Zolltarifnummer 6204.49.10.00.0: Kleider, aus Seide, Schappeseide oder Bourretteseide
Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026
Die Zolltarifnummer 6204.49.10.00.0 steht für Kleider, aus Seide, Schappeseide oder Bourretteseide. Der Drittlandszollsatz beträgt 12 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.
6204.49.10.00.0 ist ein Warennummer des EU-Zolltarifs aus Kapitel 62. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.
Diese Nummer ist anmeldefähig: Sie können sie in dieser Form in einer Zollanmeldung verwenden.
- Zolltarifnummer
- 6204.49.10.00.0
- Drittlandszoll
- 12 %
- Anmeldefähig
- Ja
- vZTA-Entscheidungen
- 8
Einordnung im Zolltarif
- 62KLEIDUNG UND BEKLEIDUNGSZUBEHÖR, AUSGENOMMEN AUS GEWIRKEN ODER GESTRICKEN
- 6204Kostüme, Kombinationen, Jacken, Kleider, Röcke, Hosenröcke, lange Hosen (einschließlich Kniebundhosen und ähnliche Hosen), Latzhosen und kurze Hosen (ausgenommen Badehosen), für Frauen oder Mädchen
- 6204.49Kleider, aus anderen Spinnstoffen
- 6204.49.10aus Seide, Schappeseide oder Bourretteseide
- 6204.49.10.00.0Kleider, aus Seide, Schappeseide oder Bourretteseide
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 6204.49.10.00.0
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Drittlandszoll | 12 % | MFN |
| Neuseeland | 0 % | Preferential tariff quota |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| Ukraine | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
Kleid, Größe S, Foto siehe Anlage, - mit einem oberen Teil der Vorder- und der Rückseite aus ca. 0,4 mm dicken, einfarbigen Gewirken aus laut Antrag 100 % Viskose (künstliche Chemiefasern) und einem unteren Teil aus ca. 0,2 mm dicken, einfarbigen Geweben aus laut Antrag 100 % Seide, - teilweise gefüttert, - über den halben Oberschenkel hinausreichend (Rückenlänge: ca. 93 cm), - mit einem runden Halsausschnitt; hinten mit einer ca. 51 cm langen Öffnung mit Reißverschluss, - ärmellos, - auf der Vorderseite mit einem zusätzlich in eine Seitennaht sowie in die Nähte eines Arm- und des Halsaus- schnitts eingenähten Zuschnitt aus Gewirken und Geweben, - am unteren Rand durch Umschlagen und Festnähen gesäumt, - kann aufgrund der Länge ohne ein weiteres, den Unterkörper bedeckendes Kleidungsstück getragen werden, - im Hinblick auf den Umfang und das äußere Erscheinungsbild sind die Gewebe und Gewirke als gleich- bedeutend anzusehen, die Gewebe überwiegen jedoch im Hinblick auf den Wert und bestimmen somit den Charakter der Ware, somit keine Ware der Position 6104. "Kleid, aus Geweben, für Frauen, aus Seide"
Kleid, sog. Dress, Artikelname: MW4152651, Größe 36/S, Foto siehe Anlage, - doppellagig gearbeitet, mit einer Außenlage aus ca. 0,2 mm dicken, einfarbigen Geweben und einer Innenlage aus ca. 0,2 mm dicken, einfarbigen Geweben in Form eines Unterkleides mit schmalen, verstellbaren Schulterträgern (sog. Spaghettiträger); beide Gewebe aus laut Antrag 100 % Seide, - beide Lagen sind im Schulterbereich durch eine einfache Naht dauerhaft miteinander verbunden, - über den halben Oberschenkel reichend (Rückenlänge: ca. 91 cm), - mit einem Umlegekragen, - mit einem runden Ausschnitt, hinten mit einer kurzen Öffnung mit Knopfverschluss, - mit kurzen Ärmeln, - im Bereich der Taille mit aufgesetzten Gürtelschlaufen und einem Bindeband, - am unteren Rand durch Umschlagen und Festnähen gesäumt, - kann ohne ein weiteres, den Unterkörper bedeckendes Kleidungsstück getragen werden. "Kleid aus Geweben, für Frauen, aus Seide"
Kleid, Art. 849003, in Erwachsenengröße, Foto siehe Anlage, - mit einem Oberteil aus ca. 1,5 mm dicken, einfarbigen, gerippten Gewirken aus laut Antrag 71 % Viskose (künstliche Chemiefasern), 28 % Polyester und 1 % Elasthan (beides synthetische Chemiefasern) und einem Rockteil aus ca. 0,2 mm dicken, einfarbigen Geweben aus laut Antrag 100 % Seide, - im oberen Bereich des Rockteils leicht gefüttert, - über die Knie reichend (Rückenlänge: ca. 150 cm), - mit einem Stehkragen, in den ein schmales Bindeband aus Geweben eingezogen ist, - vorn mit einer nicht durchgehenden Öffnung mit einem Knopfverschluss am Kragenansatz, - ärmellos, - seitlich in Taillenhöhe mit einem Reißverschluss, - am unteren Rand durch Umschlagen und Festnähen gesäumt, - kann ohne ein weiteres den Unterkörper bedeckendes Kleidungsstück getragen werden, - im Hinblick auf das äußere Erscheinungsbild sind die Gewirke und die Gewebe als gleichbedeutend zu betrachten, im Hinblick auf den Umfang und den Wert verleihen jedoch die Gewebe aus Seide der Ware den wesentlichen Charakter. "Kleid, aus Geweben, für Frauen, aus Seide"
Kleid, sog. Damentop, Art. Nr. MS142023, Größe 36/S, Foto siehe Anlage, - aus etwa 0,3 mm dicken, bedruckten Geweben aus laut Antrag 100 % Seide, - über den Schritt reichend (Rückenlänge: ca. 81 cm); kann aufgrund der Länge ohne ein weiteres, den Unterkörper bedeckendes Kleidungsstück (Rock oder Hose) getragen werden (somit keine Bluse), - mit einem runden, leicht halsfernen Ausschnitt, - ohne Öffnung oder Verschluss, - ärmellos, - am unteren Rand mit ca. 16 cm hohen Seitenschlitzen, durch Umschlagen und Festnähen gesäumt, - kein Nachthemd, da das Kleidugsstück nach seinen objektiven Merkmalen (insbesondere nach dem Schnitt) unterschiedslos im Bett oder an anderen Orten getragen werden kann und daher nicht dazu bestimmt ist, ausschließlich oder im Wesentlichen als Nachtkleidung getragen zu werden. "Kleid, aus Geweben, für Frauen, aus Seide"
Kleid, sog. Kleid Art. Nr. 515096 / 20380, in Erwachsenengröße, Foto siehe Anlage, - die Ware wird durch ein unfertiges Muster veranschaulicht, die Einfuhrware stellt sich laut Antrag wie folgt dar: - Oberteil: -- doppelt gearbeitet, aus ca. 0,3 mm dicken, buntbedruckten Geweben aus laut Antrag 100% Seide, - Rockteil: -- aus ca. 0,9 mm dicken, einfarbigen Gewirken aus laut Antrag 66 % Viskose (künstliche Chemiefasern), 31 % Polyamid und 3 % Polyurethan (beides synthetische Chemiefasern), - bis etwa zum halben Oberschenkel reichend (Rückenlänge: ca. 86 cm), kann aufgrund der Länge ohne ein weiteres, den Unterkörper bedeckendes Kleidungsstück getragen werden, - mit einem leicht halsfernen, geraden Ausschnitt, - hinten mit einer teilweisen Öffnung mit Reißverschluss, - ärmellos, - am unteren Rand gesäumt, - in Bezug auf das Erscheinungsbild sind Gewebe und Gewirke als gleichbedeutend anzusehen, die Gewirke herrschen nach dem Umfang, die Gewebe nach dem Wert vor; keinem der Flächenerzeugnisse (Gewebe/ Gewirke) kann daher eine charakterbestimmende Bedeutung zuerkannt werden, die Ware ist somit der von den gleichermaßen in Betracht kommenden Positionen (Pos. 6104/ Pos. 6204) in der Nomenklatur zuletzt genannten Position zuzuweisen. "Kleid, aus Geweben, für Frauen, aus Seide"
Kleid, sog. Tunika, Größe S, Foto siehe Anlage, - aus ca. 0,2 mm dicken, einfarbigen Geweben aus lt. Antrag 100 % Seide, - durchgehend gefüttert, - über den Schritt reichend (Rückenlänge: 82 cm); kann aufgrund der Länge ohne ein weiteres, den Unterkörper bedeckendes Kleidungsstück getragen werden, - mit einem runden, leicht halsfernen Ausschnitt, - vorn mit einer nicht durchgehenden Öffnung mit Reißverschluss, - ärmellos, - mit Taschen unterhalb der Taille, - am unteren Rand gesäumt. "Kleid aus Geweben aus Seide, für Frauen"
Kleid, sog. Kleid, Tunika, Art. MS 1344, Größe S, Foto siehe Anlage, - doppellagig gearbeitet; mit einer Außen- und Innenlage aus jeweils ca. 0,3 mm dicken, gefärbten Geweben aus laut Antrag 100 % Seide; die beiden Lagen sind am oberen Rand dauerhaft zusammengenäht, - über den halben Oberschenkel reichend (Rückenlänge: etwa 91 cm); kann aufgrund der Länge ohne ein weiteres, den Unterkörper bedeckendes Kleidungsstück (Rock oder Hose) getragen werden, - ohne Öffnung und ohne Verschluss, - mit schmalen Schulterträgern (sog. Spahettiträger), - am unteren Rand durch Umschlagen und Festnähen gesäumt. "Kleid, aus Geweben, für Frauen, aus Seide"
Kleid, Größe 36, Foto siehe Anlage, - doppellagig gearbeitet: -- mit einer Außenlage aus ca. 0,2 mm dicken, leicht transparenten, buntgewebten Geweben aus laut Antrag 100% Seide und -- mit einer Innenlage aus einfarbigen, blickdichten Geweben aus laut Antrag 100% Polyester (synthetische Chemiefasern) in Form eines Unterkleides mit schmalen, verstellbaren Schulterträgern (sog. Spagettiträger) gearbeitet; -- beide Lagen sind in der Schulternaht dauerhaft zusammengenäht, - über die Mitte des Oberschenkel reichend (Rückenlänge: ca. 93 cm); kann aufgrund der Länge ohne ein weiteres, den Unterkörper bedeckendes Kleidungsstück (Rock oder Hose) getragen werden, - mit einem leicht halsfernen, runden Ausschnitt mit Randeinfassung und einer nicht durchgehenden Öffnung mit Knopfverschluss rechts über links (Frauenkleidung), - mit 3/4 langen Ärmeln; an den Abschlüssen mit ca. 9,5 cm langen Schlitzen und mit verengenden Knopfverschlüssen ausgestattet, - im Taillienhöhe elastisch gerafft, - am unteren Rand sind beide Lagen gesäumt, - nach Umfang und äußerem Erscheinungsbild verleihen die Gewebe aus Seide der Ware ihren Charakter. "Kleid, aus Geweben, für Frauen, aus Seide (charakterbestimmend) und aus Geweben aus synthetischen Chemiefasern"
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Zu Unterpositionen 6204 41 00 bis 6204 49 90: Die Erläuterungen zu den Unterpositionen 6104 41 00 bis 6104 49 00 gelten sinngemäß.
Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Die Erläuterungen zu Pos. 6104 gelten für die Waren dieser Position sinngemäß. Nicht zu dieser Position gehören dagegen Kleidungsstücke aus Geweben der Pos. 5602, 5603, 5903, 5906 oder 5907 (Pos. 6210).
Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EWG) Nr. 645/89 der Kommission vom 14. März 1989 (RV L 645/89) geändert durch Verordnung (EG) Nr. 936/1999 der Kommission vom 27. April 1999 1), geändert durch Verordnung (EG) Nr. 1179/2009 der Kommission vom 26. November 2009 (ABl. EU Nr. L 317/1): 1. Warenzusammenstellung aus zwei Kleidungsstücken 2), in Aufmachung für den Einzelverkauf: a) Leichter, weiter Blouson aus Geweben (Unterposition 6201 93 00 20), siehe Erl. KN Pos. 6201 (EE), Foto 406 A). b) Leichte, lange Hose aus Geweben (100 % synthetische Chemiefaser 3) ), hergestellt aus einem einfarbigen Gewebe, von der Taille bis zu den Knöcheln reichend; in der Taille befindet sich eine Verengung in Gestalt eines elastischen Bandes mit einer Zugkordel. …
Zu Unterpositionen 6204 4100 bis 6204 4990: Zu diesen Unterpositionen gehören nicht leichte, gewebte, sackartige, den Körper von den Schultern beginnend und bis zur Wade bedeckende Kleidungsstücke ohne Seitenschlitze, mit langen oder dreiviertellangen Ärmeln und zusätzlich gegebenenfalls mit hochgeschlossenem Bund-Halsausschnitt. Wenn das Kleidungsstück sich beim Tragen um die eigene Achse dreht, so dass es beim Laufen nicht mehr locker fällt, sondern sich vielmehr um die Beine wickelt, ist es als Nachthemd unter Position 6208 einzureihen (siehe auch Urteil Hessisches Finanzgericht vom 7. Mai 1998 - 7 K 2811/94). Jacken dieser Position sind zum Bedecken des Oberkörpers bestimmte Kleidungsstücke, deren Länge nicht über die Mitte des Oberschenkels hinaus reichen darf. …
Häufige Fragen
Wofür steht die Zolltarifnummer 6204.49.10.00.0?
Die Zolltarifnummer 6204.49.10.00.0 umfasst Kleider, aus Seide, Schappeseide oder Bourretteseide. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.
Wie hoch ist der Zollsatz für 6204.49.10.00.0?
Der Drittlandszollsatz für 6204.49.10.00.0 beträgt 12 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.
Welcher HS-Code gehört zu 6204.49.10.00.0?
Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 620449. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.
Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 6204.49.10.00.0?
6204.49.10.00.0 hat elf Stellen und ist die vollständige deutsche Warennummer für die Einfuhranmeldung. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.
Wo ist 6204.49.10.00.0 im Zolltarif eingeordnet?
6204.49.10.00.0 steht in dieser Hierarchie: 62 KLEIDUNG UND BEKLEIDUNGSZUBEHÖR, AUSGENOMMEN AUS GEWIRKEN ODER GESTRICKEN > 6204 Kostüme, Kombinationen, Jacken, Kleider, Röcke, Hosenröcke, lange Hosen (einschließlich Kniebundhosen und ähnliche Hosen), Latzhosen und kurze Hosen (ausgenommen Badehosen), für Frauen oder Mädchen > 620449 Kleider, aus anderen Spinnstoffen > 62044910 aus Seide, Schappeseide oder Bourretteseide. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.
Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 6204.49.10.00.0?
Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 6204.49.10.00.0 erfasst, zum Beispiel DE24646/15-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.
Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?
Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.
Ändert sich die Zolltarifnummer 6204.49.10.00.0?
Warennummer 6204.49.10.00.0 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.
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