Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 6204.53.00.90.0: Röcke und Hosenröcke, andere

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 6204.53.00.90.0 steht für Röcke und Hosenröcke, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 12 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

6204.53.00.90.0 ist ein Warennummer des EU-Zolltarifs aus Kapitel 62. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist anmeldefähig: Sie können sie in dieser Form in einer Zollanmeldung verwenden.

Zolltarifnummer
6204.53.00.90.0
Drittlandszoll
12 %
Anmeldefähig
Ja
vZTA-Entscheidungen
8

Einordnung im Zolltarif

  1. 62KLEIDUNG UND BEKLEIDUNGSZUBEHÖR, AUSGENOMMEN AUS GEWIRKEN ODER GESTRICKEN
  2. 6204Kostüme, Kombinationen, Jacken, Kleider, Röcke, Hosenröcke, lange Hosen (einschließlich Kniebundhosen und ähnliche Hosen), Latzhosen und kurze Hosen (ausgenommen Badehosen), für Frauen oder Mädchen
  3. 6204.53aus synthetischen Chemiefasern
  4. 6204.53.00Röcke und Hosenröcke, aus synthetischen Chemiefasern
  5. 6204.53.00.90andere
  6. 6204.53.00.90.0Röcke und Hosenröcke, andere

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 6204.53.00.90.0

HS-Code6204.536 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code6204.53.008 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU
TARIC-Code6204.53.00.9010 Stellen, trägt die EU-Maßnahmen
Warennummer6204.53.00.90.011 Stellen, für die deutsche Einfuhranmeldung

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll12 %MFN
Neuseeland0 %Preferential tariff quota
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
Türkei0 %Customs Union Duty
Andorra0 %Customs Union Duty
San Marino0 %Customs Union Duty
Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren0 %Tariff preference
GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und…0 %Tariff preference
Ukraine0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

DEBTI12955/25-1Erteilt von DEGültig bis 2028-07-13

Rock, Größe 42, Foto siehe Anlage, - in einem Polybeutel verpackt, - aus ca. 0,2 mm dicken, einfarbigen Geweben aus laut Antrag 100 % Polyester (synthetische Chemiefasern), - über das Knie reichend (Seitenlänge: ca. 87 cm), - in Art eines Wickelrocks gestaltet, mit großflächig überlappenden, im Taillenbund dauerhaft zusammengenähten Vorderteilen (eines asymmetrisch gearbeitet), - in der Taille abschließend; mit einem ca. 3 cm breiten, elastischen Bund, - mit einem ca. 1 cm breiten Band in der Art eines Ziergürtels mit Hakenverschluss und einem Einsatz in Form eines Firmenlogos aus augenscheinlich unedlem Metall ausgestattet; durch eine am Bund innenseitig angebrachte Schlaufe geführt, - an den unteren Rändern gesäumt, - kann ohne ein weiteres, den Unterkörper bedeckendes Kleidungsstück getragen werden. "Rock, aus Geweben, für Frauen, aus synthetischen Chemiefasern, nicht nach dem Batik- Verfahren handbedruckt"

DEBTI12952/25-1Erteilt von DEGültig bis 2028-06-23

Rock, Größe 38, Foto siehe Anlage, - in einem Polybeutel verpackt, - zweilagig gearbeitet (im Taillenbund dauerhaft zusammengenäht); mit einer Außenlage aus ca. 0,3 mm dicken, musterbildend mit Scherstaub beflockten (bedruckten), durchscheinenden Geweben (somit kein Tüll) und einer kürzer gearbeiteten Innenlage aus ca. 0,3 mm dicken, einfarbigen Geweben; aus laut Antrag 100 % Polyester (synthetische Chemiefasern), - über das Knie reichend (Seitenlänge: ca. 85 cm), - in der Taille abschließend; mit einem ca. 4 cm breiten, doppelt gearbeiteten Bund aus Samt- gewirken, - hinten mit einer ca. 20 cm langen Öffnung mit Reißverschluss, - an den unteren Rändern durch Umschlagen und Festnähen gesäumt, - kann ohne ein weiteres, den Unterkörper bedeckendes Kleidungsstück getragen werden. "Rock, aus Geweben, für Frauen, aus synthetischen Chemiefasern, nicht nach dem Batik- Verfahren handbedruckt"

DEBTI13641/23-1Erteilt von DEGültig bis 2026-04-27

Rock, sog. Tüllrock, Größe XXL/XXXL, Foto siehe Anlage, - im Bereich des sog. Sattels (Taillenbund und daran anschließender, ca. 15 cm breiter Teil) aus ca. 0,5 mm dicken, einfarbigen Gewirken, - im restlichen Bereich mehrlagig gearbeitet: -- mit zwei äußeren Lagen aus ca. 0,1 mm dicken, durchscheinenden, einfarbigen Geweben; zwischen den beiden Gewebelagen mit einer eingearbeiteten Lichterkette, bestehend aus 30 Leuchtdioden, zwei Metalldrähten, zwei Knopfzellen (Batterien) und einem Schalter ausgestattet, -- mit einer etwas kürzer gearbeiteten Innenlage aus ca. 0,2 mm dicken, einfarbigen Gewirken, - alle Flächenerzeugnisse aus laut Antrag 100 % Polyester (synthetische Chemiefasern), - über den halben Oberschenkel reichend (Seitenlänge: ca. 57,5 cm), - in der Taille abschließend, - ohne Öffnung und ohne Verschluss, - an den unteren Rändern mit Überwendlichnähten gesäumt, - kann ohne ein weiteres, den Unterkörper bedeckendes Kleidungsstück getragen werden, - im Hinblick auf den Umfang und das äußere Erscheinungsbild sind die Gewebe gegenüber den Gewirken charakterbestimmend. "Rock, aus Geweben, für Frauen, aus synthetischen Chemiefasern, nicht nach dem Batik-Verfahren handbedruckt"

DEBTI17771/21-1Erteilt von DEGültig bis 2024-05-30

Rock, Größe S, Foto siehe Anlage, - in einem bedruckten Polybeutel verpackt, - mit einem Rockteil aus ca. 0,2 mm dicken, einfarbigen Geweben aus laut Antrag 88 % Polyester und 12 % Elasthan (beides synthetische Chemiefasern) sowie mit einem Hosenteil aus ca. 0,6 mm dicken, einfarbigen Gewirken aus laut Antrag 82 % Polyester und 18 % Elasthan, - über den Schritt reichend (Seitenlänge: ca. 35 cm), vorn im mittleren Bereich ca. 2 cm kürzer gearbeitet, - in der Taille abschließend, mit einem angesetzten, ca. 8 cm breiten, elastischen Taillenbund, - ohne Öffnung und ohne Verschluss, - innen mit einer dauerhaft am Bund angenähten kurzen Hose, die kürzer gearbeitet ist als der Rock, so dass die Hosenbeine nicht zu sehen sind, - am Taillenbund vorn mit einem Firmenemblem bedruckt, - am unteren Rand des Rockes lediglich geschnitten; an den Beinabschlüssen der Hose durch Um- schlagen und Festnähen gesäumt, - nach dem Schnitt und dem Gesamteindruck handelt es sich um einen Rock, - insbesondere im Hinblick auf das äußere Erscheinungsbild verleihen die Gewebe der Ware ihren wesentlichen Charakter. "Rock, aus Geweben, für Frauen, aus synthetischen Chemiefasern, nicht nach dem Batik-Verfahren handbedruckt"

DEBTI53194/20-1Erteilt von DEGültig bis 2024-02-17

Rock, Größe M, Foto siehe Anlage, - aus einem dreilagigen, abgeteilt versteppten Verbunderzeugnis der Position 5811; mit einer Außen- und Innenlage aus ca. 0,1 mm dicken, einfarbigen Geweben aus laut Antrag 100 % Polyester (synthetische Chemiefasern) und einer Zwischenlage aus Wattierungsstoff, - über den Schritt reichend (Seitenlänge: ca. 42 cm), - in der Taille abschließend, mit einem ca. 4 cm breiten Bund, - seitlich mit einer ca. 19 cm langen Öffnung mit Reißverschluss und einem Druckknopfriegel am Bund, - kann ohne ein weiteres, den Unterkörper bedeckendes Kleidungsstück getragen werden. "Rock, aus Geweben, für Frauen, aus synthetischen Chemiefasern, nicht nach dem Batik-Verfahren handbedruckt"

DEBTI43064/19-1Erteilt von DEGültig bis 2023-01-30

Karnevalskostüm, sog. Kinderkostüm "Stewardess", Art. Kopf NAN 8349342 und NAN 8346926, in Kindergröße, Foto siehe Anlage, - Warenzusammenstellung, bestehend aus einem Rock, einer Mütze (Kopfbedeckung), zwei "Manschetten" (andere konfektionierte Ware) und einem Schal (Bekleidungszubehör), - alle Flächenerzeugnisse aus laut Antrag 100 % Polyester (synthetische Chemiefasern), - gemeinsam in einem Polybeutel für den Einzelverkauf aufgemacht und zur Befriedigung eines speziellen Bedarfs zusammengestellt, - gehört als Maskenkostüm aus Spinnstoffen nicht zum Warenkreis der Position 9505, - Rock: -- aus ca. 0,3 mm dicken, einfarbigen Geweben, -- über den Schritt reichend (Seitenlänge: ca. 39 cm), -- in der Taille abschließend, mit einem ca. 5 cm breiten, angesetzten, doppelt gearbeiteten, teilweise elastischen Bund, -- ohne Öffnung und ohne Verschluss, -- mit aufgenähten, kontrastfarbenen Borten verziert, -- am unteren Rand durch Überwendlichnähte gesäumt, -- kann ohne ein weiteres, den Unterkörper bedeckendes Kleidungsstück getragen werden, - Mütze: -- aus mehreren Zuschnitten aus einem zweilagigen Flächenerzeugnis, mit einer Außenlage (Schauseite) aus ein- farbigen Geweben und einer Innenlage aus augenscheinlich Vliesstoffen, -- mit einem max. Durchmesser von ca. 26 cm, -- mit aufgenähten, kontrastfarbenen Borten und einer Applikationsstickerei verziert, -- ohne Schirm, - "Manschetten": -- jeweils annähernd rechteckig, mit einer Länge von ca. 22 cm und einer Breite von ca. 6,5 cm, -- aus dem oben genannten zweilagigen Flächenerzeugnis der Mütze, -- an den Enden mit einem angenähten Klettverschluss ausgestattet (u. a. deshalb konfektioniert), -- mit aufgenähten, kontrastfarbenen Borten verziert, -- aufgrund des Verwendungszwecks als Armschmuck (Armband) kein Bekleidungszubehör, -- kein Fantasieschmuck der Position 7117, da Waren aus Spinnstoffen vom Kapitel 71 ausgenommen sind, - Schal: -- doppellagig gearbeitet; aus ca. 0,4 mm dicken, bedruckten Gewirken, -- mit einer max. Länge von ca. 93 cm und einer max. Breite von ca. 8,5 cm; an den Schmalseiten spitz zulaufend gearbeitet, -- durch Zusammennähen konfektioniert, - im Hinblick auf den Umfang und den Gesamteindruck bestimmt der Rock den Charakter der Warenzusammen- stellung. "Rock, aus Geweben, für Mädchen, aus synthetischen Chemiefasern, nicht nach dem Batik-Verfahren hand- bedruckt"

DEBTI45852/19-1Erteilt von DEGültig bis 2022-10-24

Rock, sog. Rock e.s. motion ten, Damen, A3-Art. 6620634, Größe 36, Foto siehe Anlage, - aus ca. 0,5 mm dicken, einfarbigen Geweben aus laut Antrag 38 % Elastomultiester und 16 % Polyamid (beides synthetische Chemiefasern) und 46 % Baumwolle, - in der Taille abschließend, mit einem ca. 5 cm breiten, angesetzten Bund mit Gürtelschlaufen, - über den Schritt reichend (Seitenlänge: ca. 48 cm), - vorn mit einer ca. 18 cm langen Öffnung mit Knopfverschluss von links über rechts; kennzeichnet sich als Rock, - hinten mit einem ca. 11 cm hochreichenden Mittelschlitz, - mit diversen eingesetzten und aufgesetzten, offenen oder mit Patte und Klettverschluss oder mit Reißverschluss oder Druckknopfverschluss ausgestatteten Taschen, - am unteren Rand durch Umschlagen und Festnähen gesäumt, - kann ohne ein weiteres, den Unterkörper bedeckendes Kleidungsstück getragen werden. "Rock, aus Geweben, für Frauen, aus synthetischen Chemiefasern, nicht nach dem Batik-Verfahren handbedruckt"

DE14073/17-1Erteilt von DEGültig bis 2020-08-17

Latzrock, sog. Westenrock, in Erwachsenengröße, Fotos siehe Anlage, - aus bis zu 0,4 mm dicken, einfarbigen bzw. buntgewebten Geweben aus laut Antrag 65 % Polyester (synthetische Chemiefasern) und 35 % Baumwolle, - über die Knie reichend (Seitenlänge: ca. 76 cm), - in Art eines einfarbigen Wickelrocks, der im Rücken mit fünf, am ca. 3 cm breiten Taillenbund befindlichen Druckknöpfen großflächig überlappend geschlossen wird, - mit einem angenähten, doppelt gearbeiteten, karierten Vorderlatz in Westenoptik, der im Nacken mit einem längenverstellbaren Träger (sog. Neckholder) mit Druckknöpfen geschlossen werden kann; vorn mit einer Knopfverschlussattrappe mit drei Knöpfen und einer Taschenattrappe mit angedeuteten Einstecktüchern, - unterhalb der Taille mit zwei aufgesetzten Taschen mit einem ca. 3 cm breiten Rand aus dem Gewebe des Latzes, - an allen Rändern durch Umschlagen und Festnähen gesäumt, - kann ohne ein weiteres, den Unterkörper bedeckendes Kleidungsstück getragen werden, - keine Einreihung als Arbeits- und Berufsbekleidung, u. a. da innerhab der Unterposition 6204 53 keine entsprechende Unterteilung vorgesehen ist. "Rock, aus Geweben, für Frauen, aus synthetischen Chemiefasern, nicht nach dem Batik-Verfahren handbedruckt"

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 6204

Zu Unterpositionen 6204 51 00 bis 6204 59 90: Die Erläuterungen zu den Unterpositionen 6104 51 00 bis 6104 5900 gelten sinngemäß.

Pos. 6204

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Die Erläuterungen zu Pos. 6104 gelten für die Waren dieser Position sinngemäß. Nicht zu dieser Position gehören dagegen Kleidungsstücke aus Geweben der Pos. 5602, 5603, 5903, 5906 oder 5907 (Pos. 6210).

Pos. 6204

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EWG) Nr. 645/89 der Kommission vom 14. März 1989 (RV L 645/89) geändert durch Verordnung (EG) Nr. 936/1999 der Kommission vom 27. April 1999 1), geändert durch Verordnung (EG) Nr. 1179/2009 der Kommission vom 26. November 2009 (ABl. EU Nr. L 317/1): 1. Warenzusammenstellung aus zwei Kleidungsstücken 2), in Aufmachung für den Einzelverkauf: a) Leichter, weiter Blouson aus Geweben (Unterposition 6201 93 00 20), siehe Erl. KN Pos. 6201 (EE), Foto 406 A). b) Leichte, lange Hose aus Geweben (100 % synthetische Chemiefaser 3) ), hergestellt aus einem einfarbigen Gewebe, von der Taille bis zu den Knöcheln reichend; in der Taille befindet sich eine Verengung in Gestalt eines elastischen Bandes mit einer Zugkordel. …

Kapitel 62

1. Zu Kapitel 62 gehören nur konfektionierte Waren aus anderen textilen Flächenerzeugnissen als Watte. Nicht zu diesem Kapitel gehören Waren aus Gewirken oder Gestricken (ausgenommen Waren der Position 6212) (RV E6201000). 2. Zu Kapitel 62 gehören nicht: a) Altwaren der Position 6309 (RV E6202A00); b) orthopädische Apparate und andere orthopädische Vorrichtungen, z.B. Bruchbänder, medizinisch-chirurgische Gürtel (Position 9021) (RV E6202B00). 3. Im Sinne der Positionen 6203 und 6204 gilt: a) Die Begriffe „Anzüge" und „Kostüme" beziehen sich auf eine Zusammenstellung von Kleidungsstücken, die aus zwei oder drei hinsichtlich ihrer Schauseite aus dem gleichen Flächenerzeugnis hergestellten Teilen besteht und sich zusammensetzt aus: - einer einzigen Jacke zum Bedecken des Oberkörpers, deren Außenseite ohne Ärmel, aus vier oder mehr Teilen (Bahnen) zusammengesetzt ist, möglicherweise um eine …

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 6204.53.00.90.0?

Die Zolltarifnummer 6204.53.00.90.0 umfasst Röcke und Hosenröcke, andere. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 6204.53.00.90.0?

Der Drittlandszollsatz für 6204.53.00.90.0 beträgt 12 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 6204.53.00.90.0?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 620453. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 6204.53.00.90.0?

6204.53.00.90.0 hat elf Stellen und ist die vollständige deutsche Warennummer für die Einfuhranmeldung. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 6204.53.00.90.0 im Zolltarif eingeordnet?

6204.53.00.90.0 steht in dieser Hierarchie: 62 KLEIDUNG UND BEKLEIDUNGSZUBEHÖR, AUSGENOMMEN AUS GEWIRKEN ODER GESTRICKEN > 6204 Kostüme, Kombinationen, Jacken, Kleider, Röcke, Hosenröcke, lange Hosen (einschließlich Kniebundhosen und ähnliche Hosen), Latzhosen und kurze Hosen (ausgenommen Badehosen), für Frauen oder Mädchen > 620453 aus synthetischen Chemiefasern > 62045300 Röcke und Hosenröcke, aus synthetischen Chemiefasern > 6204530090 andere. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 6204.53.00.90.0?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 6204.53.00.90.0 erfasst, zum Beispiel DEBTI12955/25-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 6204.53.00.90.0?

Warennummer 6204.53.00.90.0 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

Mehr zur Einreihung

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