Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 6204.49.90: Kleider, aus anderen Spinnstoffen

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 6204.49.90 steht für Kleider, aus anderen Spinnstoffen. Der Drittlandszollsatz beträgt 12 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

6204.49.90 ist ein KN-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 62. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.

Zolltarifnummer
6204.49.90
Drittlandszoll
12 %
Anmeldefähig
Nein
vZTA-Entscheidungen
6

Einordnung im Zolltarif

  1. 62KLEIDUNG UND BEKLEIDUNGSZUBEHÖR, AUSGENOMMEN AUS GEWIRKEN ODER GESTRICKEN
  2. 6204Kostüme, Kombinationen, Jacken, Kleider, Röcke, Hosenröcke, lange Hosen (einschließlich Kniebundhosen und ähnliche Hosen), Latzhosen und kurze Hosen (ausgenommen Badehosen), für Frauen oder Mädchen
  3. 6204.49Kleider, aus anderen Spinnstoffen
  4. 6204.49.90Kleider, aus anderen Spinnstoffen

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 6204.49.90

HS-Code6204.496 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code6204.49.908 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll12 %MFN
Neuseeland0 %Preferential tariff quota
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
Türkei0 %Customs Union Duty
Andorra0 %Customs Union Duty
San Marino0 %Customs Union Duty
Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren0 %Tariff preference
GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und…0 %Tariff preference
Ukraine0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

DEBTI43272/22-1Erteilt von DEGültig bis 2025-12-04

Zwei miteinander verbundene Kleidungsstücke, bestehend aus zwei Kleidern, Größe S, Foto siehe Anlage, - in einem Polybeutel verpackt, - beide Teile sind durch Druckknopflaschen miteinander verbunden, können aber auch separat getragen werden; keine getrennte Einreihung, da beide Kleider derselben Unterposition zuzuweisen sind, - aus ca. 0,2 mm dicken, bedruckten bzw. einfarbigen Geweben aus laut Antrag anderen pflanzlichen Spinnstoffen als Baumwolle, - können ohne ein weiteres, den Unterkörper bedeckendes Kleidungsstück getragen werden, - bedrucktes Kleid: -- knöchellang (Rückenlänge: ca. 142 cm), -- weit geschnitten, -- ohne Öffnung und ohne Verschluss, vorn mit einer V-förmigen Einkerbung mit Bindebändern versehen, -- mit langen Ärmeln, an den Ärmelenden trompetenförmig gearbeitet und mit einfarbigen Gewebestreifen verziert, -- mit zwei Eingriffsöffnungen unterhalb der Taille, -- im Bereich des Rocks in regelmäßigen Abständen gerafft, -- am unteren Rand durch Umschlagen und Festnähen gesäumt, - einfarbiges Kleid: -- über den halben Oberschenkel reichend (Rückenlänge: ca. 90 cm), -- ärmellos, mit schmalen, längenverstellbaren Schulterträgern (sog. Spaghettiträger), -- mit Brustabnähern versehen, -- ohne Öffnung und ohne Verschluss, -- mit zwei eingesetzten, offenen Taschen unterhalb der Taille, -- am unteren Rand durch Umschlagen und Festnähen gesäumt. "Kleider, aus Geweben, für Frauen, aus pflanzlichen Spinnstoffen"

DEBTI29736/21-1Erteilt von DEGültig bis 2024-09-26

Kleid, Größe 92, Foto siehe Anlage, - in einem Polybeutel verpackt, - aus ca. 0,4 mm dicken, einfarbigen Geweben aus laut Antrag 55 % Leinen und 45 % Baumwolle, - über den halben Oberschenkel reichend (Rückenlänge ca. 47 cm), - mit ca. 2,5 cm breiten Trägern mit angesetzten Rüschen, - vorn mit einer durchgehenden Öffnung mit Knopfverschluss von rechts auf links, der letzte Knopf befindet sich ca. 5 cm vom unteren Rand entfernt (somit schrittbedeckend), - mit einem angesetzten, weiten Rockteil, - am unteren Rand durch Umschlagen und Festnähen gesäumt, - kann ohne ein weiteres, den Unterkörper bedeckendes Kleidungsstück getragen werden, - ist nicht für Kleinkinder mit einer Körpergröße von bis zu 86 cm bestimmt. "Kleid, aus Geweben, für Mädchen, aus Leinen"

DEBTI30157/19-1Erteilt von DEGültig bis 2022-09-08

Kleid, sog. Bussarong, Größe M, Foto siehe Anlage, - aus ca. 0,4 mm dicken, einfarbigen Geweben aus laut Antrag 100 % Leinen, - über den halben Oberschenkel reichend (Rückenlänge ca. 84 cm), somit keine Hemdbluse; vorne ca. 5 cm kürzer gearbeitet (schrittbedeckend), - weit geschnitten, - mit einem V-förmigen Halsausschnitt, - mit langen Ärmeln, - mit zwei eingesetzten Taschen unterhalb der Taille, - am unteren Rand durch Umschlagen und Festnähen gesäumt; mit ca. 16 cm hochreichenden Seitenschlitzen ausgestattet, - kann ohne ein weiteres, den Unterkörper bedeckendes Kleidungsstück getragen werden. "Kleid, aus Geweben, für Frauen, aus Leinen"

DEBTI23376/17-1Erteilt von DEGültig bis 2020-12-26

Kleid, sog. Mantel aus Leinen gewebt, Foto siehe Anlage, - aus ca. 1,2 mm dicken, buntgewebten Geweben aus laut Antrag 100 % Leinen; an den Ärmelenden mit aufgesetzten Zuschnitten aus bedruckten Geweben aus laut Antrag 50 % Leinen und 50 % Baumwolle, - über das Knie reichend (Rückenlänge: ca. 106 cm), - hinten mit einem Stehkragen, - vorn mit einer durchgehenden Öffnung mit Knopfverschluss von rechts über links; der letzte Knopf befindet sich ca. 33 cm vom unteren Rand entfernt (somit schrittbedeckend), - mit langen Ärmeln, - unterhalb der Taille mit zwei eingesetzten, offenen Taschen, - am unteren Rand durch Umschlagen und Festnähen gesäumt, - kann ohne ein weiteres, als den Unterkörper bedeckendes Kleidungsstück getragen werden, - wird im Allgemeinen nicht über jeder anderen Kleidung und zum Schutz gegen das Wetter getragen, somit kein Mantel. "Kleid, aus Geweben, für Frauen, aus Leinen"

DEF/4099/04-1Erteilt von DEGültig bis 2005-12-31

Kleid für Frauen, sog. Damen-Bluse, Art. 602866, in Erwachsenengröße, s. Abb.; - aus 0,4 mm dicken, einfarbigen Geweben aus lt. Antrag 100 % Leinen, - ungefüttert, - mit einem halsnahen Umlegekragen, - über die Knie reichend (Rückenlänge: 103 cm), damit u.a. keine Hemdbluse, - vorn mit einer durchgehenden Öffnung mit Knopfverschluß von rechts über links (Frauenkleidung); der letzte Knopf endet 27 cm oberhalb des unteren Randes und ist damit schrittbedeckend angeordnet; das Kleidungsstück kann somit aufgrund der Länge und Ausstattung ohne ein weiteres, den Unterkörper bedeckendes Kleidungs- stück (Rock oder Hose) als Kleid getragen werden, - mit Brusttaschen, - mit langen Ärmeln, - mit 24 cm hoch reichenden Seitenschlitzen, - am unteren Rand durch Umschlagen und Festnähen gesäumt.

DEF/4096/04-1Erteilt von DEGültig bis 2005-12-31

Kleid für Frauen, sog. Damen-Kleid, Art. 602901, Gr. 46, s. Abb.; - aus 0,4 mm dicken, einfarbigen Geweben aus lt. Antrag 100 % Leinen, - gefüttert, - über die Knie reichend (Rückenlänge: 112 cm); das Kleidungsstück kann somit aufgrund der Länge und Ausstattung ohne ein weiteres, den Unterkörper bedeckendes Kleidungs- stück (Rock oder Hose) als Kleid getragen werden, - ärmellos, - mit Brustabnähern, - in der rechten Seitennaht mit einer Öffnung mit Reißverschluß, - am unteren Rand durch Umschlagen und Festnähen gesäumt.

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 6204

Zu Unterpositionen 6204 41 00 bis 6204 49 90: Die Erläuterungen zu den Unterpositionen 6104 41 00 bis 6104 49 00 gelten sinngemäß.

Pos. 6204

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Die Erläuterungen zu Pos. 6104 gelten für die Waren dieser Position sinngemäß. Nicht zu dieser Position gehören dagegen Kleidungsstücke aus Geweben der Pos. 5602, 5603, 5903, 5906 oder 5907 (Pos. 6210).

Pos. 6204

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EWG) Nr. 645/89 der Kommission vom 14. März 1989 (RV L 645/89) geändert durch Verordnung (EG) Nr. 936/1999 der Kommission vom 27. April 1999 1), geändert durch Verordnung (EG) Nr. 1179/2009 der Kommission vom 26. November 2009 (ABl. EU Nr. L 317/1): 1. Warenzusammenstellung aus zwei Kleidungsstücken 2), in Aufmachung für den Einzelverkauf: a) Leichter, weiter Blouson aus Geweben (Unterposition 6201 93 00 20), siehe Erl. KN Pos. 6201 (EE), Foto 406 A). b) Leichte, lange Hose aus Geweben (100 % synthetische Chemiefaser 3) ), hergestellt aus einem einfarbigen Gewebe, von der Taille bis zu den Knöcheln reichend; in der Taille befindet sich eine Verengung in Gestalt eines elastischen Bandes mit einer Zugkordel. …

Pos. 6204

Zu Unterpositionen 6204 4100 bis 6204 4990: Zu diesen Unterpositionen gehören nicht leichte, gewebte, sackartige, den Körper von den Schultern beginnend und bis zur Wade bedeckende Kleidungsstücke ohne Seitenschlitze, mit langen oder dreiviertellangen Ärmeln und zusätzlich gegebenenfalls mit hochgeschlossenem Bund-Halsausschnitt. Wenn das Kleidungsstück sich beim Tragen um die eigene Achse dreht, so dass es beim Laufen nicht mehr locker fällt, sondern sich vielmehr um die Beine wickelt, ist es als Nachthemd unter Position 6208 einzureihen (siehe auch Urteil Hessisches Finanzgericht vom 7. Mai 1998 - 7 K 2811/94). Jacken dieser Position sind zum Bedecken des Oberkörpers bestimmte Kleidungsstücke, deren Länge nicht über die Mitte des Oberschenkels hinaus reichen darf. …

Unterteilungen dieser Nummer

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 6204.49.90?

Die Zolltarifnummer 6204.49.90 umfasst Kleider, aus anderen Spinnstoffen. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 6204.49.90?

Der Drittlandszollsatz für 6204.49.90 beträgt 12 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 6204.49.90?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 620449. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 6204.49.90?

6204.49.90 hat acht Stellen und entspricht der Kombinierten Nomenklatur der EU. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 6204.49.90 im Zolltarif eingeordnet?

6204.49.90 steht in dieser Hierarchie: 62 KLEIDUNG UND BEKLEIDUNGSZUBEHÖR, AUSGENOMMEN AUS GEWIRKEN ODER GESTRICKEN > 6204 Kostüme, Kombinationen, Jacken, Kleider, Röcke, Hosenröcke, lange Hosen (einschließlich Kniebundhosen und ähnliche Hosen), Latzhosen und kurze Hosen (ausgenommen Badehosen), für Frauen oder Mädchen > 620449 Kleider, aus anderen Spinnstoffen. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 6204.49.90?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 6204.49.90 erfasst, zum Beispiel DEBTI43272/22-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 6204.49.90?

KN-Code 6204.49.90 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

Mehr zur Einreihung

Mehr als ein Produkt einzureihen?

Diese Seite zeigt eine Nummer. Zolltarif-Finder tarifiert ganze Warenlisten aus Excel, CSV oder Ihrem ERP, mit Begründung nach AV 1 bis 6, amtlichen Quellen, Compliance-Prüfung und prüfungssicheren Berichten.