Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 6204.44.00: Kleider, aus künstlichen Chemiefasern

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 6204.44.00 steht für Kleider, aus künstlichen Chemiefasern. Der Drittlandszollsatz beträgt 12 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

6204.44.00 ist ein KN-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 62. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.

Zolltarifnummer
6204.44.00
Drittlandszoll
12 %
Anmeldefähig
Nein
vZTA-Entscheidungen
8

Einordnung im Zolltarif

  1. 62KLEIDUNG UND BEKLEIDUNGSZUBEHÖR, AUSGENOMMEN AUS GEWIRKEN ODER GESTRICKEN
  2. 6204Kostüme, Kombinationen, Jacken, Kleider, Röcke, Hosenröcke, lange Hosen (einschließlich Kniebundhosen und ähnliche Hosen), Latzhosen und kurze Hosen (ausgenommen Badehosen), für Frauen oder Mädchen
  3. 6204.44aus künstlichen Chemiefasern
  4. 6204.44.00Kleider, aus künstlichen Chemiefasern

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 6204.44.00

HS-Code6204.446 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code6204.44.008 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll12 %MFN
Neuseeland0 %Preferential tariff quota
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
Türkei0 %Customs Union Duty
Andorra0 %Customs Union Duty
San Marino0 %Customs Union Duty
Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren0 %Tariff preference
GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und…0 %Tariff preference
Ukraine0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

FR-RTC-2016-000973Erteilt von FRGültig bis 2022-02-27

ROBE, EN TISSU, COMPOSÉE DE FIBRES ARTIFICIELLES (60% VISCOSE, 35% POLYAMIDE, 5% SPONTEX), DESTINÉE À COUVRIR LE CORPS, DESCENDANT JUSQU’AU DESSUS DU GENOU, AVEC UNE ENCOLURE ARRONDIE ET D’UNE OUVERTURE PARTIELLE, SANS MANCHES, UNICOLORE ET COMPORTANT UNE LARGE CEINTURE (70 % POLYESTER, 30 % POLYURÉTHANE). CE VÊTEMENT EST MUNI D’UN CAPTEUR QUI ENVOIE UN MESSAGE SUR UN SMARTPHONE.

FR-RTC-2016-001374Erteilt von FRGültig bis 2022-02-27

ROBE, EN TISSU, COMPOSÉE DE FIBRES ARTIFICIELLES (60% VISCOSE, 35% POLYAMIDE, 5% SPONTEX), DESTINÉE À COUVRIR LE CORPS, DESCENDANT JUSQU’AU DESSUS DU GENOU, AVEC UNE ENCOLURE ARRONDIE ET D’UNE OUVERTURE PARTIELLE, SANS MANCHES, UNICOLORE ET COMPORTANT UNE LARGE CEINTURE (70 % POLYESTER, 30 % POLYURÉTHANE).

FR-RTC-2015-007319Erteilt von FRGültig bis 2022-02-03

Robe pour filles en deux parties. Le bas est en chaine et trame, 100% viscose, bleu et blanc, le haut en bonneterie 100% coton, de couleur blanc avec motifs. Les deux parties sont cousues ensemble par un élastique au niveau de la taille. La partie majoritaire est la jupe en viscose.

DE22372/14-1Erteilt von DEGültig bis 2021-02-01

Kleid, Art.Nr. 1505-25, Größe 38, Foto siehe Anlage, - im mittleren Vorder- und Rückenbereich aus ca. 0,5 mm dicken, bedruckten Geweben aus laut Antrag 100 % Viskose (künstliche Chemiefasern), im seitlichen Vorder-, Hals- und Schulterbereich aus bis zu ca. 1 mm dicken Stickereien der Position 5810 mit einem Stickgrund aus bedruckten Geweben aus laut Antrag 100 % Baumwolle und im Ärmel- und Seitenbereich aus ca. 0,5 mm dicken, einfarbigen Gewirken aus laut Antrag 95 % Baumwolle und 5 % Elastan (synthetische Chemiefasern), - über den Schritt reichend (Rückenlänge: ca. 80 cm); kann aufgrund der Länge ohne ein weiteres, den Unterkörper bedeckendes Kleidungsstück (Rock oder Hose) getragen werden, - mit einem runden, leicht halsfernen Halsausschnitt mit Randeinfassung, - ohne Öffnung und ohne Verschluss, - mit 3/4-langen Ärmeln, - seitlich mit großen aufgesetzten, teilweise bedruckten Taschen, - am unteren Rand durch Umschlagen und Festnähen gesäumt, seitlich jeweils mit einem elastischen Band verengt, - nach Umfang und Gesamteindruck verleihen die Gewebe und die Stickereien gegenüber den Gewirken der Ware den Charakter, innerhalb der Position 6204 sind die Gewebe aus Viskose die für die Spinnstoffermittlung maßgebenden Flächenerzeugnisse. "Kleid aus Geweben, für Frauen, aus künstlichen Chemiefasern"

DE14813/14-1Erteilt von DEGültig bis 2020-09-29

Kleid, sog. Bluse für Frauen oder Mädchen, Art. 151-1-3-150-512, Größe 42, Foto siehe Anlage, - mit einer Vorderseite aus ca. 0,2 mm dicken, buntbedruckten Geweben und einer Rückseite sowie Ärmeln aus ca. 0,6 mm dicken, einfarbigen Gewirken; beide Flächenerzeugnisse aus lt. Antrag 95 % Viskose (künstliche Chemiefasern) und 5 % Elasthan (Elastomergarn, synthetische Chemiefasern), - bis zum halben Oberschenkel reichend (Rückenlänge: ca. 86 cm), - mit einem runden, halsfernen Ausschnitt; hinten mit einer ca. 20 cm langen Zierknopfleiste, - mit 3/4-langen Ärmel, - am unteren Rand durch Umschlagen und Festnähen gesäumt, - kann aufgrund der Länge ohne ein weiteres, den Unterkörper bedeckendes Kleidungsstück (Rock oder Hose) getragen werden, - im Hinblick auf den Umfang sind die Gewirke charakterbestimmend; im Hinblick auf das äußere Erscheinungsbild und den Wert bestimmen jedoch die Gewebe den Charakter der Ware. "Kleid, aus Geweben, für Frauen, aus künstlichen Chemiefasern"

DE14524/17-1Erteilt von DEGültig bis 2020-08-06

Kleid, Style 14960702314, Größe 36, Foto siehe Anlage, - aus laut Untersuchungsergebnis 1,6 mm dicken, buntgewebten Samtgeweben mit einem Flor aus künstlichen Chemiefasern (laut Antrag Viskose) und einem Grund aus synthetischen Chemiefasern (laut Antrag Nylon); der Flor ist musterbildend teilweise entfernt worden (sog. Ausbrenner), - mit einem in den Schulternähten und vorne am Oberkörper fest angenähten Futter (sog. Unterkleid), - über den halben Oberschenkel reichend (Rückenlänge: ca. 88 cm), - mit einem runden Ausschnitt, - hinten mit einer nicht durchgehenden Öffnung mit Reißverschluss, - mit langen Ärmeln, - am unteren Rand durch Umschlagen und Festnähen gesäumt, - kann aufgrund der Länge und des Schnitts ohne ein weiteres, den Unterkörper bedeckendes Kleidungsstück getragen werden. "Kleid, aus Geweben und Stickereien, für Frauen, aus synthetischen Chemiefasern"

DE9339/13-1Erteilt von DEGültig bis 2019-06-17

Kleid, sog. Damenbluse TKI201305101250, Größe M, Foto siehe Anlage, - aus ca. 0,2 mm dicken, einfarbigen Geweben aus lt. Antrag 100 % Viskose (künstliche Chemiefasern), - ungefüttert, - über den halben Oberschenkel reichend (Rückenlänge: ca. 93 cm); vorn ca. 5 cm kürzer gearbeitet, aufgrund der Länge keine Hemdbluse der Position 6206, - mit einem Umlegekragen, - vorn mit einer durchgehenden Öffnung mit Knopfverschluss von rechts über links; der letzte Knopf befindet sich 15 cm oberhalb des unteren Randes des Vorderteils (damit schrittbedeckend), - mit langen Ärmeln mit manschettenartigen Abschlüssen mit Knopfverschluss; mit innen angenähten Riegeln und einem Knopf auf den Ärmeln, so dass diese in aufgekrempeltem Zustand fixiert werden können, - mit einer aufgesetzten Brusttasche, mit aufgeklebten Plättchen aus augenscheinlich Metall verziert, - am unteren Rand hinten abgerundet und vorn gerade gearbeitet; durch Umschlagen und Festnähen gesäumt; mit ca. 6 cm langen Seitenschlitzen; - kann aufgrund der Länge und des Schnitts ohne ein weiteres, den Unterkörper bedeckendes Kleidungsstück (Rock oder Hose) getragen werden. "Kleid, aus Geweben, aus künstlichen Chemiefasern"

DE12114/11-1Erteilt von DEGültig bis 2017-07-25

Kleid, sog. Tunika, Art. 66678310, Größe 42, Foto siehe Anlage, - aus 0,2 mm dicken, bedruckten, leicht transparenten, musterbildend in Ausbrennertechnik gearbeiteten Geweben aus lt. Antrag 40 % Viskose (künstliche Chemiefasern), 35 % Polyester (synthetische Chemiefasern) und 25 % Seide, - ungefüttert, - über den halben Oberschenkel reichend (Rückenlänge: 87 cm), - mit einem V-förmigen Halsausschnitt, am Rand mit aufgenähten Kunststoffelementen verziert, - mit langen Ärmeln, - mit ca. 30 cm hoch reichenden Seitenschlitzen, - alle Ränder durch Umschlagen und Festnähen gesäumt, - kann aufgrund der Länge ohne ein weiteres, den Unterkörper bedeckendes Kleidungsstück (Rock/Hose) getragen werden, kennzeichnet sich somit als Kleid (deshalb keine Ware der Position 6211). "Kleid aus Geweben, für Frauen, aus künstlichen Chemiefasern, nicht nach dem Batik-Verfahren handbedruckt"

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 6204

Zu Unterpositionen 6204 41 00 bis 6204 49 90: Die Erläuterungen zu den Unterpositionen 6104 41 00 bis 6104 49 00 gelten sinngemäß.

Pos. 6204

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Die Erläuterungen zu Pos. 6104 gelten für die Waren dieser Position sinngemäß. Nicht zu dieser Position gehören dagegen Kleidungsstücke aus Geweben der Pos. 5602, 5603, 5903, 5906 oder 5907 (Pos. 6210).

Pos. 6204

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EWG) Nr. 645/89 der Kommission vom 14. März 1989 (RV L 645/89) geändert durch Verordnung (EG) Nr. 936/1999 der Kommission vom 27. April 1999 1), geändert durch Verordnung (EG) Nr. 1179/2009 der Kommission vom 26. November 2009 (ABl. EU Nr. L 317/1): 1. Warenzusammenstellung aus zwei Kleidungsstücken 2), in Aufmachung für den Einzelverkauf: a) Leichter, weiter Blouson aus Geweben (Unterposition 6201 93 00 20), siehe Erl. KN Pos. 6201 (EE), Foto 406 A). b) Leichte, lange Hose aus Geweben (100 % synthetische Chemiefaser 3) ), hergestellt aus einem einfarbigen Gewebe, von der Taille bis zu den Knöcheln reichend; in der Taille befindet sich eine Verengung in Gestalt eines elastischen Bandes mit einer Zugkordel. …

Pos. 6204

Zu Unterpositionen 6204 4100 bis 6204 4990: Zu diesen Unterpositionen gehören nicht leichte, gewebte, sackartige, den Körper von den Schultern beginnend und bis zur Wade bedeckende Kleidungsstücke ohne Seitenschlitze, mit langen oder dreiviertellangen Ärmeln und zusätzlich gegebenenfalls mit hochgeschlossenem Bund-Halsausschnitt. Wenn das Kleidungsstück sich beim Tragen um die eigene Achse dreht, so dass es beim Laufen nicht mehr locker fällt, sondern sich vielmehr um die Beine wickelt, ist es als Nachthemd unter Position 6208 einzureihen (siehe auch Urteil Hessisches Finanzgericht vom 7. Mai 1998 - 7 K 2811/94). Jacken dieser Position sind zum Bedecken des Oberkörpers bestimmte Kleidungsstücke, deren Länge nicht über die Mitte des Oberschenkels hinaus reichen darf. …

Unterteilungen dieser Nummer

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 6204.44.00?

Die Zolltarifnummer 6204.44.00 umfasst Kleider, aus künstlichen Chemiefasern. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 6204.44.00?

Der Drittlandszollsatz für 6204.44.00 beträgt 12 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 6204.44.00?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 620444. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 6204.44.00?

6204.44.00 hat acht Stellen und entspricht der Kombinierten Nomenklatur der EU. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 6204.44.00 im Zolltarif eingeordnet?

6204.44.00 steht in dieser Hierarchie: 62 KLEIDUNG UND BEKLEIDUNGSZUBEHÖR, AUSGENOMMEN AUS GEWIRKEN ODER GESTRICKEN > 6204 Kostüme, Kombinationen, Jacken, Kleider, Röcke, Hosenröcke, lange Hosen (einschließlich Kniebundhosen und ähnliche Hosen), Latzhosen und kurze Hosen (ausgenommen Badehosen), für Frauen oder Mädchen > 620444 aus künstlichen Chemiefasern. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 6204.44.00?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 6204.44.00 erfasst, zum Beispiel FR-RTC-2016-000973. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 6204.44.00?

KN-Code 6204.44.00 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

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