUSUS ENSEMBLE DANS LE SENS DE LA LONGUEUR, DE FORME CINTRÉE, DOUBLÉE ET DESCENDANT JUSQU'AUX HANCHES. ELLE COMPORTE UN COL TAILLEUR, UNE OUVERTURE COMPLÈTE SUR LE DEVANT SE FERMANT CÔTÉ DROIT SUR GAUCHE PAR DES BOUTONS, DES MANCHES LONGUES, DEUX PATTES DE SERRAGE DE CHAQUE CÔTÉ DE LA TAILLE. LES PARTIES INFÉRIEURES DU BUSTE ET DES MANCHES SONT CONFECTIONNÉES EN ÉTOFFE DE BONNETERIE À GROSSES MAILLES CÔTELÉES.
Jacke für Frauen, sog. Damen-Kurzmantel, Modell 85450/30/410, Größe 38, siehe Foto - aus 1,5 mm dicken, einfarbigen Geweben aus lt. Antrag 80 % Wolle und 20 % Polyamid (synthetische Chemiefasern), - über die Taille, aber nicht über den Schritt reichend (Rückenlänge: 62 cm), damit aufgrund der geringen Rückenlänge u.a. kein Kurzmantel der Position 6202, - mit Umlegekragen, mit Knöpfen in der Art eines Button-down-Hemdes, - vorn mit einer durchgehenden Öffnung, mit Knopfverschluss von rechts über links (Frauenkleidung), - mit langen Ärmeln, an den Ärmelenden mit geraden Abschlüssen, - mit zwei aufgesetzten Brusttaschen und zwei aufgesetzten Taschen unterhalb der Taille, alle Taschen mit Taschenpatte und Knopfverschluss, - auf den Schultern mit Riegeln mit Knopfverschluss, - aus 10 Bahnen formstabil gearbeitet, - dünn gefüttert, - am unteren Rand durch Umschlagen und Festnähen gesäumt, - wird insbesondere aufgrund des körpernahen Schnitts üblicherweise nicht als äußerstes Kleidungsstück über jeder anderen Kleidung und zum Schutz gegen das Wetter getragen (somit kein Kleidungsstück der Position 6202).
WOVEN JACKET FOR UNISEX. REACHING DOWN TO BELOW THE WAIST. ROUND NECK WITH COLLAR. COMPLETE FRONT OPENING FASTENED BY ZIP. LONG SLEEVES WITH NON ADJUSTABLE CUFF. HEMMED BAND AT BASE. WITH VARIOUS POCKETS. FULLY LINED. 60 PERCENT WOOL, 20 PERCENT POLYESTER, 10 PERCENT NYLON AND 10 PERCENT UNSPECIFIED.
A WOVEN JACKET FOR UNISEX. DESIGNED TO COVER THE UPPER PART OF THE BODY FROM THE SHOULDERS TO THE HIPS. WITH A COMPLETE FRONT OPENING FASTENED WITH A ZIP THAT REACHES UP TO THE COLLAR. WITH LONG SLEEVES WITH ELASTICATED CUFFS. WITH TWO BREAST POCKET AND TWO SIDE POCKETS. LINED. OF WOOL.
UNISEX WOVEN HARRINGTON STYLE JACKET. REACHING DOWN TO BELOW THE WAIST. WITH COLLAR. WITH COMPLETE FRONT ZIP FASTENING. WITH LONG SLEEVES. WITH NON ADJUSTABLE CUFF AND HEM BAND. WITH 4 FRONT POCKETS. FULLY LINED. GARMENT LENGTH 69.5CMS. OF 60% WOOL, 35% POLYESTER, 2% ACRYLIC, 2% NYLON AND 1% VISCOSE.
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Die Erläuterungen zu Pos. 6104 gelten für die Waren dieser Position sinngemäß. Nicht zu dieser Position gehören dagegen Kleidungsstücke aus Geweben der Pos. 5602, 5603, 5903, 5906 oder 5907 (Pos. 6210).
Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EWG) Nr. 645/89 der Kommission vom 14. März 1989 (RV L 645/89) geändert durch Verordnung (EG) Nr. 936/1999 der Kommission vom 27. April 1999 1), geändert durch Verordnung (EG) Nr. 1179/2009 der Kommission vom 26. November 2009 (ABl. EU Nr. L 317/1): 1. Warenzusammenstellung aus zwei Kleidungsstücken 2), in Aufmachung für den Einzelverkauf: a) Leichter, weiter Blouson aus Geweben (Unterposition 6201 93 00 20), siehe Erl. KN Pos. 6201 (EE), Foto 406 A). b) Leichte, lange Hose aus Geweben (100 % synthetische Chemiefaser 3) ), hergestellt aus einem einfarbigen Gewebe, von der Taille bis zu den Knöcheln reichend; in der Taille befindet sich eine Verengung in Gestalt eines elastischen Bandes mit einer Zugkordel. …
1. Zu Kapitel 62 gehören nur konfektionierte Waren aus anderen textilen Flächenerzeugnissen als Watte. Nicht zu diesem Kapitel gehören Waren aus Gewirken oder Gestricken (ausgenommen Waren der Position 6212) (RV E6201000). 2. Zu Kapitel 62 gehören nicht: a) Altwaren der Position 6309 (RV E6202A00); b) orthopädische Apparate und andere orthopädische Vorrichtungen, z.B. Bruchbänder, medizinisch-chirurgische Gürtel (Position 9021) (RV E6202B00). 3. Im Sinne der Positionen 6203 und 6204 gilt: a) Die Begriffe „Anzüge" und „Kostüme" beziehen sich auf eine Zusammenstellung von Kleidungsstücken, die aus zwei oder drei hinsichtlich ihrer Schauseite aus dem gleichen Flächenerzeugnis hergestellten Teilen besteht und sich zusammensetzt aus: - einer einzigen Jacke zum Bedecken des Oberkörpers, deren Außenseite ohne Ärmel, aus vier oder mehr Teilen (Bahnen) zusammengesetzt ist, möglicherweise um eine …
1. Zu Abschnitt XI gehören nicht: a) Borsten und Tierhaare zum Herstellen von Besen, Bürsten oder Pinseln (Position 0502); Rosshaar und Rosshaarabfälle (Position 0511) (RV C1101A00); b) Menschenhaare und Waren daraus (Position 0501, 6703 oder 6704); jedoch gehören Filter- oder Presstücher aus Menschenhaaren, wie sie üblicherweise zum Pressen von Öl oder zu ähnlichen technischen Zwecken verwendet werden, zu Position 5911) (RV C1101B00); c) Baumwoll-Linters und andere Erzeugnisse pflanzlichen Ursprungs des Kapitels 14 (RV C1101C00); d) Asbest der Position 2524, Asbestwaren und andere Waren der Positionen 6812 oder 6813 (RV C1101D00); e) Waren der Positionen 3005 oder 3006; Garne zum Reinigen der Zahnzwischenräume (Zahnseide), in Aufmachungen für den Einzelverkauf, der Position 3306 (RV C1101E00); f) lichtempfindliche Spinnstoffwaren der Positionen 3701 bis 3704 (RV C1101F00); g) Monofile, …
Unterteilungen dieser Nummer
Häufige Fragen
Wofür steht die Zolltarifnummer 6204.31.00.00?
Die Zolltarifnummer 6204.31.00.00 umfasst Kostüme, aus Wolle oder feinen Tierhaaren. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.
Wie hoch ist der Zollsatz für 6204.31.00.00?
Der Drittlandszollsatz für 6204.31.00.00 beträgt 12 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.
Welcher HS-Code gehört zu 6204.31.00.00?
Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 620431. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.
Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 6204.31.00.00?
6204.31.00.00 hat zehn Stellen und trägt die EU-Maßnahmen des TARIC. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.
Wo ist 6204.31.00.00 im Zolltarif eingeordnet?
6204.31.00.00 steht in dieser Hierarchie: 62 KLEIDUNG UND BEKLEIDUNGSZUBEHÖR, AUSGENOMMEN AUS GEWIRKEN ODER GESTRICKEN > 6204 Kostüme, Kombinationen, Jacken, Kleider, Röcke, Hosenröcke, lange Hosen (einschließlich Kniebundhosen und ähnliche Hosen), Latzhosen und kurze Hosen (ausgenommen Badehosen), für Frauen oder Mädchen > 620431 aus Wolle oder feinen Tierhaaren. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.
Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 6204.31.00.00?
Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 6204.31.00.00 erfasst, zum Beispiel FR-PRO-2010-001009. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.
Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?
Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.
Ändert sich die Zolltarifnummer 6204.31.00.00?
TARIC-Code 6204.31.00.00 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.
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