Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 6204.52.00: Röcke und Hosenröcke, aus Baumwolle

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 6204.52.00 steht für Röcke und Hosenröcke, aus Baumwolle. Der Drittlandszollsatz beträgt 12 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

6204.52.00 ist ein KN-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 62. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.

Zolltarifnummer
6204.52.00
Drittlandszoll
12 %
Anmeldefähig
Nein
vZTA-Entscheidungen
8

Einordnung im Zolltarif

  1. 62KLEIDUNG UND BEKLEIDUNGSZUBEHÖR, AUSGENOMMEN AUS GEWIRKEN ODER GESTRICKEN
  2. 6204Kostüme, Kombinationen, Jacken, Kleider, Röcke, Hosenröcke, lange Hosen (einschließlich Kniebundhosen und ähnliche Hosen), Latzhosen und kurze Hosen (ausgenommen Badehosen), für Frauen oder Mädchen
  3. 6204.52aus Baumwolle
  4. 6204.52.00Röcke und Hosenröcke, aus Baumwolle

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 6204.52.00

HS-Code6204.526 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code6204.52.008 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll12 %MFN
Neuseeland0 %Preferential tariff quota
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
Türkei0 %Customs Union Duty
Andorra0 %Customs Union Duty
San Marino0 %Customs Union Duty
Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren0 %Tariff preference
GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und…0 %Tariff preference
Ukraine0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

DE25218/15-1Erteilt von DEGültig bis 2022-01-26

Rock, sog. Berufshosenrock, denim e.s.fusion, Damen, stonewashed, Art. 85887xx, Größe 36, Foto siehe Anlage, - aus ca. 0,8 mm dicken, buntgewebten Geweben aus laut Antrag 100 % Baumwolle, - über den Schritt reichend (Seitenlänge: ca. 37 cm), - in der Taille abschließend, mit einem angesetzten Taillenbund, - in Art eines Wickelrocks, im Taillenbund mit einem Druckknopfverschluss von rechts auf links zu schließen, - vorn mit einer kontrastfarbenen, gemusterten Paspel, - seitlich mit eingesetzten Taschen und hinten mit eingesetzten Gesäßtaschen, - innen mit einer kurzen Hose gearbeitet, die kürzer ist als der Rock, so dass die Hosenbeine nicht zu sehen sind, - an den Rändern des Rocks und an den Beinabschlüssen der Hose durch Umschlagen und Festnähen gesäumt, - nach dem Schnitt und dem Gesamteindruck handelt es sich um einen Rock, - keine Einreihung als Arbeits- und Berufskleidung, da innerhalb der Unterposition (HS) 6204 52 keine Einreihung als Arbeits- und Berufskleidung vorgesehen ist. "Rock, aus Geweben, für Frauen, aus Baumwolle"

DE25199/15-1Erteilt von DEGültig bis 2022-01-26

Rock, sog. Berufshosenrock, denim e.s.fusion, Damen, black, Art. 85888xx, Größe 36, Foto siehe Anlage, - aus ca. 0,6 mm dicken, einfarbigen Geweben aus laut Antrag 68 % Baumwolle, 30 % Polyester und 2 % Elasthan (beides synthetische Chemiefasern), - über den Schritt reichend (Seitenlänge: ca. 38 cm), - in der Taille abschließend, mit einem angesetzten Taillenbund, - in Art eines Wickelrocks, im Taillenbund mit einem Druckknopfverschluss von rechts auf links zu schließen, - seitlich mit eingesetzten Taschen und hinten mit eingesetzten Gesäßtaschen, - innen mit einer kurzen Hose gearbeitet, die kürzer ist als der Rock, so dass die Hosenbeine nicht zu sehen sind, - an den Rändern des Rocks und an den Beinabschlüssen der Hose durch Umschlagen und Festnähen gesäumt, - nach dem Schnitt und dem Gesamteindruck handelt es sich um einen Rock, - keine Einreihung als Arbeits- und Berufskleidung, da innerhalb der Unterposition (HS) 6204 52 keine Einreihung als Arbeits- und Berufskleidung vorgesehen ist. "Rock, aus Geweben, für Frauen, aus Baumwolle"

DE25231/15-1Erteilt von DEGültig bis 2022-01-26

Rock, sog. Berufshosenrock, stripe e.s.fusion, Damen, blue/white, Art. 85889xx, Größe 36, Foto siehe Anlage, - aus ca. 0,7 mm dicken, buntgewebten Geweben aus laut Antrag 97 % Baumwolle und 3 % Elasthan (synthetische Chemiefasern), - über den Schritt reichend (Seitenlänge: ca. 38 cm), - in der Taille abschließend, mit einem angesetzten Taillenbund, - in Art eines Wickelrocks, im Taillenbund mit einem Druckknopfverschluss von rechts auf links zu schließen, - seitlich mit eingesetzten Taschen und hinten mit eingesetzten Gesäßtaschen, - innen mit einer kurzen Hose gearbeitet, die kürzer ist als der Rock, so dass die Hosenbeine nicht zu sehen sind, - an den Rändern des Rocks und an den Beinabschlüssen der Hose durch Umschlagen und Festnähen gesäumt, - nach dem Schnitt und dem Gesamteindruck handelt es sich um einen Rock, - keine Einreihung als Arbeits- und Berufskleidung, da innerhalb der Unterposition (HS) 6204 52 keine Einreihung als Arbeits- und Berufskleidung vorgesehen ist. "Rock, aus Geweben, für Frauen, aus Baumwolle"

DEBTI42425/18-1Erteilt von DEGültig bis 2021-11-25

Rock, sog. gewebter Mädchenrock, Art. 204696000, Größe 116, Foto siehe Anlage, - aus ca. 0,4 mm dicken, bedruckten Geweben (nicht nach dem Batikverfahren handbedruckt) aus lt. Antrag 100 % Baumwolle, - bis etwa zur Mitte der Oberschenkel reichend (Seitenlänge: ca. 29 cm), - in der Taille abschließend, mit einem ca. 3 cm breiten, teilweise elastischen Taillenbund, - ohne Öffnung und ohne Verschluss, - vorn mit einer aufgenähten Schleife verziert, - mit im Rücken sich kreuzenden und festgenähten Trägern aus o.g. Geweben ausgestattet; vorn mittels Druckknöpfen zu befestigen, - am unteren Rand durch Umschlagen und Festnähen gesäumt, - kann ohne ein weiteres, den Unterkörper bedeckendes Kleidungsstück getragen werden. "Rock aus Geweben, für Mädchen, aus Baumwolle"

DE10108/15-1Erteilt von DEGültig bis 2021-06-15

Rock, sog. Berufshosenrock e.s.fusion, Art. 8588xxx, Größe 36, Foto siehe Anlage, - aus ca. 0,4 mm dicken, buntgewebten (Rockteil) und einfarbigen (Hosenteil) Geweben aus laut Antrag 75 % Baumwolle und 23 % Elastomultiester und 2 % Elasthan (beides synthetische Chemiefasern), - über den Schritt reichend (Seitenlänge: ca. 35 cm), - in der Taille abschließend, mit einem angesetzten Taillenbund, teilweise aus dem einfarbigen Gewebe des Hosenteils, - in Art eines Wickelrocks, mit Druckknopfverschluss von rechts auf links im Taillenbund, - seitlich mit eingesetzten Taschen und hinten mit eingesetzten Gesäßtaschen, - innen mit einer kurzen Hose gearbeitet, die kürzer ist als der Rock, so dass die Hosenbeine nicht zu sehen sind, - am unteren Rand des Rocks und an den Beinabschlüssen der Hose durch Umschlagen und Festnähen gesäumt, - nach dem Schnitt und dem Gesamteindruck handelt es sich um einen Rock, - keine Einreihung als Arbeits- und Berufskleidung, da innerhalb der Unterposition (HS) 6204 52 keine Einreihung als Arbeits- und Berufskleidung vorgesehen ist. "Rock, aus Geweben, für Frauen, aus Baumwolle"

DE20528/14-1Erteilt von DEGültig bis 2020-12-07

Rock, Style 682500804, Größe 116, Foto siehe Anlage, - mit einer an einer Gürtelschlaufe befestigten "Haarklammer" ausgestattet; die "Haarklammer" ist geringwertig und im Hinblick auf die Verwendung als unbedeutend zu betrachten, sie ändert das Wesen der Hauptware nicht und ist deshalb wie diese einzureihen, - aus ca. 0,5 mm dicken, einfarbigen Geweben aus laut Antrag 100 % Baumwolle, - in der Taille abschließend, mit einem ca. 3 cm breiten, elastischen, in der Weite regulierbaren Bund mit Gürtelschlaufen, - hinten mit einer ca. 15 cm langen Öffnung mit Reißverschluss und einem Druckknopfverschluss im Bund, - bis über den halben Oberschenkel reichend (Seitenlänge: ca. 29 cm), - am unteren Rand durch Umschlagen und Festnähen gesäumt. "Rock, aus Geweben, für Mädchen, aus Baumwolle"

DE15678/14-1Erteilt von DEGültig bis 2020-10-08

Rock, sog. Rock für Frauen, Style 767501620, Größe S, Foto siehe Anlage, - zweilagig gearbeitet; mit einer Außenlage aus bis zu 1,3 mm dicken Stickereien der Pos. 5810 mit einem Stickgrund aus einfarbigen, durchbrochen gearbeiteten Gewirken aus laut Antrag 70 % Baumwolle und 30 % Polyamid (synthetische Chemiefasern) und einer Innenlage aus ca. 0,3 mm dicken, einfarbigen Gewirken aus Spinnstoffen, - über den Schritt reichend (Seitenlänge: ca. 42 cm), - in der Taille abschließend, mit einem elastischen Bund, - ohne Öffnung und ohne Verschluss, - am unteren Rand abgepasst hergestellt bzw. durch Umschlagen und Festnähen gesäumt, - insbesondere im Hinblick auf das äußere Erscheinungsbild sind die Stickereien charakterbestimmend. "Rock, aus Stickereien, für Frauen, aus Baumwolle"

FR-RTC-2016-009581Erteilt von FRGültig bis 2020-04-18

JUPE LONGUE EN TISSU DE COTON (97% COTON, 3% ELASTHANNE) COMPORTANT DES POCHES, DES BOUTONS SUR LE DEVANT ET UNE OUVERTURE PARTIELLE AU DOS DOTEE D’UNE FERMETURE A GLISSIERE.

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 6204

Zu Unterpositionen 6204 51 00 bis 6204 59 90: Die Erläuterungen zu den Unterpositionen 6104 51 00 bis 6104 5900 gelten sinngemäß.

Pos. 6204

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Die Erläuterungen zu Pos. 6104 gelten für die Waren dieser Position sinngemäß. Nicht zu dieser Position gehören dagegen Kleidungsstücke aus Geweben der Pos. 5602, 5603, 5903, 5906 oder 5907 (Pos. 6210).

Pos. 6204

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EWG) Nr. 645/89 der Kommission vom 14. März 1989 (RV L 645/89) geändert durch Verordnung (EG) Nr. 936/1999 der Kommission vom 27. April 1999 1), geändert durch Verordnung (EG) Nr. 1179/2009 der Kommission vom 26. November 2009 (ABl. EU Nr. L 317/1): 1. Warenzusammenstellung aus zwei Kleidungsstücken 2), in Aufmachung für den Einzelverkauf: a) Leichter, weiter Blouson aus Geweben (Unterposition 6201 93 00 20), siehe Erl. KN Pos. 6201 (EE), Foto 406 A). b) Leichte, lange Hose aus Geweben (100 % synthetische Chemiefaser 3) ), hergestellt aus einem einfarbigen Gewebe, von der Taille bis zu den Knöcheln reichend; in der Taille befindet sich eine Verengung in Gestalt eines elastischen Bandes mit einer Zugkordel. …

Kapitel 62

1. Zu Kapitel 62 gehören nur konfektionierte Waren aus anderen textilen Flächenerzeugnissen als Watte. Nicht zu diesem Kapitel gehören Waren aus Gewirken oder Gestricken (ausgenommen Waren der Position 6212) (RV E6201000). 2. Zu Kapitel 62 gehören nicht: a) Altwaren der Position 6309 (RV E6202A00); b) orthopädische Apparate und andere orthopädische Vorrichtungen, z.B. Bruchbänder, medizinisch-chirurgische Gürtel (Position 9021) (RV E6202B00). 3. Im Sinne der Positionen 6203 und 6204 gilt: a) Die Begriffe „Anzüge" und „Kostüme" beziehen sich auf eine Zusammenstellung von Kleidungsstücken, die aus zwei oder drei hinsichtlich ihrer Schauseite aus dem gleichen Flächenerzeugnis hergestellten Teilen besteht und sich zusammensetzt aus: - einer einzigen Jacke zum Bedecken des Oberkörpers, deren Außenseite ohne Ärmel, aus vier oder mehr Teilen (Bahnen) zusammengesetzt ist, möglicherweise um eine …

Unterteilungen dieser Nummer

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 6204.52.00?

Die Zolltarifnummer 6204.52.00 umfasst Röcke und Hosenröcke, aus Baumwolle. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 6204.52.00?

Der Drittlandszollsatz für 6204.52.00 beträgt 12 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 6204.52.00?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 620452. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 6204.52.00?

6204.52.00 hat acht Stellen und entspricht der Kombinierten Nomenklatur der EU. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 6204.52.00 im Zolltarif eingeordnet?

6204.52.00 steht in dieser Hierarchie: 62 KLEIDUNG UND BEKLEIDUNGSZUBEHÖR, AUSGENOMMEN AUS GEWIRKEN ODER GESTRICKEN > 6204 Kostüme, Kombinationen, Jacken, Kleider, Röcke, Hosenröcke, lange Hosen (einschließlich Kniebundhosen und ähnliche Hosen), Latzhosen und kurze Hosen (ausgenommen Badehosen), für Frauen oder Mädchen > 620452 aus Baumwolle. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 6204.52.00?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 6204.52.00 erfasst, zum Beispiel DE25218/15-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 6204.52.00?

KN-Code 6204.52.00 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

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