Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 6204.43: Kostüme, aus synthetischen Chemiefasern

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 6204.43 steht für Kostüme, aus synthetischen Chemiefasern. Der Drittlandszollsatz beträgt 12 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

6204.43 ist ein HS-Unterposition des EU-Zolltarifs aus Kapitel 62. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.

Zolltarifnummer
6204.43
Drittlandszoll
12 %
Anmeldefähig
Nein
vZTA-Entscheidungen
6

Einordnung im Zolltarif

  1. 62KLEIDUNG UND BEKLEIDUNGSZUBEHÖR, AUSGENOMMEN AUS GEWIRKEN ODER GESTRICKEN
  2. 6204Kostüme, Kombinationen, Jacken, Kleider, Röcke, Hosenröcke, lange Hosen (einschließlich Kniebundhosen und ähnliche Hosen), Latzhosen und kurze Hosen (ausgenommen Badehosen), für Frauen oder Mädchen
  3. 6204.43Kostüme, aus synthetischen Chemiefasern

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 6204.43

HS-Code6204.436 Stellen, weltweit einheitlich

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll12 %MFN
Neuseeland0 %Preferential tariff quota
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
Türkei0 %Customs Union Duty
Andorra0 %Customs Union Duty
San Marino0 %Customs Union Duty
Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren0 %Tariff preference
GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und…0 %Tariff preference
Ukraine0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

SETIL 2013-9790Erteilt von SEGültig bis 2019-10-23

Klänning Barnset avsett för utklädnad/lek, innehållande prinsessklänning med tillbehör (lösärmar, tiara och handväska) förpackade tillsammans för försäljning i detaljhandeln. Klänningen är huvudsakligen tillverkad av väv bestående av syntetfibrer (polyester), har korta puffärmar, smockat liv , två påsydda dekorationsrosetter och kjol i tre lager bestående av olika textilmaterial. Lösärmarna och handväskan är tillverkade av enfärgad syntetväv och tiaran av plast. Klänningen ger satsen dess karaktär och föreligger enligt uppgift i storlekarna 98-110 cl och 116-122 cl.

SETIL 2012-13889Erteilt von SEGültig bis 2019-01-29

Klänning Ärmlös klänning tillverkad av olika material med rund halsringning för kvinnor. Bakstycket är tillverkat av väv i två hopsydda stycken, har en längd av 144 cm i storlek XL och består enligt uppgift av 100% akryl. Framstycket är tillverkat av dukvara av trikå i två hopsydda stycken, har en längd av 95 cm i storlek XL och består enligt uppgift av 60% bomull samt 40% viskos. Klänningens nederkant avslutas med fåll och ärmhål samt halsringning är kantade med trikåband.

SETIL 2012-13890Erteilt von SEGültig bis 2019-01-27

Klänning Klädesplagg för kvinnor i form av en rundhalsad klänning tillverkad av väv (100% polyester). Klänningen är försedd med halskant, långa ärmar och framtill en midjelång dekoration, allt tillverkat av trikå (74% metalliserat garn och 26% polyester). Klänningen har en längd mitt bak av 94 cm.

DEF/2354/08-1Erteilt von DEGültig bis 2014-04-27

Warenzusammenstellung, bestehend aus einem Kleid und einer anderen konfektionierten Ware (Schwesternhaube), sog. Karnevalskostüm Sexy Schwester, Artikel 3114, Größe 38, siehe Fotos, - gemeinsam für den Einzelverkauf aufgemacht; zur Befriedigung eines speziellen Bedarfs zusammengestellt, - gehört als Maskenkostüm aus Spinnstoffen nicht zum Warenkreis der Position 9505, - nach Umfang und Wert bestimmt das Kleid den Charakter der Warenzusammenstellung; - Kleid: -- aus 0,2 mm dicken, einfarbigen (weiß) Geweben aus lt. Antrag 65 % Polyester (synthetische Chemiefasern) und 35 % Baumwolle, -- über den halben Oberschenkel reichend (Rückenlänge: 90 cm); kann aufgrund der Länge ohne ein weiteres, den Unterkörper bedeckendes Kleidungsstück als Kleid getragen werden, -- mit einem V-förmigen Ausschnitt mit einem Reverskragen, -- mit kurzen Ärmeln, -- vorn mit einer durchgehenden Öffnung mit Knopfverschluss von links über rechts; aufgrund des körpernahen und der weiblichen Körperform angepassten Schnitts (u.a. mit einer sog. Wiener Naht) erkennbar Frauenkleidung, -- an den Rändern der Ärmelenden, des Kragens und der Öffnung mit schmalen, kontrastfarbenen (rot) Gewebestreifen eingefasst, -- mit einem aufgenähten "roten Kreuz" und mit roten Paspeln verziert, -- am unteren Rand gesäumt, - andere konfektionierte Ware (Schwesternhaube): -- aus 0,2 mm dicken einfarbigen (weiß) Geweben aus lt. Antrag 65 % Polyester (synthetische Chemiefasern) und 35 % Baumwolle, -- doppelt gearbeitet; leicht bogig; in den Abmessungen: 9 cm hoch und 34 cm breit, -- vorn mit einem aufgenähten "roten Kreuz", -- mit Bindebändern, -- durch Zusammennähen konfektioniert, -- wird am Hinterkopf zusammengebunden und bedeckt lediglich die Stirn; somit keine Kopf- bedeckung des Kapitels 65, -- ergänzt nicht die Kleidung, somit kein Bekleidungszubehör der Position 6217, -- aus dauerhaftem Material gearbeitet, damit kein Karnevalsartikel der Position 9505.

DEF/6001/07-1Erteilt von DEGültig bis 2013-09-18

Kleid, Order-Nr. 177 107, Größe 44, siehe beigefügtes Foto, - aus 1,2 mm dicken, melierten, leicht gerauten Geweben aus lt. Antrag 64 % Polyester, 2 % Elasthan (Elastomergarn; beides synthetische Chemiefasern) und 34 % Viskose (künstliche Chemiefasern), - mit Umlegekragen, - im Rückenteil mit einer ca. 20 langen Öffnung mit Knopfverschluss, - mit kurzen Ärmeln mit elastischen Abschlüssen, - bis etwa zum halben Oberschenkel reichend (Rückenlänge: 86 cm), kann aufgrund der Länge ohne ein weiteres, den Unterkörper bedeckendes Kleidungsstück (Rock oder Hose) getragen werden, somit keine Bluse der Position 6206, - vorn unterhalb des Brustbereichs leicht gerafft, - ungefüttert, - am unteren Rand durch Umschlagen und Festnähen gesäumt.

FR-E4-2006-000186Erteilt von FRGültig bis 2011-02-05

DEGUISEMENT DE "PRINCESSE RUSSE" POUR FILLETTE, COMPRENANT UNE ROBE EN TISSU 100% POLYESTER, UNE PAIRE DE GANTS 100% POLYESTER ET UN DIADEME EN MATIERE PLASTIQUE. -LA ROBE SE COMPOSE D'UNE ENCOLURE CARRE SANS MANCHES, AVEC DES BRETELLES PLISSEES, LE HAUT DE LA ROBE EST LEGEREMENT CEINTREE, AU NIVEAU DE LA TAILLE DE LARGES FRONCES LAISSENT TOMBER LE TISSU EN FORME TRES EVASEE, GARNITURE DE FAUSSE FOURRURE BLANCHE A L'ENCOLURE ET SUR LES HANCHES, GALON DORE SUR LA POITRINE, VOILE D'ORGANZA SUR LES HANCHES, PETITE FLEUR COUSUE AU DOS DE LA TAILLE, LA BASE DE LA ROBE EST OURLEE, UN JUPON 100% POLYAMIDE AVEC CERCEAU EN MATIERE PLASTIQUE DANS L'OURLET ET UN JUPON EN TULLE PARTENT DE LA TAILLE. -UNE PAIRE DE GANTS ASSORTIS A LA ROBE AVEC UNE GARNITURE FOURRURE. -UN DIADEME EN MATIERE PLASTIQUE DORE DECORE DE FAUSSES PIERRES EN MATIERE PLASTIQUE.

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 6204

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Die Erläuterungen zu Pos. 6104 gelten für die Waren dieser Position sinngemäß. Nicht zu dieser Position gehören dagegen Kleidungsstücke aus Geweben der Pos. 5602, 5603, 5903, 5906 oder 5907 (Pos. 6210).

Pos. 6204

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EWG) Nr. 645/89 der Kommission vom 14. März 1989 (RV L 645/89) geändert durch Verordnung (EG) Nr. 936/1999 der Kommission vom 27. April 1999 1), geändert durch Verordnung (EG) Nr. 1179/2009 der Kommission vom 26. November 2009 (ABl. EU Nr. L 317/1): 1. Warenzusammenstellung aus zwei Kleidungsstücken 2), in Aufmachung für den Einzelverkauf: a) Leichter, weiter Blouson aus Geweben (Unterposition 6201 93 00 20), siehe Erl. KN Pos. 6201 (EE), Foto 406 A). b) Leichte, lange Hose aus Geweben (100 % synthetische Chemiefaser 3) ), hergestellt aus einem einfarbigen Gewebe, von der Taille bis zu den Knöcheln reichend; in der Taille befindet sich eine Verengung in Gestalt eines elastischen Bandes mit einer Zugkordel. …

Kapitel 62

1. Zu Kapitel 62 gehören nur konfektionierte Waren aus anderen textilen Flächenerzeugnissen als Watte. Nicht zu diesem Kapitel gehören Waren aus Gewirken oder Gestricken (ausgenommen Waren der Position 6212) (RV E6201000). 2. Zu Kapitel 62 gehören nicht: a) Altwaren der Position 6309 (RV E6202A00); b) orthopädische Apparate und andere orthopädische Vorrichtungen, z.B. Bruchbänder, medizinisch-chirurgische Gürtel (Position 9021) (RV E6202B00). 3. Im Sinne der Positionen 6203 und 6204 gilt: a) Die Begriffe „Anzüge" und „Kostüme" beziehen sich auf eine Zusammenstellung von Kleidungsstücken, die aus zwei oder drei hinsichtlich ihrer Schauseite aus dem gleichen Flächenerzeugnis hergestellten Teilen besteht und sich zusammensetzt aus: - einer einzigen Jacke zum Bedecken des Oberkörpers, deren Außenseite ohne Ärmel, aus vier oder mehr Teilen (Bahnen) zusammengesetzt ist, möglicherweise um eine …

Abschnitt XI

1. Zu Abschnitt XI gehören nicht: a) Borsten und Tierhaare zum Herstellen von Besen, Bürsten oder Pinseln (Position 0502); Rosshaar und Rosshaarabfälle (Position 0511) (RV C1101A00); b) Menschenhaare und Waren daraus (Position 0501, 6703 oder 6704); jedoch gehören Filter- oder Presstücher aus Menschenhaaren, wie sie üblicherweise zum Pressen von Öl oder zu ähnlichen technischen Zwecken verwendet werden, zu Position 5911) (RV C1101B00); c) Baumwoll-Linters und andere Erzeugnisse pflanzlichen Ursprungs des Kapitels 14 (RV C1101C00); d) Asbest der Position 2524, Asbestwaren und andere Waren der Positionen 6812 oder 6813 (RV C1101D00); e) Waren der Positionen 3005 oder 3006; Garne zum Reinigen der Zahnzwischenräume (Zahnseide), in Aufmachungen für den Einzelverkauf, der Position 3306 (RV C1101E00); f) lichtempfindliche Spinnstoffwaren der Positionen 3701 bis 3704 (RV C1101F00); g) Monofile, …

Unterteilungen dieser Nummer

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 6204.43?

Die Zolltarifnummer 6204.43 umfasst Kostüme, aus synthetischen Chemiefasern. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 6204.43?

Der Drittlandszollsatz für 6204.43 beträgt 12 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 6204.43?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 620443. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 6204.43?

6204.43 hat sechs Stellen und entspricht der weltweit einheitlichen HS-Unterposition. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 6204.43 im Zolltarif eingeordnet?

6204.43 steht in dieser Hierarchie: 62 KLEIDUNG UND BEKLEIDUNGSZUBEHÖR, AUSGENOMMEN AUS GEWIRKEN ODER GESTRICKEN > 6204 Kostüme, Kombinationen, Jacken, Kleider, Röcke, Hosenröcke, lange Hosen (einschließlich Kniebundhosen und ähnliche Hosen), Latzhosen und kurze Hosen (ausgenommen Badehosen), für Frauen oder Mädchen. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 6204.43?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 6204.43 erfasst, zum Beispiel SETIL 2013-9790. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 6204.43?

HS-Unterposition 6204.43 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

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