Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 6204.62.11.00.0: Arbeits- und Berufskleidung, lange Hosen (einschließlich Kniebundhosen und ähnliche…

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 6204.62.11.00.0 steht für Arbeits- und Berufskleidung, lange Hosen (einschließlich Kniebundhosen und ähnliche Hosen), Arbeits- und Berufskleidung. Der Drittlandszollsatz beträgt 12 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

6204.62.11.00.0 ist ein Warennummer des EU-Zolltarifs aus Kapitel 62. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist anmeldefähig: Sie können sie in dieser Form in einer Zollanmeldung verwenden.

Zolltarifnummer
6204.62.11.00.0
Drittlandszoll
12 %
Anmeldefähig
Ja
vZTA-Entscheidungen
1

Einordnung im Zolltarif

  1. 62KLEIDUNG UND BEKLEIDUNGSZUBEHÖR, AUSGENOMMEN AUS GEWIRKEN ODER GESTRICKEN
  2. 6204Kostüme, Kombinationen, Jacken, Kleider, Röcke, Hosenröcke, lange Hosen (einschließlich Kniebundhosen und ähnliche Hosen), Latzhosen und kurze Hosen (ausgenommen Badehosen), für Frauen oder Mädchen
  3. 6204.62lange Hosen (einschließlich Kniebundhosen und ähnliche Hosen), Latzhosen und kurze Hosen, aus Baumwolle
  4. 6204.62.11Arbeits- und Berufskleidung
  5. 6204.62.11.00.0Arbeits- und Berufskleidung, lange Hosen (einschließlich Kniebundhosen und ähnliche Hosen), Arbeits- und Berufskleidung

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 6204.62.11.00.0

HS-Code6204.626 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code6204.62.118 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU
TARIC-Code6204.62.11.0010 Stellen, trägt die EU-Maßnahmen
Warennummer6204.62.11.00.011 Stellen, für die deutsche Einfuhranmeldung

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll12 %MFN
Neuseeland0 %Preferential tariff quota
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
Türkei0 %Customs Union Duty
Andorra0 %Customs Union Duty
San Marino0 %Customs Union Duty
Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren0 %Tariff preference
GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und…0 %Tariff preference
Ukraine0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

DEF/3638/05-1Erteilt von DEGültig bis 2007-11-04

Arbeitshose für Männer, sog. Cordzimmermannshose, Größe 48, siehe Foto, - aus 1,0 mm dicken, einfarbigen Geweben (Rippensamt) aus lt. Antrag 89% Baumwolle und 11% Polyester (synth. Chemiefasern) mit einem Flor aus lt. Antrag 100% Baumwolle, - in der Taille abschließend, mit einem Taillenbund, der lediglich umgeschlagen ist, - mit Gürtelschlaufen und einfachen seitlichen Riegeln zur Verengung, - vorn mit zwei teilweisen Öffnungen, im Abstand von 11 cm, die mit 20 cm langen Reißver- schlüssen zu schließen sind; ohne Überlappungen, damit ohne Merkmale, die auf den Trägerkreis (Männer oder Frauen) schließen lassen (unisex); hinter dieser klappenförmigen Öffnung befinden sich zwei dreieckige Gewebezuschnitten, die von links auf rechts zu knöpfen sind, - mit zwei eingesetzten Taschen vorn und einer eingesetzten Zollstocktasche, die alle durch aufgesetzte Dreiecke aus Kunststoff gegen Ausreißen gesichert sind, - mit einer eingesetzten Gesäßtasche mit Knopfverschluss, alle Taschen mit strapazier- fähigem Taschenfutter, - mit langen, bis zu den Knöcheln reichenden Hosenbeinen; an den Beinabschlüssen durch einfaches Umschlagen und Festnähen gesäumt, insbesondere wegen des zweckbestimm- ten Schnitts, der Ausstattung, des strapazierfähigen Materials und der einfachen Innenver- arbeitung erkennbar dazu bestimmt, ausschließlich oder hauptsächlich bei der Ausübung einer beruflichen Tätigkeit getragen zu werden.

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 6204

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Die Erläuterungen zu Pos. 6104 gelten für die Waren dieser Position sinngemäß. Nicht zu dieser Position gehören dagegen Kleidungsstücke aus Geweben der Pos. 5602, 5603, 5903, 5906 oder 5907 (Pos. 6210).

Pos. 6204

Zu Unterposition 6204 62: 1. Lange Hose für Frauen („Shalwar“), aus Baumwollgewebe, von grüner Farbe. Diese Hose ist ein Teil einer als „Salwar Kameez“ bezeichneten Tracht für Frauen, die des Weiteren aus einer Bluse und einem Schal besteht (beide von grüner und gelber Färbung), die getrennt in die Unterpositionen 6206.30 und 6214.90 einzureihen sind. Die drei Teile werden zusammen gestellt und sind für den Einzelverkauf aufgemacht. Anwendung der Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 und Anmerkung 14 zu Abschnitt XI. Siehe auch Avise 6206.30/1 und 6214.90/2.

Pos. 6204

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EWG) Nr. 645/89 der Kommission vom 14. März 1989 (RV L 645/89) geändert durch Verordnung (EG) Nr. 936/1999 der Kommission vom 27. April 1999 1), geändert durch Verordnung (EG) Nr. 1179/2009 der Kommission vom 26. November 2009 (ABl. EU Nr. L 317/1): 1. Warenzusammenstellung aus zwei Kleidungsstücken 2), in Aufmachung für den Einzelverkauf: a) Leichter, weiter Blouson aus Geweben (Unterposition 6201 93 00 20), siehe Erl. KN Pos. 6201 (EE), Foto 406 A). b) Leichte, lange Hose aus Geweben (100 % synthetische Chemiefaser 3) ), hergestellt aus einem einfarbigen Gewebe, von der Taille bis zu den Knöcheln reichend; in der Taille befindet sich eine Verengung in Gestalt eines elastischen Bandes mit einer Zugkordel. …

Kapitel 62

1. Zu Kapitel 62 gehören nur konfektionierte Waren aus anderen textilen Flächenerzeugnissen als Watte. Nicht zu diesem Kapitel gehören Waren aus Gewirken oder Gestricken (ausgenommen Waren der Position 6212) (RV E6201000). 2. Zu Kapitel 62 gehören nicht: a) Altwaren der Position 6309 (RV E6202A00); b) orthopädische Apparate und andere orthopädische Vorrichtungen, z.B. Bruchbänder, medizinisch-chirurgische Gürtel (Position 9021) (RV E6202B00). 3. Im Sinne der Positionen 6203 und 6204 gilt: a) Die Begriffe „Anzüge" und „Kostüme" beziehen sich auf eine Zusammenstellung von Kleidungsstücken, die aus zwei oder drei hinsichtlich ihrer Schauseite aus dem gleichen Flächenerzeugnis hergestellten Teilen besteht und sich zusammensetzt aus: - einer einzigen Jacke zum Bedecken des Oberkörpers, deren Außenseite ohne Ärmel, aus vier oder mehr Teilen (Bahnen) zusammengesetzt ist, möglicherweise um eine …

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 6204.62.11.00.0?

Die Zolltarifnummer 6204.62.11.00.0 umfasst Arbeits- und Berufskleidung, lange Hosen (einschließlich Kniebundhosen und ähnliche Hosen), Arbeits- und Berufskleidung. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 6204.62.11.00.0?

Der Drittlandszollsatz für 6204.62.11.00.0 beträgt 12 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 6204.62.11.00.0?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 620462. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 6204.62.11.00.0?

6204.62.11.00.0 hat elf Stellen und ist die vollständige deutsche Warennummer für die Einfuhranmeldung. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 6204.62.11.00.0 im Zolltarif eingeordnet?

6204.62.11.00.0 steht in dieser Hierarchie: 62 KLEIDUNG UND BEKLEIDUNGSZUBEHÖR, AUSGENOMMEN AUS GEWIRKEN ODER GESTRICKEN > 6204 Kostüme, Kombinationen, Jacken, Kleider, Röcke, Hosenröcke, lange Hosen (einschließlich Kniebundhosen und ähnliche Hosen), Latzhosen und kurze Hosen (ausgenommen Badehosen), für Frauen oder Mädchen > 620462 lange Hosen (einschließlich Kniebundhosen und ähnliche Hosen), Latzhosen und kurze Hosen, aus Baumwolle > 62046211 Arbeits- und Berufskleidung. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 6204.62.11.00.0?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 6204.62.11.00.0 erfasst, zum Beispiel DEF/3638/05-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 6204.62.11.00.0?

Warennummer 6204.62.11.00.0 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

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