Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 6204.42.00.90.0: Kleider, andere

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 6204.42.00.90.0 steht für Kleider, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 12 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

6204.42.00.90.0 ist ein Warennummer des EU-Zolltarifs aus Kapitel 62. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist anmeldefähig: Sie können sie in dieser Form in einer Zollanmeldung verwenden.

Zolltarifnummer
6204.42.00.90.0
Drittlandszoll
12 %
Anmeldefähig
Ja
vZTA-Entscheidungen
8

Einordnung im Zolltarif

  1. 62KLEIDUNG UND BEKLEIDUNGSZUBEHÖR, AUSGENOMMEN AUS GEWIRKEN ODER GESTRICKEN
  2. 6204Kostüme, Kombinationen, Jacken, Kleider, Röcke, Hosenröcke, lange Hosen (einschließlich Kniebundhosen und ähnliche Hosen), Latzhosen und kurze Hosen (ausgenommen Badehosen), für Frauen oder Mädchen
  3. 6204.42aus Baumwolle
  4. 6204.42.00Kleider, aus Baumwolle
  5. 6204.42.00.90andere
  6. 6204.42.00.90.0Kleider, andere

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 6204.42.00.90.0

HS-Code6204.426 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code6204.42.008 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU
TARIC-Code6204.42.00.9010 Stellen, trägt die EU-Maßnahmen
Warennummer6204.42.00.90.011 Stellen, für die deutsche Einfuhranmeldung

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll12 %MFN
Neuseeland0 %Preferential tariff quota
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
Türkei0 %Customs Union Duty
Andorra0 %Customs Union Duty
San Marino0 %Customs Union Duty
Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren0 %Tariff preference
GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und…0 %Tariff preference
Ukraine0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

DEBTI29349/25-1Erteilt von DEGültig bis 2028-08-17

Kleid, Größe 38, Foto siehe Anlage, - in einem Polybeutel verpackt, - aus bis zu ca. 1,7 mm dicken Stickereien der Position 5810 mit einem Stickgrund aus einfarbigen Geweben aus laut Antrag 95 % Baumwolle und 5 % Elasthan (synthetische Chemiefasern) und Stickfäden aus Spinnstoffen, - über den Schritt reichend (Rückenlänge: ca. 81 cm), - mit einem Umlegekragen, - vorn mit einer teilweisen Öffnung mit Knopfverschluss von rechts über links, - mit langen Ärmeln mit manschettenartigen Abschlüssen, - am unteren Rand wellenförmig gearbeitet, - kann aufgrund der Länge ohne ein weiteres, den Unterkörper bedeckendes Kleidungsstück getragen werden, somit keine Ware der Position 6206. "Kleid, aus Stickereien, für Frauen, aus Baumwolle, nicht nach dem Batik-Verfahren hand- bedruckt"

DEBTI50765/24-1Erteilt von DEGültig bis 2028-03-09

Kleid, Größe 38, Foto siehe Anlage, - aus ca. 0,3 mm dicken, buntgewebten Geweben aus laut Antrag 97 % Baumwolle und 3 % Elasthan (synthetische Chemiefasern), - bis zu den Knöcheln reichend (Rückenlänge: ca. 136 cm), - mit ca. 1 cm breiten, auf den Schultern zu bindenden Trägern, mit einem Einsatz in Form eines Firmenlogos aus unedlem Metall, - hinten mit einer bis unterhalb der Taille reichenden Öffnung mit Reißverschluss, - oberhalb der Taille enganliegend, doppelt und mit Brustabnähern gearbeitet, - mit einem in Falten gelegten, weitgeschnittenen Rockteil, - vorn mit zwei eingesetzten, offenen Taschen, - am unteren Rand durch Umschlagen und Festnähen gesäumt, innen mit einem ca. 8 cm breiten Streifen aus einem netzartigen Gelege verstärkt, - kann ohne ein weiteres, den Unterkörper bedeckendes Kleidungsstück getragen werden. "Kleid, aus Geweben, für Frauen, aus Baumwolle, nicht nach dem Batik-Verfahren handbedruckt"

DEBTI26870/22-1Erteilt von DEGültig bis 2025-09-04

Kleid, sog. Poncho, in Einheitsgröße, Foto siehe Anlage, - in einem Polybeutel verpackt, - aus ca. 1,8 mm dicken, einfarbigen Schlingengeweben aus laut Antrag 100 % Baumwolle, - über die Knie reichend (Rückenlänge: ca. 110 cm), - mit einer angesetzten Kapuze, - ohne Öffnung und ohne Verschluss, - ärmellos, - mit einer aufgesetzten Tasche (sog. Känguru-Tasche) unterhalb der Taille, - vorn mit einem aufgestickten Schriftzug verziert, - am unteren Rand durch Umschlagen und Festnähen gesäumt, - kann aufgrund der Länge ohne ein weiteres, den Unterkörper bedeckendes Kleidungsstück getragen werden. "Kleid aus Geweben, für Frauen, aus Baumwolle, nicht nach dem Batik-Verfahren handbedruckt"

DEBTI9818/20-1Erteilt von DEGültig bis 2023-04-19

Kleid, sog. Tunika, Art.-Nr. 07609, Größe M, Foto siehe Anlage, - aus ca. 0,2 mm dicken, bedruckten Geweben (nicht nach dem Batik-Verfahren handbedruckt) aus laut Antrag 80 % Baumwolle und 20 % Seide, - über den Schritt reichend (Rückenlänge: ca. 81 cm), - mit einem V-förmigen Halsausschnitt, - mit halblangen Ärmeln, - unterhalb des Brustbereichs elastisch gerafft, - am unteren Rand durch Umschlagen und Festnähen gesäumt, - kann aufgrund der Länge ohne ein weiteres, den Unterkörper bedeckendes Kleidungsstück getragen werden, somit keine Ware der Position 6206. "Kleid, aus Geweben, für Frauen, aus Baumwolle, nicht nach dem Batik-Verfahren handbedruckt"

DEBTI19571/19-1Erteilt von DEGültig bis 2022-06-16

Kleid, sog. Poncho "Funlike", in Einheitsgröße, Foto siehe Anlage, - in einem Polybeutel verpackt, - aus ca. 1,8 mm dicken, einfarbigen Schlingengeweben aus laut Antrag 100 % Baumwolle, - über den Schritt reichend (Rückenlänge: ca. 84 cm), - mit einer angesetzten Kapuze, - ohne Öffnung und ohne Verschluss, - ärmellos, - mit einer aufgesetzten Tasche (sog. Känguru-Tasche) unterhalb der Taille, - am unteren Rand durch Umschlagen und Festnähen gesäumt, - kann aufgrund der Länge ohne ein weiteres, den Unterkörper bedeckendes Kleidungsstück getragen werden. "Kleid aus Geweben, für Frauen, aus Baumwolle, nicht nach dem Batik-Verfahren handbedruckt"

DE26378/15-1Erteilt von DEGültig bis 2022-02-07

Kleid, sog. Damenbluse, Art. Nr. S1162600, Größe 36, Foto siehe Anlage, - aus ca. 0,3 mm dicken, einfarbigen Geweben aus laut Antrag 100 % Baumwolle, - bis fast zu den Knien reichend (Rückenlänge: ca. 100 cm), somit keine Hemdbluse, - mit einem schmalen Stehkragen, - vorn mit einer durchgehenden Öffnung mit Knopfverschluss von rechts über links; der letzte Knopf befindet sich ca. 21 cm oberhalb des unteren Randes des Vorderteils (damit schrittbedeckend), - mit langen Ärmeln, an den Ärmelenden mit kurzer Öffnung mit Knopfverschluss, - mit einer aufgesetzten Brusttasche, - am unteren Rand hinten gerade und vorn abgerundet gearbeitet; durch Umschlagen und Festnähen gesäumt; mit ca. 28 cm langen Seitenschlitzen; - kann aufgrund der Länge ohne ein weiteres, den Unterkörper bedeckendes Kleidungsstück getragen werden, - aufgrund der verwendeten Flächenerzeugnisse keine Ware des Kapitels 61. "Kleid aus Geweben, für Frauen, aus Baumwolle, nicht nach dem Batik-Verfahren handbedruckt"

DE26415/15-1Erteilt von DEGültig bis 2022-02-07

Kleid, sog. Damenbluse, Art. Nr. F2162107, Größe 36/S, Foto siehe Anlage, - aus ca. 0,2 mm dicken, einfarbigen Geweben aus laut Antrag 100 % Baumwolle, - über den Schritt reichend (Rückenlänge: ca. 83 cm in getragenem Zustand), somit keine Hemdbluse; vorn etwas kürzer gearbeitet, - mit Umlegekragen, - vorn mit einer teilweisen Öffnung mit Knopfverschluss von rechts über links, - mit langen Ärmeln, an den Ärmelenden mit kurzer Öffnung mit Knopfverschluss, - mit einer aufgesetzten Brusttasche, - am unteren, abgerundeten Rand durch Umschlagen und Festnähen gesäumt; mit ca. 13 cm langen Seitenschlitzen, - kann aufgrund der Länge ohne ein weiteres, den Unterkörper bedeckendes Kleidungsstück getragen werden, - aufgrund der verwendeten Flächenerzeugnisse keine Ware des Kapitels 61. "Kleid aus Geweben, für Frauen, aus Baumwolle, nicht nach dem Batik-Verfahren handbedruckt"

DE26382/15-1Erteilt von DEGültig bis 2022-02-03

Kleid, sog. Schal aus Baumwolle, Art. S1169511, in Einheitsgröße, Foto siehe Anlage, - aus ca. 0,4 mm dicken, buntgewebten Geweben aus laut Antrag 100 % Baumwolle, - über den halben Oberschenkel reichend (Rückenlänge: ca. 88 cm), - mit einem V-förmigen Ausschnitt, - ohne Öffnung und ohne Verschluss, - mit 3/4-langen, weiten Ärmeln, - am unteren Rand abgepasst gewebt sowie mit ca. 13 cm langen Fransen ausgestattet, - kann ohne ein weiteres, den Unterkörper bedeckendes Kleidungsstück getragen werden, - stellt sich aufgrund des Schnitts und der Ausstattung nicht als Schal der Position 6214 dar. "Kleid, aus Gewirken, für Frauen, aus synthetischen Chemiefasern"

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 6204

Zu Unterpositionen 6204 41 00 bis 6204 49 90: Die Erläuterungen zu den Unterpositionen 6104 41 00 bis 6104 49 00 gelten sinngemäß.

Pos. 6204

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Die Erläuterungen zu Pos. 6104 gelten für die Waren dieser Position sinngemäß. Nicht zu dieser Position gehören dagegen Kleidungsstücke aus Geweben der Pos. 5602, 5603, 5903, 5906 oder 5907 (Pos. 6210).

Pos. 6204

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EWG) Nr. 645/89 der Kommission vom 14. März 1989 (RV L 645/89) geändert durch Verordnung (EG) Nr. 936/1999 der Kommission vom 27. April 1999 1), geändert durch Verordnung (EG) Nr. 1179/2009 der Kommission vom 26. November 2009 (ABl. EU Nr. L 317/1): 1. Warenzusammenstellung aus zwei Kleidungsstücken 2), in Aufmachung für den Einzelverkauf: a) Leichter, weiter Blouson aus Geweben (Unterposition 6201 93 00 20), siehe Erl. KN Pos. 6201 (EE), Foto 406 A). b) Leichte, lange Hose aus Geweben (100 % synthetische Chemiefaser 3) ), hergestellt aus einem einfarbigen Gewebe, von der Taille bis zu den Knöcheln reichend; in der Taille befindet sich eine Verengung in Gestalt eines elastischen Bandes mit einer Zugkordel. …

Pos. 6204

Zu Unterpositionen 6204 4100 bis 6204 4990: Zu diesen Unterpositionen gehören nicht leichte, gewebte, sackartige, den Körper von den Schultern beginnend und bis zur Wade bedeckende Kleidungsstücke ohne Seitenschlitze, mit langen oder dreiviertellangen Ärmeln und zusätzlich gegebenenfalls mit hochgeschlossenem Bund-Halsausschnitt. Wenn das Kleidungsstück sich beim Tragen um die eigene Achse dreht, so dass es beim Laufen nicht mehr locker fällt, sondern sich vielmehr um die Beine wickelt, ist es als Nachthemd unter Position 6208 einzureihen (siehe auch Urteil Hessisches Finanzgericht vom 7. Mai 1998 - 7 K 2811/94). Jacken dieser Position sind zum Bedecken des Oberkörpers bestimmte Kleidungsstücke, deren Länge nicht über die Mitte des Oberschenkels hinaus reichen darf. …

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 6204.42.00.90.0?

Die Zolltarifnummer 6204.42.00.90.0 umfasst Kleider, andere. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 6204.42.00.90.0?

Der Drittlandszollsatz für 6204.42.00.90.0 beträgt 12 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 6204.42.00.90.0?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 620442. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 6204.42.00.90.0?

6204.42.00.90.0 hat elf Stellen und ist die vollständige deutsche Warennummer für die Einfuhranmeldung. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 6204.42.00.90.0 im Zolltarif eingeordnet?

6204.42.00.90.0 steht in dieser Hierarchie: 62 KLEIDUNG UND BEKLEIDUNGSZUBEHÖR, AUSGENOMMEN AUS GEWIRKEN ODER GESTRICKEN > 6204 Kostüme, Kombinationen, Jacken, Kleider, Röcke, Hosenröcke, lange Hosen (einschließlich Kniebundhosen und ähnliche Hosen), Latzhosen und kurze Hosen (ausgenommen Badehosen), für Frauen oder Mädchen > 620442 aus Baumwolle > 62044200 Kleider, aus Baumwolle > 6204420090 andere. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 6204.42.00.90.0?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 6204.42.00.90.0 erfasst, zum Beispiel DEBTI29349/25-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 6204.42.00.90.0?

Warennummer 6204.42.00.90.0 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

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