Zolltarifnummer 6204.32.90.90.0: Jacken, andere
Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026
Die Zolltarifnummer 6204.32.90.90.0 steht für Jacken, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 12 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.
6204.32.90.90.0 ist ein Warennummer des EU-Zolltarifs aus Kapitel 62. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.
Diese Nummer ist anmeldefähig: Sie können sie in dieser Form in einer Zollanmeldung verwenden.
- Zolltarifnummer
- 6204.32.90.90.0
- Drittlandszoll
- 12 %
- Anmeldefähig
- Ja
- vZTA-Entscheidungen
- 8
Einordnung im Zolltarif
- 62KLEIDUNG UND BEKLEIDUNGSZUBEHÖR, AUSGENOMMEN AUS GEWIRKEN ODER GESTRICKEN
- 6204Kostüme, Kombinationen, Jacken, Kleider, Röcke, Hosenröcke, lange Hosen (einschließlich Kniebundhosen und ähnliche Hosen), Latzhosen und kurze Hosen (ausgenommen Badehosen), für Frauen oder Mädchen
- 6204.32Jacken, aus Baumwolle
- 6204.32.90andere
- 6204.32.90.90andere
- 6204.32.90.90.0Jacken, andere
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 6204.32.90.90.0
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Drittlandszoll | 12 % | MFN |
| Neuseeland | 0 % | Preferential tariff quota |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| Ukraine | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
Jacke, in Einheitsgröße, Foto siehe Anlage, - in einem Polybeutel verpackt, - aus ca. 1 mm dicken, buntgewebten Geweben aus laut Antrag 84 % Baumwolle und 16 % Poly- ester (synthetische Chemiefasern), - über die Taille reichend (Rückenlänge: ca. 71 cm), - vorn mit einer durchgehenden Öffnung, die etwa im Bereich der Taille mit einem Knopf von rechts über links geschlossen wird (Frauenkleidung), - mit 3/4-langen, weiten Ärmeln, - seitlich nur punktuell zusammengenäht, u. a. so dass die Ärmel gebildet werden, - entlang der Seiten und am unteren Rand mit Fransen verziert, - keine Arbeits- und Berufskleidung. "Jacke, aus Geweben, für Frauen, aus Baumwolle, keine Arbeits- und Berufskleidung, nicht nach dem Batik-Verfahren handbedruckt"
Jacke, sog. Kimono, Größe M, Foto siehe Anlage, - aus ca. 0,2 mm dicken, einfarbigen, musterbildend gewebten Geweben aus laut Antrag Baumwolle, - über den Schritt reichend (Rückenlänge: ca. 79 cm), - im Wickelstil gearbeitet, vorn mit einer durchgehenden Öffnung, die mit insgesamt vier angenähten Bindebändern von rechts über links überlappend (Frauenkleidung) geschlossen werden kann, - mit ca. 3/4-langen Ärmeln, - vorn mit einer aufgesetzten, offenen Tasche unterhalb der Taille (somit keine Ware der Position 6206), - am unteren Rand durch Umschlagen und Festnähen gesäumt, - keine Arbeits- und Berufskleidung. "Jacke, aus Geweben, für Frauen, aus Baumwolle, keine Arbeits- und Berufskleidung, nicht nach dem Batik-Verfahren handbedruckt"
Jacke, Größe S, Foto siehe Anlage, - in einem Polybeutel verpackt, - aus ca. 0,5 mm dicken, einfarbigen Geweben aus laut Antrag 98 % Baumwolle und 2 % Elasthan (synthetische Chemiefasern), - mit einem leichten, abknöpfbaren, westenähnlichen, nicht separat tragbaren Futter ausgestattet, - über die Taille reichend (Rückenlänge ca. 53 cm), - mit einem angesetzten, gerippt gewirkten Umlegekragen, - vorne mit einer durchgehenden Öffnung mit Knopfverschluss von rechts auf links (Frauenkleidung), - mit langen Ärmeln, an den Ärmelenden mittels Knopfverschluss zu verengen, - vorn mit einer aufgesetzten Brusttasche und zwei aufgesetzten Taschen unterhalb der Taille, - am unteren, nicht verengenden Rand durch Umschlagen und Festnähen gesäumt, - keine Arbeits- und Berufskleidung, - wird im Allgemeinen nicht über jeder anderen Kleidung und zum Schutz gegen das Wetter getragen, somit keine Ware der Pos. 6202. "Jacke, aus Geweben, für Frauen, aus Baumwolle, keine Arbeits- und Berufskleidung, nicht nach dem Batik-Verfahren handbedruckt"
Jacke, sog. Wickelbluse Felicité, Größe M, Foto siehe Anlage, - aus ca. 0,9 mm dicken, buntgewebten Doppelgeweben aus laut Antrag 100 % Baumwolle, - über die Taille reichend (Rückenlänge: ca. 62 cm), - vorn mit einer durchgehenden Öffnung ohne Verschluss (somit keine Ware der Position 6206), - ohne Hinweise auf den Trägerkreis (unisex), - mit kurzen Ärmeln, - mit großen, aufgestickten Blüten verziert, - an allen Rändern durch Umschlagen und Festnähen gesäumt, - keine Arbeits- und Berufskleidung. "Jacke, aus Geweben, für Frauen, aus Baumwolle, keine Arbeits- und Berufskleidung, nicht nach dem Batik-Verfahren handbedruckt"
Jacke, Art. MW2153401, Größe 36/S, Foto siehe Anlage, - aus ca. 0,9 mm dicken, buntgewebten Geweben aus laut Antrag 100 % Baumwolle, - durchgehend gefüttert, - über die Taille reichend (Rückenlänge: ca. 59 cm), - mit einem Reverskragen, - vorn mit einer durchgehenden Öffnung, die im Taillenbereich mit einem Knopf von rechts über links geschlossen wird (Frauenkleidung), - mit langen Ärmeln mit manschettenartigen Abschlüssen, - vorn mit zwei aufgesetzten Taschen mit Knopfverschluss unterhalb der Taille, - in Bahnen gearbeitet, - keine Arbeits- und Berufskleidung, - aufgrund der verwendeten Flächenerzeugnisse keine Ware der Position 6104. "Jacke, aus Geweben, für Frauen, aus Baumwolle, keine Arbeits- und Berufskleidung, nicht nach dem Batik- Verfahren handbedruckt"
Jacke, Art. MW2150000, Größe 36, Foto siehe Anlage, - aus ca. 1,3 mm dicken, buntgewebten Geweben aus laut Antrag 92 % Baumwolle, 6,5 % Polyamid und 1,5 % Elasthan (beides synthetische Chemiefasern), - durchgehend gefüttert, - über die Taille reichend (Rückenlänge: ca. 54 cm), - mit einem Reverskragen, - vorn mit einer durchgehenden Öffnung, die im Taillenbereich mit einem Knopf von rechts über links geschlossen wird (Frauenkleidung), - mit langen Ärmeln mit manschettenartigen Abschlüssen, - vorn mit zwei aufgesetzten Taschen mit Knopfverschluss unterhalb der Taille, - in Bahnen gearbeitet, - keine Arbeits- und Berufskleidung, - aufgrund der verwendeten Flächenerzeugnisse keine Ware der Position 6104. "Jacke, aus Geweben, für Frauen, aus Baumwolle, keine Arbeits- und Berufskleidung, nicht nach dem Batik- Verfahren handbedruckt"
Jacke, Art. MW2153400, Größe 36/S, Foto siehe Anlage, - aus ca. 0,9 mm dicken, buntgewebten Geweben aus lt. Antrag 100 % Baumwolle, - durchgehend leicht gefüttert, - über die Taille reichend (Rückenlänge: ca. 59 cm), - mit einem runden Halsausschnitt, mit einer schmalen Randeinfassung, - vorn mit einer durchgehenden Öffnung mit Reißverschluss, - ohne Hinweise auf den Trägerkreis (unisex), - mit langen Ärmeln, an den Ärmelenden mit ca. 20 cm hoch reichenden Reißverschlüssen ausgestattet, - vorn mit zwei eingesetzten Taschen mit Druckknopfverschluss unterhalb der Taille, - auf der Vorderseite mit Reißverschlüssen und Druckknöpfen verziert, - körpernah geschnitten; in Bahnen gearbeitet, - am unteren Rand durch Umschlagen und Festnähen gesäumt, - keine Arbeits- und Berufskleidung, - aufgrund der verwendeten Flächenerzeugnisse keine Ware der Position 6104. "Jacke, aus Geweben, für Frauen, aus Baumwolle, keine Arbeits- und Berufskleidung, nicht nach dem Batik- Verfahren handbedruckt"
Jacke, sog. Damen Blazer, Art. MW150000, Größe 36/S, Foto siehe Anlage, - aus ca. 1,4 mm dicken, buntgewebten Geweben aus laut Antrag 92 % Baumwolle, 7 % Polyester und 1 % Elasthan (beides synthetische Chemiefasern), - durchgehend gefüttert, - in Bahnen gearbeitet, - über die Taille reichend (Rückenlänge: ca. 58 cm), - mit einem Reverskragen, - vorn mit einer durchgehenden Öffnung, die im Taillenbereich mit einem Knopf von rechts über links geschlossen wird (Frauenkleidung), - mit langen Ärmeln mit manschettenartigen Abschlüssen, - vorn mit zwei aufgesetzten Taschen mit Knopfverschluss unterhalb der Taille, - keine Arbeits- und Berufskleidung, - aufgrund der verwendeten Flächenerzeugnisse keine Ware der Position 6104. "Jacke, aus Geweben, für Frauen, aus Baumwolle, keine Arbeits- und Berufskleidung, nicht nach dem Batik- Verfahren handbedruckt"
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Die Erläuterungen zu Pos. 6104 gelten für die Waren dieser Position sinngemäß. Nicht zu dieser Position gehören dagegen Kleidungsstücke aus Geweben der Pos. 5602, 5603, 5903, 5906 oder 5907 (Pos. 6210).
Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EWG) Nr. 645/89 der Kommission vom 14. März 1989 (RV L 645/89) geändert durch Verordnung (EG) Nr. 936/1999 der Kommission vom 27. April 1999 1), geändert durch Verordnung (EG) Nr. 1179/2009 der Kommission vom 26. November 2009 (ABl. EU Nr. L 317/1): 1. Warenzusammenstellung aus zwei Kleidungsstücken 2), in Aufmachung für den Einzelverkauf: a) Leichter, weiter Blouson aus Geweben (Unterposition 6201 93 00 20), siehe Erl. KN Pos. 6201 (EE), Foto 406 A). b) Leichte, lange Hose aus Geweben (100 % synthetische Chemiefaser 3) ), hergestellt aus einem einfarbigen Gewebe, von der Taille bis zu den Knöcheln reichend; in der Taille befindet sich eine Verengung in Gestalt eines elastischen Bandes mit einer Zugkordel. …
1. Zu Kapitel 62 gehören nur konfektionierte Waren aus anderen textilen Flächenerzeugnissen als Watte. Nicht zu diesem Kapitel gehören Waren aus Gewirken oder Gestricken (ausgenommen Waren der Position 6212) (RV E6201000). 2. Zu Kapitel 62 gehören nicht: a) Altwaren der Position 6309 (RV E6202A00); b) orthopädische Apparate und andere orthopädische Vorrichtungen, z.B. Bruchbänder, medizinisch-chirurgische Gürtel (Position 9021) (RV E6202B00). 3. Im Sinne der Positionen 6203 und 6204 gilt: a) Die Begriffe „Anzüge" und „Kostüme" beziehen sich auf eine Zusammenstellung von Kleidungsstücken, die aus zwei oder drei hinsichtlich ihrer Schauseite aus dem gleichen Flächenerzeugnis hergestellten Teilen besteht und sich zusammensetzt aus: - einer einzigen Jacke zum Bedecken des Oberkörpers, deren Außenseite ohne Ärmel, aus vier oder mehr Teilen (Bahnen) zusammengesetzt ist, möglicherweise um eine …
1. Zu Abschnitt XI gehören nicht: a) Borsten und Tierhaare zum Herstellen von Besen, Bürsten oder Pinseln (Position 0502); Rosshaar und Rosshaarabfälle (Position 0511) (RV C1101A00); b) Menschenhaare und Waren daraus (Position 0501, 6703 oder 6704); jedoch gehören Filter- oder Presstücher aus Menschenhaaren, wie sie üblicherweise zum Pressen von Öl oder zu ähnlichen technischen Zwecken verwendet werden, zu Position 5911) (RV C1101B00); c) Baumwoll-Linters und andere Erzeugnisse pflanzlichen Ursprungs des Kapitels 14 (RV C1101C00); d) Asbest der Position 2524, Asbestwaren und andere Waren der Positionen 6812 oder 6813 (RV C1101D00); e) Waren der Positionen 3005 oder 3006; Garne zum Reinigen der Zahnzwischenräume (Zahnseide), in Aufmachungen für den Einzelverkauf, der Position 3306 (RV C1101E00); f) lichtempfindliche Spinnstoffwaren der Positionen 3701 bis 3704 (RV C1101F00); g) Monofile, …
Häufige Fragen
Wofür steht die Zolltarifnummer 6204.32.90.90.0?
Die Zolltarifnummer 6204.32.90.90.0 umfasst Jacken, andere. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.
Wie hoch ist der Zollsatz für 6204.32.90.90.0?
Der Drittlandszollsatz für 6204.32.90.90.0 beträgt 12 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.
Welcher HS-Code gehört zu 6204.32.90.90.0?
Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 620432. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.
Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 6204.32.90.90.0?
6204.32.90.90.0 hat elf Stellen und ist die vollständige deutsche Warennummer für die Einfuhranmeldung. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.
Wo ist 6204.32.90.90.0 im Zolltarif eingeordnet?
6204.32.90.90.0 steht in dieser Hierarchie: 62 KLEIDUNG UND BEKLEIDUNGSZUBEHÖR, AUSGENOMMEN AUS GEWIRKEN ODER GESTRICKEN > 6204 Kostüme, Kombinationen, Jacken, Kleider, Röcke, Hosenröcke, lange Hosen (einschließlich Kniebundhosen und ähnliche Hosen), Latzhosen und kurze Hosen (ausgenommen Badehosen), für Frauen oder Mädchen > 620432 Jacken, aus Baumwolle > 62043290 andere > 6204329090 andere. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.
Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 6204.32.90.90.0?
Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 6204.32.90.90.0 erfasst, zum Beispiel DEBTI13049/25-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.
Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?
Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.
Ändert sich die Zolltarifnummer 6204.32.90.90.0?
Warennummer 6204.32.90.90.0 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.
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